Das Wichtigste vorab
- Die gesetzliche Rente ersetzt nur rund 48 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Für die meisten Gutverdiener, Selbstständigen und Unternehmer entsteht eine massive Rentenlücke, die man aktiv schließen muss.
- Das Drei-Schichten-Modell strukturiert die deutsche Altersvorsorge: Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup-Rente), staatlich geförderte Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente) und private Kapitalanlagen (ETF-Rentenversicherung, private Rentenversicherung).
- Der Bundestag hat am 27. März 2026 die umfassendste Reform der privaten Altersvorsorge seit 2002 beschlossen. Ab 2027 gibt es neue, flexiblere Altersvorsorgeprodukte mit deutlich höheren Renditechancen. (Unter Vorbehalt, dass der Bundesrat das genehmigt)
- Eine Kombination aus mehreren Vorsorgebausteinen ist für die meisten Menschen sinnvoll. Ein einzelnes Produkt reicht selten aus, um die gesamte Rentenlücke zu schließen.
- Der Zinseszinseffekt macht den frühen Start zum wichtigsten Hebel. Wer mit 25 anfängt, braucht nur einen Bruchteil der monatlichen Sparrate im Vergleich zu jemandem, der erst mit 45 beginnt.
So gehst du vor
- Schritt 1: Fordere deinen aktuellen Rentenbescheid bei der Deutschen Rentenversicherung an und prüfe, wie hoch deine prognostizierte gesetzliche Rente tatsächlich ausfällt.
- Schritt 2: Berechne deine Rentenlücke: Ziehe die prognostizierte Rente von 70 bis 85 Prozent deines aktuellen Nettoeinkommens ab.
- Schritt 3: Prüfe, ob du staatliche Förderung und Steuerersparnis voll ausschöpfst und ob du den Arbeitgeberzuschuss schon nutzt.
- Schritt 4: Lass dich ungebunden beraten, welche Kombination aus Basisrente, bAV und ETF-Rentenversicherung für deine Situation am meisten Rendite und Steuervorteile bringt.
Warum reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus?
Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageprinzip: Die heutigen Beitragszahler finanzieren direkt die Renten der aktuellen Rentner. Dieses System funktionierte jahrzehntelang, weil deutlich mehr Erwerbstätige als Rentner existierten. 1962 finanzierten noch sechs Beitragszahler einen Rentner, 1973 waren es vier, 1988 noch drei. Heute sind es knapp zwei, und bis 2030 sollen es laut IW Köln nur noch 1,5 sein. Das Ergebnis: Selbst nach 45 Beitragsjahren bekommst du nur etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Steuern als Rente. Und das auch nur, wenn du ein Leben lang zum Durchschnitt verdient und 45 Jahre lang eingezahlt hast.
Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro (eine Rentenanpassung von 4,24 Prozent). Das klingt ordentlich, gleicht bei vielen Rentnern aber gerade die Preissteigerungen der letzten Jahre aus. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung warnt vor steigender Altersarmut bis 2030.
Wie hoch ist meine Rentenlücke?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das du im Ruhestand brauchst, und dem, was die gesetzliche Rente tatsächlich liefert. Bei einem Rentenniveau von 48 Prozent fehlen dir rund 52 Prozent deines gewohnten Einkommens. Eine Fidelity-Studie aus dem November 2025 bestätigt eine enorme Lücke zwischen der finanziellen Vorsorge und der steigenden Lebenserwartung der Deutschen.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Bei 5.000 Euro Bruttoeinkommen im Monat und 40 Beitragsjahren liegt die gesetzliche Rente bei etwa 2.000 Euro brutto. Wer 2040 in Rente geht, muss 91 Prozent der Rente versteuern, da der steuerpflichtige Anteil bis dahin auf diesen Wert gestiegen ist. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11,5 Prozent sowie Einkommensteuer bei einem angenommenen Steuersatz von 20 Prozent im Alter bleiben netto rund 1.406 Euro übrig. Wer im Alter 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens von rund 3.050 Euro braucht, hat einen monatlichen Bedarf von etwa 2.440 Euro und damit eine Versorgungslücke von rund 1.034 Euro. Über 25 Jahre Rentenbezug summiert sich das auf gut 310.000 Euro.
Welche Auswirkungen hat die steigende Lebenserwartung auf meine Rente?
Die steigende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugsdauer erheblich: 1960 bezogen Männer im Schnitt noch knapp 10 Jahre Rente. Heute sind es bereits fast 19 Jahre bei Männern und über 22 Jahre bei Frauen. Das angesparte Kapital muss also über einen deutlich längeren Zeitraum reichen als noch bei der Elterngeneration.
Die längere Lebensdauer erhöht gleichzeitig die Last für das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente, weil immer mehr Rentner von relativ weniger jungen Erwerbstätigen versorgt werden müssen. Für deine persönliche Planung bedeutet das: strengere Spardisziplin und idealerweise Anlageprodukte, die auch im Ruhestand weiterarbeiten und Rendite erwirtschaften.
Wie beeinflusst die Inflation meine spätere Rente?
Inflation ist eines der größten unsichtbaren Risiken für die Kaufkraft im Alter. Die deutsche Rente folgt der Lohnentwicklung, nicht der Inflation. In Zeiten hoher Preissteigerungen sinkt die reale Kaufkraft der Rente, selbst wenn die nominale Rente leicht steigt.
Wie funktioniert das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge?
Das Drei-Schichten-Modell ist das zentrale Ordnungssystem der deutschen Altersvorsorge, eingeführt mit dem Alterseinkünftegesetz 2005. Es strukturiert alle Vorsorgeprodukte nach ihrer steuerlichen Behandlung und Förderungsart. Jede Schicht hat eigene Vor- und Nachteile hinsichtlich Förderung, Flexibilität und Sicherheit.
Was gehört zur ersten Schicht?
