Das Wichtigste vorab
- 93 Prozent der Selbstständigen nutzen bereits mindestens eine Form der Altersvorsorge, zwei Drittel kombinieren sogar mehrere Vorsorgeformen – das zeigt eine aktuelle DIW-Studie aus 2026. Trotzdem lebt fast jeder sechste Selbstständige unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, besonders Solo-Selbstständige mit Einkommen unter 36.000 Euro.
- Die wichtigsten Optionen: Basisrente bzw. Rürup-Rente (bis zu 30.826 Euro jährlich steuerlich absetzbar), berufsständische Versorgungswerke für Kammerberufe (Anwälte, Zahnärzte etc.), private Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne und ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot.
- Bestimmte Berufsgruppen sind trotz Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig: Handwerker in den ersten 18 Jahren, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, Hebammen, bestimmte Lehrer und Erzieher sowie Seelotsen und Küstenschiffer.
- Bevor du dich mit der Altersvorsorge beschäftigst, solltest du immer eine Liquiditätsrücklage (3 bis 6 Monatsgehälter) und eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Ohne diese Basis nutzt dir die beste Altersvorsorge nichts, wenn dein Geschäft in Schieflage gerät.
Warum ist Altersvorsorge für Selbstständige so wichtig?
Du trägst als Selbstständiger die volle Verantwortung für deine finanzielle Absicherung im Alter, und das ist kein theoretisches Szenario. Im Dezember 2025 bezogen über 764.000 Senioren in Deutschland Grundsicherung im Alter. Rund 80 Prozent davon trotz gesetzlicher Rente, die schlicht nicht ausreichte.
Kein automatischer Schutz durch den Arbeitgeber
Als Angestellter fließen jeden Monat automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Als Selbstständiger entfällt dieser Automatismus vollständig. Ende 2024 waren rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland selbstständig tätig, die Mehrheit davon ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ohne dein Zutun hast du weder Anspruch auf eine Regelaltersrente noch auf eine Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall. Auch eine Hinterbliebenenrente für deine Familie existiert nur bei aktiver Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Eigenverantwortung ist aber gleichzeitig eine echte Chance: Wer richtig vorsorgt, kann seine Absicherung und Altersvorsorge flexibler und renditestärker gestalten als die meisten Arbeitnehmer.
Schwankendes Einkommen erschwert die Planung
Schwankendes Einkommen macht feste monatliche Vorsorgebeiträge zur Herausforderung – das ist für viele Selbstständige Alltag. Projektgeschäft, saisonale Schwankungen oder wechselnde Auftragslage lassen sich nicht mit starren Verträgen kombinieren.
Die DIW-Studie aus 2026 bestätigt: Solo-Selbstständige mit einem Jahreseinkommen unter 36.000 Euro sind überproportional häufig ohne adäquate Vorsorge. Der Grund liegt nicht an fehlendem Willen, sondern an fehlender Flexibilität der gewählten Produkte. Starre Verträge mit festen Monatsraten passen schlicht nicht zu einem Einkommen, das zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monat schwanken kann.
Die Lösung bei einem solchen Einkommen liegt im Terrassenmodell: Erst kommt die Liquiditätsrücklage von 3 bis 6 Monatsgehältern. Dann folgen flexible Vorsorgeprodukte wie ETF-Sparpläne oder eine ETF-Rentenversicherung. Auch kannst du z.B. am Ende des Jahres einen Teil deines Gewinnes als einmalige Summe einzahlen. So kannst du einen monatlichen Sparplan mit einer niedrigeren Summe laufen lassen und dann am Ende des Jahres eine Zusatzzahlung tätigen. Je nachdem, wie das Jahr lief.
Wie groß ist die Versorgungslücke wirklich?
Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen dem, was du im Alter brauchst, und dem, was du tatsächlich bekommst, ist die wichtigste Zahl für deine gesamte Vorsorgeplanung. Die Faustregel: Im Ruhestand brauchst du etwa 70 bis 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens, um deinen Lebensstandard zu halten.
Ein konkretes Beispiel: Bei 3.000 Euro netto monatlich brauchst du im Alter zwischen 2.100 und 2.400 Euro. Wer bisher keine nennenswerten Rentenansprüche aufgebaut hat, muss diese Lücke komplett privat schließen, jeden Monat, bis ans Lebensende.
Dass selbst eine gesetzliche Rente oft nicht reicht, belegen die Zahlen der Grundsicherungsstatistik: Von den über 764.000 Senioren in Grundsicherung im Dezember 2025 erhielten rund 80 Prozent bereits eine gesetzliche Altersrente, die aber so niedrig war, dass sie auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Dazu kommt: Bei 2 Prozent jährlicher Inflation verdoppelt sich der Bedarf in rund 35 Jahren.
Welche Grundregeln gelten bei der Altersvorsorge für Selbstständige?
Die wichtigste Regel lautet: Erst existenzbedrohende Risiken absichern, dann Liquidität aufbauen, danach Altersvorsorge. Wer diese Reihenfolge ignoriert und direkt eine Rürup-Rente abschließt, ohne einen Notgroschen zu haben, riskiert bei der nächsten Auftragsflaute oder bei längerer Krankheit die eigene Existenz.
Warum geht Liquidität vor Altersvorsorge?
Ohne Liquiditätsrücklage kann eine unerwartete Rechnung, ein kaputter Laptop oder ein Monat ohne Aufträge dein gesamtes Geschäft gefährden. Die Faustregel: 3 bis 6 Monatsgehälter gehören auf ein Tagesgeldkonto oder ein sofort verfügbares Konto.
Wer in eine Rürup-Rente einzahlt, kann dieses Geld nicht vorzeitig entnehmen – auch nicht im Notfall. Wer ETF-Anteile in einem Börsentief verkaufen muss, weil die Miete fällig ist, realisiert unnötige Verluste. Mit strukturierter Altersvorsorge solltest du erst beginnen, wenn mindestens 3 bis 6 Monatsgehälter sicher geparkt sind. Das ist kein Luxus – das ist das Sicherheitsnetz für die Geschäftsfortführung.
Welche existenzbedrohenden Risiken müssen zuerst abgesichert werden?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht ganz oben auf der Liste. Als Selbstständiger ist die Arbeitskraft dein einziges Kapital. Fällt sie durch Krankheit oder Unfall weg, fällt das komplette Einkommen sofort weg. Eine BU sichert 60 bis 70 Prozent deines Nettoeinkommens ab und kostet je nach Alter, Beruf und Absicherungshöhe zwischen 50 und 100 Euro monatlich.
