Zuletzt aktualisiert:
3.9.2026

Altersvorsorgedepot und Bürgergeld: Wie sicher ist deine private Vorsorge?

Wie sicher ist deine private Vorsorge, wenn du Bürgergeld beziehst? Das Altersvorsorgedepot wird anders behandelt als ein normales Depot. Die Details im Überblick.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
Altersvorsorgedepot & Bürgergeld: Diese Regeln gelten 2027
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente, mit bis zu 540 € Grundzulage jährlich bei 1.800 € Eigenbeitrag und zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind.
  • Das Altersvorsorgedepot gilt oft als Schonvermögen bei Bürgergeld – ähnlich wie Riester-Renten wird es nicht auf Sozialleistungen angerechnet, weil es als zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit gesetzlicher Zweckbindung und Verwertungsbeschränkungen ausgestaltet ist.
  • Im Alter bleiben bis zu 100 € monatlich aus der Altersvorsorge anrechnungsfrei. darüber hinaus gelten noch andere Freibeträge. 
  • Normale ETF-Depots zählen als Vermögen und werden bei Bürgergeld voll angerechnet – nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge genießen besonderen Schutz. Der Unterschied kann im Ernstfall Zehntausende Euro ausmachen.

Beim neuen Altersvorsorgedepot, das ab 2027 die Riester-Rente ablöst, stellt sich vielen die Frage, ob das angesparte Kapital geschützt ist, wenn später einmal Bürgergeld bezogen wird. In den meisten Fällen ist es das, aber nicht in jedem. Ob der Schutz greift, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Zwischen einem normalen ETF-Sparplan und einem zertifizierten Altersvorsorgedepot liegen dabei deutliche Unterschiede.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein gesetzlich zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der ab dem 1. Januar 2027 angeboten wird. Es handelt sich um ein Depot, in dem du über Aktien, Fonds und ETFs für das Alter sparst – ohne die starren Garantievorgaben, die viele Riester-Verträge renditeschwach gemacht haben. Das Kapital wird mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert, was es besonders attraktiv macht. 

Der entscheidende Vorteil gegenüber einem freien ETF-Sparplan: Beiträge und Erträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei. Keine Abgeltungsteuer auf Dividenden, keine Steuer auf Kursgewinne. Erst im Alter greift die nachgelagerte Besteuerung, also die Besteuerung als sonstige Einkünfte im Ruhestand statt während der Erwerbsphase. 

Über 30 Jahre macht das einen enormen Unterschied, weil der Zinseszinseffekt ohne laufende Steuerabzüge komplett arbeiten kann.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Wie funktioniert die neue staatlich geförderte Altersvorsorge?

Einzahlungen fließen in ein zertifiziertes Depot. Der Anbieter investiert in zugelassene Fonds und ETFs – bei vielen Tarifen kannst du aus den vereinbarten Anlagemöglichkeiten selbst auswählen. Der Staat zahlt automatisch Grund- und Kinderzulagen auf das Depot ein.

Die Förderung ist gestaffelt: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 % Zulage, auf die weiteren Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 %. Bei 1.800 € Jahresbeitrag ergibt das die volle Grundzulage von 540 €.

Die Auszahlung beginnt frühestens ab dem 65. Lebensjahr und spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. 

Vorzeitige Entnahmen gelten als schädliche Verwendung. Das bedeutet, dass alle Zulagen zurückgezahlt und nachträglich Steuern entrichtet werden müssen. Diese Konstruktion schützt das Depot gleichzeitig vor dem Zugriff bei Bürgergeld.

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Info

Bist du als Bürgergeld-Empfänger förderberechtigt?

In den meisten Fällen ja. Die Förderberechtigung hängt nicht am Einkommen, sondern am Versicherungsstatus in der gesetzlichen Rentenversicherung – und dieser bleibt bei Bürgergeld-Bezug in der Regel erhalten.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Unmittelbar förderberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das trifft auf Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten zu.

Neu ab 2027: Auch selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sind ohne Pflichtversicherung unmittelbar förderberechtigt. Eine Steuererklärung reicht als Nachweis.

Der Sockelbeitrag liegt bei 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Mittelbar zulageberechtigte Ehegatten müssen ebenfalls mindestens 120 € einzahlen. Bei Leistungsbezug wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I bleibt die Pflichtversicherung in der Regel bestehen – die Förderberechtigung bleibt damit erhalten.

