Zuletzt aktualisiert:
27.4.2026

Altersvorsorge für Beamte: So schließt du deine Versorgungslücke gezielt

Altersvorsorge für Beamte: Warum die Pension in den meisten Fällen nicht reicht, welche Produkte sinnvoll sind und wie du deine Versorgungslücke gezielt schließt.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
Altersvorsorge für Beamte: Versorgungslücke gezielt schließe
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Deine Beamtenpension beträgt nach 40 Dienstjahren maximal 71,75 Prozent deiner letzten Dienstbezüge, in der Praxis liegt der Durchschnitt eher bei 66 bis 67 Prozent. Für die meisten Beamten entsteht damit eine spürbare Lücke.
  • Die durchschnittliche Beamtenpension lag im Januar 2025 bei rund 3.416 Euro brutto monatlich. Das klingt viel, deckt aber nach Steuern und Krankenversicherung oft nicht deinen gewohnten Lebensstandard.
  • Eine Versorgungslücke entsteht durch Teilzeitphasen, Elternzeit, späte Verbeamtung oder vorzeitige Pensionierung. Private Altersvorsorge ist deshalb kein Luxus, sondern notwendig.
  • Du profitierst als Beamter von speziellen Fördermöglichkeiten: Riester-Rente (ab 2027 Altersvorsorgedepot) mit Kinderzulagen bis 300 Euro pro Kind, Rürup-Rente mit Steuerabsetzung bis 30.826 Euro jährlich (2026) etc.

Die Beamtenpension reicht in den meisten Fällen nicht für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand. Selbst nach 40 Jahren Vollzeitdienst beträgt sie maximal 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Teilzeit, Elternzeit, späte Verbeamtung oder vorzeitiger Ruhestand drücken sie weiter nach unten. Die Versorgungslücke lässt sich durch private Vorsorge gezielt schließen. So kannst du auch in der Pension deinen gewohnten Lebensstandard halten.

Besonderheiten der Beamtenpension verstehen

Wenn du deine Versorgungslücke realistisch einschätzen willst, musst du verstehen, wie die Beamtenversorgung funktioniert, worin sie sich von der gesetzlichen Rente unterscheidet und wie die Pensionshöhe berechnet wird.

Wie funktioniert die Beamtenpension?

Die Beamtenpension ist ein vollständig staatlich finanziertes Versorgungssystem. Dein Dienstherr (Bund, Land oder Gemeinde) zahlt die Pension direkt aus dem Staatshaushalt. Als Beamter zahlst du keinen Cent in die gesetzliche Rentenversicherung ein und bist von dieser Versicherungspflicht komplett befreit.

Dahinter steht das sogenannte Alimentationsprinzip: Dein Dienstherr verpflichtet sich, dich lebenslang zu versorgen. Im aktiven Dienst über das Gehalt, im Ruhestand über die Pension. Die Beamtenversorgung regelt das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für Bundesbeamte. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die jeweiligen Landesversorgungsgesetze.

Der entscheidende Vorteil: Dein Pensionsanspruch hängt weder von Börsenentwicklungen noch von der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Er entsteht ausschließlich durch deine Dienstzeit. Diese Sicherheit bedeutet allerdings nicht automatisch, dass deine Pension für einen sorgenfreien Ruhestand ausreicht. Genau das ist der Denkfehler, der in der Beratungspraxis immer wieder auftaucht.

Auch eine Beamtenpension ist nicht unantastbar. 2001 wurde diese mit dem dem Versorgungsänderungsgesetz von maximal 75 auf 71,75 Prozent reduziert. Weitere Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

Martin Schmidt
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Expertenmeinung

Welche Unterschiede gibt es zur gesetzlichen Rente?

Der wichtigste Unterschied zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente liegt in der Finanzierung: Deine Pension kommt garantiert aus dem Staatshaushalt, die gesetzliche Rente basiert auf Beitragszahlungen und Rentenpunkten, die vom individuellen Erwerbsverlauf abhängen.

Kriterium Beamtenpension Gesetzliche Rente
Finanzierung Staatshaushalt, keine eigenen Beiträge Beitragszahlungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Durchschnittliche Höhe (brutto) ca. 3.416 €/Monat (Jan. 2025) Ø 1.289 €/Monat; Standardrente bei 45 Beitragsjahren: 1.836 € (Juli 2025)
Berechnung Fester Prozentsatz der letzten Dienstbezüge Individuelle Rentenpunkte × Rentenwert
Höchstsatz 71,75 % nach 40 Dienstjahren Kein fester Prozentsatz, abhängig vom Erwerbsverlauf
Besteuerung Volle Einkommensteuer, Versorgungsfreibetrag sinkt schrittweise bis 2040 auf null Nachgelagerte Besteuerung, steuerpflichtiger Anteil steigt schrittweise bis 2058 auf 100 %
Krankenversicherung Meist PKV, Beihilfe deckt 50 bis 70 % der Kosten GKV-Beitrag wird direkt abgezogen (ca. 7,3 % + Pflegeversicherung)
Altersgrenze 67 Jahre (Jahrgang 1964+), Frühpensionierung ab 63 mit Abschlägen von 3,6 % pro Jahr, maximal 14,4 % 67 Jahre (Jahrgang 1964+), Frühverrentung ab 63 mit Abschlägen von 3,6 % pro Jahr, maximal 14,4 %

Ohne Abschläge ist eine Frühpensionierung nur bei Schwerbehinderung oder nach mindestens 45 Dienstjahren ab 65 Jahren möglich.

