Zuletzt aktualisiert:
13.7.2026

Altersvorsorgedepot für Gutverdiener: Steueroptimiert Vermögen aufbauen ab 2027

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für Gutverdiener besonders stark – gerade bei Grenzsteuersätzen zwischen 38 und 45 Prozent und einem hohen Eigenbetrag entfaltet es seine volle Wirkung. Die Kombinat

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
Altersvorsorgedepot für Gutverdiener: Steuervorteile ab 2027
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge. Du investierst direkt in ETFs und Fonds, ohne verpflichtende Beitragsgarantie, und profitierst von der vollen Kapitalmarktrendite.
  • Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind sowie einem Sonderausgabenabzug.
  • Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei – keine Abgeltungssteuer auf Dividenden, Kursgewinne oder Umschichtungen. Erst im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung, dann meist zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz.
  • Besonders attraktiv ab ca. 60.000 Euro Jahreseinkommen: Gerade bei hohem Einkommen ist neben der Förderung oft auch noch eine Steuerrückerstattung am Ende des Jahres möglich. 

Was ist das Altersvorsorgedepot – und warum ist es für Gutverdiener relevant?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das die Riester-Rente für ablöst. Ab dem 1. Januar 2027 können zertifizierte Anbieter wie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften die neuen Produkte anbieten. Anders als bei Riester fließt dein Geld direkt in Fonds und ETFs – ohne die kostenintensiven Garantiekonstruktionen, die bei Riester die Rendite über Jahre aufgefressen haben.

Für Gutverdiener ist das Depot aus drei Gründen besonders attraktiv:

  • Die einkommensunabhängigen Zulagen (bis zu 540 Euro Grundzulage) erhalten alle Sparer gleichermaßen.
  • Ein hoher Grenzsteuersatz ermöglicht neben der Förderung auch noch eine Steuerrückerstattung.
  • Die Steuerfreiheit der Kapitalerträge in der Ansparphase ermöglicht einen Zinseszinseffekt, den ein freies Depot nicht bieten kann.

Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

Der zentrale Unterschied liegt in der konsequenten Kapitalmarktorientierung. Riester-Produkte mussten eine Beitragsgarantie bieten – zu Beginn der Auszahlungsphase mussten mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen. Das zwang Anbieter in konservative Anlagestrategien mit hohen Kosten und niedriger Rendite.

Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf diese Garantie und setzt stattdessen auf langfristige Kapitalmarktchancen über ETFs und Fonds.

Auch die Förderlogik ändert sich grundlegend. Die bisherige 4-Prozent-Regel bei Riester – vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens für die volle Zulage – fällt komplett weg. Stattdessen gibt es die Zulagen streng proportional zum tatsächlichen Eigenbeitrag. Das macht die Planung deutlich einfacher und transparenter.

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Du kannst deinen alten Vertrag weiter besparen oder freiwillig ins neue System wechseln. Dazu später mehr.

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Info

Welche drei Depotvarianten gibt es?

Ab 2027 stehen dir drei Produktvarianten zur Wahl. Alle erhalten dieselbe staatliche Förderung, unterscheiden sich aber in Anlagestrategie, Kosten und Garantieniveau:

  • Individuelles Altersvorsorgedepot: Du wählst selbst, in welche ETFs und Fonds du investierst. Keine Garantie, volle Kapitalmarktchancen, maximale Flexibilität. Ideal für risikobewusste Gutverdiener mit langem Anlagehorizont.
  • Standarddepot: Ein Basisprodukt mit einer vordefinierten Kombination aus zwei Wertpapieren unterschiedlicher Risikoklassen. Du wählst nur die Risikogewichtung. Die Effektivkosten sind gesetzlich auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt. Geeignet für alle, die sich nicht aktiv um die Wertpapierauswahl kümmern wollen.
  • Garantieprodukte: Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent der Einzahlungen. Dafür konservativere Anlagestrategie und in der Regel höhere Kosten. Nur sinnvoll bei sehr hohem Sicherheitsbedürfnis.

Bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr würde ich fast immer zur Variante ohne Garantie raten. Das Risiko ist bei dieser Laufzeit historisch gering, die Rendite, die du durch die Garantie verschenkst, hingegen erheblich.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
☝️
Expertenmeinung

Ab wann kannst du ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Das Altersvorsorgedepot kannst du ab dem 1. Januar 2027 bei zertifizierten Anbietern eröffnen. Anbieter bereiten ihre Produkte derzeit vor. Neue Riester-Verträge sind ab diesem Datum nicht mehr abschließbar.

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und können weiterhin bespart werden. Es gibt keine automatische Umwandlung oder Kündigung. Wer möchte, kann sein Riester-Guthaben freiwillig ins neue Altersvorsorgedepot übertragen – mit geregelten Wechselkosten von maximal 150 Euro innerhalb der ersten fünf Jahre, danach kostenfrei. 

