Zuletzt aktualisiert:
30.3.2026

Altersvorsorge für Selbstständige – Wie sorgst du richtig vor?

Als Selbstständiger bist du bei der Altersvorsorge auf dich allein gestellt. Wer es richtig angeht, steht im Alter besser da als viele Angestellte.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
Als Selbstständiger bist du bei der Altersvorsorge auf dich allein gestellt. Wer es richtig angeht, steht im Alter besser da als viele Angestellte.
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • 93 Prozent der Selbstständigen nutzen bereits mindestens eine Form der Altersvorsorge, zwei Drittel kombinieren sogar mehrere Vorsorgeformen – das zeigt eine aktuelle DIW-Studie aus 2026. Trotzdem lebt fast jeder sechste Selbstständige unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, besonders Solo-Selbstständige mit Einkommen unter 36.000 Euro.
  • Die wichtigsten Optionen: Basisrente bzw. Rürup-Rente (bis zu 29.344 Euro jährlich steuerlich absetzbar), berufsständische Versorgungswerke für Kammerberufe (Anwälte, Zahnärzte etc.), private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne.
  • Bestimmte Berufsgruppen sind trotz Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig: Handwerker in den ersten 18 Jahren, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, Hebammen, bestimmte Lehrer und Erzieher sowie Seelotsen und Küstenschiffer.
  • Bevor du dich mit der Altersvorsorge beschäftigst, solltest du immer eine Liquiditätsrücklage (3 bis 6 Monatsgehälter) und eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Ohne diese Basis nutzt dir die beste Altersvorsorge nichts, wenn dein Geschäft in Schieflage gerät.

Warum ist Altersvorsorge für Selbstständige so wichtig?

Du trägst als Selbstständiger die volle Verantwortung für deine finanzielle Absicherung im Alter – und das ist kein theoretisches Szenario. Ende 2023 bezogen 689.590 Senioren in Deutschland Grundsicherung im Alter, davon 69 Prozent trotz gesetzlicher Rente, die schlicht nicht ausreichte.

Kein automatischer Schutz durch den Arbeitgeber

Als Angestellter fließen jeden Monat automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Als Selbstständiger entfällt dieser Automatismus vollständig. Ende 2024 waren rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland selbstständig tätig, die Mehrheit davon ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ohne dein Zutun hast du weder Anspruch auf eine Regelaltersrente noch auf eine Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfall. Auch eine Hinterbliebenenrente für deine Familie existiert nur bei aktiver Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Eigenverantwortung ist aber gleichzeitig eine echte Chance: Wer richtig vorsorgt, kann seine Absicherung und Altersvorsorge flexibler und renditestärker gestalten als die meisten Arbeitnehmer.

Schwankendes Einkommen erschwert die Planung

Schwankendes Einkommen macht feste monatliche Vorsorgebeiträge zur Herausforderung – das ist für viele Selbstständige Alltag. Projektgeschäft, saisonale Schwankungen oder wechselnde Auftragslage lassen sich nicht mit starren Verträgen kombinieren.

Die DIW-Studie aus 2026 bestätigt: Solo-Selbstständige mit einem Jahreseinkommen unter 36.000 Euro sind überproportional häufig ohne adäquate Vorsorge. Der Grund liegt nicht an fehlendem Willen, sondern an fehlender Flexibilität der gewählten Produkte. Starre Verträge mit festen Monatsraten passen schlicht nicht zu einem Einkommen, das zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monat schwanken kann.

Die Lösung bei einem solchen Einkommen liegt im Terrassenmodell: Erst kommt die Liquiditätsrücklage von 3 bis 6 Monatsgehältern. Dann folgen flexible Vorsorgeprodukte wie ETF-Sparpläne oder eine ETF-Rentenversicherung. Auch kannst du z.B. am Ende des Jahres einen Teil deines Gewinnes als einmalige Summe einzahlen. So kannst du einen monatlichen Sparplan mit einer niedrigeren Summe laufen lassen und dann am Ende des Jahres eine Zusatzzahlung tätigen. Je nachdem, wie das Jahr lief.