Neben der BU sind je nach Geschäftsmodell passende Haftungsversicherungen nötig: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Produkthaftpflicht. Und natürlich eine Krankenversicherung – die ist in Deutschland ohnehin Pflicht. Ob gesetzliche Krankenkasse, oder private Krankenversicherung. Das hängt von deinem Einkommen und deiner Berufsgruppe ab.
Wie bleibst du bei der Vorsorge flexibel?
Flexibilität ist für Selbstständige das wichtigste Kriterium bei der Produktwahl. ETF-Sparpläne bieten hier das Maximum: Die Sparrate lässt sich jederzeit anpassen, pausieren oder erhöhen – ohne Strafen oder Kündigungsfristen.
Auch in die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kannst du einzahlen. Die Beitragshöhe ist frei zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro monatlich wählbar – jeden Monat neu. In guten Monaten kannst du mehr einzahlen, in schwachen weniger. Hierbei wird dein Geld jedoch nicht angelegt, weshalb wir von der Variante abraten, da es deutlich lukrativere Formen gibt.
Die Rürup-Rente ist dagegen deutlich weniger flexibel. Einmal eingezahltes Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gebunden. Das heißt, erst im Rentenalter kann man darauf zugreifen. Genauso wie bei der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Weg dazwischen ist oft die ETF-Rentenversicherung. Du bist genauso flexibel wie mit einem klassischen ETF-Sparplan bei einem Broker, bekommst jedoch hohe Steuervorteile und staatliche Förderung wie bei einer Rürup-Rente.
Wie viel Geld solltest du monatlich für die Rente zurücklegen?
Die Mindestempfehlung liegt bei 10 bis 15 Prozent des Einkommens – als absolute Untergrenze gelten 50 bis 100 Euro monatlich. Selbst kleine Beträge entfalten über Jahrzehnte eine enorme Wirkung durch den Zinseszinseffekt. Lieber klein anfangen und später erhöhen, als ewig zu warten.
Welche Faustformel gilt für Selbstständige?
Die Standardregel lautet: 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens fließen in die Altersvorsorge. Bei 3.000 Euro netto monatlich bedeutet das 300 bis 450 Euro für die Zukunft. Als Existenzgründer kannst du mit 5 bis 10 Prozent starten und die Sparrate schrittweise erhöhen. Gutverdienende mit über 80.000 Euro Jahreseinkommen sollten mindestens 15 bis 20 Prozent einplanen.
Die Faustformel muss außerdem ans Alter angepasst werden. Wer mit 30 anfängt, hat 37 Jahre Zeit bis zur Rente – da reichen moderate Beträge. Wer erst mit 45 startet, muss deutlich mehr monatlich sparen, um dieselbe Lücke zu schließen. In guten Jahren empfiehlt es sich, 50 Prozent jeder Einkommenssteigerung zusätzlich in die Vorsorge zu stecken.
Was zeigen konkrete Zahlen?
Wer 45 Jahre lang 25 Euro monatlich in einen breit gestreuten ETF-Sparplan investiert und eine durchschnittliche Rendite von 7 Prozent erzielt, kommt auf ein Endkapital von rund 92.000 Euro. Bei 100 Euro monatlich über denselben Zeitraum wächst das Kapital auf rund 367.000 Euro.
Wer dagegen erst mit 47 anfängt und nur noch 20 Jahre bis zur Rente hat, kommt mit denselben 100 Euro monatlich auf gerade mal 53.000 Euro. Der Zinseszinseffekt bestraft spätes Anfangen brutal.
Wie berechnest du deine individuelle Versorgungslücke?
Die Versorgungslücke lässt sich in drei Schritten berechnen:
- Schritt 1: Die zu erwartende Rente ermitteln. (Wenn du etwa durch eine vorherige Festanstellung Ansprüche hast.) Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung anfordern, Ansprüche aus Versorgungswerken und bestehenden Verträgen addieren (wenn vorhanden).
- Schritt 2: Den Bedarf im Ruhestand berechnen. 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettos nehmen und die Inflation hochrechnen – bei 2 Prozent jährlich verdoppelt sich der Betrag in rund 35 Jahren. Also auch das berücksichtige!
- Schritt 3: Die Differenz zwischen Bedarf und vorhandenen Einkünften ist die Versorgungslücke – der Betrag, den private Vorsorge schließen muss.
Ein konkretes Beispiel:
Eine 30-jährige Selbstständige verdient 2.700 Euro netto. Im Alter will sie 80 Prozent davon zur Verfügung haben, also 2.160 Euro in heutiger Kaufkraft. Hochgerechnet mit 2 Prozent Inflation auf den Renteneintritt mit 67 braucht sie real etwa 4.500 Euro monatlich.
Aus 10 früheren Beitragsjahren in der GRV (Angestelltenverhältnis) erhält sie eine monatliche Rente von rund 550 Euro. Die verbleibende Versorgungslücke beträgt damit 3.950 Euro monatlich.
Um diese Lücke zu schließen, muss sie ab heute monatlich rund 600 Euro in die Altersvorsorge investieren.
Bist du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?
Die Mehrheit der Selbstständigen hat keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur bestimmte Berufsgruppen sind automatisch pflichtversichert – und wer dazugehört, muss sich innerhalb von 3 Monaten nach Tätigkeitsbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Wird diese Meldepflicht versäumt, drohen Beitragsnachforderungen rückwirkend ab dem Tag der Gründung.
Welche Berufsgruppen sind versicherungspflichtig?
Die rentenversicherungspflichtigen Berufsgruppen sind gesetzlich klar definiert. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) automatisch pflichtversichert und zahlen nur den halben Beitrag – den anderen Teil übernehmen der Bund und die Künstlersozialabgabe der Verwerter.
Ebenfalls pflichtversichert sind:
- Freiberufliche Hebammen und Entbindungshelfer
- Bestimmte selbstständige Lehrer und Erzieher (sofern sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen)
- Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige – also Solo-Selbstständige, die dauerhaft nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten haben in der Regel eigene Versorgungswerke und fallen nicht unter die GRV-Pflicht. Alle übrigen Selbstständigen – vom Webdesigner über den Unternehmensberater bis zum Gastronomen – tragen die volle Eigenverantwortung.