Die erste Schicht ist die Basisversorgung. Dazu gehören:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Berufsständische Versorgungswerke (für Ärzte, Anwälte, Architekten)
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Beamtenversorgung
- Rürup-Rente (Basisrentenversicherung)
Alle Produkte der ersten Schicht werden ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt, nie als Einmalleistung. Beleihen, kündigen und vererben ist nicht möglich. Lediglich bei der Rürup-Rente kann man es auf den Ehepartner überschreiben. Einmal eingezahltes Kapital ist vor Verschuldung und impulsiven Entscheidungen geschützt.
Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, dafür unterliegen die späteren Rentenzahlungen der nachgelagerten Besteuerung.
Was gehört zur zweiten Schicht?
Die zweite Schicht umfasst die staatlich geförderte Zusatzversorgung: die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die Riester-Rente und ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot. Alle drei Produkte profitieren von staatlicher Förderung, entweder durch Steuervorteile, Zulagen oder beides.
Bei der bAV wird das Geld direkt vom Bruttogehalt abgezogen, sogenannte Entgeltumwandlung. Das spart in der Ansparphase sowohl Steuern als auch Sozialabgaben. Im Unterschied zur ersten Schicht ist bei der bAV auch eine Einmalleistung möglich.
Die Riester-Rente enthält immer eine vollständige Kapitalgarantie: Du bekommst am Ende mindestens deine eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen zurück. Auch hier ist eine teilweise Einmalauszahlung möglich.
Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 bringt erstmals auch renditeorientierte Anlagen ohne Garantie in die zweite Schicht. Statt einer festen Kapitalgarantie gibt es direkte Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich. Erstmals sind auch Selbstständige zulageberechtigt.
Die Auszahlungen aller drei Produkte sind im Alter voll steuerpflichtig, da in der Ansparphase Steuervorteile genutzt wurden.
Hinweis: Das Altersvorsorgedepot wurde vom Bundestag am 27. März 2026 beschlossen. Die finale Umsetzung zum 1. Januar 2027 steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats.
Was gehört zur dritten Schicht?
Die dritte Schicht ist die „ungeförderte“ private Altersvorsorge: ETF-Sparpläne, ETF-Rentenversicherungen, klassische Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und direkte Kapitalanlagen. Hier gibt es keine staatliche Förderung in der Ansparphase – gespart wird aus bereits versteuertem Einkommen.
Dafür bietet die dritte Schicht Vorteile, die die ersten beiden nicht haben. Die Flexibilität ist maximal: Geld lässt sich jederzeit entnehmen, ohne Fristen oder Einschränkungen. Steuerlich unterscheiden sich die Produkte: Beim ETF-Sparplan fällt Abgeltungssteuer auf Gewinne und Erträge an, bei der ETF-Rentenversicherung wächst das Kapital in der Ansparphase steuerfrei und in der Auszahlungsphase wird nur der Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, was deutlich günstiger sein kann.
Und anders als bei Rürup oder der gesetzlichen Rente ist das angesparte Vermögen voll vererbbar. Wer die eigene Familie im Todesfall absichern will, kommt an der dritten Schicht kaum vorbei.
Welche Altersvorsorge-Besonderheiten gelten für meine Berufsgruppe?
Die Art der Beschäftigung bestimmt maßgeblich, welche Altersvorsorgeprodukte dir zur Verfügung stehen. Beamte, Angestellte, Selbstständige und Minijobber haben jeweils unterschiedliche Optionen und Verpflichtungen. Selbstständige verfügen über die größte Flexibilität, tragen aber auch das höchste Eigenverantwortungsrisiko, da keine automatische Pflichtversicherung greift.
Wie funktioniert die Rente für Beamte?
Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beamtenversorgung, die zur ersten Schicht gehört, sichert sie stattdessen ab. Der entscheidende Unterschied: Die Beamtenversorgung ist eine Leistungsversicherung, keine Beitragsversicherung. Der Staat zahlt die Pensionen direkt aus dem Haushalt, ohne dass ein Kapitalstock aufgebaut wird.
Das Bundesministerium des Innern stellt den Versorgungsrechner Online Bund bereit, mit dem Beamte durch Eingabe ihrer versorgungsrelevanten Daten einen ersten Überblick über ihre Alterssicherungsansprüche erhalten.
Wie funktioniert die Altersvorsorge für Selbstständige?
Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie müssen ihre Altersvorsorge vollständig selbst organisieren, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Vier Hauptoptionen stehen dir hierbei offen:
- Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge wie ein Arbeitnehmer einzahlen und später eine gesetzliche Rente erhalten.
- Private Rentenversicherung oder ETF-Rentenversicherung: Kapital über eine Versicherungslösung aufbauen, die im Alter eine Rente oder Einmalauszahlung bietet.
- Rürup-Rente (Basisrente): Speziell für Selbstständige konzipiert, mit enormem steuerlichen Absetzungspotenzial.
Altersvorsorgedepot (ab 2027): Erstmals auch für Selbstständige zugänglich. Staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich, steuerfreies Wachstum in der Ansparphase und die Möglichkeit, in renditestarke ETFs zu investieren. Hinweis: Die Umsetzung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats.
Welche Altersvorsorge gibt es bei einem Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung mit maximal 603 Euro monatlichem Verdienst) ist seit dem 1. Januar 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag, du als Minijobber stockst mit einem kleinen Eigenanteil auf. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, kostet aber wertvolle Rentenansprüche, Erwerbsminderungsschutz und Reha-Leistungen.
Wer mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern hat, muss wissen, dass alle Verdienste zusammengerechnet werden. Übersteigt die Gesamtsumme 603 Euro im Monat, liegt kein Minijob mehr vor – die volle Sozialversicherungspflicht greift. Bei einem Midijob (603,01 bis 2.000 Euro monatlich) gibt es vollen Sozialversicherungsschutz mit reduzierten Beiträgen. Seit dem 1. Juli 2019 wird für die spätere Rente der volle Verdienst berücksichtigt, ohne Abzüge.
