Das Wichtigste vorab
- Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge mit Zulagen (175 Euro Grundzulage, 200 Euro Jungstarter-Bonus, bis zu 300 Euro pro Kind) und Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro pro Jahr. Sie wurde 2002 als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus eingeführt.
- Förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und bestimmte Selbstständige. Nicht erwerbstätige Ehepartner können über die mittelbare Förderung profitieren.
- Riester lohnt sich heute fast nur noch für Geringverdiener mit mehreren Kindern. Deren Förderquote kann über 90 Prozent liegen und die hohen Produktkosten so kompensieren.
- Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. ETF-Anlage ohne Garantiezwang, ein Kostendeckel von maximal 1 Prozent für Standarddepots und ein staatliches Konkurrenzprodukt, das private Anbieter zu günstigen Konditionen zwingt.
Die Riester-Rente läuft aus. Ab 2027 ersetzt das neue Altersvorsorgedepot das System, das über 20 Jahre lang eine der wohl beliebtesten Formen der Altersvorsorge war. Mit über 14 Millionen Riester-Verträgen war sie ein Verkaufsschlager. Trotzdem zweifeln immer mehr Sparer, Politiker und Vermittler an der Riester-Rente. Denn die Zahl der Verträge ist rückgängig.
Deshalb kommt ab 2027 eine grundlegende Reform mit ETF-Depots und Kostendeckel. Ob Riester für dich noch taugt, was sich konkret ab 2027 ändert und wie du jetzt am besten vorgehst, erfährst du hier.
Was ist die Riester-Rente – und warum wurde sie eingeführt?
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die der Staat über Zulagen und Sonderausgabenabzug fördert. Die Paragraphen 79 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) regeln sie. Seit ihrer Einführung 2002 hat sich viel verändert. Der Zinsmarkt, die politischen Rahmenbedingungen und die Attraktivität des Produkts.
Hintergrund der Riester-Rente
Die Riester-Rente trägt den Namen von Walter Riester, dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Das Altersvermögensgesetz (AVmG) brachte sie 2002 auf den Weg. Der Auslöser war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001. Diese senkte das Nettorentenniveau von 70 auf 67 Prozent. Das Nettorentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen Nettorente und Nettoeinkommen eines Durchschnittsverdieners. Die dadurch entstehende Versorgungslücke sollte private Vorsorge schließen.
Durch Zulagen und Steuervorteile sollten vor allem Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen dazu motiviert werden, über die Riester-Rente, selbst fürs Alter zu sparen.
Wie funktioniert das Riester-System?
Das Riester-System fördert über Zulagen und einen Steuervorteil. Der Staat überweist die Zulagen direkt auf dein Riester-Konto. In der Steuererklärung kannst du Beiträge plus Zulagen bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Übersteigt der Steuervorteil die bereits gezahlte Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz automatisch. Man erhält also doppelte Förderung.
In der Auszahlungsphase fließt das Kapital als lebenslange monatliche Rente zurück. Was du in der Ansparphase steuerfrei gespart hast, versteuerst du im Alter mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung?
Nicht jeder kann die Riester-Förderung nutzen. Der Gesetzgeber beschränkt den Kreis der Berechtigten auf Personen, die von der Absenkung des Rentenniveaus 2002 betroffen waren.
Welche Personen sind unmittelbar zulageberechtigt?
Unmittelbar zulageberechtigt bist du, wenn du Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst oder einem vergleichbaren System angehörst. Das betrifft folgende Gruppen:
- Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer – Vollzeit, Teilzeit oder Minijobber mit bestehender Rentenversicherungspflicht, einschließlich Auszubildende.
- Beamte, Richter und Berufssoldaten – obwohl sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wurden ihre Pensionen ebenfalls gekürzt.
- Rentenversicherungspflichtige Selbstständige – Handwerker, Künstler über die Künstlersozialkasse, Erzieher und freiberufliche Lehrer. Und alle Selbstständigen, die freiwillig in der GRV versichert sind.
