Das Wichtigste vorab
- Staatlich gefördertes Wertpapierdepot: Ab 2027 kombiniert das Altersvorsorgedepot Anlagen wie ETFs und Fonds mit einer Grundzulage bis 540 Euro und Kinderzulagen bis 300 Euro pro Kind. Besonders attraktiv für Familien und mittlere Einkommen.
- Keine Beitragsgarantie in der Renditevariante: Anders als bei Riester sind Aktienquoten bis 100 Prozent möglich, was langfristig deutlich bessere Renditechancen bieten kann.
- Beitragsproportionale Förderung: Je mehr du einzahlst (bis 1.800 Euro im Jahr), desto höher die Grundzulage. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr.
- Kosten entscheiden mit: Beim Standarddepot sind maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr erlaubt, bei anderen Depots können es mehr sein. Über Jahrzehnte macht das einen großen Unterschied, weshalb ein Vergleich sinnvoll ist.
- Auf die Altersvorsorge ausgelegt: Die geförderte Auszahlung beginnt ab 65. Eine vorzeitige Entnahme ist möglich, aber förderschädlich und löst die Rückzahlung der Zulagen aus.
Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist. Es ist ein Altersvorsorgevertrag, den du mit einer Bank, einer Versicherung, einem Fondsanbieter oder einem anderen Finanzinstitut abschließt. Du zahlst regelmäßig ein, und dein Anbieter legt das Geld in gesetzlich zugelassene Wertpapiere an.
Welche Produktkategorien gibt es?
Die Produktwelt wird bewusst vereinfacht. Es gibt zwei Hauptkategorien:
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie (einschließlich des Standarddepots), renditeorientiert, mit einer Aktienquote bis 100 Prozent.
- Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie, für sicherheitsorientierte Sparer, dafür mit geringeren Renditechancen.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?
Der wichtigste Unterschied liegt in der Beitragsgarantie: Riester-Verträge mussten mindestens 100 Prozent der Beiträge zum Rentenbeginn garantieren. Das zwang die Anbieter, einen Großteil des Kapitals renditearm anzulegen. Das Altersvorsorgedepot verzichtet in der Variante ohne Garantie bewusst darauf, sodass bis zu 100 Prozent in breit gestreute Aktienfonds fließen können.
Welche Wertpapiere darf ich im Altersvorsorgedepot halten?
Es gilt eine gesetzliche Positivliste zulässiger Anlagen. Zugelassen sind breit gestreute Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5. Darunter fallen praktisch alle weltweit anlegenden Aktien-ETFs. Etwa der MSCI World oder der FTSE All-World. Ebenfalls möglich sind Anleihe- und Mischfonds.
Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und komplexe Zertifikate. Das schützt vor hochspekulativen Anlagen. In der Renditevariante sind trotzdem Aktienquoten bis 100 Prozent über breit gestreute Fonds möglich.
Was ist das staatliche Standarddepot?
Das Standarddepot ist die einfache Einstiegslösung, die jeder Anbieter anbieten muss. Es besteht aus zwei Fonds, einem sicheren und einem chancenorientierten. Um die Mischung kümmert sich der Anbieter automatisch. Je näher der Ruhestand rückt, desto mehr Geld wird in den sicheren Fonds umgeschichtet. Die Kosten sind auf höchstens 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Das Standarddepot ist ideal für alle, die sich nicht selbst um ihre Geldanlage kümmern wollen und sicherheitsorientiert sind.
Diese Bequemlichkeit hat aber einen Preis: weniger Rendite. Weil immer ein Teil des Geldes sicher angelegt ist und die Aktienquote mit der Zeit sinkt, wächst dein Kapital langsamer als in einem selbst gewählten, aktienstarken Depot.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot wirklich?
Das Altersvorsorgedepot ist ein gutes Instrument, aber nicht für jeden gleich gut. Vier typische Profile zeigen, wer besonders profitiert.