Was gilt für Handwerker und Hausgewerbetreibende?
Handwerker sind in den ersten 18 Jahren nach Gründung rentenversicherungspflichtig – die Eintragung ins Handwerksregister löst diese Pflicht automatisch aus. Nach 18 Jahren können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Für Existenzgründer im Handwerk gibt es eine Erleichterung: In den ersten 3 Kalenderjahren kann der halbe Regelbeitrag gewählt werden, 2026 sind das 367,82 Euro statt der vollen 735,63 Euro monatlich. Danach wird ein einkommensgerechter Beitrag auf Basis des nachgewiesenen Gewinns berechnet. Auch Hausgewerbetreibende unterliegen bei selbstständiger Tätigkeit der Versicherungspflicht.
Welche Regelungen gelten für Pflegeberufe und Lehrer?
Selbstständige Lehrer und Erzieher sind versicherungspflichtig, solange sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Sobald ein selbstständiger Dozent oder Nachhilfelehrer jemanden sozialversicherungspflichtig anstellt, entfällt die eigene Pflicht. Für Pflegepersonen mit selbstständiger Tätigkeit gelten ähnliche Regeln.
Bei Honorarlehrern kann die Situation komplex werden – je nach Auftraggeber und Umfang der Tätigkeit gelten unterschiedliche Regelungen. Bei Unsicherheit über die Versicherungspflicht empfiehlt sich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Das schafft Klarheit und schützt vor Nachforderungen.
Was ist die Künstlersozialkasse und wer kann dort versichert werden?
Die Künstlersozialkasse ist das Sozialsystem für selbstständige Künstler und Publizisten in Deutschland. Mitglieder zahlen nur den Arbeitnehmeranteil von etwa 9,3 Prozent für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – den Rest finanzieren ein Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische Leistungen verwerten.
Berechtigt sind bildende Künstler, Musiker, Schriftsteller, Journalisten und Designer – vorausgesetzt, die künstlerische oder publizistische Tätigkeit ist der Hauptberuf und das Jahreseinkommen daraus beträgt mindestens 3.900 Euro (Stand 2026). Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, zahlt Pflichtbeiträge in die GRV und hat damit Zugang zur Riester-Rente. Das unterscheidet sie von den meisten anderen Selbstständigen, die mangels GRV-Pflichtversicherung nicht riesterberechtigt sind.
Welche Meldepflichten hast du als Selbstständiger?
Pflichtversicherte Selbstständige müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden – ohne Ausnahme, unabhängig davon, ob die Pflicht als Handwerker, Hebamme oder über die Künstlersozialkasse besteht.
Wird die 3-Monate-Frist versäumt, kann die Deutsche Rentenversicherung die Beiträge rückwirkend ab Tätigkeitsbeginn nachfordern. Bei Unsicherheit über die Versicherungspflicht – etwa als Solo-Selbstständiger mit überwiegend einem Auftraggeber – lässt sich ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Das Ergebnis ist verbindlich und schafft Rechtssicherheit. Auch Änderungen der Tätigkeit oder Einkommenssituation sind der DRV zu melden.
Kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern?
Ja – und etwa 210.000 Selbstständige nutzen diese Möglichkeit bereits. Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht neben einer Basis-Altersrente auch Zugang zu Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige freiwillig gesetzlich versichern, der nicht bereits pflichtversichert ist. Es gibt keine Mindesteinkommensgrenze. Die Anmeldung erfolgt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder über einen Versicherungsmakler.
Für Existenzgründer gibt es eine besondere Option: Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Start der Selbstständigkeit kannst du einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Der Vorteil: Pflichtbeiträge zählen für die Wartezeit der Erwerbsminderungsrente, freiwillige Beiträge unter Umständen nicht. Eine Höchstaltersgrenze existiert nicht – Einzahlungen sind bis zum Renteneintritt möglich.
Wie hoch sind die Beiträge bei freiwilliger Versicherung?
Die Beitragshöhe ist frei wählbar – und zwar jeden Monat neu. Für 2026 liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 Euro monatlich, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro. Dazwischen ist jeder Betrag möglich. Pro Kalenderjahr können bis zu 12 Monatsbeiträge gezahlt werden, jede Rate kannst du hierbei individuell festlegen.
Der Regelbeitrag für 2026 beträgt 735,63 Euro monatlich. Existenzgründer dürfen in den ersten 3 Jahren den halben Regelbeitrag von 367,82 Euro wählen. Ein wichtiges Detail: Einmal gezahlte Beiträge können nachträglich nicht mehr geändert werden – du solltest also nur das überweisen, was du tatsächlich entbehren kannst.
Welche Vorteile bietet die freiwillige gesetzliche Rente?
Der größte Vorteil ist der Zugang zu Leistungen, die ohne Versicherung komplett fehlen würden:
- Nach 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- Nach 5 Jahren Wartezeit greifen Hinterbliebenenrenten wie Witwen- oder Waisenrente. Zudem hast du die Regelaltersrente als garantierte Basis.
- Steuerlich sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, bis zu 30.826 Euro jährlich. Wenn du eine Rürup-Rente hast, fallen diese Beiträge ebenfalls unter diese Sonderausgabe.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung?
Wenn das Thema für dich relevant ist, am besten so früh wie möglich. Je eher du einzahlst, desto schneller werden die Wartezeiten für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente erfüllt. Selbst der Mindestbeitrag von 112,16 Euro bringt die 5-Jahres-Wartezeit näher.
Lohnt sich eine freiwillige Versicherung in der GRV als Selbstständiger?
Es kommt wie immer darauf an. Wenn man etwa aufgrund des Gesundheitszustandes keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, kann man so zumindest Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufbauen.
Wenn du eine Altersvorsorge aufbauen möchtest, raten wir dir eher davon ab. Denn gerade weil das Geld bei der GRV nicht am Kapitalmarkt angelegt wird, sondern über das Umlageverfahren funktioniert, arbeitet dein Geld nicht für dich. Anders als etwa bei der Rürup-Rente oder einer ETF-Rentenversicherung. Hier wird dein Geld am Kapitalmarkt angelegt und vermehrt sich. Deshalb empfehlen wir für die Altersvorsorge eher solche Produkte.
Was sind berufsständische Versorgungswerke?
