Das Wichtigste vorab
- Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 als neues staatlich gefördertes Wertpapierdepot und ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge. Du investierst in Fonds und ETFs. Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei.
- Die Förderung besteht aus einer beitragsproportionalen Grundzulage (bis 540 Euro pro Jahr), einer Kinderzulage (bis 300 Euro pro Kind und Jahr), einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro und dem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.
- Förderberechtigt sind künftig nicht nur Angestellte und Beamte, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und weitere Personengruppen. Der Kreis ist deutlich breiter als bei Riester.
- Die volle Zulagenförderung erfordert 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Insgesamt sind bis zu 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr möglich.
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge. Es ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das Investitionen in Fonds und ETFs mit Zulagen und Steuervorteilen kombiniert. Sowohl Geringverdiener, und Familien mit Kindern als auch Gutverdiener profitieren von der neuen Förderung, jedoch unterschiedlich. Wie du in deiner Situation das meiste aus der Förderung herausholen kannst, erfährst du hier.
Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert die Förderung?
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, über den du regelmäßig Geld in zugelassene Fonds oder ETFs investierst, mit dem Ziel, Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Anders als bei der Riester-Rente ist keine Beitragsgarantie mehr erforderlich, was deutlich höhere Renditechancen am Kapitalmarkt eröffnet. Der Staat unterstützt dich über zwei Kanäle:
Zulagen fließen direkt ins Depot, und Beiträge lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Kapitalerträge in der Ansparphase, also Dividenden, Zinsen und Kursgewinne, bleiben komplett steuerfrei, solange sie im Vertrag verbleiben. Erst in der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung: Rentenzahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieses Prinzip gilt bereits bei der Basisrente und der betrieblichen Altersvorsorge.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von einem normalen Depot?
Ein normales Wertpapierdepot ist jederzeit frei verfügbar, ohne Zweckbindung. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Staatliche Zulagen gibt es keine, und bei Pfändung oder Grundsicherungsprüfung gilt das Depot als frei verfügbares Vermögen.
Das Altersvorsorgedepot funktioniert grundlegend anders. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick:
Welche staatliche Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Die Förderung des Altersvorsorgedepots ist deutlich einfacher aufgebaut als die alte Riester-Systematik. Statt komplizierter einkommensabhängiger Berechnungen gilt ein transparentes, beitragsproportionales Prinzip: Jeder eingezahlte Euro bis zur Fördergrenze erzeugt eine klar definierte Zulage. Dazu kommt die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug und die automatische Günstigerprüfung, die sicherstellt, dass du in jedem Fall die beste Förderung bekommst.
Wie hoch ist die Grundzulage?
Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr und wird beitragsproportional in zwei Stufen gewährt. Für jeden Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 360 Euro legt der Staat 50 Cent dazu. Für jeden weiteren Euro zwischen 361 und 1.800 Euro gibt es 25 Cent. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Grundzulage bei verschiedenen Eigenbeiträgen zusammensetzt:
Welche Kinderzulagen kannst du erhalten?
Die Kinderzulage beträgt maximal 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Für jeden eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro gibt es eine Kinderzulage von 1 Euro. Die Zulage bekommt das Elternteil, dem das Kindergeld zugeordnet ist.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern zahlt 50 Euro im Monat ein, also 600 Euro im Jahr. Der Staat legt 240 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage obendrauf, jeweils 300 Euro pro Kind. Aus 600 Euro Eigenleistung werden so 1.440 Euro im Depot, eine Förderquote von 140 Prozent.
Was bringt der Berufseinsteigerbonus?
Wer vor dem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Das gilt unabhängig von der Einzahlungshöhe, solange der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr erreicht wird.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung über Sonderausgaben?