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Info

Wie wird die Höhe meiner Pension berechnet?

Die Pensionsberechnung folgt einer klaren Formel:

Ruhegehalt = Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz

Deine ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt plus anrechenbare Amtszulagen) richten sich nach deinem letzten Amt, das du mindestens zwei Jahre innegehabt haben musst. 

Der Ruhegehaltssatz berechnet sich für jedes anrechenbare Dienstjahr mit 1,79375 Prozent, bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent nach 40 Jahren.

Dienstjahre Ruhegehaltssatz Pension bei 4.000 € Bezügen
20 Jahre 35,88 % 1.435 €
25 Jahre 44,84 % 1.794 €
30 Jahre 53,81 % 2.152 €
35 Jahre 62,78 % 2.511 €
40 Jahre 71,75 % (Maximum) 2.870 €

Welche Dienstjahre zählen für meine Versorgung?

Nicht jede Zeit zählt automatisch für die Pension. Das Beamtenversorgungsgesetz unterscheidet vereinfacht drei Kategorien:

  • Pflichtzeiten: Reine Beamtenzeiten ab dem 17. Lebensjahr sowie Wehr- und Zivildienst. Diese werden immer angerechnet.
  • Anrechnungspflichtige Zeiten: Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst vor der Verbeamtung, die zur Ernennung geführt haben. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung.
  • Ermessenszeiten: Förderliche Vordienstzeiten wie Tätigkeiten als Rechtsanwalt, wissenschaftliche oder technische Tätigkeiten oder Ausbildungszeiten. Die Anrechnung liegt im Ermessen des Dienstherren und muss aktiv beantragt werden. Viele Beamte verschenken hier bares Geld, weil sie ihre anrechenbaren Vordienstzeiten nie geltend gemacht haben.

Du musst die Anrechnung von Kann-Zeiten aktiv bei deinem Dienstherren einfordern, das passiert nicht automatisch. Viele Beamte verschenken hier bares Geld, weil sie ihre anrechenbaren Vordienstzeiten nie geltend gemacht haben.

Martin Schmidt
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Expertenmeinung

Welche Faktoren beeinflussen die spätere Pension?

Deine spätere Pension hängt nicht nur von den Dienstjahren ab. Regelaltersgrenze, Teilzeit, Elternzeit, vorzeitiger Ruhestand und Berufswechsel können die Versorgungshöhe erheblich beeinflussen.

Welche Regelaltersgrenze gilt für mich?

Für Bundesbeamte ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze einheitlich bei 67 Jahren. Für Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 gilt eine gestaffelte Anhebung: Sie steigt progressiv von 65 Jahren und 1 Monat (Jahrgang 1947) auf 67 Jahre (Jahrgang 1964), um jeweils einen Monat pro Geburtsjahrgang.

Die Bundesländer handhaben das unterschiedlich. Bayern hat eine Altersgrenze von 45 Jahren für die Verbeamtung, Berlin erlaubt für Lehrer vorübergehend eine Verbeamtung bis 52 Jahre. Für bestimmte Berufsgruppen gelten Sonderregelungen: Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und Soldaten können oft früher in den Ruhestand gehen. 

Jedes einzelne Jahr Unterschied in der Regelaltersgrenze verändert deine Versorgungslücke erheblich. Daher ist es wichtig, dass du die persönlich geltende Grenze genau kennst.

Martin Schmidt
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Ist ein vorzeitiger Ruhestand möglich?

Ja, grundsätzlich ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres auf Antrag ein vorzeitiger Ruhestand möglich, wobei die genauen Regelungen je nach Bund und Bundesland leicht variieren. Doch das hat seinen Preis.

Ohne Schwerbehinderung wird dein Ruhegehalt für jedes Jahr vorzeitigen Ruhestands um 3,6 Prozent gekürzt, also 0,3 Prozent pro Monat, und zwar dauerhaft für die gesamte Ruhestandslaufzeit. Die Obergrenze liegt bei 14,4 Prozent, also maximal vier Jahre früher. Eine Ausnahme gilt: Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 45 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeiten nachweist, darf abschlagsfrei in den vorzeitigen Ruhestand.

Beispiel: Ein 64-jähriger Beamter mit 35 Dienstjahren geht drei Jahre vor seiner regulären Altersgrenze in den Ruhestand. Die Kürzung beträgt 3 × 3,6 Prozent = 10,8 Prozent. Bei einer errechneten Pension von 2.000 Euro im Alter von 67 bleiben ihm nach der Kürzung lediglich 1.784 Euro pro Monat. Und das ein Leben lang.

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Info

Wie wirkt sich Elternzeit auf meine Versorgung aus?