Kann ich auch mit geringem Einkommen die Förderung nutzen?

120 € im Jahr sind auch bei sehr geringem Einkommen oder als Minijobber machbar. Die Förderquote ist bei kleinen Beiträgen am höchsten: Auf 120 € Eigenbeitrag kommen 60 € Grundzulage, und bei einem Kind zusätzlich bis zu 120 € Kinderzulage. Eine Einkommensmindestgrenze gibt es nicht. Ob 500 € oder 5.000 € monatliches Einkommen – nur der Mindestbeitrag und der Pflichtversicherungsstatus zählen. 

Auch bei Teilzeit, Minijobs oder Aufstocker-Konstellationen besteht voller Zugang zur Förderung.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Was passiert mit der Förderberechtigung bei Arbeitslosigkeit?

Bei Arbeitslosengeld I bleibt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen – die Förderberechtigung ändert sich nicht. Bei Bürgergeld übernimmt der Leistungsträger die Rentenversicherungsbeiträge, sodass die Pflichtversicherung in der Regel gegeben ist.

Den Mindestbeitrag von 120 € jährlich musst du weiterzahlen, sonst entfällt der Zulagenanspruch für das betreffende Jahr. Das Depot selbst bleibt unberührt – bisherige Zulagen gehen nicht verloren, das bereits angelegte Kapital arbeitet weiter. Bei längeren Unterbrechungen ohne Pflichtversicherung – etwa bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb der EU – entfällt die Förderberechtigung erst, wenn keine deutsche Sozialversicherung mehr besteht.

Welche staatliche Förderung bekommst du beim Altersvorsorgedepot?

Die Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus drei Bausteinen: Grundzulage, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug. Alle drei lassen sich kombinieren.

Wie hoch fällt die Grundzulage aus?

Die Grundzulage belohnt kleine Beiträge überproportional stark. Die erste Stufe fördert Eigenbeiträge bis 360 € mit 50 % – für jeden eingezahlten Euro bis zu dieser Grenze legt der Staat 50 Cent obendrauf. In der zweiten Stufe kommen auf weitere Beiträge bis 1.800 € nochmal 25 % Förderung. Mit 1.800 € Eigenbeitrag ist die volle Grundzulage von 540 € erreicht.

Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage Gesamtsparbetrag Förderquote
120 € 60 € 180 € 50 %
360 € 180 € 540 € 50 %
1.200 € 390 € 1.590 € 33 %
1.800 € 540 € 2.340 € 30 %

Welche Kinderzulagen gibt es?

Die Kinderzulage beträgt einheitlich bis zu 300 € pro Kind und Jahr – für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird. Für jeden eigenfinanzierten Euro bis 300 € gibt es 1 € Kinderzulage, also eine 1:1-Förderung. Das ist deutlich einfacher als das bisherige Riester-System mit unterschiedlichen Sätzen je nach Geburtsjahr.

Ein Beispiel: Bei zwei Kindern und 600 € Eigenbeitrag für die Kinderzulage fließen 600 € Kinderzulage ins Depot – zusätzlich zur Grundzulage auf den Gesamtbeitrag. Bei einem Gesamtbeitrag von 1.800 € entsteht eine Gesamtförderung, die den Eigenbeitrag fast verdoppelt. Die Kinderzulage ist unabhängig von Einkommenshöhe oder Bürgergeld-Bezug – auch bei Transferleistungen steht dir die volle Kinderförderung zu, solange du den Mindestbeitrag leistest.

Gibt es auch einen Berufseinsteigerbonus? 

Ja, der Berufseinsteigerbonus wurde wie auch bei der Riester übernommen. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, und ein AV-Depot abschließt, bekommt zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €

Welche steuerlichen Vorteile kannst du nutzen?

Altersvorsorgebeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – bis zu 1.800 € jährlich plus Zulagenanspruch. In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei: keine Abgeltungsteuer auf Dividenden, keine Steuer auf Kursgewinne. Erst in der Rentenphase greift die nachgelagerte Besteuerung als sonstige Einkünfte. Mehr dazu erklärt unser Artikel zum Altersvorsorgedepot und Steuern.