Neben den Zulagen kannst du deine Altersvorsorgebeiträge auch von der Steuer absetzen, und zwar als Sonderausgaben nach § 10a EStG. Absetzbar sind dein Eigenbeitrag plus alle erhaltenen Zulagen. Ohne Kinder sind das bis zu 2.340 Euro im Jahr, also 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage. Mit Kindern kommt die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind noch obendrauf, sodass sich der absetzbare Betrag entsprechend erhöht. Wie viel dir das bringt, hängt von deinem Steuersatz ab: Je höher dein Einkommen, desto größer die Ersparnis.
Was bedeutet die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?
Die Günstigerprüfung ist der automatische Optimierer: Das Finanzamt vergleicht bei der Steuererklärung die Summe der erhaltenen Zulagen mit der rechnerischen Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Du bekommst immer das bessere Ergebnis. Es gibt zwei Szenarien:
- Zulage höher als Steuerersparnis: Du behältst die Zulagen, bekommst aber keine zusätzliche Steuererstattung. Das ist typisch bei Familien mit Kindern und bei Geringverdienern.
- Steuerersparnis höher als Zulage: Du behältst die Zulagen, und die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulagenhöhe wird über den Steuerbescheid erstattet. Das betrifft vor allem Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.
Eine Entscheidung zwischen Zulagen und Steuerersparnis ist nicht nötig. Der Fiskus rechnet automatisch die günstigste Variante aus. Das ist ein echter Fortschritt gegenüber der bisherigen Riester-Systematik, bei der viele Menschen ihre volle Förderung gar nicht abgerufen haben.
Lohnt sich die Altersvorsorgedepot-Förderung für deine Situation?
Die Antwort hängt von Einkommen, Familienstand, Alter und Steuersatz ab. In den meisten Fällen ist die Förderung jedoch so attraktiv, dass sie sich rechnet, besonders für Familien, Berufseinsteiger und Gutverdiener. Die folgenden Rechenbeispiele machen die Mechanik greifbar und zeigen die Größenordnung der möglichen Förderwirkung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung, verdeutlichen aber, warum das Altersvorsorgedepot für fast jeden Haushaltstyp interessant sein kann.
Rechenbeispiel für Singles mit mittlerem Einkommen
Eine 35-jährige Angestellte verdient 45.000 Euro brutto im Jahr und zahlt monatlich 150 Euro in ihr Altersvorsorgedepot ein, also 1.800 Euro pro Jahr.
Rechenbeispiel für Familien mit zwei Kindern
Eine vierköpfige Familie mit zwei kindergeldberechtigten Kindern zahlt nur 100 Euro im Monat ein, also 300 Euro im Jahr.
Rechenbeispiel für Geringverdiener
Eine alleinstehende Person mit 25.000 Euro Bruttojahreseinkommen zahlt 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr, in ein Altersvorsorgedepot ein.
Rechenbeispiel für Gutverdiener
Ein 40-jähriger Angestellter mit 90.000 Euro Bruttojahreseinkommen zahlt die vollen 1.800 Euro pro Jahr ein.
Wer hat Anspruch auf die Altersvorsorgedepot-Förderung?
Die Reform weitet den Kreis der Förderberechtigten massiv aus. Während die Riester-Rente im Wesentlichen auf Angestellte und Beamte beschränkt war, können künftig auch Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und viele weitere Gruppen profitieren. Entscheidend sind die Einbindung in ein Rentensystem und die steuerliche Anbindung an Deutschland.
Bin ich als Angestellter förderberechtigt?
Ja. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bist du automatisch förderberechtigt. Das gilt auch für Auszubildende und Mini- oder Midi-Jobber, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden.
Die Zulagenhöhe ist komplett unabhängig vom Gehalt. Ob 2.500 Euro oder 8.000 Euro brutto im Monat: Bei gleichem Eigenbeitrag fällt dieselbe Grundzulage an. Der Unterschied liegt in der steuerlichen Förderung. Je höher der Grenzsteuersatz, desto stärker profitierst du zusätzlich über den Sonderausgabenabzug und die Günstigerprüfung.
Bekommst du als Beamter die Förderung?