Elternzeit kann deine Pension erheblich reduzieren oder kaum, je nach Gestaltung. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Elternzeit ohne Beschäftigung wird nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt. 24 Monate Elternzeit bedeuten den Verlust von zwei kompletten Jahren, also 3,59 Prozentpunkte weniger Ruhegehaltssatz. Als teilweisen Ausgleich gibt es den Kindererziehungszuschlag zum Ruhegehalt nach § 50a BeamtVG, der aber beantragt werden muss und die Lücke nicht vollständig schließt.
  • Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit wird anteilig angerechnet, bei 50 Prozent Teilzeit zu 50 Prozent.

Wichtig: Prüfe frühzeitig bei deiner Versorgungsstelle, welche Kindererziehungszeiten dir zustehen, und beantrage den Kindererziehungszuschlag aktiv. Das passiert nicht automatisch.

Martin Schmidt
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Was passiert bei Teilzeit mit meiner Pension?

Teilzeitbeschäftigung wird nur zu dem Anteil als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Konkret: 10 Jahre mit 50 Prozent Teilzeit ergeben nur 5 Jahre volle Dienstzeit für die Pensionsberechnung.

Ein wichtiger Lichtblick: Die Grundlage für die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sind immer die vollen Dienstbezüge, auch bei Teilzeit zum Zeitpunkt des Ruhestands. Der Pensionssatz bezieht sich auf das volle Gehalt, nicht auf das reduzierte Teilzeitgehalt.

Rechenbeispiel: 30 Jahre Vollzeit (Ruhegehaltssatz: 53,81 Prozent) und anschließend 10 Jahre mit 50 Prozent Teilzeit (angerechnet als 5 Jahre: 8,97 Prozent) ergeben einen Gesamtsatz von 62,78 Prozent, berechnet auf das volle Gehalt.

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Wenn du bereits 40 Dienstjahre in Vollzeit erreicht hast, wirst du durch weitere Teilzeitzeiten nicht mehr belastet, weil der Höchstsatz von 71,75 Prozent bereits feststeht.

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Welche Folgen hat ein Berufswechsel in die Privatwirtschaft?

Wenn du die Beamtenstellung aufgibst und in die Privatwirtschaft wechselst, verlierst du die Beamtenversorgungsansprüche. Dein Dienstherr zahlt dann Beiträge für dich in die gesetzliche Rentenversicherung nach, du bekommst also Rentenpunkte für deine Beamtendienstjahre gutgeschrieben.

Bei deiner späteren Gesamtversorgung zählen sowohl die Rentenansprüche aus der Beamtenzeit als auch die aus der Privatwirtschaft. Allerdings greift eine Obergrenze nach § 55 BeamtVG, falls du später wieder verbeamtet wirst: Die Summe aus Pension und gesetzlicher Rente darf die Pension nicht überschreiten, die bei durchgehender Beamtentätigkeit erreicht worden wäre.

Ein Wechsel in die Privatwirtschaft kann je nach Lebensplanung sinnvoll sein, da die Gehälter meist deutlich höher sind. Jedoch ist das versorgungsrechtlich aber selten vorteilhaft. Wer kurz vor dem Maximum von 71,75 Prozent steht, verliert durch einen Wechsel überproportional viel.

Martin Schmidt
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Was bedeutet Dienstunfähigkeit für meine Versorgung?

Dienstunfähigkeit ist eines der größten finanziellen Risiken für Beamte. Du giltst als dienstunfähig, wenn du dauerhaft die Dienstpflichten nicht erfüllen kannst oder innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hast, ohne Aussicht auf Besserung.

Die versorgungsrechtlichen Folgen hängen davon ab, wie die Dienstunfähigkeit entstanden ist.

Bei einem anerkannten Dienstunfall gibt es keine Abschläge. Du erhältst das volle errechnete Ruhegehalt.

Bei Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen, etwa Krankheit, Burn-out oder psychischen Erkrankungen, wird das Ruhegehalt um 3,6 Prozent pro Jahr vorzeitigen Ruhestands gemindert, gedeckelt bei 10,8 Prozent. Diese Kürzung gilt dauerhaft, ein Leben lang.

Ein teilweiser Ausgleich: Wer vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird, bekommt zwei Drittel der verbleibenden Zeit bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit zusätzlich zu den Dienstjahren angerechnet. Das mildert die Versorgungslücke, schließt sie aber nicht vollständig.

Beispiel: Ein 40-jähriger Beamter mit 15 Dienstjahren wird dienstunfähig. Ohne Zurechnungszeit käme er auf einen Ruhegehaltssatz von nur 26,91 Prozent. Mit der Zurechnungszeit von 13 Jahren (zwei Drittel der verbleibenden 20 Jahre bis 60) steigt der Satz auf 50,82 Prozent. Nach dem Abschlag von 10,8 Prozent (maximale Kürzung) bleiben 45,33 Prozent, also rund 1.813 Euro bei 4.000 Euro Dienstbezügen.

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Info

Besonders kritisch ist die Lage für zwei Gruppen:

  • Beamte auf Widerruf erhalten bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall keine Versorgungsbezüge und werden entlassen. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten im Schnitt rund 1.000 Euro Erwerbsminderungsrente.
  • Beamte auf Lebenszeit ohne die Mindestdienstzeit von fünf Jahren sind ebenfalls nicht durch die Beamtenversorgung geschützt.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist deshalb für Beamte in den ersten Dienstjahren unverzichtbar.