Berufseinsteiger mit 24 Jahren
Max ist 24, hat gerade seinen ersten festen Job und zahlt 1.000 Euro im Jahr ein. Er schließt vor dem 25. Geburtstag ab und erhält 340 Euro Grundzulage plus den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Im ersten Jahr fließen so 1.540 Euro in den Vertrag, ab dem zweiten Jahr 1.340 Euro. Bei rund 43 Jahren Laufzeit wirkt der Zinseszins mit voller Kraft. Für Max ist das Altersvorsorgedepot fast ein Selbstläufer.
Bei rund 43 Jahren Laufzeit bis 67 wächst Max’ Depot bei 7 Prozent Rendite auf rund 335.000 Euro an, obwohl er selbst nur 43.000 Euro eingezahlt hat. Der frühe Start ist sein größter Hebel.
Angestellte mit 35 Jahren
Julia, 35, ohne Kinder, legt 150 Euro monatlich zurück. Mit 1.800 Euro Jahresbeitrag erreicht sie die maximale Grundzulage von 540 Euro. Insgesamt fließen 2.340 Euro in den Vertrag. Über 32 Jahre bis 65 kann daraus bei stabiler Sparrate ein erhebliches Kapital entstehen. Sie sollte das Depot aber nicht als alleinige Vorsorge sehen, sondern prüfen, ob eine betriebliche Altersversorgung als weiterer Baustein sinnvoll ist.
Über 32 Jahre bis 67 entsteht bei 7‑Prozent-Rendite ein Kapital von rund 258.000 Euro, bei einem Eigenbeitrag von insgesamt 57.600 Euro.
Familienvater mit zwei Kindern
Markus, 38, verheiratet, zwei Kinder (8 und 12 Jahre alt), zahlt 1.200 Euro pro Jahr ein.
Für Markus ist das Altersvorsorgedepot kaum zu schlagen. Ein normales Depot bietet keine Förderung, hier legt der Staat auf den Eigenbeitrag fast noch einmal so viel obendrauf. Bei 27 Jahren Laufzeit wird daraus eine solide Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Über die 29 Jahre bis 67 wächst sein Depot bei 7 Prozent Rendite auf rund 164.000 Euro, bei einem Eigenbeitrag von insgesamt 34.800 Euro. Bleiben die Kinder länger in Ausbildung oder Studium, verlängert sich die Kinderzulage bis maximal zum 25. Lebensjahr, dann sind es rund 178.000 Euro.
Späteinsteiger mit 50 Jahren
Thomas, 50, hat bisher wenig vorgesorgt und noch 15 Jahre bis zur Rente. Er zahlt 1.800 Euro pro Jahr ein und erhält 540 Euro Grundzulage, 2.340 Euro arbeiten jährlich im Vertrag. Der Zinseszins wirkt in 17 Jahren zwar weniger stark, die Zulagen sind aber auch bei kurzer Laufzeit attraktiv. Thomas sollte die Aktienquote vorsichtig wählen und die Umschichtung vor Rentenbeginn nicht zu spät starten.
In den 17 Jahren bis 67 kommt Thomas bei 7 Prozent auf rund 72.000 Euro, bei 30.600 Euro Eigenbeitrag. Deutlich weniger als die anderen, weil dem Zinseszins die Zeit fehlt, was zeigt, wie wertvoll ein früher Start ist.
Lohnt es sich auch für hohe Einkommen?
Gutverdiener profitieren von der Grundzulage und vor allem vom Sonderausgabenabzug, der bei hohem Grenzsteuersatz oft mehr bringt als die Zulagen selbst.
Mit Kinderzulagen wird es noch attraktiver. Mehr dazu im Artikel Altersvorsorgedepot für Gutverdiener. Für sehr hohe Sparvolumina bleibt das Depot aber nur ein Baustein, weil die Zulagen auf 1.800 Euro Eigenbeitrag begrenzt sind.
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?
Unmittelbar förderberechtigt ist ein breiter Personenkreis. Dazu gehören:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also die große Mehrheit der Angestellten und Auszubildenden.