Für die meisten Menschen ist das vorteilhaft, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand deutlich niedriger liegt als im Berufsleben..

Was bedeutet die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt vergleicht automatisch, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltenen Zulagen – du musst dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Ist die Steuerersparnis höher, bekommst du die Differenz als zusätzliche Steuerentlastung – die Zulagen bleiben trotzdem erhalten.

Für Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger sind die Zulagen meist vorteilhafter, weil der Sonderausgabenabzug bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen kaum Wirkung zeigt. Ab einem mittleren Einkommen dreht sich das: Der progressive Steuersatz sorgt dafür, dass der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulagen allein. Das System stellt so automatisch sicher, dass immer die günstigste steuerliche Behandlung greift.

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Info

Wird dein Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld angerechnet?

Das Altersvorsorgedepot gilt als Schonvermögen bei Bürgergeld und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Staatlich geförderte Altersvorsorge wie Riester-Renten, Rürup-Renten und betriebliche Altersvorsorge gilt nach § 12 SGB II als Schonvermögen und muss bei Bürgergeld nicht verwertet werden. 

Das Altersvorsorgedepot erfüllt aufgrund seiner gesetzlichen Ausgestaltung als zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit Zweckbindung und Verwertungsbeschränkungen dieselben Schutzkriterien. 

Wichtig ist dabei eine Einschränkung: Geschützt ist nur der geförderte Anteil des Depots. Ungeförderte Mehrbeiträge über die Förderhöchstgrenze hinaus genießen diesen besonderen Schutz nicht automatisch und können wie normales Vermögen behandelt werden.

Normale ETF-Depots dagegen zählen als Vermögen und werden oberhalb allgemeiner Freibeträge voll angerechnet. Das Beratungsportal Neue-Grundsicherung-Hilfe stellt klar, dass ein normales Aktien-Depot für das Alter keinen besonderen Schutz genießt und voll auf den Leistungsanspruch angerechnet wird.

Wie kann die Anrechnung beim Bürgergeld aussehen? 

Angenommen, jemand zahlt jährlich 2.500 Euro in sein Altersvorsorgedepot ein. Davon sind 1.800 Euro der geförderte Höchstbeitrag, auf den es die volle Grundzulage von 540 Euro gibt. Die restlichen 700 Euro liegen über der Förderhöchstgrenze und sind ungefördert.

Kommt diese Person später in eine Situation mit Bürgergeld-Bezug, ist nur der geförderte Teil des Depots als Schonvermögen geschützt, also die geförderten Beiträge samt Zulagen und den darauf entfallenden Erträgen. Die ungeförderten 700 Euro pro Jahr plus deren Erträge genießen diesen besonderen Schutz dagegen nicht automatisch und können wie normales Vermögen behandelt werden, das gegebenenfalls zuerst einzusetzen ist.

Nach zum Beispiel zehn Jahren stünden so, vereinfacht ohne Rendite gerechnet, rund 23.400 Euro im geschützten geförderten Topf und rund 7.000 Euro im ungeschützten ungeförderten Topf. Wer also gezielt den vollen Schonvermögensschutz nutzen will, sollte wissen, dass nur der geförderte Teil diese Sicherheit bietet.

Wie ist das Schonvermögen bei Bürgergeld geregelt?

Die bisherige Bürgergeld-Regelung kannte eine Karenzzeit von zwölf Monaten, in der Vermögen bis 40.000 € für die erste Person und 15.000 € je weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft geschützt war. Diese Karenzzeit fällt mit der Umstellung zur neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 weg. Ab dann wird das Vermögen vom ersten Tag des Leistungsbezugs geprüft, und es gelten altersabhängige Freibeträge, die mit dem Lebensalter steigen: 

  • Unter 30 Jahren: 5.000 €
  • Ab dem 30. Geburtstag: 10.000 €
  • Ab dem 40. Geburtstag: 12.500 €
  • Ab dem 50. Geburtstag: 20.000 €

Ein Beispiel: Eine 28-Jährige verliert ihren Job und hat 12.000 € auf dem Tagesgeldkonto. Nach altem Recht wäre in der Karenzzeit ihr gesamtes Guthaben geschützt gewesen. Nach neuem Recht liegt ihr Freibetrag bei nur 5.000 €, die restlichen 7.000 € muss sie zunächst für den Lebensunterhalt einsetzen, bevor sie Leistungen bekommt.