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Elternzeitler (bis 36 Monate nach Geburt) und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente.
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden pro Woche häusliche Pflege leisten und daneben höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind, sowie Bundesfreiwilligendienstleistende.
Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht haben keinen Zugang zur Riester-Förderung, es sei denn, sie zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wer in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert ist und von der GRV befreit wurde, ist ebenfalls nicht förderberechtigt.
Weitere ausgeschlossene Gruppen:
- Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit haben
- Rentner und Pensionäre ohne laufendes Erwerbseinkommen
- Personen, die ausschließlich von Vermögen oder Kapitalerträgen leben
Für nicht förderberechtigte Selbstständige ist die Rürup-Rente (Basisrente) oft die beste Alternative: Sie bietet hohe Sonderausgabenabzüge und ist speziell auf Selbstständige mit höherem Einkommen zugeschnitten.
Wie kann ich die Riester-Förderung erhalten, auch wenn ich nicht unmittelbar zulagenberechtigt bin?
Das ist der Fall, wenn du mittelbar förderberechtigt bist. Also, wenn du der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner eines unmittelbar Förderberechtigten bist und selbst nicht rentenversicherungspflichtig bist.
Voraussetzung: Ihr lebt nicht dauerhaft getrennt und du schließt einen eigenen Riester-Vertrag ab.
Der Mindesteigenbeitrag beträgt in dem Fall dann lediglich einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, also 5 Euro im Monat. Trotzdem erhältst du die volle Grundzulage von 175 Euro und gegebenenfalls die Kinderzulagen.
Wie viel muss ich in die Riester-Rente einzahlen?
Die Höhe des Eigenbeitrags bestimmt, wie viel Förderung du bekommst. Zu wenig einzahlen kostet Zulagen, zu viel bringt keinen zusätzlichen Vorteil. Der Schlüssel liegt im Mindesteigenbeitrag.
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Der Mindesteigenbeitrag ist die Summe, die du selbst mindestens pro Jahr einzahlen musst, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Die Formel: 4 Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens minus die erwarteten Zulagen.
Wie berechne ich meinen optimalen Beitrag?
Der optimale Beitrag hängt von Einkommen, Kinderzahl, Steuersatz und verfügbarer Sparquote ab. Für die maximale Förderung gilt: mindestens den Mindesteigenbeitrag (4 Prozent minus Zulagen) einzahlen und dabei die 2.100-Euro-Grenze für den Sonderausgabenabzug im Blick behalten.
Bei hohem Steuersatz lohnt es sich, die 2.100-Euro-Grenze auszuschöpfen, weil die Steuererstattung dann am höchsten ist. Bei Geringverdienern mit Kindern reicht oft der Sockelbetrag von 60 Euro, um die beste Förderquote zu erreichen.
Was passiert, wenn ich zu wenig einzahle?
Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag, kürzt die ZfA deine Zulagen anteilig, im gleichen Verhältnis, wie dein Eigenbeitrag unter dem Minimum liegt.
Beispiel: Dein Mindesteigenbeitrag beträgt 1.000 Euro, du zahlst aber nur 500 Euro (50 Prozent). Deine Grundzulage wird ebenfalls auf 50 Prozent gekürzt, statt 175 Euro bekommst du nur 87,50 Euro.
Wie hoch ist die staatliche Förderung bei der Riester-Rente?
Die Höhe der Förderung entscheidet darüber, ob sich ein Riester-Vertrag für dich rechnet. Die staatliche Förderung setzt sich aus 4 Bausteinen zusammen:
- Grundzulage
- Kinderzulagen
- Berufseinsteiger-Bonus
- Steuerlicher Sonderausgabenabzug.
Wie viel Grundzulage erhalte ich pro Jahr?
Jeder unmittelbar Förderberechtigte erhält seit 2018 eine jährliche Grundzulage von 175 Euro, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wird.