Berufsständische Versorgungswerke sind eigenständige, öffentlich-rechtliche Alterssicherungssysteme speziell für freie Berufe. Wer einem Kammerberuf angehört, ist automatisch Pflichtmitglied – ein Wahlrecht gibt es nicht. Die Versorgungswerke bieten neben der Altersrente auch Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrente und Invalidenrente.
Für welche Berufe gibt es Versorgungswerke?
Versorgungswerke existieren für Kammerberufe in folgenden Bereichen:
- Medizinisch: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte und Psychotherapeuten
- Juristisch: Rechtsanwälte und Notare
- Wirtschaftsberatend: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Technisch: Ingenieure und Architekten
Die Mitgliedschaft ist automatisch an die Kammerzugehörigkeit geknüpft. Sobald die Anmeldung bei der Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer etc. erfolgt, entsteht gleichzeitig die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk.
Wie unterscheiden sich Versorgungswerke von der gesetzlichen Rente?
Der fundamentale Unterschied liegt im Finanzierungsmodell. Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Umlageverfahren – die heutigen Beitragszahler finanzieren die heutigen Rentner. Versorgungswerke arbeiten dagegen mit dem Kapitaldeckungsverfahren: Sie bilden eigene Rücklagen und legen das Geld der Mitglieder an.
Die Beitragshöhe orientiert sich an den GRV-Regeln, liegt aber tendenziell höher; dafür sind die Rentenleistungen typischerweise deutlich besser.
Diese größere Investitionsfreiheit kann höhere Renditen bringen, birgt aber auch Risiken. Versorgungswerke werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und verwalten sich eigenverantwortlich. In der Vergangenheit haben sich einzelne Versorgungswerke bei ihren Investitionen verkalkuliert. So wie etwa das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB). Diese haben 1,1 Milliarden Euro ihrer Mitglieder „verzockt“.
Genau so ein Beispiel zeigt, dass man sich nicht nur auf das Versorgungswerk verlassen, sondern zusätzlich dazu eine private Altersvorsorge aufbauen sollte.
Kannst du zwischen Versorgungswerk und gesetzlicher Rente wechseln?
Der Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung zum Versorgungswerk erfolgt bei Aufnahme eines Kammerberufs automatisch. Eine Befreiung von der GRV-Pflicht ist dann möglich. Bereits erworbene GRV-Ansprüche aus früheren Beschäftigungen bleiben vollständig erhalten.
Der umgekehrte Wechsel vom Versorgungswerk zurück zur GRV ist nur bei Berufsaufgabe oder einer grundlegenden Statusänderung möglich. Eine parallele Mitgliedschaft in beiden Systemen ist in der Regel ausgeschlossen, kann aber in bestimmten Konstellationen vorkommen, etwa wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Anstellung besteht. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich von der GRV-Pflicht befreien zu lassen.
Wie funktioniert die Basisrente (Rürup-Rente)?
Die Basisrente, im Alltag oft Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die speziell für Selbstständige entwickelt wurde. Ihr zentraler Vorteil ist die massive Steuerersparnis in der Ansparphase. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, und die Höchstbeträge liegen 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete.
Was ist die Rürup-Rente und wie funktioniert sie?
Die Rürup-Rente funktioniert in zwei Phasen. In der Ansparphase werden regelmäßig oder einmalig Beiträge eingezahlt, mit Steuerabzug. In der Auszahlungsphase gibt es ab frühestens 62 Jahren eine lebenslange monatliche Rente. Eine Kapitalauszahlung als Einmalbetrag ist nicht möglich.
Bei der Produktwahl gibt es drei Varianten:
- Klassische Rürup-Rente mit Garantieverzinsung (aktuell 1,0 Prozent, sicher, aber renditeschwach)
- Fondsgebundene Rürup-Rente mit mehr Renditemöglichkeiten, aber höheren Fondskosten.
- ETF-basierte Rürup-Rente als günstige Variante mit starker Renditemöglichkeit.
Das Kapital ist bis zum Renteneintritt komplett gebunden. Genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt keine Möglichkeit einer vorzeitigen Entnahme, keine Beleihung, keinen Verkauf. Das muss vor der Unterschrift klar sein.
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Basisrente?
Die steuerliche Absetzbarkeit ist der Hauptgrund, warum die Basisrente für Gutverdiener so attraktiv ist. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete.
Die konkrete Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent spart eine Maximaleinzahlung von rund 30.000 Euro etwa 12.600 Euro Steuern, jedes Jahr. Der eigentliche Clou ist der Steuerstundungseffekt: Heute wird setzt du einen hohen Steuersatz ab. Im Alter zahlst du dann typischerweise einen niedrigen Steuersatz auf deine Rente.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?
Die Rürup-Rente lohnt sich besonders für gut verdienende Selbstständige mit stabilem Einkommen über 80.000 Euro jährlich. Bei diesem Einkommensniveau ist die Steuerersparnis so groß, dass sie die fehlende Flexibilität mehr als ausgleicht. Auch ältere Selbstständige ab 50 profitieren: Die Ansparphase ist kürzer, aber der Steuervorteil greift sofort und jedes Jahr in voller Höhe. Das macht Rürup auch ohne langen Zinseszinseffekt attraktiv.
Nicht geeignet ist die Rürup-Rente für Selbstständige mit niedrigem oder stark schwankendem Einkommen. Bei einem Jahresgewinn von 30.000 Euro ist die Steuerersparnis minimal, und die fehlende Flexibilität der Kapitalbindung wird zum Problem, wenn eine Auftragsflaute kommt. Auch junge Gründer mit Liquiditätsbedarf sollten erst eine flexible Basis aufbauen.
Welche Nachteile hat die Basisrente?
Der gravierendste Nachteil der Basisrente ist die vollständige Kapitalbindung bis zum Renteneintritt mit frühestens 62 Jahren. Keine Entnahme in Notlagen, keine Beleihung für einen Kredit, kein Verkauf des Vertrags. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen kann das existenzbedrohend werden.
Dazu gibt es nur eine einzige Auszahlungsform: die lebenslange Rente. Die Besteuerung im Alter wird ebenfalls oft unterschätzt – 2026 sind 84 Prozent der Rentenzahlung steuerpflichtig, und dieser Anteil steigt mit jedem späteren Renteneintritt.
Und nicht zuletzt: Gebühren können die Rendite erheblich schmälern. Vor Abschluss solltest du die Kostenstruktur genau prüfen.
Kommt die Riester-Rente für dich als Selbstständiger infrage?