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Info

Hier zeigt sich der Vorteil einer geförderten Altersvorsorge: Ein gefördertes Altersvorsorgedepot zählt nicht zu diesem anrechenbaren Vermögen, sondern bleibt als Schonvermögen geschützt, unabhängig von den altersabhängigen Freibeträgen.

Was gilt zusätzlich als Schonvermögen beim Bürgergeld?

Unabhängig von diesen allgemeinen Freibeträgen bleiben bestimmte Vermögensarten immer geschützt:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe
  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug pro erwerbsfähiger Person
  • Riester-Renten, Rürup-Renten, AV-Depot Verträge, unwiderrufliche betriebliche Altersvorsorge
  • Hausrat und notwendige Arbeitsgeräte

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Ist das Altersvorsorgedepot vor Pfändung geschützt?

Ja. Das geförderte Kapital im Altersvorsorgedepot ist in der Ansparphase vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, solange du keine vorzeitige Entnahme vornimmst. Selbst in einer Privatinsolvenz gehört es nicht zur Insolvenzmasse. Dieser Schutz ist im Reformgesetz fest verankert.

Wichtig ist, dass der Schutz an die Förderung gekoppelt ist. Geschützt ist der geförderte Teil des Depots, ungeförderte Mehrbeiträge dagegen nicht automatisch.

Im Alter können die laufenden Rentenzahlungen zwar teilweise gepfändet werden, aber nur der Teil oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Dein Grundbedarf im Ruhestand bleibt in jedem Fall gesichert. Dazu weiter unten mehr. 

Was passiert im Alter mit deinem Altersvorsorgedepot?

Im Ruhestand beginnt die Auszahlungsphase. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente (monatliche Zahlungen bis zum Lebensende) und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Die Auszahlung startet frühestens ab 65, spätestens mit 70. Der genaue Zeitpunkt ist in einem 5-Jahres-Fenster frei wählbar.

Wird dein Depot bei Grundsicherung im Alter angerechnet?

Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge genießt in der Grundsicherung im Alter besondere Freibeträge nach § 82 Abs. 4 SGB XII:

  • Die ersten 100 € monatlich aus zusätzlicher Altersvorsorge sind vollständig anrechnungsfrei.
  • Darüber hinaus 30 % des übersteigenden Betrags bis zur Obergrenze von 281,50 € (50 % der Regelbedarfsstufe 1).

Ein konkretes Beispiel: Bei 250 € monatlich aus dem Altersvorsorgedepot bleiben 100 € komplett anrechnungsfrei. Von den restlichen 150 € sind 30 % (also 45 €) ebenfalls geschützt. Insgesamt sind 145 € anrechnungsfrei – nur 105 € werden auf die Grundsicherung angerechnet. Die gesetzliche Rente wird demgegenüber voll angerechnet. Das Altersvorsorgedepot führt damit immer zu einem höheren verfügbaren Einkommen im Alter.

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Welche Freibeträge gelten in der Grundsicherung?

Die gestaffelte Privilegierung gilt für alle Arten der Zusatzvorsorge: Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge und künftig das Altersvorsorgedepot. 

Die ersten 100 Euro im Monat bleiben komplett anrechnungsfrei, dazu 30 Prozent von allem, was darüber liegt. Insgesamt sind aber höchstens 281,50 Euro geschützt. 

Diese Obergrenze entspricht der Hälfte des Regelsatzes und ist der maximale Betrag, der anrechnungsfrei bleiben kann, egal wie hoch deine Zusatzrente ist. 

Erreicht wird der Deckel bei rund 705 Euro Zusatzrente. Anders als die gesetzliche Rente, die voll angerechnet wird, bleibt ein Teil deiner Depotrente also immer geschützt. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt das Rechenbeispiel weiter oben.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Was passiert mit der Einmalauszahlung, wenn du Grundsicherung beziehst?

Lässt du dir zu Beginn der Auszahlungsphase die möglichen 30 Prozent als Einmalbetrag auszahlen, wird dieses Geld zu normalem Vermögen auf deinem Konto. Der Einkommensfreibetrag nach § 82 Abs. 4 SGB XII gilt nur für laufende Renten, nicht für Kapitalauszahlungen. Die Einmalauszahlung fällt deshalb unter die allgemeinen Vermögensfreibeträge nach § 90 SGB XII, also 10.000 Euro pro Person in der Grundsicherung im Alter. 