Von 2002 bis 2007 lag die Grundzulage noch bei 154 Euro. Das Alterseinkünftegesetz brachte 2008 die Erhöhung auf das heutige Niveau.
Welche Kinderzulagen gibt es?
Die Kinderzulage ist der Punkt, an dem Riester für Familien besonders attraktiv wird. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
Die Kinderzulage fließt pro Kind ohne Obergrenze nach oben. Bei drei Kindern, die alle nach 2008 geboren sind, kommen 900 Euro Kinderzulagen zusammen, zusätzlich zur Grundzulage.
Die Zulage geht an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht, kann aber durch gegenseitige Zustimmung dem anderen Partner zugeordnet werden.
Was ist der Berufseinsteiger-Bonus?
Der Berufseinsteiger-Bonus bringt im ersten Sparjahr einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Statt 175 Euro landen also 375 Euro auf dem Riester-Konto. Voraussetzungen: Du bist am 1. Januar des Abschlussjahres noch keine 25 Jahre alt, unmittelbar zulageberechtigt und nach dem 31. Dezember 1982 geboren.
Für junge Berufsanfänger ist das ein konkreter Anreiz, früh mit der Altersvorsorge zu beginnen. Wer mit 23 startet, bekommt 200 Euro geschenkt und profitiert gleichzeitig von einem längeren Anlagezeitraum mit stärkeren Zinseszinseffekten.
Wie funktioniert der steuerliche Sonderausgabenabzug?
Riester-Einzahlungen inklusive erhaltener Zulagen kannst du bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Bei Ehepaaren mit zwei Riester-Verträgen verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 4.200 Euro. Die Zulage fließt immer. Übersteigt der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz automatisch.
Welche Riester-Varianten gibt es?
Riester ist nicht gleich Riester. Je nach Produkttyp unterscheiden sich Rendite, Kosten und Risiko erheblich. Die vier wichtigsten Varianten im Überblick:
Klassische Riester-Rentenversicherung
Die klassische Riester-Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung mit einem garantierten Mindestzins über die gesamte Laufzeit. Der Versicherer verpflichtet sich, zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen sowie erwirtschaftete Überschüsse bereitzustellen.
Das Problem: Der Höchstrechnungszins liegt seit 2025 bei 1,0 Prozent. Die durchschnittliche laufende Verzinsung lag 2024 bei mageren 2,42 Prozent nach Kosten. Viele große Versicherer haben die klassische Variante mittlerweile komplett aus dem Programm genommen.
Fondsgebundene Riester-Rente
Die fondsgebundene Riester-Rente investiert Kapital in Investmentfonds und bietet dadurch höhere Renditechancen als die klassische Variante. Die gesetzliche Beitragsgarantie bleibt aber bestehen.
Die Beitragsgarantie zwingt Anbieter, einen Teil des Geldes in sichere Anleihen zu stecken. Dadurch wird nie 100 % des Geldes in Fonds bzw. ETFs investiert.
Riester-Banksparplan
Der Riester-Banksparplan ist ein einfaches verzinstes Sparkonto ohne Abschlusskosten. Neuverträge gibt es seit etwa 2016 nicht mehr, die Anbieter haben das Produkt in der Niedrigzinsphase vom Markt genommen und nie wieder aufgenommen.
Ein gravierendes Problem hat ein BGH-Urteil von 2024 offengelegt: Viele Sparkassen und Volksbanken berechneten bei der Auszahlung unzulässige Gebühren. Der Bundesgerichtshof erklärte diese Praxis für rechtswidrig, doch einige Anbieter kassieren trotzdem weiter. Wer einen Riester-Banksparplan hat und die Auszahlung ansteht, sollte die Abrechnung genau prüfen.
Wohn-Riester für selbstgenutztes Wohneigentum
Wohn-Riester erlaubt es, das Riester-Guthaben für die Finanzierung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum einzusetzen, statt es als Rente auszuzahlen.