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Wie hoch ist die Versorgungslücke als Beamter im Alter? 

Die Pension in der Theorie zu kennen, reicht nicht. Entscheidend ist, wie groß die Lücke zwischen deiner tatsächlichen Pension und dem realen Bedarf im Ruhestand ist.

Wie viel Einkommen brauche ich im Ruhestand?

Experten empfehlen mindestens 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Wenn du aktiv bleiben möchtest (Reisen, Enkel unterstützen, Hobbys pflegen), solltest du eher mit 85 bis 90 Prozent rechnen

Zwar fallen im Ruhestand einige Kosten weg (Fahrtkosten zur Arbeit, Berufskleidung), dafür steigen andere erheblich: Gesundheitsausgaben, Freizeitaktivitäten, Reisen. Die Rechnung „Im Alter brauche ich weniger" geht in der Praxis selten auf.

Ein Beamter verdient 5.000 Euro brutto, netto rund 3.750 Euro. Mit einem realistischen Ruhegehaltssatz von rund 67 Prozent (Durchschnittsruhegehalt eines Bundesbeamten) ergibt das eine Bruttopension von rund 3.350 Euro. 

Nach Steuern und PKV-Beitrag bleiben netto rund 2.200 bis 2.300 Euro. Das sind nur 59 bis 61 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Für die angestrebten 80 Prozent, also 3.000 Euro netto, fehlen jeden Monat rund 700 bis 800 Euro.

Hinzu kommt die Inflation: Bei 2,5 Prozent pro Jahr verliert die Pension in 30 Jahren rund 50 Prozent ihrer Kaufkraft.

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Wie ermittle ich meine persönliche Versorgungslücke?

Deine persönliche Versorgungslücke lässt sich in zwei Schritten berechnen:

  • Schritt 1: Pension berechnen: Die voraussichtlichen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge (Durchschnitt der letzten zwei Jahre) mit dem geschätzten Ruhegehaltssatz multiplizieren. Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus: Anzahl anrechenbarer Dienstjahre × 1,79375 Prozent, abzüglich eventueller Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Pensionierung.
  • Schritt 2: Bedarf bestimmen: Dein heutiges Netto-Einkommen mit 80 bis 90 Prozent multiplizieren. Das ergibt das benötigte Netto-Einkommen im Ruhestand. Die Differenz zur prognostizierten Netto-Pension (nach Steuern und PKV) ist deine Versorgungslücke.

Warum reicht die Beamtenpension oft nicht aus?

Der Maximalwert von 71,75 Prozent ist ein theoretisches Ideal, das viele Beamte nicht erreichen. Wenn du erst mit 35 Jahren verbeamtet wirst und bis 67 arbeitest, kommst du auf 32 Dienstjahre, das ergibt nur 57,4 Prozent statt 71,75 Prozent.

Die häufigsten Ursachen für eine zu niedrige Beamtenpension:

  • Teilzeitphasen: 10 Jahre 50-Prozent-Teilzeit kosten 5 volle Dienstjahre.
  • Elternzeit ohne Bezüge: 24 Monate bedeuten zwei Jahre weniger Ruhegehaltssatz.
  • Späte Verbeamtung: Jedes Jahr vor der Verbeamtung in der Privatwirtschaft fehlt, sofern es nicht als Kann-Zeit angerechnet wird.
  • Steigende PKV-Beiträge: Die private Krankenversicherung wird im Alter oft deutlich teurer.

All diese Faktoren kumulieren sich. Deshalb erleben wir häufig, dass Beamte dann verwundert sind, dass sie weniger Pension erhalten, als sie es sich vorgestellt haben.

Martin Schmidt
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Altersvorsorgeprodukte für Beamte im Überblick

Dir stehen als Beamter verschiedene Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung, von der staatlich geförderten Riester-Rente (die ab 2027 vom Altersvorsorgedepot ersetzt wird) über die Rürup-Rente bis hin zu privaten ETF-Rentenversicherungen. 

Jedes Produkt hat eigene Stärken und Schwächen, die zu deiner individuellen Lebenssituation passen müssen.

Lohnt sich die Riester-Rente für Beamte noch?

Beamte sind bei der Riester-Rente förderberechtigt, müssen aber eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenverwendung bei der Besoldungsstelle einreichen. Ohne diese Erklärung gibt es keine Zulagen.

Für die volle Förderung musst du mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttogehalts einzahlen (maximal 2.100 Euro pro Jahr förderbar, absoluter Mindestbeitrag 60 Euro pro Jahr). Dafür gibt es:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
  • Kinderzulagen: 185 Euro pro Kind (vor 2008 geboren) oder 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren)
  • Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr

Für Beamte mit Kindern kann sich eine Riester-Rente lohnen. Ein Beamter mit 40.000 Euro Jahresbrutto und zwei nach 2008 geborenen Kindern zahlt von den 1.600 Euro Gesamtbeitrag nur 825 Euro selbst. Der Staat steuert 775 Euro Zulagen bei, eine Förderquote von rund 48 Prozent. 