Die Riester-Rente wurde für Angestellte konzipiert – die meisten Selbstständigen haben keinen Zugang. Es gibt allerdings Ausnahmen, die für bestimmte Selbstständige sehr attraktiv sein können, besonders wenn Kinder im Haushalt leben.
Wann hast du als Selbstständiger Anspruch auf Riester?
Riester-berechtigt bist du, wenn du über die Künstlersozialkasse pflichtversichert bist oder als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist (etwa als Handwerker in den ersten 18 Jahren). Auch als Ehepartner eines Riester-Berechtigten kannst du indirekt riestern – selbst ohne eigene Berechtigung.
Alle anderen Selbstständigen ohne GRV-Pflicht haben keinen direkten Riester-Anspruch. Für sie ist die Basisrente die Alternative mit deutlich höheren steuerlichen Freibeträgen. Der Riester-Höchstbetrag liegt bei nur 2.100 Euro jährlich – verglichen mit 30.826 Euro bei der Rürup-Rente ein Bruchteil.
Welche Zulagen kannst du erhalten?
Die Riester-Rente punktet mit direkten staatlichen Zulagen:
- Grundzulage: 175 Euro pro Jahr und Person
- Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind, 185 Euro für davor geborene Kinder
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr
Damit die Zulagen fließen, musst du einen Mindesteigenbeitrag leisten: 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro pro Jahr. Gerade für Familien mit mehreren Kindern kann die Förderquote extrem hoch sein.
Was ändert sich durch das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?
Ab 2027 wird die Riester-Rente durch neue, flexiblere Produkte ergänzt und schrittweise abgelöst. Das Besondere für Selbstständige dabei: Sie sind beim Altersvorsorgedepot auch zulagenberechtigt. Bisher war die Riester-Rente auf pflichtversicherte Arbeitnehmer beschränkt. Wer als Selbstständiger bisher keinen Zugang zur Riester-Förderung hatte, bekommt ihn ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der Reform. Erstmals öffnet der Staat seine steuerliche Förderung für Kapitalanlagen ohne Garantie – zum Beispiel für global gestreute ETFs. Bisher zwang die Garantiepflicht die Anbieter in konservative Anlagen mit niedrigen Renditen. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot kannst du erstmals mit staatlicher Förderung in breit gestreute ETFs investieren, was langfristig deutlich höhere Renditen ermöglicht.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Die Fördersystematik wird grundlegend vereinfacht. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent pro Euro als Grundzulage. Für weitere bis zu 1.440 Euro gibt es 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit bis zu 540 Euro jährlich – deutlich mehr als die bisherigen 175 Euro bei der alten Riester-Rente. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind wird bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt.
Was bedeutet das für Selbstständige konkret?
Für Selbstständige ist das ein echter Durchbruch. Wer heute als Freiberufler oder Unternehmer keine Möglichkeit hatte, von staatlichen Zulagen zu profitieren, bekommt ab 2027 erstmals Zugang. Das Altersvorsorgedepot ergänzt die Rürup-Rente sinnvoll: Während Rürup den Steuervorteil in der Ansparphase bringt, punktet das Altersvorsorgedepot mit direkten Zulagen und höherer Flexibilität bei der Auszahlung. Martins Meinung: Gerade für jüngere Selbstständige mit langem Anlagehorizont empfehle ich das Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Eine Garantie klingt sicher, kostet aber langfristig erheblich Rendite. Wer Jahrzehnte Zeit hat, braucht sie nicht.
Hinweis: Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen. Die endgültige Umsetzung zum 1. Januar 2027 steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats. Alle Angaben zu Produkten, Zulagen und Förderkonditionen beziehen sich auf den aktuellen Gesetzentwurf und können sich noch ändern.
Was bringt dir eine private Rentenversicherung (ETF-Rentenversicherung)?
Eine private Rentenversicherung bietet mehr Flexibilität als die Rürup-Rente und ein Wahlrecht bei der Auszahlung: Bei Rentenbeginn entscheidest du, ob eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung als Einmalbetrag gewünscht wird. Die Beiträge lassen sich in vielen Verträgen aussetzen oder anpassen, ohne dass der Vertrag platzt.
Klassische oder fondsgebundene/ETF-Rentenversicherung?
Die klassische Rentenversicherung bietet eine garantierte Mindestverzinsung von aktuell 1,0 Prozent. Das ist sicher, bringt aber kaum Rendite – nach Inflation entsteht real sogar ein Verlust. Diese Variante eignet sich i.d.R. nur für extrem risikoaverse Sparer.
Die fondsgebundene Rentenversicherung legt das Kapital in Fonds oder ETFs an. Historisch lagen die Renditen breit diversifizierter Aktienfonds bei 7 bis 9 Prozent jährlich. Dafür trägst du das Marktrisiko. Für jüngere Selbstständige mit einem Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr ist die fondsgebundene Variante in den meisten Fällen die bessere Wahl. Hybridmodelle kombinieren einen garantierten Sockel mit einem Fondsanteil. Klingt zwar gut, ist jedoch meist sehr teuer und kostet Rendite.
Welche Vorteile bietet die private Rentenversicherung?
Der größte Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Flexibilität: Beiträge können ausgesetzt oder angepasst werden, und bei Rentenbeginn wählst du zwischen Kapitalauszahlung und Verrentung. Dazu kommt eine steuerlich günstige Behandlung der Auszahlung. Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das lediglich 17 Prozent, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro aus der ETF-Rentenversicherung werden bei Rentenbeginn mit 67 Jahren nur 170 Euro als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent im Alter ergibt das eine tatsächliche Steuerlast von 42,50 Euro pro Monat. Von 1.000 Euro Rente bleiben also effektiv 957,50 Euro netto.
Die Kehrseite: Die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen gezahlt und sind in der Ansparphase nicht steuerlich absetzbar.
Welche Risiken gibt es bei fondsgebundenen Tarifen?
Das Marktrisiko ist das offensichtlichste: Die Fonds können an Wert verlieren, und es gibt keine Garantie auf Kapitalerhalt. Besonders kritisch wird es, wenn dein Renteneintritt ausgerechnet in eine Börsencrash-Phase fällt.
Mindestens genauso schädlich ist das Kostenrisiko. Hohe Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren fressen die Rendite auf. Wenn der Vertrag 2 bis 3 Prozent jährliche Gesamtkosten hat, vernichten diese langfristig Zehntausende Euro an Rendite. Tarife mit günstigen ETFs sind vorzuziehen, und die Effektivkosten verschiedener Anbieter solltest du vor der Unterschrift vergleichen.