Du kannst das Geld verwenden für:
- Kauf oder Bau einer Immobilie (Mindestentnahme 3.000 Euro)
- Genossenschaftsanteile
- Tilgung eines Baudarlehens
- Altersgerechter Umbau
- Energetische Sanierung seit 2024 (Mindestentnahme 6.000 Euro bei Erwerb innerhalb der letzten drei Jahre, sonst 20.000 Euro)
Welche Vorteile bietet die Riester-Rente?
Trotz aller berechtigten Kritik hat die Riester-Rente einige echte Stärken, die kein anderes Altersvorsorgeprodukt in dieser Kombination bietet.
Garantierte Beitragserhaltung zum Rentenbeginn
Die Beitragsgarantie ist gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen verfügbar sein müssen, unabhängig von der Marktentwicklung. Das schützt vor Totalverlusten bei Börsenkrisen oder schlechten Anlageentscheidungen des Anbieters.
Gleichzeitig führt die Garantiepflicht dazu, dass Anbieter nur begrenzt in renditestärkere Anlagen wie Aktien investieren können. Ein Großteil des Geldes muss in sichere, aber schlecht verzinste Anleihen fließen.
Sicherheit vor Pfändung und Anrechnung auf Grundsicherung
Riester-Guthaben ist in der Ansparphase nicht pfändbar, da die Beiträge als nicht übertragbar gelten. Bezieht jemand im Alter Grundsicherung, bleiben die ersten 100 Euro monatlicher Riester-Rente anrechnungsfrei, vom Rest werden nur 30 Prozent angerechnet. Das angesparte Guthaben selbst zählt als Schonvermögen.
Staatliche Förderung und Flexibilität bei Lebensereignissen
Bei Geringverdienern mit mehreren Kindern kann die Förderquote über 90 Prozent erreichen. Für nur 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließen oft mehrere hundert Euro Zulagen auf das Riester-Konto, eine Förderung, die kein anderes Altersvorsorgeprodukt in dieser Höhe bietet.
Flexibilität besteht auch bei Lebensereignissen:
- Du kannst den Beitrag in wirtschaftlich schwierigen Zeiten reduzieren, ohne die Förderung komplett zu verlieren. Sie wird lediglich im Jahr der Reduzierung anteilig gekürzt.
- Du kannst den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen, ohne ihn kündigen zu müssen.
- Bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Pflegezeit läuft die Förderberechtigung in den meisten Fällen weiter.
- Ein Vertragswechsel zwischen Anbietern ist ebenfalls möglich – das Guthaben wird übertragen, die Förderung bleibt bestehen.
Welche Nachteile und Risiken hat die Riester-Rente?
Die Riester-Rente hat bestimmte Nachteile, die vielen beim Vertragsabschluss nicht bekannt sind. In über 15 Jahren als Altersvorsorge-Spezialist haben wir hundertfach erlebt, dass vielen Kunden diese Nachteile nicht bekannt waren.
Niedrige Rendite
Die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Riester-Rentenversicherungen lag 2024 bei nur 2,42 Prozent nach Kosten. Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent bleibt real fast nichts übrig. Der Garantiezins für neue Verträge beträgt aktuell 1,0 Prozent, in der Niedrigzinsphase waren es zeitweise nur 0,25 Prozent.
Rückerstattung der Förderung bei Kündigung
Eine Kündigung ist bei der Riester-Rente keine echte Option. Wer kündigt, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und der Rückkaufswert liegt oft deutlich unter dem eingezahlten Kapital.
Beispiel: 45.000 Euro Bruttoeinkommen, 1 Kind, 20 Jahre Riester. Du hast in dieser Zeit 1.325 Euro jährlich selbst eingezahlt, der Staat hat 475 Euro Zulagen pro Jahr dazugegeben. Bei Kündigung musst du 9.500 Euro Zulagen plus rund 2.740 Euro Steuererstattungen zurückzahlen, also insgesamt etwa 12.200 Euro.