Was ist betriebliche Altersvorsorge und wie funktioniert sie?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Rente über deinen Arbeitgeber und gehört zur zweiten Schicht. Seit 2002 hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, also einen Teil deines Bruttogehalts direkt in eine Betriebsrente umzuwandeln. Der Staat verzichtet dabei in der Ansparphase auf Steuern und Sozialabgaben, was die bAV zu einem der effizientesten Vorsorgebausteine macht. Einzahlungen bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind staatlich gefördert.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV überzeugt mit mehreren Vorteilen:
- Steuerentlastung: Auf bAV-Beiträge fallen bis zu 8.112 Euro pro Jahr keine Einkommensteuer
- Sozialabgabenersparnis: Auf bAV-Beiträge bis zu 4.056 Euro pro Jahr fallen keine Sozialabgaben an.
- Arbeitgeberzuschuss: Viele Arbeitgeber zahlen mehr als nur den gesetzlich festgeschriebenen Zuschuss von 15 % obendrauf. Das solltest du nicht liegenlassen.
- Zusatzschutz: In einigen betrieblichen Versorgungen sind Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Todesfall mitversichert.
Kann ich meinen Arbeitgeber zur Beteiligung verpflichten?
Ja. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf Wunsch eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Du als Arbeitnehmer musst sie allerdings aktiv einfordern – der Arbeitgeber muss von sich aus nicht aktiv werden. Bei tarifgebundenen Unternehmen gilt eine Einschränkung: Die Entgeltumwandlung ist nur möglich, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt.
Ein praktischer Hinweis: Das Thema solltest du frühzeitig bei deinem Arbeitgeber oder der HR-Abteilung ansprechen. In der Beratungspraxis zeigt sich regelmäßig, dass Arbeitnehmer jahrelang auf den Arbeitgeberzuschuss verzichtet haben, einfach weil sie nicht danach gefragt haben.
Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?
Beim Jobwechsel geht das angesparte Guthaben nicht verloren. Was du selbst per Entgeltumwandlung eingezahlt hast, gehört dir sofort und vollständig. Arbeitgeberbeiträge werden erst unverfallbar, also rechtlich gesichert und nicht mehr entziehbar, wenn du mindestens 25 Jahre alt bist und die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestand.
Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers besteht Schutz. Bei einer Direktzusage, Unterstützungskasse oder einem Pensionsfonds sichert der PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit) die Ansprüche ab.
Bei einer Direktversicherung oder Pensionskasse spielt die Insolvenz ohnehin keine Rolle, weil es sich um wirtschaftlich unabhängige Versicherungen handelt. Beim Jobwechsel entstehen Betriebsrenten von allen früheren Arbeitgebern, bei denen du unverfallbare Ansprüche aufgebaut hast.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen?
Ja, und das ist die bessere Wahl gegenüber einer Kündigung. Beiträge können gesenkt werden, der Vertrag kann ruhen oder beitragsfrei gestellt werden. Eine Kündigung wäre der schlechteste Weg, weil damit alle bisherigen Ansprüche und Steuervorteile verloren gehen.
Das Ruhenlassen hat drei entscheidende Vorteile gegenüber einer Kündigung:
- Der Hinterbliebenenschutz (Absicherung für deine Familie im Todesfall, wenn vereinbart) bleibt bestehen.
- Du kannst den Vertrag später fortführen, sobald wieder Zahlungsfähigkeit besteht.
- Dein bisheriger Rentenanspruch bleibt erhalten, auch wenn er geringer ausfällt als bei lückenloser Einzahlung.
Vermögenswirksame Leistungen: Eine unterschätzte Möglichkeit zum Vermögensaufbau über den Arbeitgeber
Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es eine weitere Möglichkeit, über den Arbeitgeber Vermögen aufzubauen: vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag direkt in einen Sparvertrag deiner Wahl, zum Beispiel einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag. Der Staat bezuschusst das zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage.
Beim ETF-Aktienfondssparplan gibt es 20 Prozent auf maximal 400 Euro, also bis zu 80 Euro pro Jahr. Beim Bausparvertrag sind es 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also bis zu 43 Euro pro Jahr. Die Zulage gibt es allerdings nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen: Beim Fondssparplan bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige, beim Bausparvertrag bis zu 17.900 Euro. Wer darüber liegt, bekommt keine Zulage, profitiert aber weiterhin von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit auf die VL selbst.
Trotzdem nutzen viele Arbeitnehmer ihre VL nicht. Einer der häufigsten Fehler in der Altersvorsorgeplanung. Hier lohnt es sich, bei der HR-Abteilung nachzufragen.
Was ist die Riester-Rente und für wen lohnt sie sich?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die seit 2002 existiert und nach dem Politiker Walter Riester benannt wurde. Sie gehört zur zweiten Schicht mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern, weil die Kinderzulagen den Eigenaufwand erheblich reduzieren.
Wie funktioniert die staatliche Förderung bei Riester?
Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Wegen gleichzeitig: Erstens lassen sich Beiträge als Sonderausgaben steuerlich bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr absetzen. Zweitens fließen direkte Zulagen auf den Vertrag. Die bisherige Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, wenn du den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag zahlst.
Zusätzlich gibt es die Kinderzulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder ab Jahrgang 2008. Diese Zulagen fließen direkt auf den Vertrag und verzinsen sich dort weiter. Solange alle Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Staat die Zulagen nicht zurück.
Welche Riester-Varianten gibt es?
Es gibt drei wesentliche Riester-Varianten, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse bedienen:
- Klassische Riester-Rentenversicherung: Fester Zinssatz im Bereich von 1 bis 2 Prozent, maximale Sicherheit durch Kapitalgarantie (mindestens Einzahlungen plus Zulagen werden zurückgezahlt).
- Riester-Fondssparplan: Beiträge fließen in Investmentfonds (Aktien-, Mischfonds oder ETFs) mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko. Auch hier gilt die vollständige Kapitalgarantie.
- Wohn-Riester (Eigenheimrente): Die Riester-Ersparnisse werden für den Erwerb oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt.
Bin ich für Riester förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt bist du als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, als berufsständisch Versicherter und als Beamter. Ehegatten ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar förderberechtigt sein, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist, zum Beispiel eine nicht berufstätige Frau, deren Mann als Angestellter in die GRV einzahlt.