- Beamte, Richter und Soldaten.
- Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, neu ab 2027, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte, Anwälte oder Apotheker. Selbstständige unter ihnen sind über ihre Einkünfte berechtigt, angestellte Mitglieder müssen dem Versorgungswerk die Datenübermittlung an die Zulagenstelle erlauben.
- Menschen in Kindererziehungszeiten und Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld sowie Leistende eines Freiwilligendienstes.
Wie funktioniert die mittelbare Förderberechtigung für Ehepartner?
Wenn dein Ehepartner nicht selbst unmittelbar förderberechtigt ist, kann er oder sie trotzdem einen eigenen Vertrag abschließen und Zulagen erhalten. Voraussetzung ist, dass du als förderberechtigter Partner ebenfalls einen Vertrag besparst.
Für mittelbar Berechtigte gilt dabei eine günstige Sonderregel. Schon der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr (10 Euro pro Monat) löst die volle Förderung aus: eine pauschale Grundzulage von 175 Euro und die vollen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind.
Die Kinderzulagen setzen dabei nur voraus, dass der verdienende Partner selbst mindestens 300 Euro einzahlt, was in der Praxis ohnehin meist der Fall ist.
Bleibe ich förderberechtigt bei Arbeitslosigkeit oder im Ausland?
Bei Bezug von Arbeitslosengeld I bleibst du förderberechtigt, weil weiter Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Du kannst einzahlen und Zulagen erhalten, der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr.
Ein dauerhafter Umzug ins Ausland ist komplexer. Innerhalb der EU und des EWR bleibt die bereits erhaltene Förderung erhalten, das Kapital ist geschützt. Ob du weiter neue Zulagen bekommst, regelt eine eigene Bestimmung ab 2028: Sie setzt voraus, dass du im Wohnsitzland pflichtversichert im gesetzlichen Rentensystem bist und in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig bleibst. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dafür nicht nötig. Wichtig für Selbstständige: Ohne eine solche Pflichtmitgliedschaft im Ausland greift die laufende Förderung in der Regel nicht, auch wenn im Inland die Steuererklärung genügt hätte.
Beim Wegzug ins außereuropäische Ausland entfällt die laufende Förderung in der Regel. Endet zudem deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, können bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Das angesparte Kapital bleibt aber im Depot. Lass es in diesem Fall nicht vorschnell auszahlen, denn eine Kündigung ist teuer. Ruhen lassen ist meist die bessere Wahl, dazu aber später mehr. .
Wie hoch ist die staatliche Förderung konkret?
Die Förderung setzt sich aus 4 Bausteinen zusammen:
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Berufseinsteigerbonus
- Steuerlicher Sonderausgabenabzug
Wie berechnet sich die Grundzulage?
Die Grundzulage ist beitragsproportional und wird in zwei Stufen berechnet: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Sie hängt nur vom Eigenbeitrag ab, nicht vom Einkommen.
Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro im Monat. Die maximale Grundzulage von 540 Euro erreichst du bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, das sind 150 Euro im Monat.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Für Berufseinsteiger unter 25 gibt es einmalig einen Bonus von 200 Euro zusätzlich. Das soll einen Anreiz schaffen, früh mit der Altersvorsorge zu starten. Wenn du nach dem 25. Lebensjahr beginnst, wird dir der Berufseinsteigerbonus nicht gezahlt. Auch nicht nachträglich.
Welche Kinderzulagen erhältst du?
Kinder machen das Altersvorsorgedepot richtig lukrativ. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat bis zu 300 Euro im Jahr zusätzlich in dein Depot. Der Clou steckt in der Berechnung: Jedes Kind wird einzeln auf deinen Eigenbeitrag angerechnet. Zahlst du 300 Euro im Jahr ein, bringt dir das für jedes Kind die vollen 300 Euro, ganz gleich, ob du ein Kind hast oder vier.