Stark eingeschränkte Vererbbarkeit
Die Vererbbarkeit der Riester-Rente ist stark eingeschränkt. Stirbst du vor Rentenbeginn, kann dein Ehepartner das Guthaben zwar auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen, ohne die Förderung zu verlieren. An Nicht-Ehegatten (Kinder, Geschwister oder unverheiratete Partner) fließt das Geld jedoch nur gegen Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile.
Nach Rentenbeginn verfällt das Restguthaben bei einer lebenslangen Rente ohne Rentengarantiezeit an die Versichertengemeinschaft. Hinterbliebene gehen leer aus.
Beispiel: Du hast 80.000 Euro angespart und beziehst ab 65 eine monatliche Rente von 300 Euro. Du stirbst mit 70, nach nur 5 Jahren. In dieser Zeit hast du 18.000 Euro erhalten. Die verbleibenden 62.000 Euro gehen nicht an deine Familie, sondern an den Versicherer. Mit einer Rentengarantiezeit von 20 Jahren hingegen würde die Rente bis du 85 wärst an deine Hinterbliebenen weiterlaufen, also weitere 15 Jahre à 300 Euro, insgesamt 54.000 Euro.
Wie beantrage ich die Riester-Zulage?
Die Riester-Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst sie jährlich beim Anbieter beantragen, bis zu zwei Jahre rückwirkend. Für das Beitragsjahr 2024 läuft die Frist also bis zum 31. Dezember 2026. Versäumst du diese Frist, ist die Zulage unwiderruflich verloren.
Jedoch gibt es eine einfache Alternative. Der Dauerzulagenantrag: Du bevollmächtigst den Anbieter einmalig, die Zulagen jedes Jahr automatisch für dich zu beantragen. Bei Änderungen wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder deutlichen Einkommensänderungen musst du deinen Anbieter informieren.
Welche Änderungen muss ich melden?
Folgende Änderungen musst du deinem Riester-Anbieter und gegebenenfalls der ZfA mitteilen:
- Heirat oder Scheidung: Kann die mittelbare Förderberechtigung auslösen oder beenden
- Geburt eines Kindes: Du musst die Kinderzulage beantragen und einem Elternteil zuordnen
- Einkommensänderung: Bei deutlicher Gehaltserhöhung oder -senkung musst du den Mindesteigenbeitrag anpassen
- Berufswechsel oder Arbeitslosigkeit: Die Förderberechtigung kann sich ändern, etwa bei Wechsel in eine Selbstständigkeit ohne Rentenversicherungspflicht
Wie wird die Riester-Rente versteuert?
In der Ansparphase profitierst du von staatlicher Förderung und steuerlicher Absetzbarkeit. In der Rente musst du die Riester-Rente dann nachgelagert versteuern. Doch was bedeutet das in der Rente?
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?
Die nachgelagerte Besteuerung ist das Kernprinzip der Riester-Förderung. In der Ansparphase sind Beiträge steuerlich begünstigt. In der Auszahlungsphase versteuerst du die Rentenzahlungen mit dem vollen persönlichen Einkommensteuersatz, nicht nur die Erträge, sondern 100 Prozent der Rente.
Das unterscheidet Riester grundlegend von einer privaten ETF-Rentenversicherung ohne staatliche Förderung: Dort wird nur der Ertragsanteil besteuert, die eingezahlten Beiträge bleiben steuerfrei.
Trotzdem ist die Logik hinter der nachgelagerten Besteuerung sinnvoll. Im Erwerbsleben ist das Einkommen höher, also auch der Steuersatz. In der Rente ist das Einkommen idealerweise niedriger. Allerdings ist der Grenzsteuersatz in der Rente oft nicht dramatisch niedriger, besonders dann nicht, wenn weitere Einkünfte hinzukommen.
Muss ich auf die gesamte Rente Steuern zahlen?
Ja, 100 Prozent der Riester-Rente fließen als sonstige Einkünfte in die Steuererklärung und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ein Rechenbeispiel:
Fallen Sozialversicherungsbeiträge an?