Für Beamte ohne Kinder dagegen ist die Förderung oft zu gering, um die hohen Kosten klassischer Riester-Produkte zu rechtfertigen. Ab 2027 läuft die Riester-Rente aus und wird durch das Altersvorsorgedepot ersetzt.

Martin Schmidt
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Ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 für Beamte sinnvoll?

Ab 2027 steht mit dem Altersvorsorgedepot eine neue staatlich geförderte Option zur Verfügung, die auch für Beamte offensteht. Die Förderung ist deutlich attraktiver als bei der Riester-Rente: 

  • Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent vom Staat, 
  • Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch einmal 25 Cent. 
  • Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr 
  • Dazu kommen 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind.

Der entscheidende Vorteil gegenüber Riester ist die Anlageform. Das Geld fließt in ETFs ohne Beitragsgarantie und damit mit deutlich höherem Renditepotenzial. Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, Umschichtungen innerhalb des Depots ebenfalls. Der Kostendeckel für Standarddepots liegt bei maximal 1 Prozent pro Jahr.

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Info

Wenn du mehr Informationen zum neuen Altersvorsorgedepot haben möchtest, kannst du das in unserem neuen Experten-Ratgeber gerne nachlesen.

Martin Schmidt
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Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente als Beamter?

Die Rürup-Rente ist für gutverdienende Beamte oft die bessere Wahl als Riester. Seit 2023 lassen sich 100 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben absetzen. 2026 sind das bis zu 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Ehepaare. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer die jährliche Steuerersparnis.

Identified factual error and prepared corrected versionEin wichtiger Unterschied zu Angestellten: Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Allerdings werden die Beiträge ins Beamtenversorgungswerk genauso auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet wie GRV-Beiträge bei Angestellten.

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Info

Ein Beamter mit 60.000 Euro Besoldung hat nach fiktiver Anrechnung der Versorgungswerksbeiträge noch rund 19.666 Euro Rürup-Spielraum. Wer davon 15.000 Euro jährlich einzahlt und einen Grenzsteuersatz von 40 Prozent hat, spart damit 6.000 Euro Steuern pro Jahr. Das ist ein erheblicher Hebel, gerade für Beamte im gehobenen und höheren Dienst.

Welche Nachteile bietet die Rürup-Rente als Beamter?

Der Steuervorteil in der Ansparphase wird in der Auszahlungsphase teilweise zurückgeholt. Die Rürup Rente muss ab 2058 zu 100 % mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es werden dann sowohl die Pension als auch die Rürup-Rente zusammengerechnet, was zu einem höheren Steuersatz führen kann als geplant.

Das Kapital ist vollständig gebunden. Wer als Beamter unerwartet Liquidität braucht, kommt nicht an das Rürup-Guthaben. Für Beamte mit gesichertem Einkommen ist das zwar weniger kritisch als für Selbstständige, bleibt aber ein echter Nachteil gegenüber flexibleren Alternativen wie einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder einem ETF-Depot.

Keine freie Vererbbarkeit. Das angesparte Kapital verfällt im Todesfall, sofern keine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, und auch das nur zugunsten von Ehepartnern und kindergeldberechtigten Kindern.

Die Rürup-Rente ist gerade für gut verdienende Beamte aus dem gehobenen oder höheren Dienst eine sinnvolle Option.

Martin Schmidt
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Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ist ein Vorsorgeprodukt ohne direkte staatliche Förderung, welches jedoch steuerliche Vorteile und mehr Flexibilität bietet.

Wie funktioniert eine private Rentenversicherung grundsätzlich?

Du zahlst regelmäßig Beiträge in einen Versicherungsvertrag ein. Der Versicherer legt das Geld nach vertraglich festgelegten Regeln an. Ab Rentenbeginn wandelt er das angesammelte Kapital in eine lebenslange monatliche Rente um, oder du wählst eine Einmalauszahlung. Ein Mix aus beidem ist auch möglich.

Welche Varianten gibt es?

Bei der klassischen privaten Rentenversicherung werden die Beiträge in festverzinsliche Anlagen investiert. Du erhältst eine garantierte Mindestleistung und wenn der Versicherer Gewinne mit dem Geld erwirtschaftet, erhältst du einen Teil davon (Überschussbeteiligung). Die Renditen sind in der aktuellen Niedrigzinsphase jedoch oft mager.

Die fondsgebundene Variante investiert deine Beiträge teilweise oder vollständig in Investmentfonds, typischerweise in breit gestreute Aktienfonds oder ETFs. Die Renditechancen sind deutlich höher, dafür trägst du das Marktrisiko

Zudem gibt es noch eine Index-Variante, die wie ein Mix aus beidem agiert. Ein Teil wird in einen Index investiert (z.B. DAX oder EURO STOXX 50) und ein anderer Teil wird festverzinslich angelegt. Diese Variante ist häufig mit hohen Kosten und niedriger Rendite verbunden, weshalb wir sind in der Regel nicht empfehlen. 

Gerade bei einem längeren Anlagehorizont von mindestens 15 Jahren empfehlen wir meist die fondsgebundene Variante.

Martin Schmidt
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Welche Vorteile gibt es?