Das heißt konkret: Mit 300 Euro Eigenbeitrag bekommt eine Familie mit zwei Kindern 600 Euro Kinderzulage, mit drei Kindern 900 Euro. Du musst also nicht pro Kind extra sparen, der eine Eigenbeitrag von 300 Euro schaltet die Zulage für alle Kinder zugleich frei. Und anders als bei Riester spielt das Geburtsjahr des Kindes keine Rolle mehr, es sind einheitlich 300 Euro.
Ein Rechenbeispiel zeigt den Effekt. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern legt 100 Euro im Monat zurück, also 1.200 Euro im Jahr:
Wie funktioniert die steuerliche Förderung und Günstigerprüfung?
Neben den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt dir immer die bessere der beiden Varianten. Eine Doppelförderung gibt es nicht. Absetzbar ist dabei dein Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus die zustehenden Zulagen.
Ein Beispiel für einen Gutverdiener ohne Kinder: Er zahlt 1.800 Euro ein und erhält 540 Euro Grundzulage. Absetzbar sind damit 2.340 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von rund 983 Euro. Weil das mehr ist als die Zulage, bekommt er über die Günstigerprüfung die Differenz von 443 Euro zusätzlich erstattet. Seine Gesamtförderung liegt also bei 983 statt 540 Euro.
Bei einer Familie dreht sich das Bild. Eine Mutter mit zwei Kindern zahlt 1.200 Euro ein und erhält 390 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, zusammen 990 Euro. Absetzbar sind 2.190 Euro, was bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von rund 657 Euro bringt. Hier sind die Zulagen höher als die Steuerersparnis, deshalb bleibt es bei den 990 Euro Zulagen, eine zusätzliche Erstattung gibt es nicht.
Wie schneidet das Altersvorsorgedepot gegen Alternativen ab?
Das Altersvorsorgedepot ist nicht die einzige Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Ob es die beste Wahl ist, zeigt sich erst im Vergleich mit den gängigen Alternativen. Die drei wichtigsten sind das normale ETF-Depot, die private Rentenversicherung und die Basisrente.
Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?
Der Unterschied liegt in Förderung gegen Flexibilität. Das ETF-Depot ist völlig frei: Du kommst jederzeit an dein Geld, kannst in alles investieren, auch Einzelaktien oder Krypto, und niemand schreibt dir eine Auszahlungsform vor.
Dafür gibt es keinen Cent Förderung. Zudem wird laufend besteuert: Jedes Jahr fällt die Vorabpauschale an, und beim Verkauf kommt die Abgeltungsteuer auf den Gewinn dazu.
Das Altersvorsorgedepot dreht das um. Du bekommst Zulagen und Steuervorteile, und die gesamte Ansparphase bleibt steuerfrei, ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale.
Dafür ist das Kapital auf die Rente ausgelegt und die Anlage auf eine Positivliste beschränkt. Für die meisten, die wirklich langfristig fürs Alter sparen, überwiegt der Fördervorteil. Wer maximale Flexibilität braucht oder über die geförderten Beträge hinaus investieren will, fährt mit einem zusätzlichen freien Depot gut.
Altersvorsorgedepot oder private Rentenversicherung?
Beide laufen in der Ansparphase steuerbegünstigt, der Unterschied zeigt sich vor allem an zwei Punkten: der Förderung und der Besteuerung im Alter.
Das Altersvorsorgedepot bringt die staatlichen Zulagen und den Steuervorteil in der Ansparphase mit und kann ohne Garantie voll in Aktien investieren. Der Preis dafür fällt in der Auszahlung an: Der geförderte Teil wird dann voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die private Rentenversicherung, oft als Fondspolice, bekommt keine Zulagen, ist also reine Eigenvorsorge. Dafür ist ihre Auszahlung im Alter sehr günstig besteuert.
Bei der lebenslangen Rente wird unter bestimmten Voraussetzungen nur der niedrige Ertragsanteil versteuert. Dazu kommen Versicherungsmerkmale wie eine garantierte lebenslange Rente und Hinterbliebenenschutz.