Für gesetzlich krankenversicherte Rentner fallen auf die Riester-Rente zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, zusammen rund 10 bis 11 Prozent. Privat Krankenversicherte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Riester-Rente.
Wann und wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Ab welchem Alter kann ich mir die Rente auszahlen lassen?
Du kannst dir die Riester-Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, sofern der Vertrag bis Ende 2011 abgeschlossen wurde.
Für Verträge ab 2012 gilt: frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitseinkommen ist möglich. Nimmst du das Geld vor dem 60. beziehungsweise 62. Lebensjahr heraus, handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung: Du musst alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Kann ich mir einen Teil als Einmalbetrag auszahlen lassen?
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du dir maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnehmen. Der Rest muss in eine lebenslange monatliche Rente fließen. Den Einmalbetrag versteuerst du sofort mit dem persönlichen Steuersatz, was im Auszahlungsjahr zu einer hohen Steuerlast führen kann.
Was passiert bei vorzeitigem Tod?
Stirbst du vor Rentenbeginn, kann dein Ehepartner das Guthaben förderneutral auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. An Nicht-Ehegatten fließt das Geld nur gegen Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile.
Kann ich meinen Riester-Vertrag wechseln oder kündigen?
Ein Anbieterwechsel und eine Kündigung sind zwar möglich, jedoch in der Regel nicht sinnvoll.
Wie funktioniert ein Anbieterwechsel?
Bei einem Anbieterwechsel überträgst du das Riester-Guthaben auf einen neuen Vertrag. Die bisherige Förderung bleibt vollständig erhalten. Der abgebende Anbieter darf maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Das eigentliche Problem sind aber die Abschlusskosten beim neuen Anbieter: Je nach Tarif fallen erneut 3 bis 5 Prozent der künftigen Beitragssumme als Abschlusskosten an, was den Wechselvorteil oft aufzehrt. Wer wechseln will, sollte daher gezielt nach Tarifen ohne oder mit niedrigen Abschlusskosten suchen.
Was passiert bei einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine förderschädliche Verwendung: Du musst alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Danach bleibt nur das eigene eingezahlte Kapital plus die erwirtschaftete Rendite übrig, die oft deutlich weniger ist als erwartet.
Riester-Rente in besonderen Lebenssituationen
Jobwechsel, Scheidung, Pflegebedürftigkeit etc. haben alle Auswirkungen auf den Riester-Vertrag. Die wichtigsten Szenarien im Überblick:
Wie wirkt sich Selbstständigkeit auf meinen Vertrag aus?
Wechselst du von einer Angestelltentätigkeit in eine Selbstständigkeit ohne Rentenversicherungspflicht, endet die Förderberechtigung. Den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und die bisherige Förderung zu behalten ist oft die beste Option, eine Kündigung kostet alle Zulagen und Steuervorteile.
Bei rentenversicherungspflichtiger Selbstständigkeit (etwa als Handwerker oder Künstler über die Künstlersozialkasse) bleibt die Förderberechtigung bestehen. Ab 2027 öffnet die Reform den Zugang zur neuen Altersvorsorgeförderung auch für Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, ein echter Durchbruch für Freiberufler und Solo-Selbstständige.
Was gilt bei Scheidung oder Trennung?
Bei einer Scheidung endet die mittelbare Förderberechtigung des nicht erwerbstätigen Partners. Dessen Riester-Vertrag muss entweder beitragsfrei gestellt oder in eine eigene unmittelbare Förderung überführt werden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs kannst du das Riester-Guthaben förderneutral auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen.
Bei Scheidung muss außerdem neu festgelegt werden, welcher Elternteil die Kinderzulagen erhält, in der Regel derjenige, der das Kindergeld bezieht.
Kann ich die Riester-Rente bei Pflegebedürftigkeit behalten?