Alles darüber musst du zuerst für deinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor du Grundsicherung bekommst.

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Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Du kannst sie nach den alten Regeln weiterführen. Gleichzeitig kannst du aber auch, wenn du ins Altersvorsorgedepot wechseln möchtest, den Vertrag in das neue System übertragen.

Eine Fortführung einer Riester-Rente und ein Neuabschluss eines Altersvorsorge-Depots sind nicht gleichzeitig möglich.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Welche Vorteile bringt ein Wechsel?

Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot kann sich in mehreren Punkten lohnen:

  • Bessere Renditeerwartung durch Kapitalmarktanlagen ohne Garantiepflicht. Viele alte Riester-Verträge sind durch die 100-%-Beitragsgarantie renditeschwach.
  • Niedrigere Kosten durch den Kostendeckel beim Standarddepot – alte Riester-Verträge haben oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.
  • Höhere maximale Förderung – bis zu 540 € Grundzulage statt 175 € bei Riester.
  • Vereinfachte Zulagenberechnung – beitragsproportionale Zulagen statt komplizierte 4%-Formel.

Die Übertragung auf einen anderen Anbieter ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss darf der abgebende Anbieter maximal 150 € Wechselkosten berechnen. Nach fünf Jahren ist die Übertragung komplett kostenfrei.

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Ist eine Riester-Rente beim Bürgergeld geschützt?

Ja, vollständig. Riester-Renten gelten als staatlich geförderte Altersvorsorge und sind nach § 12 SGB II als Schonvermögen geschützt. Auch bei Insolvenz und Pfändung sind Riester-Renten nach der BGH-Rechtsprechung pfändungssicher. Das Altersvorsorgedepot wird denselben Schutz genießen, weil gesetzliche Struktur und Zweckbindung vergleichbar sind.

Welche weiteren Altersvorsorgeformen sind beim Bürgergeld sicher?

Neben dem Altersvorsorgedepot und der Riester-Rente gibt es weitere Vorsorgeformen, die bei Bürgergeld geschützt sind. 

Wie ist die Rürup-Rente geschützt?

Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist eine nicht kapitalisierbare Rentenversicherung. Sie lässt sich vor Rentenbeginn weder kündigen noch beleihen noch als Kapital auszahlen. Sie zahlt ausschließlich eine lebenslange Rente aus. Genau diese Struktur macht sie sowohl vor Bürgergeld als auch vor Pfändung und Insolvenz sicher.

Erst die laufenden Rentenzahlungen im Alter gelten als Einkommen und können innerhalb der Pfändungsfreigrenzen teilweise gepfändet werden. Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Selbstständige und Geringverdiener mit unsicheren Erwerbsbiografien.

Welche Rolle spielt die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist als zweite Säule der Altersvorsorge grundsätzlich geschützt. Sie unterliegen keiner Anrechnung bei Bürgergeld. Unwiderrufliche Versorgungszusagen sind vollständig vor Gläubigerzugriff und sozialrechtlicher Verwertung geschützt.

Was gilt für Kapitallebensversicherungen?

Kapitallebensversicherungen sind im Standardfall nicht vor Bürgergeld geschützt. Ihr Rückkaufswert zählt als Vermögen und wird oberhalb der Freibeträge voll angerechnet. Es gibt einen Weg, sie zu schützen: Ein wirksamer Verwertungsausschluss und eine Festlegung der Laufzeit bis zum Rentenalter wandeln die Lebensversicherung in geschütztes Altersvorsorgevermögen um. Der Rückkaufswert gilt dann als Schonvermögen, aber nur unterhalb des Altersvorsorge-Freibetrags. 

Was geschieht mit deinem Depot im Todesfall?

Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar. Was genau passiert, hängt davon ab, ob der Todesfall vor oder nach Rentenbeginn eintritt und welche Auszahlungsform vereinbart wurde.

Kannst du dein Vorsorgevermögen vererben?

Bei Tod vor Rentenbeginn geht das Kapital im Depot an die Erben über. Sie können es auszahlen lassen oder auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Bisherige Zulagen bleiben erhalten und müssen nicht zurückgezahlt werden. Eine besondere Regelung gilt für Ehegatten: Wird das geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen und hatten beide Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR, entfällt die Rückzahlungsverpflichtung vollständig. 