In der Ansparphase wachsen Erträge und Dividenden innerhalb des Versicherungsmantels steuerfrei. Umschichtungen zwischen Fonds sind ebenfalls steuerfrei, anders als bei einem selbst verwalteten Depot.

Bei der Auszahlung greift je nach Variante entweder das Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung oder die Ertragsanteilsbesteuerung bei monatlicher Rente. Bei Renteneintritt mit 67 Jahren werden nur 17 Prozent der monatlichen Rente besteuert, ein erheblicher Vorteil gegenüber dem normalen Depot.

Was sind die Nachteile?

Der Versicherungsmantel kostet Geld. Typischerweise fallen zusätzlich 0,3 bis 0,8 Prozent pro Jahr an. Außerdem ist das Kapital weniger flexibel als bei einem freien ETF-Depot. Die volle steuerliche Förderung greift erst nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 Jahren.

Besonders für Beamte, die langfristig planen und nicht kurzfristig auf das Kapital angewiesen sind kann diese Variante sinnvoll sein. In Kombination mit der Pension kann sie als zusätzlicher Baustein für zusätzliche Flexibilität sorgen. Vor allem weil die Steuervorteil in der Auszahlungsphase extrem hoch sind.

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Info

Sind ETF-Sparpläne eine gute Ergänzung?

ETF-Sparpläne sind als freier Baustein neben geförderter Altersvorsorge sinnvoll. 

  • Der Vorteil: Sie bieten maximale Flexibilität: kein Mindestalter für den Zugriff, keine Bindung an Rentenprodukte, volle Vererbbarkeit. Die Kosten liegen oft zwischen 0,1 und 0,5 Prozent pro Jahr. 
  • Der Nachteil: Es gibt keine lebenslange Rentengarantie und keine staatliche Förderung. Zudem fällt auf Kursgewinne beim Verkauf Abgeltungssteuer an. Für Beamte eignet sich ein freies ETF-Depot besonders als flexibles Puffer-Kapital neben Pension und gegebenenfalls anderen Altersvorsorgeprodukten.

Häufig ist ein Mix aus verschiedenen Formen der Altersvorsorge die sinnvollste Option.

Martin Schmidt
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Kann ich als Beamter in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) investieren?

Nein, als Beamter kannst du keine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Die bAV ist ein Instrument für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und setzt ein entsprechendes Arbeitsverhältnis voraus. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Dienstherrn, nicht in einem Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne, und haben daher keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentengesetz.

Was Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst haben, nämlich die Zusatzversorgung über die VBL, steht Beamten ebenfalls nicht zu. Die Beamtenversorgung nach BeamtVG ist das Pendant dazu und ersetzt sowohl die gesetzliche Rente als auch die betriebliche Altersvorsorge vollständig.

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Info

Lohnt sich eine Immobilie als Altersvorsorge?

Im Ruhestand mietfrei wohnen bietet psychologische Sicherheit und feste Kosten statt inflationsbedingt steigender Mieten. Als Beamter mit sicherem Einkommen sind Immobilienkredite typischerweise einfacher zu erhalten als für andere Erwerbstätige.

Doch eine Immobilie hat auch erhebliche Risiken:

  • Das Kapital ist in Stein gebunden und nicht flexibel für Notfälle verfügbar.
  • Reparaturen und Sanierungen können unerwartet hohe Kosten verursachen.
  • Der Immobilienmarkt garantiert keinen Wertzuwachs.
  • Mit 50+ Jahren noch eine Immobilie zu kaufen, ist oft riskant, die Zeit bis zur Pension reicht möglicherweise nicht für den vollständigen Schuldenabbau.

Eine Immobilie sollte deshalb immer ein Zusatzbaustein deiner Altersvorsorge sein, niemals die einzige Säule.

Martin Schmidt
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Die richtige Altersvorsorge für meine Situation wählen

Es gibt kein einzelnes Produkt, das für alle Beamte passt. Die optimale Strategie hängt von deinem Einkommen, der Familiensituation, der Risikobereitschaft und dem Liquiditätsbedarf ab.

Welches Produkt passt zu meiner Lebenssituation?

Es gibt keine universelle Lösung. Die optimale Strategie hängt von Einkommen, Familiensituation und Risikobereitschaft ab. Für die meisten Beamten ist eine Kombination aus mehreren Bausteinen sinnvoller als ein einzelnes Produkt.

Die richtige Altersvorsorge finden

Wenn du auf der Suche nach der passenden Altersvorsorge bist, dann helfen wir dir gerne mit unserer Erfahrung aus über 3000 Gesprächen weiter.

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Kann ich mein Altersvorsorgeprodukt später wechseln?