Altersvorsorgedepot oder Basisrente (Rürup)?
Die Basisrente punktet vor allem beim Steuervorteil. Ihr Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt weit über dem des Altersvorsorgedepots, sodass gerade Gutverdiener und Selbstständige sehr hohe Beiträge steuerlich absetzen können. Der Preis dafür ist Starrheit: Die Basisrente kennt nur die lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht, keine Teilentnahme, und vererbbar ist sie nur über eine Zusatzabsicherung.
Das Altersvorsorgedepot ist flexibler, bringt Zulagen und erlaubt Auszahlplan, Teilkapital und Vererbung. Seine Förderung ist aber auf 1.800 Euro Eigenbeitrag gedeckelt. Deshalb ergänzen sich beide oft: Das AV-Depot als flexibler, geförderter Kern, die Basisrente für hohe Einkommen, die darüber hinaus viel Steuervorteil mitnehmen wollen.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Die Kosten haben einen erheblichen Einfluss auf die Rendite. Kleine Unterschiede in den jährlichen Kosten führen über Jahrzehnte zu großen Differenzen beim Endvermögen.
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühren für die Vertragsführung, als Pauschale oder prozentual auf den Depotwert.
- Fondskosten (TER) der ETFs oder Fonds, typischerweise 0,1 bis 0,5 Prozent bei ETFs, höher bei aktiv verwalteten Fonds.
- Abschluss- und Vertriebskosten, die nach der Reform gleichmäßig über die Laufzeit verteilt werden müssen, ohne hohe Anfangsbelastung.
Was darf das Standarddepot maximal kosten?
Für das Standarddepot liegt die gesetzliche Kostenobergrenze bei 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Bei einer angenommenen Bruttorendite von 7 Prozent bleiben dann rund 6 Prozent Nettorendite. Für andere Altersvorsorgedepots gilt dieser Deckel nicht.
Dort können die Kosten höher liegen.
Wichtig: Der Deckel ist eine Obergrenze, kein Zielwert. Gute, breit gestreute ETF-Lösungen liegen oft deutlich darunter, weshalb sich der Kostenvergleich vor dem Abschluss lohnt.
Wie stark schmälern Kosten die Rendite?
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Sparbetrag von 2.340 Euro pro Jahr (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Zulage) über 40 Jahre und einer Bruttorendite von 7 Prozent ergibt sich folgendes Bild:
Der Unterschied ist enorm: Zwischen 0,5 und 2,0 Prozent Kosten liegen am Ende rund 128.000 Euro, und das bei identischer Einzahlung und gleicher Bruttorendite. Nur die Kosten machen den Unterschied.
Wie funktioniert die Auszahlungsphase ab Rentenbeginn?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Früher ist ein Start möglich, wenn du bereits eine gesetzliche Rente oder eine Pension beziehst.
Zu Beginn fällt die wichtigste Entscheidung: die Wahl der Auszahlungsform Hierbei gibt es 2 Formen:
- Auszahlungsplan bis 85
- Lebenslange Rente
Wie funktioniert der Auszahlplan bis 85?
Beim Auszahlplan bekommst du regelmäßige Auszahlungen aus deinem Depot, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Dein Geld bleibt dabei weiter angelegt. Weil der Depotwert schwankt, wird die Höhe regelmäßig neu berechnet und kann sich mit der Zeit verändern. Bleibt am Ende Kapital übrig, wird es als Schlusszahlung ausgezahlt. Der große Vorteil ist die Vererbbarkeit: Stirbst du vorher, geht das Restguthaben an deine Erben.
Wie funktioniert die lebenslange Rente?
Alternativ wird das Kapital in eine lebenslange Leibrente umgewandelt, die bis zum Lebensende gezahlt wird, egal wie alt du wirst. Sie kann klassisch garantiert mit fester Höhe oder fondsgebunden mit schwankender Höhe ausgestaltet sein.