Welche Regelungen gelten für Hinterbliebene?

Bei Tod nach Rentenbeginn hängt alles von der gewählten Auszahlungsform ab. Bei einer Leibrente ohne Hinterbliebenenabsicherung endet die Zahlung mit dem Tod – kein Restkapital für Erben. Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren fließen die Zahlungen für den Rest der Garantiezeit an die Hinterbliebenen weiter. Beim Auszahlungsplan wird verbleibendes Restkapital an die Erben ausgezahlt. Steuerlich müssen Hinterbliebene die Auszahlungen als sonstige Einkünfte versteuern – die nachgelagerte Besteuerung gilt auch für Erben.

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Was musst du vor Abschluss eines Altersvorsorgedepots beachten?

Damit das Altersvorsorgedepot staatliche Förderung erhält, muss es nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sein. Nur zertifizierte Produkte sind förderfähig – und nur sie genießen voraussichtlich den Schonvermögensschutz bei Bürgergeld.

Welche Anbieter sind ab 2027 zugelassen?

Zertifizierte Anbieter können Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Bausparkassen und externe Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum sein. Jeder Anbieter muss das Standarddepot anbieten oder sich dem Standarddepot eines anderen Anbieters anschließen. Die Liste der zertifizierten Anbieter wird ab 2027 verfügbar sein. Vor einem Abschluss solltest du prüfen, ob das Produkt tatsächlich zertifiziert ist – nur dann fließen Zulagen und der sozialrechtliche Schutz greift. 

Kann ich den Anbieter später wechseln?

Ja. Der Anbieterwechsel ist gesetzlich vorgesehen und mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der abgebende Anbieter maximal 150 € an Wechselkosten berechnen. Danach ist die Übertragung kostenfrei. Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben bei einem Wechsel vollständig erhalten – keine förderschädliche Verwendung.

Fazit

Beim Altersvorsorgedepot ist dein gefördertes Kapital gut abgesichert. Es zählt bei Bürgergeld als Schonvermögen und ist vor Pfändung geschützt, genau wie Riester und Rürup. Und selbst wenn du im Alter mal auf ergänzende Grundsicherung angewiesen bist, bleibt ein Teil deiner Depotrente über die Freibeträge anrechnungsfrei.

Ein normaler ETF-Sparplan bietet dir das alles nicht. Der wird bei Bürgergeld voll angerechnet und ist pfändbar. Genau das ist der entscheidende Unterschied: Beim Altersvorsorgedepot bleibt dein Erspartes für den Ruhestand geschützt, beim freien Depot nicht.

Zwei Dinge solltest du aber wissen. 

Erstens: Nur der geförderte Teil des Depots genießt diesen Schutz, ungeförderte Mehrbeiträge zählen wie normales Vermögen. 

Zweitens unterscheiden sich die Altersvorsorgedepots der Anbieter deutlich, bei Kosten, Fondsauswahl und Flexibilität. 

Bevor du dich festlegst, solltest du dich deshalb beraten lassen, damit du das richtige Depot für deine Situation wählst und den vollen Schutz auch wirklich ausschöpfst.

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Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot mit Bürgergeld geschützt?

Ja, der geförderte Teil gilt als Schonvermögen und wird bei Bürgergeld nicht angerechnet. Anders als ein normales Depot musst du ihn nicht aufbrauchen, bevor du Leistungen bekommst. Ungeförderte Mehrbeiträge sind allerdings nicht automatisch geschützt.

Wie hoch ist der Freibetrag für Altersvorsorge beim Bürgergeld?

Für geförderte Verträge wie das Altersvorsorgedepot gibt es keinen Deckel, der geförderte Teil ist komplett geschützt. Daneben gilt ein allgemeiner Vermögensfreibetrag, der beim Bürgergeld altersabhängig zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegt.

Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

Die geförderte Nutzung ist an Regeln gebunden. Zwar kommst du grundsätzlich jederzeit an dein Kapital, eine vorzeitige Entnahme außerhalb der Förderzwecke ist aber förderschädlich und löst die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile aus. Die Produktauswahl ist auf eine Positivliste beschränkt, und die Förderung gibt es nur auf maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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