Beamte, Richter und Soldaten gehören ausdrücklich zu den förderberechtigten Personengruppen. Die Förderberechtigung knüpft nicht ausschließlich an die gesetzliche Rentenversicherung, sondern umfasst auch berufsständische Versorgungswerke und staatliche Versorgungssysteme.
Für Beamte ist das Altersvorsorgedepot eine interessante Ergänzung zur Beamtenversorgung. Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus sind ebenso abrufbar wie der Sonderausgabenabzug, bei steuerfreien Kapitalerträgen in der Ansparphase. Die nachgelagerte Besteuerung greift erst in der Auszahlungsphase, wenn der Steuersatz in der Regel niedriger ist als während der Erwerbszeit. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur Altersvorsorge für Beamte.
Wie sieht es bei Selbstständigen aus?
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende werden erstmals systematisch in die geförderte private Altersvorsorge integriert. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform. Entscheidend ist dabei: Anders als bei Riester kommt es nicht mehr darauf an, ob du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Unmittelbar förderberechtigt ist ab 2027 jeder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, der eine Steuererklärung abgibt. Ob du daneben freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst oder nicht, spielt keine Rolle. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte, Anwälte oder Architekten sind förderberechtigt.
Gerade bei Selbstständigen zeigt sich regelmäßig das gleiche Problem: lückenhafte Rentenansprüche, keine betriebliche Versorgung und oft kein strukturiertes privates Sparen.
Kann dein Ehepartner mittelbar gefördert werden?
Die mittelbare Zulageberechtigung bleibt erhalten. Ist ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt (zum Beispiel als Angestellter), kann der andere Ehepartner, auch ohne eigene Pflichtversicherung, eine Grundzulage erhalten, sofern er einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzt und den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr einzahlt.
Was passiert mit deiner Förderung bei Arbeitslosigkeit?
Die Förderberechtigung bleibt grundsätzlich auch bei Arbeitslosigkeit bestehen, sofern du Arbeitslosengeld I beziehst und zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Eigenbeiträge und Zulagen sind weiterhin abrufbar, wenn die finanzielle Situation das zulässt.
Besonders wichtig: Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist bei der Grundsicherung als besonders geschütztes Vermögen anerkannt. Du musst den Vertrag also nicht auflösen, bevor du staatliche Unterstützung beantragen kannst. Das gilt für den geförderten Vertragsanteil, also Beiträge innerhalb der Fördergrenze plus Zulagen plus darauf entfallende Erträge. Ungeförderte Mehrbeiträge können hingegen als verwertbares Vermögen berücksichtigt werden. Mehr dazu in unserem Artikel über das AV-Depot und Bürgergeld
Erhältst du die Förderung auch im Ausland?
Ab 2028 wird die Förderung auf Personen im EU- und EWR-Ausland ausgeweitet, sofern sie Pflichtmitglied im gesetzlichen Rentensystem ihres Wohnsitzlandes sind und steuerlich mit Deutschland verbunden bleiben, etwa durch unbeschränkte oder fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dafür nicht erforderlich. Hintergrund ist die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Diese Regelung betrifft vor allem deutsche Arbeitnehmer, die ins europäische Ausland entsandt werden, oder EU-Bürger mit steuerlicher Bindung an Deutschland. Sie können ihre geförderte Altersvorsorge fortführen, ohne dass ein Wohnsitzwechsel die Pflichtmitgliedschaft und damit die Förderung unterbricht.
Wie viel musst du einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten?
1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat, sichern die maximale Grundzulage von 540 Euro. Das Fördersystem ist beitragsproportional: Jeder zusätzliche Euro bis zur Grenze bringt mehr Zulage. Einen einkommensabhängigen Mindestbeitrag wie bei Riester gibt es nicht mehr.
Welcher Eigenbeitrag ist für die Grundzulage nötig?