Als Selbstständiger oder Freiberufler bist du grundsätzlich nicht förderberechtigt, es sei denn, du zahlst freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ab 2027 ändert sich das grundlegend: Mit der Reform der privaten Altersvorsorge werden Selbstständige erstmals zulageberechtigt für das neue Altersvorsorgedepot, das die Riester-Rente schrittweise ablöst.
Was passiert mit meinen bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die Reform der privaten Altersvorsorge führt zu keiner automatischen Kündigung oder Umwandlung – Verträge können weiter bespart werden, und die Zulagen fließen weiterhin. Ab 2027 sind lediglich keine Neuabschlüsse nach dem alten Riester-Modell mehr möglich. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist dann möglich, und der Anbieterwechsel wird erleichtert.
Was ist die Rürup-Rente und wann ist sie sinnvoll?
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt (benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup), ist eine private Basisrentenversicherung der ersten Schicht. Sie wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert, kann aber grundsätzlich von jedem abgeschlossen werden. Die Rürup-Rente bietet die höchsten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten aller Altersvorsorgeprodukte. Besonders attraktiv ist die Rürup Rente für Personen mit hohem Einkommen und hoher Steuerlast.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung bei Rürup?
Die Rürup-Rente funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge in der Ansparphase sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, die späteren Rentenzahlungen sind dafür steuerpflichtig. 2026 kannst du als Lediger bis zu 30.826 Euro und als Verheirateter bis zu 61.652 Euro absetzen.
Wer den Höchstbetrag ausschöpft und einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, reduziert seine Steuerlast um bis zu 12.947 Euro im Jahr. In der Auszahlungsphase musst du 2026 84 Prozent der Rürup-Rente versteuern. Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die gesamte Rente steuerpflichtig ist.
Für wen eignet sich Rürup besonders?
Die Rürup-Rente eignet sich in der Regel für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und/oder gut verdienen.
Besonders profitieren Selbstständige oder Freiberufler, aber auch als angestellter Gutverdiener, wie Ärzte, Anwälte etc. mit hohem Einkommen, weil die Steuerersparnis proportional zum Grenzsteuersatz wächst.
Ein konkretes Fallbeispiel: Ein selbstständiger IT-Berater mit 120.000 Euro Jahreseinkommen zahlt 20.000 Euro pro Jahr in seine Rürup-Rente ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent reduziert er seine Steuerlast sofort um 8.400 Euro. Die tatsächliche Belastung für 20.000 Euro Altersvorsorge liegt damit bei nur 11.600 Euro. Wer dagegen 35.000 Euro verdient und einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent hat, spart bei gleicher Einzahlung nur 5.000 Euro Steuern, die Rürup-Rente lohnt sich also umso mehr, je höher das Einkommen ist.
Welche Nachteile hat die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente hat drei wesentliche Nachteile, die dir bekannt sein müssen:
- Illiquidität (fehlende Verfügbarkeit): Die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich – vor dem Rentenalter kommst du an das Geld nicht heran.
- Nicht frei vererbbar: Rentenansprüche können nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Eine Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder Kinder lässt sich vertraglich einschließen, reduziert dafür aber die eigene Monatsrente.
- Steigende Besteuerung im Rentenalter: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis 2058 auf 100 Prozent.
Die eingeschränkte Vererbbarkeit macht die Rürup-Rente für Familien problematisch, die ihr Kapital frei an beliebige Erben weitergeben wollen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Kombination aus Rürup-Rente und einer ETF-Rentenversicherung der dritten Schicht. Diese ist nämlich voll vererbbar.
Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027?
Der Bundestag hat am 27. März 2026 die umfassendste Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente 2002 beschlossen. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf bereits am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 kommen neue, flexiblere und renditeorientierte Altersvorsorgeprodukte auf den Markt, die die klassische Riester-Rente ergänzen und teilweise ablösen.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der Reform. Erstmals öffnet der Staat seine steuerliche Förderung für Kapitalanlagen ohne Garantie, zum Beispiel für global gestreute ETFs. Bisher zwang die Garantiepflicht die Anbieter in konservative Anlagen mit niedrigen Renditen. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot ist es erstmals möglich, mit staatlicher Förderung in breit gestreute ETFs zu investieren, was langfristig deutlich höhere Renditen ermöglicht.
Für sicherheitsorientierte Sparer bleibt der Abschluss von Garantieprodukten weiterhin möglich. Das System wechselt also nicht radikal, sondern bietet dir zusätzliche Optionen. Wer bereit ist, kurzfristige Schwankungen auszuhalten, kann im Altersvorsorgedepot deutlich mehr Kapital aufbauen als mit klassischen Garantieprodukten.
Was ist ein Standarddepot?
Das Standarddepot ist eine besonders einfache Variante des Altersvorsorgedepots für alle, die keine eigenen Anlageentscheidungen treffen möchten. Standardeinstellungen sorgen dafür, dass in der Ansparphase keine weiteren Entscheidungen nötig sind.
Bespart werden können zwei Investmentvermögen: eines mit vorsichtigem Anlageprofil und eines mit chancenreicherem Profil. Die Effektivkosten sind beim Standarddepot auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt. In den Jahren vor dem Renteneintritt schichtet das Standarddepot automatisch in das vorsichtigere Investmentvermögen um, damit Kursschwankungen kurz vor der Rente nicht mehr so stark treffen.
Welche Garantieprodukte gibt es ab 2027?
Neben dem Altersvorsorgedepot bleiben zwei Garantievarianten erhalten. Das klassische Produkt mit 100 Prozent Beitragsgarantie entspricht weitgehend der bisherigen Riester-Rente: Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert. Wer etwas mehr Rendite möchte, kann das Produkt mit 80 Prozent Beitragsgarantie wählen. Hier haben Anbieter mehr Spielraum, das Kapital am Kapitalmarkt anzulegen, was langfristig höhere Renditen ermöglicht, aber auch ein gewisses Verlustrisiko von bis zu 20 Prozent der eingezahlten Beiträge bedeutet. Beide Varianten sind staatlich gefördert und eignen sich für sicherheitsorientierte Sparer, die auf Kapitalmarktrenditen nicht vollständig verzichten wollen, aber ein klares Sicherheitsnetz brauchen.