  • Riester: Bestehende Verträge können ab 2027 förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Alle bisher erhaltenen Zulagen bleiben erhalten.
  • Altersvorsorgedepot: Das Altersvorsorgedepot ist wie ein ETF-Sparplan vollständig übertragbar. Das Depot lässt sich jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne Verlust der Zulagen oder Strafgebühren, solange das Kapital im Depot verbleibt und die Fördervoraussetzungen erfüllt bleiben.
  • Rürup: Eine Kündigung ist nicht möglich, das Guthaben bleibt bis zur Rente gesperrt. Ein Anbieterwechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich, bringt aber meist neue Abschlusskosten und den Verlust des ursprünglichen Rentenfaktors. Die sicherere Option ist die Beitragsfreistellung.
  • ETF-Rentenversicherung: Ein Anbieterwechsel ist möglich, aber mit Kosten verbunden und oft nachteilig, weil beim neuen Anbieter erneut Abschlusskosten anfallen und der ursprüngliche Rentenfaktor verloren geht. Wer den Vertrag kündigt, verliert zudem die steuerlichen Vorteile des Versicherungsmantels. Ein Wechsel kann jedoch bei deutlich besseren Konditionen beim neuen Anbieter sinnvoll sein.
  • ETF-Sparplan: Depots lassen sich jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen, ohne Verlust oder Strafgebühr. Das ist der flexibelste Baustein im gesamten Vorsorgemix.

Schutz und Flexibilität beim Vorsorgevermögen

Neben Rendite und Kosten spielen Pfändungsschutz und Vererbbarkeit eine wichtige Rolle bei der Produktauswahl. Diese drei Aspekte entscheiden darüber, wie gut dein Vermögen in verschiedenen Lebenssituationen geschützt ist.

Ist mein Altersvorsorgevermögen vor Pfändung geschützt?

  • Rürup-Rente: Vollständig pfändungssicher, wird bei Bürgergeld nicht als verwertbares Vermögen angerechnet.
  • Riester-Rente: Pfändungsschutz nach EStG, da das Kapital als nicht übertragbar gilt. Bei Insolvenz des Versicherers greift zusätzlich die Protektor Lebensversicherungs-AG.
  • Altersvorsorgedepot: ETF-Anteile sind Sondervermögen und bei Insolvenz des Anbieters vollständig geschützt. Gegen Pfändung durch Gläubiger bietet das Depot keinen Schutz.
  • ETF-Rentenversicherung: Das Fondsvermögen ist Sondervermögen und bei Insolvenz des Versicherers geschützt. Gegenüber Gläubigern gibt es jedoch keinen gesetzlichen Pfändungsschutz.
  • ETF-Sparplan: Ebenfalls Sondervermögen, bei Insolvenz des Brokers geschützt. Kein Pfändungsschutz gegenüber Gläubigern. Wer gepfändet wird, kann auf dieses Vermögen zugegriffen werden.

Kann ich mein Vorsorgevermögen vererben?

Ja, hierbei gibt es zwei mögliche Szenarien. .

Was passiert bei Tod vor Rentenbeginn?

Hier geht es darum, ob das angesparte Kapital an Hinterbliebene weitergegeben wird oder verfällt. Bei Versicherungsprodukten lässt sich in der Regel eine Todesfallleistung vereinbaren, die das Guthaben an bezugsberechtigte Personen (Erben) auszahlt. Bei reinen Sparprodukten wie dem ETF-Sparplan geht das Kapital automatisch in den Nachlass über.

Was passiert bei Tod nach Rentenbeginn?

Hier geht es darum, ob die laufende Rente weiterläuft oder sofort endet. Das zentrale Instrument ist die Rentengarantiezeit: Sie stellt sicher, dass die Rente für einen festgelegten Zeitraum, typischerweise 10 oder 20 Jahre, auf jeden Fall ausgezahlt wird, auch wenn du innerhalb dieser Frist stirbst. 

Wenn du z.B. mit 67 in Rente gehst, mit 70 verstirbst und eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren hast, wird das Kapital weitere 17 Jahre an die Erben ausgezahlt.

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Info

Die Rentengarantiezeit kostet Rendite, weil die monatliche Rente um typischerweise 5 bis 15 Prozent sinkt. Alternativ kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden, die dem bezugsberechtigten Hinterbliebenen einen prozentualen Anteil der Hauptrente lebenslang sichert.

Wie diese Bausteine bei den einzelnen Produkten verfügbar sind und wer bezugsberechtigt ist, unterscheidet sich erheblich:

  • Rürup-Rente: Standardmäßig verfällt das angesparte Kapital bei Tod vollständig, egal ob vor oder nach Rentenbeginn. Rentengarantiezeit und Hinterbliebenenrente sind optional vereinbarbar, gelten aber ausschließlich für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Unverheiratete Partner, Geschwister oder andere Verwandte sind ausgeschlossen.
  • Riester-Rente: Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Riester nicht. Das angesparte Kapital kann bei Tod förderunschädlich auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. An andere Erben ist eine Übertragung nur nach vollständiger Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile möglich.
  • ETF-Rentenversicherung: Im Todesfall vor Rentenbeginn wird das gesamte Vertragsguthaben an die von dir benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Bezugsberechtigung kannst du völlig frei festlegen, also auch zugunsten unverheirateter Partner oder anderer Personen. Nach Rentenbeginn lässt sich eine Rentengarantiezeit vereinbaren, mit denselben Auswirkungen auf die monatliche Rentenhöhe wie bei Rürup.
  • Altersvorsorgedepot: Das verbleibende Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Erben müssen jedoch alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, sofern das Geld nicht selbst für die Altersvorsorge genutzt wird. Eine Rentengarantiezeit gibt es nicht, da das Altersvorsorgedepot kein Rentenversicherungsprodukt ist.
  • ETF-Sparplan: Vollständig vererbbar ohne jede Einschränkung. Das Depot geht direkt ins Erbe über, Erben können frei darüber verfügen, und es müssen keine Förderungen zurückgezahlt werden. 