Für die volle Grundzulage von 540 Euro pro Jahr brauchst du 1.800 Euro Eigenbeitrag. Die erste Förderstufe deckt die ersten 360 Euro mit 50 Cent Zulage pro Euro ab, die zweite Stufe die restlichen 1.440 Euro mit 25 Cent pro Euro. Auch kleinere Beträge werden anteilig gefördert: 600 Euro Eigenbeitrag bringen 240 Euro Grundzulage, 1.200 Euro bringen 390 Euro.
Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr dient als Förderschwelle. Darunter gibt es keine Zulage. Die 120 Euro orientieren sich am bisherigen Sockelbetrag der Riester-Rente und sind bewusst niedrig gehalten, damit auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zur Förderung haben.
Wie berechnest du den Mindesteigenbeitrag richtig?
Der Mindesteigenbeitrag beträgt pauschal 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro im Monat. Kein Prozentwert vom Einkommen, kein Abgleich mit Zulagen, keine komplizierte Formel. Ab 120 Euro Jahresbeitrag wird die Förderung ausgelöst. Einzahlungen darunter sind möglich, lösen aber keine Zulagen aus.
Gibt es einen Maximalbetrag für Einzahlungen?
Ja, es gibt zwei Grenzen. Die Höchstgrenze für förderfähige Eigenbeiträge liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Zulagen.
Der Maximalbetrag pro Altersvorsorgevertrag beträgt 6.840 Euro pro Jahr. Einzahlungen zwischen 1.800 und 6.840 Euro profitieren nicht von Zulagen, aber die Kapitalerträge darauf bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
Welche Produktvarianten und Anlageoptionen stehen zur Verfügung?
Die Reform öffnet die geförderte Altersvorsorge für verschiedene Produktvarianten. Neben dem neuen Altersvorsorgedepot ohne Garantie gibt es weiterhin Garantieprodukte für sicherheitsorientierte Anleger und ein gesetzlich definiertes Standarddepot als kostengünstige Einstiegsoption. Alle Produkte müssen zertifiziert sein und auf einer Positivliste zugelassener Vermögensgegenstände basieren.
Was ist das Standarddepot vom Staat?
Das Standarddepot Altersvorsorge ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Basisprodukt, das jeder Anbieter im Programm haben muss. Es ist bewusst einfach gehalten: keine aktiven Entscheidungen nötig, vordefinierte Anlagegrundsätze (typischerweise eine weltweit diversifizierte ETF-Strategie), und die Effektivkosten dürfen maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen.
Welche Vorteile bietet ein individuelles Altersvorsorgedepot?
Ein individuelles Altersvorsorgedepot bietet deutlich mehr Spielraum. Aus einer breiteren Palette zugelassener Fonds und ETFs lässt sich auswählen, Nachhaltigkeitskriterien können berücksichtigt, spezifische Branchen oder Regionen gewichtet und das Risikoprofil an die persönliche Situation angepasst werden. Manche Anbieter bieten zusätzlich persönliche Beratung, Online-Tools oder besondere Optionen in der Auszahlungsphase.
Was sind Garantieprodukte mit Beitragsgarantie?
Für sicherheitsorientierte Anleger gibt es Garantieprodukte mit wahlweise 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Der eingezahlte Betrag inklusive Zulagen wird zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert. Diese Produkte nutzen dieselbe Zulagen- und Steuerförderung wie das Altersvorsorgedepot, investieren aber einen größeren Teil des Kapitals in sichere Anlagen wie Anleihen.Der Preis der Sicherheit sind deutlich niedrigere Renditechancen.
Wie flexibel bist du während der Ansparphase?
Die Reform betont ausdrücklich die Flexibilität des neuen Systems. Anbieterwechsel, Beitragsanpassungen, mehrere Verträge und die Übertragung bestehenden Riester-Guthabens sind ohne Verlust der bisherigen Förderung möglich. Die Zweckbindung bleibt allerdings bestehen: Vorzeitige Entnahmen kosten die gesamte Förderung.
Kannst du den Anbieter wechseln?