Wie funktioniert die neue steuerliche Förderung?
Die Fördersystematik wird grundlegend vereinfacht. Statt der bisherigen komplexen Berechnung des Mindesteigenbeitrags gilt künftig eine beitragsproportionale Zulagenberechnung:
- Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent pro Euro als Grundzulage.
- Für weitere bis zu 1.440 Euro Eigenbeitrag gibt es 25 Cent pro Euro.
- Die maximale Grundzulage beträgt damit künftig bis zu 540 Euro jährlich – deutlich mehr als die bisherigen 175 Euro bei Riester.
- Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Voraussetzung für die Grundzulage ist eine unmittelbare Zulageberechtigung und die Zahlung von mindestens 120 Euro jährlich in den eigenen Altersvorsorgevertrag. Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von nur 25 Euro gewährt werden.
Muss ich meinen alten Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Nein – eine Kündigung wäre die schlechteste aller Optionen. Sämtliche Zulagen müssten zurückgezahlt werden und alle Steuervorteile gingen verloren. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Ab 2027 sind lediglich keine Neuabschlüsse nach dem alten Modell mehr möglich.
Kann ich von meinem alten Riester-Vertrag in einen neuen Vertrag wechseln?
Ja, ein freiwilliger Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist möglich. Die Reform erleichtert den Anbieterwechsel. Die neuen Produkte bieten voraussichtlich bessere Renditeaussichten als klassische Riester-Garantieprodukte. Einen Wechsel solltest du aber sorgfältig planen und dabei die Anrechnung von Zulagen sowie mögliche Wechselgebühren berücksichtigen. Eine Beratung durch einen ungebundenen Berater ist empfehlenswert.
Was ist eine ETF-Rentenversicherung und wann ist sie sinnvoll?
Die ETF-Rentenversicherung kombiniert die Renditechancen eines ETF-Sparplans mit den steuerlichen Vorteilen einer Versicherungshülle: Gewinne und Umschichtungen bleiben in der Ansparphase steuerfrei, und in der Auszahlungsphase wird nur ein kleiner Ertragsanteil besteuert. Sie gehört zur dritten Schicht und wird aus bereits versteuertem Einkommen finanziert, bietet aber durch den eingebauten Steueraufschub einen erheblichen Renditevorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot.
Wie funktioniert eine ETF-Rentenversicherung?
Du zahlst regelmäßig Beiträge ein, die in global gestreute ETFs investiert werden. Das Kapital wächst in der Ansparphase vollständig steuerfrei, Gewinne und Umschichtungen innerhalb der Versicherung werden nicht besteuert. Erst in der Auszahlungsphase wird der Ertragsanteil fällig: Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das lediglich 17 Prozent der monatlichen Auszahlung, also 170 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bei einer Rente von 1.000 Euro bedeutet das eine tatsächliche Steuerlast von rund 42,50 Euro pro Monat bei einem Steuersatz von 25 Prozent. 957,50 Euro bleiben netto.
Beim klassischen ETF-Sparplan fällt auf Ausschüttungen und die jährliche Vorabpauschale Abgeltungssteuer an. Bei Aktienfonds sind nach Teilfreistellung effektiv 17,5 Prozent fällig, Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert. Das bremst den Zinseszinseffekt, weil Steuern das investierte Kapital regelmäßig reduzieren.
Was sind die Vorteile der ETF-Rentenversicherung?
Steuerfreies Wachstum: In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Gewinne, Dividenden oder Umschichtungen an. Das gesamte Kapital arbeitet ohne steuerliche Bremse weiter.
Günstige Auszahlungsbesteuerung: Nur 17 Prozent der Rentenzahlung sind steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei. Das ist deutlich günstiger als bei der Rürup-Rente, wo ab 2058 100 Prozent versteuert werden müssen.
- Lebenslange Rente: Anders als beim ETF-Sparplan, der irgendwann aufgebraucht ist, zahlt die ETF-Rentenversicherung lebenslang. Das Langlebigkeitsrisiko ist damit abgedeckt.
- Flexibilität: Beiträge können angepasst, ausgesetzt oder erhöht werden. Statt einer monatlichen Rente kann man auch eine Kapitalauszahlung oder einen Mix aus beidem nehmen.
- Volle Vererbbarkeit: Das angesparte Kapital ist voll vererbbar, was sie gegenüber der Rürup-Rente klar im Vorteil macht.
Was sind die Nachteile der ETF-Rentenversicherung?
Kosten: Die Versicherungshülle kostet Geld. Teure Tarife können viel kosten und die Renditechancen erheblich schmälern. Ein Tarifvergleich ist deshalb Pflicht.
Keine Sonderausgaben: Beiträge sind nicht steuerlich absetzbar, anders als bei Rürup. Der Steuervorteil entsteht erst in der Auszahlungsphase.
Bindung: Frühzeitige Kündigungen sind möglich, aber oft mit Verlusten verbunden. Die ETF-Rentenversicherung ist ein langfristiges Produkt mit einem Anlagehorizont von mindestens 12 Jahren.
Für wen lohnt sich die ETF-Rentenversicherung?
Sie ist besonders attraktiv für alle, die einen langen Anlagehorizont haben, Rendite mit steuerlichen Vorteilen kombinieren wollen und gleichzeitig Wert auf Flexibilität und Vererbbarkeit legen. Für Selbstständige, die keine Rürup-Förderung ausschöpfen können oder wollen, ist die ETF-Rentenversicherung oft die erste Wahl in der dritten Schicht.
Welche ungeförderten privaten Altersvorsorge-Möglichkeiten gibt es?