Ein fondsgebundener Tarif braucht mindestens 10 bis 15 Jahre Anlagehorizont, um Marktschwankungen auszugleichen.
Sind ETFs und Aktienfonds eine sinnvolle Alternative zur Altersvorsorge?
ETFs gehören für viele Selbstständige zur flexibelsten und renditeträchtigsten Form der Altersvorsorge. Historisch erzielten breit diversifizierte ETFs wie der MSCI World durchschnittlich 7 bis 8 Prozent Rendite pro Jahr – deutlich mehr als klassische Versicherungsprodukte oder Festgeld. Dazu kommen minimale Kosten und maximale Anpassbarkeit an deine individuelle Einkommenssituation.
Wie funktioniert Altersvorsorge mit ETFs?
Ein ETF-Sparplan ist denkbar einfach: Bei einem Online-Broker richtest du eine regelmäßige monatliche Einzahlung von mindestens 25 Euro in einen breit gestreuten Indexfonds wie den MSCI World. Der sogenannte Durchschnittskosteneffekt sorgt dafür, dass bei niedrigen Kursen automatisch mehr Anteile gekauft werden und bei hohen Kursen weniger.
Das eigentliche Wunder passiert über die Zeit: Der Zinseszinseffekt lässt das Vermögen exponentiell wachsen. Für die Auszahlung im Alter eignet sich die 4-Prozent-Regel: Jährlich werden 4 Prozent des Kapitals entnommen. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro wären das 20.000 Euro im Jahr oder rund 1.667 Euro monatlich – statistisch reicht das Kapital so über 30 Jahre.
Welche Chancen und Risiken gibt es bei ETFs?
Die Chancen sind erheblich: historisch 7 bis 9 Prozent Durchschnittsrendite, jederzeit Kapitalentnahme bei Notfällen, Sparrate anpassbar an deine Einkommenssituation – und das bei minimalen Kosten. Die TER liegt typisch bei 0,1 bis 0,5 Prozent. Keine Abschlussprovisionen, keine versteckten Gebühren.
Die Risiken sind ebenso real. Marktschwankungen können zwischenzeitliche Verluste verursachen, besonders bei einem Anlagehorizont unter 10 Jahren. Und es gibt keine automatische Verrentung wie bei einer Versicherung – es braucht Eigendisziplin, um das Kapital nicht vorzeitig auszugeben. Wer in einer Schwächephase panisch verkauft, realisiert Verluste, die sich nie wieder aufholen.
Wie viel solltest du in ETFs investieren?
Nach dem Aufbau der Liquiditätsrücklage sollten mindestens 50 bis 100 Euro monatlich in einen ETF-Sparplan fließen. Bei einem mittleren Einkommen von 3.000 Euro netto sind 100 bis 300 Euro eine sinnvolle Sparrate.
Welche Nachteile hat der klassische ETF-Sparplan?
Beiträge werden aus versteuertem Einkommen gezahlt. Es gibt keinen Sonderausgabenabzug wie bei Rürup oder der gesetzlichen Rentenversicherung, was den ETF-Sparplan für Gutverdiener in der Einzahlungsphase teurer macht als er auf den ersten Blick wirkt. Hinzu kommt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kursgewinne und Ausschüttungen, mit einem Freistellungsbetrag von 1.000 Euro jährlich für Alleinstehende.
Ein weiterer Punkt ist das Langlebigkeitsrisiko. Ein ETF-Depot zahlt keine lebenslange Rente, sondern stellt einen Kapitalstock bereit, den man selbst verwalten muss. Wer länger lebt als geplant, kann das Geld aufbrauchen. Dazu kommt das Verhaltensrisiko: Bei starken Kurseinbrüchen verkaufen viele Anleger aus Panik und realisieren Verluste, die sie bei Ruhe vermieden hätten. Die langfristige Rendite setzt voraus, dass man auch in schlechten Phasen investiert bleibt.
Für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko ist außerdem relevant, dass ein ETF-Depot im Insolvenzfall nicht pfändungsgeschützt ist. Eine Rürup-Rente hingegen schon.
Depot oder Altersvorsorge?
Die beste Strategie kombiniert alle drei Bausteine. Der ETF-Sparplan bringt Flexibilität und bleibt jederzeit zugänglich. Die fondsgebundene Rentenversicherung nutzt denselben Renditemotor, fügt aber steuerfreies Wachstum und eine garantierte lebenslange Rente hinzu. Die Rürup-Rente schließlich reduziert die Steuerlast sofort im Jahr der Einzahlung und bildet den steuerlich optimierten Sockelbeitrag. Wer alle drei kombiniert, bekommt Flexibilität, Steueroptimierung und lebenslange Absicherung in einem.
Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wurde primär für Arbeitnehmer konzipiert. Für Selbstständige ist der Zugang deutlich eingeschränkter, aber nicht unmöglich. Wer eine eigene Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG führt, kann als Geschäftsführer eine bAV über Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage nutzen.
Wie kannst du als Selbstständiger eine bAV nutzen?
Als Geschäftsführer der eigenen GmbH kannst du über das Unternehmen eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage abschließen. Das Unternehmen zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe, was den Unternehmensgewinn und damit die Steuerlast direkt reduziert.
Wichtig: Ob und wie eine bAV funktioniert, hängt von deiner Beteiligungsquote ab. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 50 Prozent der Anteile brauchen eine andere Struktur und sollten das steuerlich individuell prüfen lassen. Für Einzelunternehmer und Freiberufler ohne GmbH ist der Zugang zur bAV dagegen kaum möglich.
Lohnt sich eine bAV für die Altersvorsorge als Selbstständiger?
Die bAV lohnt sich für Selbstständige mit eigener Kapitalgesellschaft und gutem Einkommen, die zusätzlich zur privaten Vorsorge betriebliche Mittel nutzen wollen. Bei hohem Gewinn kann die Steueroptimierung erheblich sein.
Für Solo-Selbstständige, Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Kapitalgesellschaft ist die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht zugänglich oder zu aufwendig. Die bessere Alternative: Basisrente oder ETF-Rentenversicherung, deutlich einfacher in der Umsetzung und ohne den Overhead einer Kapitalgesellschaft.