Ja, der Anbieterwechsel wird künftig deutlich einfacher. Für den Übertrag reicht ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter. In vielen Fällen wickelt das der neue Anbieter direkt ab. Die Abschluss- und Vertriebskosten im Zusammenhang mit Überträgen sind gesetzlich auf 150 Euro begrenzt. Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit oder bei einer Kostenänderung ist der Übertrag sogar kostenfrei.
Darfst du Beiträge im AV-Depot erhöhen, aussetzen oder reduzieren?
Beiträge lassen sich flexibel erhöhen, reduzieren oder vorübergehend aussetzen. Das wirkt sich direkt auf die Förderung aus, weil Zulagen streng beitragsproportional sind. Sinkt der Jahresbeitrag von 1.800 Euro auf 600 Euro, fällt die Grundzulage von 540 Euro auf 240 Euro. Wer gar nichts einzahlt, lässt den Vertrag ruhen. Das bisherige Kapital und die bisherigen Zulagen bleiben aber unangetastet.
Kannst du dein Altersvorsorgedepot für Wohneigentum nutzen?
Ja. Die Reform stärkt die Förderung von Wohneigentum ausdrücklich. Kapital aus dem Altersvorsorgedepot kann für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, ohne alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Die gleiche Zulagenlogik gilt auch für die Eigenheimrente. Erstmals profitieren davon auch Selbstständige und Freiberufler.
Wie kann ich das Altersvorsorgedepot und die Förderung fürs Eigenheim nutzen?
Aus dem Altersvorsorgedepot kannst du gefördertes Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Möglich ist das für Kauf und Neubau, aber auch für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung. Für die Entnahme gilt ein Mindestbetrag von 3.000 Euro.
Das entnommene Kapital wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert versteuert. Dabei hast du zwei Möglichkeiten: entweder die Verteilung der Steuerlast über fünf Jahre oder die Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Abschlag. So wird das Altersvorsorgedepot zu einem flexiblen Baustein für mietfreies Wohnen im Alter. Ausführliche Informationen findest du in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot und Immobilie.
Kannst du bestehendes Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 lässt sich bestehendes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Bestehende Riester-Verträge können aber auch fortgeführt werden. Ein Wechsel ist nicht zwingend. Wer von den höheren Renditechancen und der einfacheren Förderung des neuen Systems profitieren will, hat aber die Option dazu.
Wie funktioniert der Wechsel vom Riester-Vertrag zum AV-Depot?
Für den Übertrag reicht ein formloses Schreiben an den bisherigen Anbieter. Oft wickelt das der neue Anbieter direkt ab. Bisher erhaltene Zulagen und Steuererleichterungen bleiben vollständig erhalten. Der Übertrag ist kein förderschädlicher Vorgang. Ab dem Übertrag gilt die neue Fördersystematik mit beitragsproportionaler Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Sonderausgabenabzug.
Behältst du deine bisherigen Zulagen beim Wechsel?
Ja, vollständig. Der Übertrag von einem Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot ist ein förderunschädlicher Vorgang. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuerermäßigungen bleiben erhalten, weil die Altersvorsorgefunktion des Kapitals fortgeführt wird. Das ist der entscheidende Unterschied zur Kündigung, bei der du sämtliche Förderung zurückzahlen müsstest.
Wann solltest du deinen Riester-Vertrag lieber behalten?
Damit du dir Gedanken darüber machen kannst, ob eine Riester-Rente oder ein Altersvorsorge-Depot sinnvoller sind, haben wir dir hier mal eine Tabelle mit 6 verschiedenen Szenarien aufgezählt, inkl. Tendenz.
Was kannst du mit deinem bestehenden Riester-Vertrag machen?
Dein Riester-Vertrag genießt vollen Bestandsschutz. Du hast drei Möglichkeiten.
- Du kannst ihn einfach weiterführen und wie bisher besparen.