Das Kapital ist dabei in der Regel nicht vererbbar, außer du vereinbarst eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren. Stirbst du innerhalb dieser Zeit, laufen die Zahlungen an die Hinterbliebenen weiter. Der Auszahlungsplan und die lebenslange Rente lassen sich nicht miteinander kombinieren, du entscheidest dich für eine der beiden.
Kannst du dir Kapital einmalig auszahlen lassen?
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalbetrag entnehmen, etwa zur Ablösung von Immobilienschulden oder für eine größere Anschaffung. Den Rest führst du als Auszahlplan oder lebenslange Rente weiter. Beides zusammen, also Rente und Auszahlplan, lässt sich dabei nicht kombinieren, du wählst eine der beiden Formen.
Was gilt, wenn das Guthaben sehr gering ist?
Ist dein Guthaben am Ende sehr klein, wäre auch die monatliche Rente daraus winzig. Für solche Fälle gibt es die Kleinbetragsrente. Liegt die rechnerische Monatsrente unter 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, nach dem Stand von 2026 rund 59 Euro, darf der Anbieter das gesamte Guthaben auf einen Schlag auszahlen. Diese Einmalzahlung ist förderunschädlich.
Wie funktioniert der Anbieterwechsel (zum Rentenbeginn)?
Nicht jeder Anbieter kann jede Auszahlungsform leisten. Eine lebenslange Rente bieten vor allem Versicherer an, weil dahinter die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos steht. Ein reiner Depot- oder Bankanbieter stellt dagegen oft nur den Auszahlplan bis 85 zur Verfügung.
Deshalb ist ein Wechsel des Anbieters zum Rentenbeginn ausdrücklich vorgesehen. Möchtest du eine lebenslange Rente, dein bisheriger Anbieter kann sie aber nicht leisten, überträgst du dein Guthaben einfach zu einem Anbieter, der dieses Produkt anbietet. Das Kapital und die Förderung bleiben dabei erhalten. So legst du dich mit der Wahl deines Anbieters in der Ansparphase nicht schon für immer auf eine bestimmte Auszahlungsform fest.
Auch die Kosten sind gedeckelt: Ein Anbieterwechsel darf höchstens 150 Euro kosten, nach fünf Vertragsjahren ist er komplett kostenlos.
Wie werden Auszahlungen besteuert?
Während der Ansparphase bleiben Beiträge und Erträge steuerlich begünstigt. In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung. Mehr Details zur steuerlichen Behandlung des Altersvorsorgedepots findest du in unserem gesonderten Artikel.
Der geförderte Anteil, also Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen, wird bei der Auszahlung voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, und zwar unabhängig von der Auszahlungsform.
Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente, steuerlich macht das beim geförderten Teil keinen Unterschied: Die Leistungen zählen als sonstige Einkünfte und werden zu deinem übrigen Einkommen im Rentenalter hinzugerechnet, also zu gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung oder Mieteinnahmen. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt damit vom Gesamteinkommen ab. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung: Im Alter ist der Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben.
Was passiert mit nicht geförderten Einzahlungen?
Für den ungeförderten Anteil, also Beiträge über 1.800 Euro, gelten günstigere Regeln. Da du sie aus bereits versteuertem Einkommen geleistet hast, wird nicht der ganze Betrag besteuert, sondern nur der Gewinn. Entscheidend ist dabei die Art der Auszahlung:
Erbschaft und Sicherheit: Was schützt dein Geld?
Was mit dem Depot passiert, hängt davon ab, ob du noch ansparst oder schon in der Auszahlphase bist. In der Ansparphase fällt das Guthaben an deine Erben.
Ein förderberechtigter Ehepartner kann es über das Ehegattenprivileg förderunschädlich auf einen eigenen Vertrag übertragen, dann bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Eheleute nicht dauerhaft getrennt lebten und der Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat liegt. Erben andere Personen oder wird ausgezahlt statt übertragen, werden die Zulagen zurückgefordert.