Neben geförderten Produkten wie Rürup, Riester, Altersvorsorgedepot, bAV oder ETF-Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, privat über einen ETF-Sparplan beim Broker vorzusorgen. Ohne staatliche Zulagen, oder Steuervorteile, dafür halt auch ohne Einschränkungen bei Laufzeit oder Auszahlung.
Wie funktioniert ein ETF-Sparplan für die Altersvorsorge?
Bei einem klassischen ETF-Sparplan über einen Broker werden regelmäßig feste Beträge in börsengehandelte Indexfonds investiert. Diese bilden einen Aktienindex wie den MSCI World nach. Die Kosten sind extrem niedrig: 0,12 bis 0,6 Prozent pro Jahr für den ETF selbst. Dazu kommen noch Kosten für den Broker.
Die Flexibilität ist unschlagbar: Sparrate jederzeit ändern, aussetzen oder das Geld komplett entnehmen.
Allerdings fällt auf Gewinne Abgeltungssteuer an. Diese fallen etwa auch an, wenn man z.B. umschichtet. Deshalb ist eine ETF-Rentenversicherung in vielen Fällen steuerlich günstiger als ein reiner ETF-Sparplan. Zumindest dann, wenn man langfristig für die Altersvorsorge investiert. Denn innerhalb der Versicherungshülle fällt keine laufende Besteuerung an.
Wie lange sollte ein ETF-Investment laufen?
Erfahrungswerte aus Jahrzehnten Kapitalmarkthistorie zeigen, dass sich Wertschwankungen über Zeiträume von 10 bis 15 Jahren verlässlich ausgleichen. Für die Altersvorsorge gilt: Je länger dein Anlagehorizont, desto höher kann der Aktienanteil sein. Wer 30 Jahre vor der Rente steht, kann einen hohen Aktienanteil fahren. Wer nur noch 10 Jahre hat, sollte schrittweise in weniger schwankungsanfällige Anlagen umschichten.
Das neue Standarddepot der Altersvorsorge-Reform berücksichtigt genau dieses Prinzip: Es schichtet automatisch in den Jahren vor Renteneintritt in das vorsichtigere Fondsprofil um. Auch bei der ETF-Rentenversicherung und der Rürup ist eine solche Option möglich.
Kann ich mit Immobilienbesitz für das Alter vorsorgen?
Wohneigentum kann ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge sein, weil du im Rentenalter mietfrei wohnst. Das Statistische Bundesamt weist eine Wohneigentumsquote von 44 Prozent aus (Stand 2018). Selbstnutzende Eigentümer zeigen eine deutlich höhere Wohnzufriedenheit und geringere Wohnkostenbelastung im Alter.
Wohneigentum solltest du aber nicht als einzige Altersvorsorge betrachten. Der Erwerb erfordert erhebliches Eigenkapital, und im Rentenalter fallen weiterhin Grundsteuer, Versicherungen und Reparaturkosten an. Eine Immobilie ist zudem nicht liquide. Bei plötzlichem Kapitalbedarf lässt sich ein Haus nicht schnell und verlustfrei verkaufen.
Wie finde ich die richtige Altersvorsorge für mich?
Es gibt viele Formen der Altersvorsorge. Doch welche ist der richtige? Es gibt nicht die eine Antwort. Die richtige Altersvorsorge hängt von deinem Einkommen, deiner Risikobereitschaft, deiner familiären Situation und der Zeit bis zur Rente ab.
Die Kombination verschiedener Produkte ist fast immer sinnvoller als der Fokus auf ein einzelnes Produkt. Ganz nach dem Motto: Lege nicht alle deine Eier in einen Korb.
Wie viel Rente benötige ich später wirklich?
Die Faustregel lautet: 70 bis 85 Prozent deines letzten Nettoeinkommens reichen, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Individuelle Faktoren spielen dabei eine große Rolle: Wohnst du zur Miete, oder im Eigenheim? Wenn letzteres: Ist die Immobilie abbezahlt? Bestehen noch Schulden? Sind regelmäßige Reisen geplant? Werden Angehörige finanziell unterstützt?
Welcher Anlagetyp bin ich?
Je nachdem, welcher Anlagetyp du bist, bestimmt das, welche Produkte für dich infrage kommen. Es gibt grundsätzlich drei Grundtypen:
- Konservativer Typ: Sicherheit steht an erster Stelle. Geeignet sind Garantieprodukte und klassische Rentenversicherungen. Niedrige Rendite, dafür keine Schwankungen. Um die gewünschte Rente zu bekommen, muss deutlich mehr Geld investiert werden, da Sicherheit Rendite kostet.
- Moderater Typ: Ausgewogener Kompromiss. Mischfonds oder das neue Standarddepot mit einem klassischen 60/40-Portfolio (60 Prozent ETFs, 40 Prozent Anleihen) passen hier gut.
- Chancenorientierter Typ: Bereit, kurzfristige Kursverluste in Kauf zu nehmen, um langfristig die höchste Rendite zu erzielen. Reine Aktien-ETFs und fondsgebundene Rentenversicherungen sind hier ideal.
Die ehrliche Selbsteinschätzung deiner eigenen Risikotoleranz ist entscheidend. Wer sich für chancenorientiert hält, aber bei einem Kurseinbruch von 20 Prozent in Panik verkauft, richtet mehr Schaden an als ein konservativer Anleger.
Wie viel Geld sollte ich monatlich für die Altersvorsorge sparen?
Die Faustregel lautet: 10 bis 15 Prozent deines Bruttoeinkommens. Wer sich das aktuell nicht leisten kann, startet mit dem, was möglich ist – auch 50 Euro monatlich sind besser als nichts.
Ein häufig unterschätztes Risiko, wenn das Gehalt steigt, ist, dass sich die Sparrate nicht proportional zum Einkommen erhöht.
Das Einkommen steigt über die Jahre, aber die Sparrate bleibt gleich. Gleichzeitig wächst der Lebensstandard: teurere Wohnung, besseres Auto, mehr Urlaub. Wer die Sparrate nicht regelmäßig anpasst, spart relativ gesehen immer weniger und rutscht am Ende in eine Versorgungslücke, obwohl er jahrelang konsequent gespart hat.