Kannst du mit Immobilien für das Alter vorsorgen?
Immobilien sind ein klassischer Baustein der Altersvorsorge – ob selbstgenutzt für mietfreies Wohnen im Alter oder vermietet für regelmäßige Mieteinnahmen. Beide Varianten haben handfeste Vorteile, aber auch Risiken, die gerade Selbstständige kennen sollten.
Selbstgenutzte Immobilie oder Vermietungsobjekt?
Eine selbstgenutzte Immobilie bietet Mietfreiheit im Alter, emotionalen Wert und Schutz vor Mietsteigerungen. Nachteilig sind fehlendes laufendes Einkommen, gebundenes Kapital und Flexibilitätsverlust bei einem Wohnortwechsel.
Ein Vermietungsobjekt generiert dagegen laufende Mieteinnahmen, bietet steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten und Wertsteigerungspotenzial. Dem stehen Mietausfallrisiko, Verwaltungsaufwand, Leerstand und unerwartete Instandhaltungskosten gegenüber. Die Entscheidung hängt von deiner Lebenssituation ab – wie wichtig ist dir ein fester Wohnort, wie viel Zeit und Nerv hast du für Mieterverwaltung?
Welche Vorteile bieten Immobilien zur Altersvorsorge?
Mietfreiheit im Alter entlastet dein Budget erheblich. Wer monatlich 1.200 Euro Miete spart, braucht entsprechend weniger Rente. Immobilien bieten außerdem einen natürlichen Inflationsschutz: Immobilienwert und Mieten steigen tendenziell mit der Inflation, was den realen Wert der Anlage erhält.
Bei vermieteten Objekten kommen steuerliche Vorteile hinzu: Instandhaltungskosten, Reparaturen, Verwaltungsgebühren und die lineare Abschreibung des Gebäudes mindern die Steuerlast. In guten Lagen ergibt sich eine Kombination aus 2 bis 3 Prozent Mietrendite und 2 bis 3 Prozent Wertsteigerung jährlich.
Welche Risiken solltest du bei Immobilien beachten?
Der Kapitalbedarf ist hoch. Neben dem Kaufpreis fallen Nebenkosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer an – zusammen oft über 10 Prozent des Kaufpreises. Laufende Kosten für Instandhaltung und Reparaturen werden regelmäßig unterschätzt. Beim Vermietungsobjekt besteht Mietausfallrisiko – Leerstand oder zahlungsunfähige Mieter sind keine Theorie, die Kreditraten laufen trotzdem weiter.
Das größte strukturelle Risiko ist das Klumpenrisiko: Dein gesamtes Vermögen steckt in einem einzigen Objekt. Fällt der Immobilienmarkt in der Region oder gibt es Probleme mit dem Objekt, fehlt ein Sicherheitsnetz. ETFs bieten durch breite Streuung über Tausende Unternehmen und Länder einen klaren Vorteil in der Diversifikation.
Welche Vorsorgebeiträge kannst du steuerlich absetzen?
Wie wirken sich Beiträge zur Basisrente steuerlich aus?
Die Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 vollständig als Sonderausgaben absetzbar und werden in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Die konkrete Steuerersparnis ergibt sich aus deinem persönlichen Steuersatz: Bei 42 Prozent Spitzensteuersatz und einer Einzahlung von 10.000 Euro sparst du 4.200 Euro Steuern.
Die Gegenrechnung darfst du dabei nicht vergessen: Im Alter fallen auf die Rentenzahlung Steuern an, und zwar auf einen Anteil, der davon abhängt, wann du erstmals Rente beziehst. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent, wer ab 2058 in Rente geht, versteuert 100 Prozent. Entscheidend ist aber nicht dieser Anteil allein, sondern die Differenz zwischen dem heutigen und dem späteren Steuersatz. Wer heute 42 Prozent Grenzsteuersatz hat und im Alter auf 25 Prozent fällt, profitiert massiv von diesem Effekt, unabhängig vom Alter.
Was kannst du bei der gesetzlichen Rente steuerlich geltend machen?
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar – mit demselben Höchstbetrag wie die Basisrente. Bereits geleistete Pflichtbeiträge werden automatisch angerechnet und reduzieren den verfügbaren Betrag.
Ein konkretes Beispiel: Als pflichtversicherter Handwerker werden bereits 10.000 Euro jährlich in die GRV eingezahlt. Der Höchstbetrag liegt bei 30.826 Euro. Zusätzlich können also noch 20.826 Euro freiwillig eingezahlt und steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis funktioniert identisch zur Basisrente, abhängig von deinem persönlichen Steuersatz.
Welche Grenzen gelten bei der Riester-Rente?
Die Riester-Rente hat eine separate Grenze von maximal 2.100 Euro – unabhängig von der Basisrente. Private Rentenversicherungen und ETFs bieten keine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, dafür eine deutlich günstigere Besteuerung bei der Auszahlung.
Wie viel kann ich von meinem Depot und meiner ETF-Rentenversicherung absetzen?
ETF-Rentenversicherungen bieten keine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, dafür bekommst du eine günstige Besteuerung bei der Auszahlung.
Auch hier kannst du keine Beiträge als Altersvorsorge absetzen. Zudem unterliegen ETFs, die du nicht im Versicherungsmantel kaufst, der Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Erträge und Gewinne, bei Aktienfonds nach Teilfreistellung effektiv 17,5 Prozent.
Wie funktioniert die steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots?
Das Altersvorsorgedepot funktioniert steuerlich ähnlich wie die ETF-Rentenversicherung. Beiträge sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Der Vorteil liegt stattdessen in den direkten staatlichen Zulagen und dem steuerfreien Wachstum in der Ansparphase. Gewinne und Umschichtungen innerhalb des Depots werden nicht jährlich besteuert, anders als beim klassischen ETF-Sparplan beim Broker. In der Auszahlungsphase sind die Rentenzahlungen voll steuerpflichtig, ähnlich wie bei Rürup.
Wie kann ich die bAV steuerlich absetzen?
bAV ist nur für GmbH-Geschäftsführer relevant und wird über Betriebsausgaben steuerlich wirksam, nicht über Sonderausgaben. Die Höhe hängt hier vom gewählten Durchführungsweg ab.
Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Produkte und ihre steuerliche Absetzbarkeit.
Welche zusätzlichen Versicherungen brauchst du als Selbstständiger?