In der Auszahlphase kommt es auf die Form an:
Beim Auszahlplan wird das Restguthaben vererbt, bei der lebenslangen Rente enden die Zahlungen grundsätzlich mit dem Tod, außer bei vereinbarter Rentengarantiezeit. Alle Details im Artikel Altersvorsorgedepot vererben.
Greift die Einlagensicherung beim Altersvorsorgedepot?
Die klassische Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person und Bank greift bei Wertpapierdepots nicht. Das ist aber kein Nachteil, denn Fonds und ETFs sind als Sondervermögen ausgestaltet.
Sie gehören rechtlich dir und fallen bei einer Insolvenz des Anbieters nicht in die Insolvenzmasse. Du kannst dein Depot dann auf einen anderen Anbieter übertragen. Bei einem Garantieprodukt im Versicherungsmantel greift zusätzlich die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer.
Die Zertifizierung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz stellt außerdem sicher, dass nur geprüfte Produkte Zulagen erhalten.
Ist dein Guthaben vor Pfändung geschützt?
Ja. Der Pfändungsschutz ist im Altersvorsorgereformgesetz geregelt. In der Ansparphase ist das geförderte Kapital über einen gesetzlichen Sperrvermerk vor Pfändung geschützt und gehört auch in einer Privatinsolvenz nicht zur Insolvenzmasse. Geschützt ist der geförderte Teil, ungeförderte Mehrbeiträge über 1.800 Euro nicht automatisch. Auch bei Grundsicherung zählt der geförderte Teil nicht als verwertbares Vermögen.
Wer mehr dazu erfahren möchte, findet alle Informationen im Artikel Altersvorsorgedepot und Bürgergeld.
Sollte ich von Riester zum Altersvorsorgedepot wechseln?
Diese Frage stellen sich viele Riester-Sparer. Die Antwort ist nicht für jeden gleich. Ein vorschneller Wechsel kann teuer werden.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz, es gibt keinen Zwang zum Wechsel. Du hast drei Optionen: den Vertrag unverändert weiterführen, im bestehenden Vertrag per Erklärung in die neue Förderlogik wechseln oder das Guthaben förderunschädlich auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen.
Wie funktioniert der Wechsel?
Beim echten Wechsel wird dein angespartes Riester-Guthaben inklusive der bisherigen Zulagen direkt zwischen den Anbietern übertragen, ohne dass Förderung verloren geht. Ab dann gelten für das übertragene Guthaben die neuen Regeln.
Wichtig: Dieser Wechsel kann nicht rückgängig gemacht werden!
Für wen lohnt sich der Wechsel?
Ein Wechsel ist oft sinnvoll, wenn dein Riester-Vertrag hohe Kosten hat. Dann profitierst du im AV-Depot von der freien Aktienquote und den meist niedrigeren Kosten. Das gilt besonders für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont.
Wer sollte bei Riester bleiben?
Einen gut laufenden, günstigen Altvertrag solltest du nicht vorschnell aufgeben. Das gilt vor allem, wenn der Renteneintritt nah ist, oder wenn du mehrere zulageberechtigte Kinder hast.
Bei Riester sichert schon der Sockelbeitrag von 60 Euro die vollen Kinderzulagen, allerdings nur beim mittelbar berechtigten Ehepartner oder bei sehr geringem Einkommen.
Im Altersvorsorgedepot reichen dafür 300 Euro Eigenbeitrag. Genau in diesen Fällen mit sehr geringem Budget kann der bestehende Riester-Vertrag die günstigere Wahl bleiben. Dies ist aber meist eine Einzelfallentscheidung.
Welche Kosten fallen beim Wechsel an?
Beim Wechsel sind die Kosten gesetzlich gedeckelt. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der Übertrag höchstens 150 Euro kosten, danach ist er kostenfrei.
Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?
Die wichtigste Einschränkung ist die geringe Flexibilität, und die ist gewollt: Gefördertes Altersvorsorgevermögen soll der Rente dienen, nicht als Notgroschen.