- Du kannst ihn beitragsfrei stellen, dann ruht er. Das angesparte Kapital und die erhaltenen Zulagen bleiben erhalten, eine Rückforderung findet nicht statt. Zu beachten ist aber, dass in der Ruhephase keine neuen Zulagen fließen und die Verwaltungskosten weiter aus dem Guthaben abgezogen werden.
- Du kannst das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Dieser Wechsel gilt nicht als Kündigung, die bisherige Förderung bleibt vollständig erhalten.
Wie läuft die Auszahlungsphase ab?
Die Auszahlungsphase beginnt regulär ab dem 65. Lebensjahr und bietet deutlich mehr Flexibilität als die bisherige Riester-Systematik. Zur Wahl stehen eine Teilkapitalauszahlung zu Beginn, ein befristeter Auszahlplan oder eine lebenslange Rente. Alle Auszahlungen werden nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Kannst du dir einen Teilbetrag sofort auszahlen lassen?
Ja, zu Beginn der Auszahlungsphase lassen sich bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen. Das restliche Kapital fließt in einen Auszahlplan oder eine lebenslange Rente. Die Teilkapitalauszahlung wird nachgelagert besteuert und kann sinnvoll sein, um größere Anschaffungen zu finanzieren, Schulden zu tilgen oder dir finanzielle Flexibilität zum Rentenstart zu schaffen.
Wie funktioniert der befristete Auszahlplan bis 85 Jahre?
Beim befristeten Auszahlplan bekommst du regelmäßige monatliche Auszahlungen aus deinem angesparten Kapital, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Zur Berechnung wird das vorhandene Depotguthaben auf die verbleibenden Monate bis 85 verteilt. Weil dein Geld weiter im Depot angelegt bleibt und der Wert schwankt, wird die Höhe der Auszahlung regelmäßig neu berechnet, sie kann also im Lauf der Zeit steigen oder sinken. Für die erste Berechnung zu Beginn der Auszahlphase kannst du wählen, ob 80 bis 100 Prozent des Depotwerts zugrunde gelegt werden. Verbleibt mit Erreichen des 85. Lebensjahres noch ein Restguthaben, wird es zusammen mit der letzten Rate ausgezahlt.
Bei der lebenslangen Leibrente wird dein Kapital in eine monatliche Rente umgewandelt, die bis zum Lebensende läuft. Optional kannst du zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag entnehmen, die restlichen mindestens 70 Prozent fließen dann in die Leibrente. Zusätzlich lässt sich eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, damit Hinterbliebene im Todesfall bis zum Ende der Garantiezeit weiter Zahlungen erhalten.
Was passiert bei einer sehr kleinen Rente?
Liegt das angesparte Guthaben so niedrig, dass die daraus resultierende monatliche Rente unterhalb einer gesetzlich definierten Bagatellgrenze liegt (1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV), greift die Kleinbetragsrente-Regelung. In diesem Fall lässt sich das gesamte Kapital als Einmalauszahlung entnehmen, ohne dass eine förderschädliche Verwendung vorliegt. Die Einmalauszahlung wird regulär nachgelagert besteuert.
Kannst du den Anbieter zu Beginn der Auszahlung wechseln?
Ja. Zum Start der Auszahlungsphase kannst du deinen Anbieter wechseln, um bessere Konditionen zu bekommen. Die Reform sieht dafür sogar eigene Anbieter vor, die sich auf die Auszahlung spezialisieren.
Das ist praktisch, wenn dein bisheriger Anbieter deine Wunsch-Auszahlungsform nicht bietet.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Alle Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Da du in der Erwerbsphase Steuervorteile genutzt hast (steuerfreie Kapitalerträge und Sonderausgabenabzug), greift im Gegenzug die volle Steuerpflicht in der Auszahlungsphase. Dieses Prinzip gilt bereits bei der gesetzlichen Rente, der bAV und der Basisrente.
Welche Besteuerung gilt für geförderte Beiträge?