Wie groß ist die Versorgungslücke wirklich?

Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen dem, was du im Alter brauchst, und dem, was du tatsächlich bekommst, ist die wichtigste Zahl für deine gesamte Vorsorgeplanung. Die Faustregel: Im Ruhestand brauchst du etwa 70 bis 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens, um deinen Lebensstandard zu halten.

Ein konkretes Beispiel: Bei 3.000 Euro netto monatlich brauchst du im Alter zwischen 2.100 und 2.400 Euro. Wer bisher keine nennenswerten Rentenansprüche aufgebaut hat, muss diese Lücke komplett privat schließen – jeden Monat, bis ans Lebensende.

Dass selbst eine gesetzliche Rente oft nicht reicht, belegen die Zahlen der Grundsicherungsstatistik: Von den knapp 690.000 Senioren in Grundsicherung Ende 2023 erhielten 473.415 bereits eine gesetzliche Altersrente – sie lag aber so niedrig, dass sie auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Dazu kommt: Bei 2 Prozent jährlicher Inflation verdoppelt sich der Bedarf in rund 35 Jahren. 

Welche Grundregeln gelten bei der Altersvorsorge für Selbstständige?

Die wichtigste Regel lautet: Erst existenzbedrohende Risiken absichern, dann Liquidität aufbauen, danach Altersvorsorge. Wer diese Reihenfolge ignoriert und direkt eine Rürup-Rente abschließt, ohne einen Notgroschen zu haben, riskiert bei der nächsten Auftragsflaute oder bei längerer Krankheit die eigene Existenz.

Warum geht Liquidität vor Altersvorsorge?

Ohne Liquiditätsrücklage kann eine unerwartete Rechnung, ein kaputter Laptop oder ein Monat ohne Aufträge dein gesamtes Geschäft gefährden. Die Faustregel: 3 bis 6 Monatsgehälter gehören auf ein Tagesgeldkonto oder ein sofort verfügbares Konto.

Wer in eine Rürup-Rente einzahlt, kann dieses Geld nicht vorzeitig entnehmen – auch nicht im Notfall. Wer ETF-Anteile in einem Börsentief verkaufen muss, weil die Miete fällig ist, realisiert unnötige Verluste. Mit strukturierter Altersvorsorge solltest du erst beginnen, wenn mindestens 3 bis 6 Monatsgehälter sicher geparkt sind. Das ist kein Luxus – das ist das Sicherheitsnetz für die Geschäftsfortführung.

Welche existenzbedrohenden Risiken müssen zuerst abgesichert werden?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht ganz oben auf der Liste. Als Selbstständiger ist die Arbeitskraft dein einziges Kapital. Fällt sie durch Krankheit oder Unfall weg, fällt das komplette Einkommen sofort weg. Eine BU sichert 60 bis 70 Prozent deines Nettoeinkommens ab und kostet je nach Alter, Beruf und Absicherungshöhe zwischen 50 und 100 Euro monatlich.

Neben der BU sind je nach Geschäftsmodell passende Haftungsversicherungen nötig: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Produkthaftpflicht. Und natürlich eine Krankenversicherung – die ist in Deutschland ohnehin Pflicht. Ob gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung. Das hängt von deinem Einkommen und deiner Berufsgruppe ab.

Wie bleibst du bei der Vorsorge flexibel?

Flexibilität ist für Selbstständige das wichtigste Kriterium bei der Produktwahl. ETF-Sparpläne bieten hier das Maximum: Die Sparrate lässt sich jederzeit anpassen, pausieren oder erhöhen – ohne Strafen oder Kündigungsfristen.

Auch in die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung kannst du einzahlen. Die Beitragshöhe ist frei zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro monatlich wählbar – jeden Monat neu. In guten Monaten kannst du mehr einzahlen, in schwachen weniger. Hierbei wird dein Geld jedoch nicht angelegt, weshalb wir von der Variante abraten, da es deutlich lukrativere Formen gibt. 

Die Rürup-Rente ist dagegen deutlich weniger flexibel. Einmal eingezahltes Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gebunden. Das heißt, erst im Rentenalter kann man darauf zugreifen. Genauso wie bei der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung. 