Ja, die Riester-Rente bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit erhalten. Der Vertrag läuft weiter oder kann beitragsfrei gestellt werden. Das Riester-Guthaben ist vor Pfändung geschützt und zählt nicht als anrechenbares Vermögen für Pflegekosten. Angehörige, die als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen mindestens 14 Stunden pro Woche häusliche Pflege leisten, können sogar selbst förderberechtigt werden.
Was ändert sich durch die Reform der Altersvorsorge für die Riester-Rente?
Die ab 2027 geplante Reform ist die größte Veränderung in der geförderten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente 2002. Sie adressiert die zentralen Kritikpunkte: zu hohe Kosten, zu wenig Rendite, zu wenig Flexibilität.
Welche neuen Altersvorsorgeprodukte sind geplant?
Der Bundestag beschloss am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz, eine grundlegende Neuausrichtung der geförderten privaten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027. Die wichtigsten Neuerungen:
- Altersvorsorgedepot: Das neue System ermöglicht das Sparen in Fonds und ETFs, mit einer deutlich einfacheren Förderlogik und mit deutlich höheren Renditechancen als klassische Riester-Produkte.
- Wahlmöglichkeit bei der Garantie: Sparer entscheiden zwischen Garantieprodukten (80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie) und einer 100%-Depot-Lösung ohne Garantie.
- Kostendeckel: Für das staatliche Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1 Prozent pro Jahr.
- Erweiterter Förderkreis: Selbstständige, die bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren, erhalten Zugang zur neuen Förderung.
Was ist das staatliche Standarddepot?
Das staatliche Standarddepot ist das eigentliche Herzstück der Reform: ein öffentlich getragenes Depot-Angebot mit ETF-Auswahl als günstige Alternative zu privaten Produkten. Der Staat agiert selbst als Anbieter am Markt, ähnlich dem schwedischen AP-Fonden-System, bei dem ein staatlicher Fonds kostengünstig für die Bürger anlegt.
Ab 2027 ändert sich die Kostenstruktur grundlegend. Der neue Kostendeckel für Standarddepots liegt bei maximal 1 Prozent pro Jahr. Klassische Riester-Rentenversicherungen kommen dagegen auf Effektivkosten von 2 bis 3 Prozent jährlich, was bei einer Bruttorendite von 7 Prozent nur noch 4 bis 5 Prozent netto lässt.
Kann ich von meinem alten Riester-Vertrag wechseln?
Ja, der Wechsel von einem alten Riester-Vertrag zum neuen Altersvorsorgedepot ist ausdrücklich vorgesehen. Die bisherige Förderung bleibt erhalten, eine Rückzahlung ist nicht nötig. Zwei Optionen stehen zur Wahl:
- Beim bisherigen Anbieter bleiben und durch eine einfache Erklärung in die neue steuerliche Förderung wechseln
- Zu einem neuen Anbieter wechseln (etwa zum staatlichen Standarddepot) mit maximal 300 Euro Wechselkosten (150 Euro je Anbieter)
Wann gehen die neuen Produkte an den Start?
Anbieter können die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, sie können unter den alten Bedingungen weiterlaufen. Alternativ ist durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Anbieter der Wechsel in die neue steuerliche Förderung möglich, ohne den Vertrag zu kündigen.
Wenn du mehr zum Thema Altersvorsorgedepot erfahren möchtest, kannst du alles dazu hier in unserem Experten-Artikel nachlesen.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente wirklich?
Riester lohnt sich für Geringverdiener mit mehreren Kindern und Alleinerziehende, Gruppen, bei denen die Zulagen so hoch sind, dass selbst teure Produkte mit Garantie noch funktionieren. Entscheidend ist die Förderquote: das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und eigener Einzahlung.
Die folgende Übersicht zeigt, für wen Riester sinnvoll ist und für wen nicht:
Wann sollte ich besser auf Riestern verzichten?
Gutverdiener ohne Kinder sollten auf Riester verzichten. Die Förderquote ist zu niedrig, die Produktkosten fressen den Steuervorteil auf, und ein ungeförderter ETF-Sparplan liefert langfristig bessere Renditen bei niedrigeren Kosten und höherer Flexibilität.