Geförderte Beiträge, also Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr plus erhaltene Zulagen und sämtliche daraus erzielten Erträge, werden in der Auszahlungsphase vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Da der Steuersatz im Rentenalter typischerweise niedriger ist als während der Erwerbsphase, ergibt sich ein positiver Steuereffekt. Persönlicher Grundfreibetrag und andere Freibeträge mindern die Steuerlast zusätzlich. Mehr Details findest du in unserem Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit des Altersvorsorgedepots.
Wie werden nicht geförderte Einzahlungen versteuert?
Einzahlungen über die Fördergrenze von 1.800 Euro hinaus, also ungeförderte Mehrbeiträge, werden steuerlich günstiger behandelt. Die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung greift: Nur der Ertrags- und Gewinnanteil wird besteuert, das eingezahlte Kapital selbst bleibt steuerfrei. Der Anbieter dokumentiert die Trennung zwischen gefördertem und ungefördertem Vertragsanteil. Diese steuerliche Diversifikation kann für Gutverdiener ein zusätzlicher Vorteil sein.
Müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Ja, auf Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, sofern du gesetzlich krankenversichert bist.
Die Beiträge werden auf monatliche Rentenzahlungen oder Auszahlplanleistungen erhoben, ähnlich wie bei der betrieblichen Altersversorgung. Das kann die Nettorente spürbar mindern und sollte bei der Altersvorsorgeplanung berücksichtigt werden.
Was passiert mit deinem Guthaben im Todesfall?
Die Regelungen im Todesfall richten sich danach, ob Anspar- oder Auszahlungsphase vorliegt und welche Auszahlungsform gewählt wurde. Das Altersvorsorgedepot kann grundsätzlich vererbt werden, allerdings mit steuerlichen Konsequenzen.
Kannst du dein Altersvorsorgedepot vererben?
Ja. Bei Tod in der Ansparphase fällt das angesparte Kapital an die Erben. Die Förderung (Zulagen plus Steuervorteile) muss zurückgezahlt werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Kapital auf den geförderten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen wird. Dann ist eine Rückzahlung der Förderungen und Steuervorteile nicht erforderlich.
Bei Tod in der Auszahlungsphase hängt die Vererbbarkeit von der gewählten Auszahlungsform ab: Beim Auszahlplan ist das Restkapital vererbbar, bei der lebenslangen Rente kommt es auf die vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung an. Ausführliche Informationen bietet unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot vererben.
Kannst du das Geld vorzeitig entnehmen?
Eine vorzeitige Entnahme ist grundsätzlich möglich, aber teuer. Sie gilt als förderschädliche Verwendung und zwingt zur Rückzahlung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile. Die einzige Ausnahme ist die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum (siehe weiter oben).
Welche Konsequenzen hat eine Kündigung?
Bei einer Kündigung des Altersvorsorgedepots werden alle erhaltenen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus) zurückgefordert. Zusätzlich wird die steuerliche Förderung rückabgewickelt. Steuererleichterungen aus dem Sonderausgabenabzug werden im Kündigungsjahr nachversteuert. Nach der Rückabwicklung bleibt oft deutlich weniger übrig als erwartet.
Kannst du mehrere Altersvorsorgedepots haben und so mehr Förderung erhalten?
Ja, es sind bis zu 2 Altersvorsorgedepots möglich. Der Gesamthöchstbetrag liegt bei 13.680 Euro pro Jahr, wobei pro Vertrag maximal 6.840 Euro eingezahlt werden dürfen. Das Geld, welches du in deine Vorsorgeverträge steckst, wird dabei steuerfrei angespart.
Wichtig zu beachten jedoch:
Mehrere Depots können sinnvoll sein, um zwischen verschiedenen Anbietern, Anlagestrategien oder Produktvarianten zu diversifizieren. Der Verwaltungsaufwand steigt jedoch, und du musst den Überblick über Gesamtförderung und Einzahlungen behalten. Ab dem dritten Vertrag werden Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge behandelt.