Kann ich mit geringem Einkommen überhaupt fürs Alter vorsorgen?
Ja – der weitverbreitete Mythos, dass sich Altersvorsorge erst ab einem bestimmten Einkommen lohnt, ist falsch. Ein ETF-Sparplan mit 25 Euro monatlich über 40 Jahre kann bei 7 Prozent durchschnittlicher Rendite auf über 60.000 Euro anwachsen. Und das bei einem Kapitaleinsatz von 12.000 Euro. Also auch kleine Summen können sinnvoll sein.
Wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?
Der beste Zeitpunkt ist jetzt. Der Zinseszinseffekt (Erträge erwirtschaften selbst wieder Erträge) macht den frühen Start zum wertvollsten Hebel beim Vermögensaufbau. Nicht nächstes Jahr, nicht wenn das Einkommen steigt, nicht wenn die Kinder aus dem Haus sind. Jetzt!
Warum lohnt sich ein früher Start besonders?
Die Zahlen sprechen eindeutig: Wer mit 25 Jahren beginnt, 100 Euro monatlich zu sparen, und eine durchschnittliche Rendite von 7 Prozent pro Jahr erzielt, hat mit 67 Jahren rund 296.000 Euro angespart. Wer erst mit 35 startet, kommt auf nur rund 142.000 Euro. Wer mit 45 beginnt, landet bei etwa 63.000 Euro.
Ein einziges Jahrzehnt früher bedeutet mehr als doppelt so viel Kapital. Das ist keine Finanzmathematik-Spielerei, sondern schlichte Arithmetik des Zinseszinseffekts. Frühes Sparen kompensiert auch niedrigere Monatsbeträge: 50 Euro, mit 25 Jahren begonnen, bringen mehr als 200 Euro ab 45.
Gibt es spezielle Anreize für junge Menschen?
Ab 2027 gibt es beim Altersvorsorgedepto den Berufseinsteigerbonus: 200 Euro einmalig für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot abschließen. Zusätzlich bieten vermögenswirksame Leistungen für junge Arbeitnehmer eine hervorragende Einstiegsmöglichkeit, die viele nicht kennen. Und weil man hier in der Regel auch weniger verdient als im höheren Alter, kann man dort auch die Förderung komplett ausnutzen.
Auch die Riester-Zulage greift bereits ab kleinen Beträgen. Je jünger der Start, desto geringer ist die monatliche Belastung für ein ausreichendes Alterskapital. Und wie gesagt ist der Kombinationseffekt aus niedrigen Beiträgen plus langer Laufzeit finanzmathematisch unschlagbar.
Gibt es auch Möglichkeiten für Kinder?
Ja, eine Rentenversicherung für Kinder ist möglich. Das ist eine Altersvorsorge, bei der die Eltern oder Großeltern für ein Kind sparen, bis dieses das Rentenalter erreicht. Hierbei muss man selbstverständlich nicht für immer die Beiträge des Kindes übernehmen.
Es gibt klassische Varianten mit garantierten Zinsen und fondsgebundene/ETF-Varianten mit höheren Renditechancen.
Das Kindergeld beträgt 2026 255 Euro monatlich. Wer die Hälfte davon, also rund 125 Euro, ab Geburt in eine ETF-Kinder-Rentenversicherung investiert, hat dem Kind mit 67 Jahren bei 7 Prozent Rendite ein Kapital von rund 2,1 Millionen Euro aufgebaut.
Selbst bei 50 Euro monatlich ergeben sich über 67 Jahre noch rund 844.000 Euro. Die steuerfreie Ansparphase der ETF-Rentenversicherung verstärkt diesen Effekt zusätzlich, weil keine Abgeltungssteuer das Wachstum bremst.
Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei meiner Altersvorsorge beachten?
Die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge entscheidet maßgeblich darüber, wie viel von den Ersparnissen tatsächlich ankommt. Unterschiedliche Produkte und Schichten werden völlig unterschiedlich besteuert. Wer die Steuerregeln versteht, kann seine Altersvorsorgestrategie gezielt optimieren.
Muss ich meine Rente versteuern?
Ja, grundsätzlich ist die Rente steuerpflichtig. Die Art der Besteuerung hängt von der Rentenart ab.
Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dein individueller Rentenfreibetrag wird bei Renteneintritt festgelegt und bleibt lebenslang gleich, er wächst nicht mit Rentenerhöhungen. Wenn du also 2026 in Rente gehst, bleibst du immer bei 84 %. Rürup folgt demselben Prinzip.
Die Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot sind dagegen von Beginn an zu 100 Prozent steuerpflichtig im Rentenalter.
Private Rentenversicherungen und ETF-Rentenversicherungen der dritten Schicht werden deutlich günstiger behandelt: Nur der Ertragsanteil wird versteuert, nicht das eingezahlte Kapital. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das lediglich 17 Prozent der monatlichen Auszahlung, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Welche Altersvorsorge ist steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit folgt einer klaren Logik nach Schichten:
- Erste Schicht (gesetzliche Rente, Rürup-Rente): Zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, mit Obergrenzen von 30.826 Euro bei Ledigen und 61.652 Euro bei Verheirateten (2026).
- Zweite Schicht (bAV, Riester, Altersvorsorgedepot ab 2027): Ebenfalls steuerlich gefördert, mit eigenen Fördergrenzen. Bei der bAV sind Beiträge bis zu 8.112 Euro jährlich steuerfrei, sozialabgabenfrei jedoch nur bis 4.056 Euro. Riester bis zu 2.100 Euro pro Jahr. Das Altersvorsorgedepot bietet keine Absetzbarkeit, dafür staatliche Zulagen bis zu 540 Euro jährlich.
- Dritte Schicht (ETF-Sparplan, ETF-Rentenversicherung): Nicht absetzbar, da aus bereits versteuertem Einkommen gespart wird. Dafür erfolgt in der Rentenphase eine geringere Versteuerung.