Auch für Personen kurz vor dem Renteneintritt (weniger als 10 Jahre) macht ein Neuabschluss kaum Sinn: Die Abschlusskosten amortisieren sich nicht mehr, und die kurze Ansparphase lässt keinen nennenswerten Zinseszinseffekt entstehen.
Welche Alternativen zur Riester-Rente gibt es?
Riester ist nicht die einzige Option für die Altersvorsorge und für viele Menschen auch nicht die beste. Je nach Lebenssituation können andere Wege effizienter sein.
Ist die Rürup-Rente eine Option?
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist die Alternative für Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Die Förderung erfolgt über einen hohen Sonderausgabenabzug: 2026 können Ledige bis zu 30.826 Euro und Verheiratete bis zu 61.652 Euro steuerlich geltend machen.
Der Vorteil: Bei fondsgebundenen Tarifen ohne Beitragsgarantie sind deutlich höhere Renditen möglich.
Der Nachteil: Die Auszahlung ist noch unflexibler als bei Riester, ausschließlich als lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung, keine freie Vererbbarkeit.
Wie steht die betriebliche Altersvorsorge im Vergleich?
Die betriebliche Altersvorsorge ist für Angestellte oft die erste Wahl vor Riester, besonders wenn der Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 Prozent Zuschuss zahlt. In der Auszahlungsphase fallen auf die bAV-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, allerdings bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei. Beide Formen können kombiniert werden.
Ein wichtiger Haken: Du hast in der Regel keinen Einfluss darauf, wie der Arbeitgeber das Geld anlegt. Viele Unternehmen wählen konservative, kostenintensive Versicherungsprodukte, die die Rendite erheblich schmälern. Wer hier kein Mitspracherecht hat, erzielt am Ende oft weniger als mit einem selbst gewählten ETF-Sparplan.
Ist eine private Rentenversicherung sinnvoller?
Eine private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung bietet deutlich mehr Flexibilität: Kapitalwahlrecht (Rente oder Einmalauszahlung), freie Vererbbarkeit und keine Rückzahlung von Förderung bei Kündigung. Dafür gibt es keine staatlichen Zulagen und keine Steuervorteile während der Ansparphase.
In der Auszahlungsphase wird allerdings nur der Ertragsanteil besteuert, nicht 100 Prozent der Rente wie bei Riester.
Für Gutverdiener ohne Kinder kann eine fondsgebundene Rentenversicherung mit ETFs die bessere Wahl sein: niedrigere Kosten durch fehlende Garantiepflicht, höhere Renditen durch volle Aktienquote und maximale Flexibilität.
Für Geringverdiener mit Kindern ist Riester dagegen meist besser, die Zulagen überwiegen die fehlende Flexibilität.
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?
Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab 2027 als neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr, der Kostendeckel liegt bei maximal 1 Prozent für Standarddepots, und ETF-Anlage ohne Garantiezwang wird erstmals förderfähig. Für alle, die heute einen neuen Riester-Vertrag abschließen würden, ist das Abwarten auf das Altersvorsorgedepot in den meisten Fällen die bessere Entscheidung. Bestehende Riester-Verträge können förderunschädlich übertragen werden.
Fazit
Die Riester-Rente lohnt sich für eine klar definierte Gruppe: Geringverdiener mit mehreren Kindern und Alleinerziehende, bei denen die Zulagen die Produktkosten deutlich übersteigen. Für alle anderen ist sie selten die beste Wahl.
Ab 2027 verändert das Altersvorsorgedepot das System grundlegend: ETF-Anlage ohne Garantiezwang, niedrigere Kosten, höhere Zulagen und erstmals Förderung für Selbstständige. Wer heute noch keinen Riester-Vertrag hat, sollte auf das neue System warten. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte prüfen ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ob Stilllegen die bessere Option ist.