Gerade wenn das Thema Vererbbarkeit eine wichtige Rolle spielt, muss dieser Aspekt unbedingt vorher geklärt werden.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Besteuerung der Renten in der Pension

Im Ruhestand zählt, was netto ankommt. Steuern, Krankenversicherung und Pflegebeiträge reduzieren dein Bruttoeinkommen erheblich. Auch die Altersvorsorge wird versteuert. Doch hier unterscheiden sich die verschiedenen Formen stark voneinander. 

Welche Steuern fallen auf meine Auszahlung an?

  • Beamtenpension: Wird als nachträglicher Arbeitslohn voll besteuert. Der Versorgungsfreibetrag für Pensionäre mit Versorgungsbeginn 2026 beträgt 13,2 Prozent der Versorgungsbezüge, höchstens 990 Euro, plus einen Zuschlag von 297 Euro. Dieser Freibetrag sinkt jährlich und entfällt 2040 vollständig.
  • Rürup-Rente: nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Anteil steigt um 0,5 Prozent pro Jahr bis zur vollen Besteuerung ab 2058.
  • Riester-Rente: Wird ebenfalls voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, ohne Freibetrag.
  • ETF-Rentenversicherung: Bei monatlicher Rente gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. Mit 67 Jahren sind nur 17 Prozent der Rente steuerpflichtig. Bei Kapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren, nur 50 Prozent der Erträge werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, vorausgesetzt, der Vertrag lief mindestens 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt ab 62 Jahren.
  • Altersvorsorgedepot: Der geförderte Anteil wird im Alter mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der ungeförderte Teil nach dem Halbeinkünfteverfahren.
  • ETF-Sparplan: Auf Kursgewinne beim Verkauf fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Bei Aktienfonds greift die Teilfreistellung: 30 Prozent der Erträge sind steuerfrei, die effektive Steuerbelastung liegt damit bei rund 18,5 Prozent.

Muss ich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?

Als Pensionär bleibt dein Anspruch auf Beihilfe erhalten. Der Beihilfesatz steigt im Ruhestand typischerweise auf 70 Prozent, sodass nur noch 30 Prozent über die private Krankenversicherung abgesichert werden müssen.

Die rund 2 Prozent der Pensionäre, die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Sie zahlen den vollen GKV-Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberanteil. 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,5 Prozent Zusatzbeitrag, also insgesamt rund 17 Prozent der Pension. 

Zur Pflegeversicherung: Als Pensionär trägst du den gesamten Beitrag selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss. 2026 liegt der Satz bei 3,4 Prozent für Eltern und 3,6 Prozent für Kinderlose, berechnet auf die Bruttopension.

Hinzu kommt, dass bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft alle Einkommensquellen beitragspflichtig werden, also auch Rürup-Rente, ETF-Rentenversicherung und Mieteinnahmen.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Um den Unterschied besser zu verstehen, haben wir hier 2 Beispiele vorbereitet: 

Annahme: 3.400 Euro Bruttopension plus 800 Euro Rürup-Rente plus 600 Euro Mieteinnahmen, also insgesamt 4.800 Euro. Kinderlos.

Beispiel 1: PKV-Versichert Der PKV-Beitrag für die verbleibenden 30 Prozent liegt je nach Tarif und Gesundheitszustand bei rund 300 Euro monatlich. Unabhängig vom Verdienst. Dazu kommt die private Pflegeversicherung von 3,6 Prozent der Bruttopension, also rund 122 Euro. Rürup-Rente oder Mieteinnahmen erhöhen diese Kosten nicht.

Beispiel 2: GKV-Versichert Der GKV-Beitrag liegt bei rund 17 Prozent, also 816 Euro monatlich. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent, also weitere 173 Euro. Insgesamt fast 1.000 Euro monatlich nur für Kranken- und Pflegeversicherung, ohne dass eine Beihilfe greift.

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Info

Fazit

Private Altersvorsorge lohnt sich grundsätzlich für alle Beamten. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie. Die maximale Beamtenpension von 71,75 Prozent deckt in den meisten Fällen nicht den gewohnten Lebensstandard, und viele Beamte erreichen dieses Maximum nicht einmal. Wer zu spät damit beginnt oder das falsche Produkt wählt, kann über die gesamte Ruhestandsdauer einen fünf- bis sechsstelligen Betrag verlieren, durch unnötige Kosten, entgangene Förderung oder schlechte Renditen.

Die Kombination mehrerer Bausteine ist fast immer besser als ein einzelnes Produkt. Welche Kombination für deine konkrete Situation die richtige ist, hängt von Einkommen, Familiensituation, Risikobereitschaft und Zeithorizont ab. Ein Gespräch mit einem unserer Altersvorsorge-Experten, die deine gesamte Versorgungssituation analysieren, ist der sinnvollste erste Schritt.

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Jannis und Martin stehen lächelnd nebeneinander, tragen Hemden, vor transparentem Hintergrund.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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