Wer das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

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Info
Merkmal Riester-Rente Altersvorsorgedepot
Beitragsgarantie 100 % verpflichtend Keine (optional 80 oder 100 %)
Mindesteigenbeitrag für volle Zulage 4 % des Vorjahreseinkommens 1.800 € jährlich
Sonderausgabenabzug Höchstbetrag 2.100 € inkl. Zulagen 1.800 € Eigenbeitrag + Zulagen
Kapitalanlage Sichere Anlagen mit wenig Rendite ETFs und Fonds
Selbstständige förderberechtigt Nur eingeschränkt Ja
Neuabschlüsse möglich Nur bis 31.12.2026 Ab 01.01.2027

Kannst du deinen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?

Ja, der Wechsel ist möglich und kann sich finanziell deutlich lohnen – vor allem, wenn der aktuelle Riester-Vertrag hohe Kosten und niedrige Renditen hat. Die Übergangsregeln sind klar geregelt.

Wie überträgst du dein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot?

Der Wechsel läuft in vier Schritten ab:

  • Schritt 1: Neues Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter deiner Wahl eröffnen.
  • Schritt 2: Übertragungsantrag beim neuen Anbieter stellen – dieser koordiniert den Wechsel mit dem alten Riester-Anbieter.
  • Schritt 3: Der alte Anbieter überträgt das geförderte Kapital (Eigenbeiträge plus Zulagen plus Erträge) und zieht ggf. Wechselkosten ab.
  • Schritt 4: Das übertragene Kapital wird im neuen Altersvorsorgedepot sofort in die gewünschten ETFs und Fonds investiert.

Die Wechselkosten sind gesetzlich begrenzt: innerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluss maximal 150 Euro, danach kostenfrei. Das bereits geförderte Kapital darf bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten des neuen Vertrags nur zu maximal 50 Prozent berücksichtigt werden.

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Info

Wann solltest du beim alten Riester-Vertrag bleiben?

Nicht jeder Wechsel ist sinnvoll. In diesen Fällen lohnt es sich, beim alten Vertrag zu bleiben:

  • Attraktive Garantiezinsen: Manche alte Riester-Verträge aus den frühen 2000er Jahren haben Garantiezinsen von 3 bis 4 Prozent. Diesen Wert gibst du bei einem Wechsel verloren.
  • Sehr niedrige Kosten: Liegt der bestehende Vertrag bei unter 1 % Effektivkosten pro Jahr und läuft bereits lange, kann der Wechselaufwand nachteilig sein.
  • Kurze Restlaufzeit: Bei weniger als 10 Jahren bis zum Rentenbeginn lohnt sich der Aufwand und die Unsicherheit eines Wechsels in der Regel nicht mehr.

Lohnt sich ein Wechsel trotz hoher bisheriger Einzahlungen?

Ja, auch bei hohen bereits geleisteten Einzahlungen kann sich der Wechsel lohnen. Entscheidend ist nicht, wie viel in der Vergangenheit eingezahlt wurde, sondern wie sich das Vermögen in der verbleibenden Laufzeit entwickelt. Bereits geleistete Einzahlungen sind versunkene Kosten – sie sollten die Wechselentscheidung nicht beeinflussen.

Warum lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener besonders?

Die Förderstruktur des Altersvorsorgedepots erzeugt bei Gutverdienern einen doppelten Effekt. Die einkommensunabhängigen Zulagen erhalten alle Sparer gleich – aber ein hoher Grenzsteuersatz bringt zusätzlich eine deutlich höhere Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug. Je höher der Grenzsteuersatz und Beitrag, desto stärker wirkt dieser Hebel. 

Wie funktioniert die steuerliche Förderung bei hohem Einkommen?

Die steuerliche Förderung des Altersvorsorgedepots basiert auf drei Säulen, die sich gegenseitig verstärken:

  • Säule 1 – Steuerfreiheit in der Ansparphase: Alle Kapitalerträge im Depot – Dividenden, Zinsen, Kursgewinne – bleiben während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungssteuer befreit. Umschichtungen und auch Verkäufe innerhalb des Depots lösen keine Steuern aus. Außerdem entfällt die Vorabpauschale. Das bedeutet, dass das komplette Kapital Jahr für Jahr in voller Höhe weiterarbeitet.
  • Säule 2 – Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus der gesamte Zulageanspruch können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, einer Zulage von 540 Euro und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine zusätzliche Steuerersparnis von rund 443 Euro. Die bereits ausgezahlte Zulage von 540 Euro wird gegengerechnet.
  • Säule 3 – Nachgelagerte Besteuerung: Auszahlungen im Ruhestand werden als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG versteuert – mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da die meisten Gutverdiener im Ruhestand ein niedrigeres Einkommen haben, als im aktiven Arbeitsleben, liegt der Steuersatz bei Auszahlung oft deutlich unter dem Grenzsteuersatz während der Einzahlung.

Welche Einkommenshöhe macht das Depot besonders attraktiv?