Der Weg dazwischen ist oft die ETF-Rentenversicherung. Du bist genauso flexibel wie mit einem klassischen ETF-Sparplan bei einem Broker, bekommst jedoch hohe Steuervorteile und staatliche Förderung wie bei einer Rürup-Rente. 

Die klügste Strategie kombiniert mehrere Vorsorgeformen: eine flexible Basis aus ETF-Sparplan z.B. beim Broker. Dazu steuerbegünstigte Produkte wie die Rürup-Rente oder die ETF-Rentenversicherung.

Wie viel Geld solltest du monatlich für die Rente zurücklegen?

Die Mindestempfehlung liegt bei 10 bis 15 Prozent des Einkommens – als absolute Untergrenze gelten 50 bis 100 Euro monatlich. Selbst kleine Beträge entfalten über Jahrzehnte eine enorme Wirkung durch den Zinseszinseffekt. Lieber klein anfangen und später erhöhen, als ewig zu warten. 

Welche Faustformel gilt für Selbstständige?

Die Standardregel lautet: 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens fließen in die Altersvorsorge. Bei 3.000 Euro netto monatlich bedeutet das 300 bis 450 Euro für die Zukunft. Als Existenzgründer kannst du mit 5 bis 10 Prozent starten und die Sparrate schrittweise erhöhen. Gutverdienende mit über 80.000 Euro Jahreseinkommen sollten mindestens 15 bis 20 Prozent einplanen.

Die Faustformel muss außerdem ans Alter angepasst werden. Wer mit 30 anfängt, hat 37 Jahre Zeit bis zur Rente – da reichen moderate Beträge. Wer erst mit 45 startet, muss deutlich mehr monatlich sparen, um dieselbe Lücke zu schließen. In guten Jahren empfiehlt es sich, 50 Prozent jeder Einkommenssteigerung zusätzlich in die Vorsorge zu stecken.

Was zeigen konkrete Zahlen?

Wer 45 Jahre lang 25 Euro monatlich in einen breit gestreuten ETF-Sparplan investiert und eine durchschnittliche Rendite von 9 Prozent erzielt, kommt auf ein Endkapital von rund 170.000 Euro – das entspricht nach Steuern etwa 400 Euro netto im Monat als Zusatzrente. Bei 100 Euro monatlich über denselben Zeitraum wächst das Kapital auf rund 680.000 Euro, also etwa 1.700 Euro netto monatlich.

Zur Sicherheit solltest du jedoch eher mit 5 bis 6 Prozent Rendite kalkulieren statt mit 9 Prozent. Aber selbst konservativ gerechnet gilt: Früh anzufangen macht den entscheidenden Unterschied.

Vorsorgeprodukt Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge Besteuerung der Auszahlung
Basisrente (Rürup) Bis zu 30.826 Euro (Single), bis zu 61.652 Euro (Paare) als Sonderausgaben 84 % steuerpflichtig (Renteneintritt 2026)
Freiwillige GRV Gleicher Höchstbetrag wie Basisrente Identisch zur Basisrente
Riester-Rente Maximal 2.100 Euro (nur für Berechtigte). Unabhängig von Basisrente und GRV. Voll steuerpflichtig
Private Rentenversicherung Keine Absetzbarkeit Nur Ertragsanteil (17 % bei Rentenbeginn 67) wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
ETFs/Fonds Keine Absetzbarkeit 25 % Abgeltungssteuer auf Erträge und Gewinne (bei Aktienfonds effektiv 17,5 % nach Teilfreistellung)
bAV (nur GmbH-Geschäftsführer) Beiträge, je nach Durchführungsweg in unterschiedlicher Höhe als Betriebsausgabe absetzbar Voll steuerpflichtig

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Vorsorgeprodukt erheblich und kann über Jahrzehnte Zehntausende Euro Unterschied ausmachen.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 19XX, aus Münster. Seit über 15 Jahren bin ich in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig, als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für Betriebliche Altersversorgung (DVA).

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue GTM oder Formel 1.

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