Neben der Altersvorsorge gibt es Absicherungen, die deine Existenz als Selbstständiger schützen – und ohne die jede Rentenversicherung wertlos wird. Die zwei wichtigsten: Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung.
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar?
Deine Arbeitskraft ist als Selbstständiger dein einziges Kapital. Fällt sie durch Krankheit oder Unfall dauerhaft weg, gibt es kein Einkommen mehr – und ohne Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Ersatz. Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn mindestens 50 Prozent deines Berufs nicht mehr ausgeübt werden können.
Die empfohlene Absicherungshöhe liegt bei 60 bis 70 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens. Die Kosten betragen je nach Alter, Beruf und Absicherungshöhe zwischen 50 und 100 Euro monatlich. Ohne BU droht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit die Grundsicherung von 500 bis 600 Euro monatlich – das ist keine Existenzsicherung.
Brauchst du eine Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine günstigere Alternative zur BU, mit einem entscheidenden Unterschied: Sie zahlt nicht bei Berufsunfähigkeit, sondern beim Verlust bestimmter körperlicher Grundfähigkeiten wie Gehen, Stehen, Treppensteigen, Autofahren oder die Hände benutzen. Ob du noch irgendeiner Arbeit nachgehen könntest, spielt dabei keine Rolle.
Das klingt zunächst attraktiv, hat aber einen wesentlichen Haken. Ein Programmierer, der etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, bekommt aus der Grundfähigkeitsversicherung nichts, weil keine der versicherten Fähigkeiten verloren gegangen ist.
Psychische Erkrankungen sind heute aber die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Für körperlich arbeitende Berufe wie Handwerker oder Pflegekräfte kann die Grundfähigkeitsversicherung dennoch sinnvoll sein, weil dort der Verlust körperlicher Fähigkeiten direkt zur Arbeitsunfähigkeit führt. Für Büroberufe und wissensbasierte Tätigkeiten ist sie in den meisten Fällen keine ausreichende Absicherung. In manchen Tarifen kann man die Psyche jedoch mitversichern. Allerdings nur gegen einen Mehrbeitrag.
Was leistet eine Krankentagegeldversicherung?
Als Angestellter gibt es im Krankheitsfall sechs Wochen lang Gehalt weiter. Als Selbstständiger gibt es ab Tag eins: nichts. Das Krankentagegeld ersetzt 70 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Tageseinkommens ab einem vereinbarten Tag. Die Karenzzeit (also der Zeitraum, ab dem die Versicherung zahlt) wählst du selbst: ab Tag 1, 15, 43, oder sogar noch später.
Die Kombination mit einer BU ist sinnvoll: Das Krankentagegeld deckt kürzere Erkrankungen ab (Grippe, Bandscheibenvorfall, Operation mit Genesungszeit), die BU greift bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Ohne Krankentagegeld überbrückst du jede Krankheitsphase aus den Rücklagen – und die sind irgendwann aufgebraucht.
Wie findest du die beste Altersvorsorge für deine Situation?
Die beste Altersvorsorge gibt es nicht als Standardlösung. Was für einen Arzt mit Versorgungswerk optimal ist, kann für eine Solo-Selbstständige mit schwankendem Einkommen komplett falsch sein. Deine individuelle Situation bestimmt die Strategie – analysiert anhand weniger Kernfaktoren: Einkommen, Einkommensstabilität, Alter, Risikobereitschaft und Lebenssituation.
Welche Fragen solltest du vor der Entscheidung klären?
Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, solltest du diese Fragen ehrlich beantworten:
- Wie hoch ist dein aktuelles Einkommen und wie stabil ist es langfristig?
- Wie viel Liquiditätsrücklage ist bereits vorhanden – stehen 3 bis 6 Monatsgehälter bereit?
- Sind existenzielle Risiken abgesichert – BU, Krankentagegeld, Haftpflicht?
- Wie hoch ist deine Versorgungslücke im Alter (Bedarf minus vorhandene Rentenansprüche)?
- Wie viele Jahre bleiben noch bis zum Renteneintritt – je länger, desto mehr Risiko ist bei der Anlage vertretbar?
- Wie wichtig ist dir Flexibilität im Vergleich zu Steuervorteilen?
Die Antworten auf diese Fragen bestimmen, welcher Mix aus Produkten passt. Keine Entscheidung zur Altersvorsorge sollte ohne diese Bestandsaufnahme fallen.
Macht eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen Sinn?
Ja, wir empfehlen sie sogar. Meistens sieht das so aus: ein ETF-Sparplan für Flexibilität und Rendite, eine fondsgebundene Rentenversicherung für steuerfreies Wachstum und lebenslange Absicherung, sowie eine Rürup-Rente für sofortige Steuervorteile bei stabil hohem Einkommen.
Die Gewichtung hängt von deinem Einkommen ab. Bei niedrigeren Einkommen liegt der Schwerpunkt auf Flexibilität: 70 Prozent ETF, 30 Prozent fondsgebundene Rentenversicherung. Bei hohen Einkommen verschiebt sich der Fokus Richtung Steueroptimierung: 40 Prozent Rürup, 30 Prozent fondsgebundene Rentenversicherung, 30 Prozent ETF. Die Kombination reduziert Risiken durch Diversifikation. Zudem ergänzen sich die unterschiedlichen Produkteigenschaften gegenseitig.
Gerade bei komplexen Situationen, also hohen Einkommen, mehreren Einkommensquellen oder bestehenden Verträgen, die optimiert werden müssen, lohnt sich professionelle Unterstützung fast immer.
Fazit
Altersvorsorge als Selbstständiger funktioniert nur mit System: Erst Liquiditätsrücklage aufbauen, existenzielle Risiken absichern, dann gezielt vorsorgen. Flexibel und diversifiziert. Die Eigenverantwortung ist gleichzeitig dein größter Vorteil: Wer die richtigen Produkte kombiniert, nutzt diese Vorteile. ETF-Sparplan als flexible Basis, fondsgebundene Rentenversicherung für steuerfreies Wachstum und lebenslange Absicherung, Rürup-Rente für Steuervorteile bei hohem Einkommen. Wer selbstständig ist, kann im Alter deutlich besser dastehen als viele Angestellte.
Entscheidend ist, früh anzufangen: Selbst 50 Euro monatlich entfalten über Jahrzehnte durch den Zinseszinseffekt eine enorme Wirkung.
Persönliches Expertengespräch zur Altersvorsorge
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