Hier ist eine zusammenfassende Tabelle zur steuerlichen Behandlung:
Wo trage ich die private Rentenversicherung in der Steuererklärung ein?
Geförderte Produkte wie Riester und Rürup trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ein. Die Versicherung schickt jährlich eine Bescheinigung mit den absetzungsfähigen Beträgen. Ab 2027 gilt das auch für das Altersvorsorgedepot: Der Anbieter stellt eine entsprechende Bescheinigung aus, die du ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwendungen einträgst.
Die bAV läuft hingegen direkt über die Lohnabrechnung und muss nicht separat in der Steuererklärung angegeben werden. ETF-Rentenversicherungen der dritten Schicht sind in der Ansparphase nicht absetzbar und deshalb nicht einzutragen.
Was passiert mit meiner Altersvorsorge in besonderen Lebenssituationen?
Arbeitslosigkeit, Familienarbeit, Scheidung oder ein Todesfall können deine Altersvorsorge erheblich beeinflussen. Die gute Nachricht: Die Vorsorge ist in vielen Situationen besser geschützt, als die meisten denken. Dennoch solltest du die Regeln kennen, um in kritischen Momenten keine teuren Fehler zu machen.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit mit meiner privaten Altersvorsorge?
Bei ALG I (Arbeitslosengeld I) rechnet das Jobcenter keine Vermögenswerte an – bestehende Verträge bleiben vollständig unangetastet. Auch beim Bezug von Bürgergeld sind geförderte Altersvorsorgeverträge wie Riester und Rürup vor dem Zugriff des Jobcenters geschützt. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass Riester-Kapital nicht gepfändet werden darf, selbst bei Privatinsolvenz.
Der Hinterbliebenenschutz (wenn vereinbart) bleibt bestehen. Die Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden, der bisherige Rentenanspruch geht nicht verloren und der Vertrag kann später fortgeführt werden.
Wie wird Altersvorsorge bei Familienarbeit berücksichtigt?
Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die Deutsche Rentenversicherung stellt Versicherte so, als hätten sie den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt. Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt – das entspricht aktuell etwa 40,79 Euro Rente, ab Juli 2026 sind es 42,52 Euro monatlich.
Für Kinder ab 1992 werden bis zu 3 Jahre pro Kind anerkannt, für vor 1992 geborene Kinder bis zu 2,5 Jahre. Drei Jahre Kindererziehung bedeuten also rund 120 Euro zusätzliche monatliche Rente. Darüber hinaus werden bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten für die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) angerechnet.
Was passiert mit meiner Altersvorsorge bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung greift der Versorgungsausgleich – die hälftige Teilung aller während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Das Familiengericht teilt die Rentenanwartschaften beider Partner zu gleichen Teilen. Die Hälfte der während der Ehe aufgebauten Ansprüche wird dem Ex-Partner übertragen.
Ausnahmen gibt es in folgenden Fällen:
- Gleichwertige Anrechte beider Partner
- Kurze Ehezeit (3 Jahre oder kürzer): Versorgungsausgleich nur auf Antrag
- Eigene Vereinbarung beider Partner, die das Familiengericht bestätigen muss
Kann ich mein Altersvorsorgevermögen vererben?
Die Vererbbarkeit unterscheidet sich fundamental je nach Schicht:
- Erste Schicht (Rürup): Nicht frei vererbbar. Eine Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder Kinder lässt sich gegen Reduktion der eigenen Monatsrente vertraglich einschließen.
- Zweite Schicht (Riester): Teilweise vererbbar. Das angesparte Kapital kann steuerneutral auf den Ehegatten übertragen werden, sofern dieser ebenfalls einen Riester-Vertrag besitzt. An andere Erben geht das Kapital zwar über, staatliche Zulagen und Steuervorteile müssen dann aber zurückgezahlt werden.
- Betriebsrenten: Unterschiedliche Regelungen je nach Versorgungsart – der Vertrag sollte genau geprüft werden.
- Dritte Schicht (ETF-Rentenversicherung, ETF-Sparplan): Voll vererbbar, wenn vertraglich geregelt. Die Familie kann dann das komplette Vermögen erhalten.
Wie kann ich meine Altersvorsorge überblicken und optimieren?
Wer über die Jahre verschiedene Verträge bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen hat, verliert schnell den Überblick. Regelmäßige Bestandsaufnahmen und die Nutzung digitaler Tools helfen dir, Versorgungslücken zu identifizieren und die Strategie zu optimieren.
Was ist die digitale Rentenübersicht?
Die digitale Rentenübersicht verschafft dir einen Gesamtblick über die gesetzliche, betriebliche und private Absicherung im Alter. Der Dienst verbindet sich mit verschiedenen Versicherern und Rentenversicherungsträgern und zeigt ein Gesamtbild, ohne dass du jeden einzelnen Anbieter separat anschreiben musst.
Kann ich meinen Anbieter oder Vertrag später noch wechseln?
Ja, mit einigen Einschränkungen. Ab 2027 erleichtert die Reform den Anbieterwechsel bei geförderten Produkten erheblich. Bei Riester und Rürup solltest du vor einem Wechsel prüfen, ob Zulagen automatisch mitfolgen und ob Wechselgebühren anfallen. Bei ETF-Sparplänen ist jederzeit ein Wechsel zu einem anderen Broker möglich.
Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn sich niedrigere Kosten oder eine bessere Fondsauswahl ergeben. Ein ungebundener Berater sollte vor einem Wechsel konsultiert werden, damit keine versteckten Nachteile übersehen werden.
Fazit
Die gesetzliche Rente deckt nur rund 48 Prozent des letzten Nettoeinkommens ab. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten will, muss die Rentenlücke aktiv schließen. Welche Kombination aus geförderter und privater Vorsorge dabei am sinnvollsten ist, hängt von Einkommen, Berufsstand, Familiensituation und Risikobereitschaft ab. Die Reform der privaten Altersvorsorge eröffnet ab 2027 zusätzliche Möglichkeiten mit höheren Renditechancen.