Deshalb empfehlen wir andere Formen der Vorsorge eher als mehrere Altersvorsorge-Depots. Eine Übersicht über alle anderen Formen der Vorsorge findest du hier.
Wie bereitest du dich optimal auf den Start und die Förderung vor?
Auch wenn das Altersvorsorgedepot erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden kann, lohnt es sich, jetzt schon die Weichen zu stellen. Je klarer deine Vorsorgesituation ist und je besser die Vorbereitung, desto schneller kannst du nach dem Start die richtige Entscheidung treffen.
- Renteninformation abrufen: Bei der Deutschen Rentenversicherung die aktuelle Renteninformation anfordern und die zu erwartende gesetzliche Rente prüfen.
- Versorgungslücke berechnen: Voraussichtliche Rente mit dem tatsächlich benötigten Betrag im Alter vergleichen. Online-Rechner oder eine persönliche Beratung helfen dabei.
- Bestehende Vorsorge sichten: Überblick über betriebliche Altersversorgung, bestehende Riester- oder Basisrentenverträge und sonstige private Vorsorge verschaffen.
- Riester-Vertrag prüfen: Kosten, Performance und Konditionen des bestehenden Vertrags analysieren. Entscheiden, ob ein Übertrag sinnvoll ist oder ob der Vertrag behalten oder beitragsfrei gestellt wird.
- Budget festlegen: Bestimmen, wie viel monatlich für die Altersvorsorge aufgewendet werden kann. Schon 150 Euro im Monat sichern die volle Grundzulage.
- Anbieter vergleichen: Am besten von einem ungebundenen Makler beraten lassen, um so den besten Anbieter zu finden, der zu dir und deiner Situation passt.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist der größte Fortschritt in der geförderten privaten Altersvorsorge seit der Einführung der Riester-Rente. Die Förderung ist einfacher, durch ETFs und Fonds sind höhere Renditechancen möglich, die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, und der förderberechtigte Personenkreis ist deutlich breiter, von Angestellten über Beamte bis hin zu Selbstständigen. In den meisten Situationen lohnt sich die Förderung, besonders für Familien mit Kindern, Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz und Berufseinsteiger unter 25.
So klar die Vorteile sind, so wichtig ist die richtige Umsetzung. Genau hier passieren die teuersten Fehler. Wer das falsche Depot wählt, etwa ein teures Garantieprodukt trotz langem Anlagehorizont, verschenkt über die Jahre schnell einen fünfstelligen Betrag an Rendite. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag vorschnell überträgt oder kündigt, kann Förderung verlieren, die sich sonst behalten ließe. Kleine Fehler bei Auswahl, Wechsel oder Timing können also mehrere tausend Euro kosten.
Ein Altersvorsorgedepot allein ersetzt außerdem keine vollständige Vorsorgestrategie. Es ist ein Baustein neben gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und gegebenenfalls einer privaten ETF-Rentenversicherung oder Basisrente. Damit die Bausteine sauber zusammenpassen und du weder Förderung noch Rendite verschenkst, lohnt sich vor Abschluss oder Wechsel eine fundierte Beratung, die deine gesamte Situation in den Blick nimmt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Förderquote ist bei kleinen Beiträgen am höchsten. Auf die ersten 360 Euro gibt es 50 Prozent Zulage, auf den Rest bis 1.800 Euro noch 25 Prozent. Dazu kommen Kinderzulagen und Steuervorteile.
Welche staatlichen Zulagen gibt es für Altersvorsorgedepots?
Es gibt drei staatliche Zulagen plus einen Steuervorteil. Die Grundzulage bringt bis zu 540 Euro jährlich, die Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind und der Berufseinsteigerbonus einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige. Dazu kommt der Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung.
Welche Steuervorteile bietet ein Altersvorsorgedepot?
In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei, keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Dazu kannst du deine Beiträge samt Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt gibt dir über die Günstigerprüfung automatisch die bessere Variante.