Deshalb ist das Kapital auf die Altersvorsorge ausgelegt, eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich und die Produktauswahl ist begrenzt. Wer über eine vorzeitige Beendigung nachdenkt, sollte sich vorher über die Folgen informieren.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung im AV-Depot?
Wenn du dein Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigst oder Kapital außerhalb der Förderzwecke entnimmst, gilt das als förderschädliche Verwendung.
Zwei Dinge sind die Folge:
- Du musst die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurückzahlen.
- Zusätzlich werden die im Depot angefallenen Erträge nachträglich versteuert, die während der Ansparphase steuerfrei geblieben sind.
Bei einer Teilentnahme trifft das den entnommenen Anteil, bei einer vollständigen Kündigung das gesamte geförderte Kapital.
Was solltest du jetzt schon vor dem Start 2027 tun?
Das Gesetz ist beschlossen, die neuen Produkte sind ab 1. Januar 2027 verfügbar. Die verbleibende Zeit solltest du zur Vorbereitung nutzen:
- Bestehende Riester-Verträge prüfen: Kosten, Garantiezins, bisherige Wertentwicklung und Förderquote analysieren. Standmitteilung anfordern und entscheiden, ob sich ein Wechsel lohnt oder nicht.
- Risikobereitschaft klären: Ein Depot ohne Garantie bedeutet schwankende Werte. Wer damit über Jahrzehnte nicht zurechtkommt, sollte das Garantieprodukt prüfen.
- Kapitalmarktwissen aufbauen: Den Unterschied zwischen Aktien- und Rentenfonds, ETFs und das Rendite-Risiko-Profil verstehen hilft, bewusste Entscheidungen zu treffen.
- Versorgungslücke berechnen: Rentenbescheid abrufen und prüfen, wie groß die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard ist. Eine individuelle Altersvorsorge-Beratung hilft, diese Lücke präzise zu berechnen.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Riester-Rente: höhere Zulagen, einfachere Förderlogik, bessere Renditechancen durch Aktienquoten bis 100 Prozent und die Öffnung für Selbstständige. Für Familien mit Kindern und mittlere Einkommen sind sehr hohe Förderquoten erreichbar, die kein ungefördertes Depot bietet. Und weil schon kleine Beiträge stark gefördert werden, lohnt sich der Einstieg auch mit wenig Geld.
Ob es sich für dich lohnt, hängt trotzdem von deiner Situation ab. Wer ein teures Produkt wählt oder kurz vor der Rente steht, profitiert weniger, weil hohe Kosten und der fehlende Zinseszins die Förderung aufzehren. Und wer bei mehreren Kindern und kleinem Einkommen schon einen günstigen Riester-Vertrag hat, kann damit in bestimmten Fällen besser fahren. Das Altersvorsorgedepot ist für viele ein starker Baustein im Vorsorge-Mix, aber selten die alleinige Lösung. Welche Variante wirklich zu dir passt, klärst du am besten in einer individuellen Beratung.
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Besonders für Familien mit Kindern, für Gutverdiener als geförderter Basisbaustein und für alle, die langfristig in ETFs sparen wollen. Auch erstmals für Selbstständige und Freiberufler, die vorher keinen Zugang zur staatlichen Förderung hatten und so davon profitieren können.
Für wen ist ein Altersvorsorgedepot geeignet?
Für fast jeden Förderberechtigten, besonders für Selbstständige, Familien mit Kindern und alle, die früh und kapitalmarktorientiert vorsorgen wollen. Wichtig ist nur, dass du zum förderberechtigten Kreis gehörst und langfristig sparst.
Ist das Altersvorsorgedepot auch für Studenten geeignet?
Ja, das Altersvorsorgedepot ist für Studenten sogar besonders gut geeignet. Durch den frühen Start wirkt der Zinseszins über Jahrzehnte, und schon kleine Beiträge werden hoch gefördert. So baust du früh und günstig ein Vorsorgevermögen auf.