Je höher der Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt der Sonderausgabenabzug. Bei niedrigen Einkommen dominiert die Zulagenförderung: Die 540 Euro Grundzulage auf 1.800 Euro Eigenbeitrag ergeben eine Förderquote von 30 Prozent, unabhängig vom Einkommen. Bei mittleren Einkommen verschmelzen Zulagen und Steuerersparnis. Erst bei hohen Einkommen wird die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug zur echten Hauptförderkomponente.

Zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz Zulage Steuerersparnis (nach Günstigerprüfung) Gesamtförderung Förderquote
30.000 € 28 % 540 € 120 € 660 € 37 %
50.000 € 35 % 540 € 282 € 822 € 46 %
80.000 € 42 % 540 € 443 € 983 € 55 %
300.000 € 45 % 540 € 513 € 1.053 € 58 %

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Ist die Zulage höher als der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug, bleibt es bei der Zulage. Übersteigt der Steuervorteil die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz zusätzlich. Du bekommst immer das Beste aus beiden Welten, nie weniger als die Zulage.

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Info

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung läuft vollautomatisch bei der Einkommensteuerveranlagung. Das Finanzamt berechnet zwei Werte: die Summe aller erhaltenen Zulagen und die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Dann vergleicht es beide. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz zusätzlich. Ist die Steuerersparnis niedriger, bleiben die Zulagen erhalten.

Bin ich als Gutverdiener förderberechtigt?

Die meisten Gutverdiener sind förderberechtigt. Der Personenkreis wurde gegenüber Riester deutlich erweitert. Insbesondere Selbstständige profitieren erstmals von einer staatlich geförderten kapitalmarktorientierten Altersvorsorge.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um förderberechtigt zu sein?

Unmittelbar förderberechtigt bist du, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:

  • Arbeitnehmer mit rentenversicherungspflichtigem Einkommen
  • Beamte, Richter, Soldaten mit inländischer Besoldung
  • Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken – also Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit
  • Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (selbstständige Arbeit), die eine Steuererklärung abgegeben haben
  • Kindererziehende in den ersten drei Jahren, nicht erwerbsmäßig Pflegende (Pflegegrad ≥ 2), Empfänger von Erwerbsminderungsrente

Auch mittelbare Förderberechtigung ist möglich: Wenn dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, gibt es bei einem Mindest-Eigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr ebenfalls Zulagen. 

Nicht förderberechtigt bist du, wenn du freiwillig gesetzlich rentenversichert bist ohne weitere Voraussetzungen, als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit bist oder bereits eine volle Altersrente beziehst.

Hinweis: Die geplante Einführung der Rentenversicherungspflicht für Minijobber könnte diesen Punkt zukünftig ändern.

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Info

Was gilt, wenn du im Ausland lebst?

Die Förderberechtigung hängt nicht vom Wohnsitz ab, sondern von der Verbindung zum deutschen Sozialversicherungssystem und zur deutschen Einkommensteuerpflicht. Im EU-/EWR-Ausland lebende Personen sind förderberechtigt, wenn sie in Deutschland arbeiten oder hier rentenversicherungspflichtig sind. Das betrifft:

  • Grenzgänger (Wohnsitz im EU-Nachbarland, Arbeit in Deutschland)
  • Entsandte Arbeitnehmer mit vorübergehendem Auslandsaufenthalt
  • Expats, die in Deutschland sozialversichert bleiben

Nicht förderberechtigt bist du, wenn du ausschließlich im Ausland arbeitest, dort sozialversichert bist und in Deutschland weder Einkommen erzielst noch steuerpflichtig bist.

Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot konkret?

Die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Sonderausgabenabzug. Die folgende Übersicht zeigt die maximale Förderhöhe pro Jahr:

Förderbaustein Maximale Höhe Voraussetzung
Grundzulage 540 €/Jahr 1.800 € Eigenbeitrag
Kinderzulage 300 €/Kind/Jahr 300 €/Kind Eigenbeitrag
Berufseinsteigerbonus 200 € (einmalig) Eröffnung vor dem 25. Geburtstag

Wie viel Grundzulage bekommst du?

Die Grundzulage funktioniert in zwei Stufen und erreicht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag ihr Maximum von 540 Euro pro Jahr:

  • Erste Stufe (0–360 Euro Eigenbeitrag): 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro. Bei vollen 360 Euro gibt es 180 Euro Grundzulage – eine Förderquote von 50 Prozent.
  • Zweite Stufe (360–1.800 Euro Eigenbeitrag): 25 Cent Zulage pro eingezahltem Euro. Bei weiteren 1.440 Euro gibt es 360 Euro Grundzulage – eine Förderquote von 25 Prozent auf diesen Teil.

Welche Kinderzulagen gibt es zusätzlich?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von 1 Euro pro eingezahltem Euro bis maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Der Staat verdoppelt also jeden Euro, den du für dein Kind sparst, bis zur Grenze von 300 Euro. Die volle Kinderzulage gibt es bereits bei 25 Euro monatlich pro Kind.

Eine Familie mit zwei Kindern, die 360 Euro Grundbeitrag plus 600 Euro für die Kinder (2 × 300 Euro) einzahlt, also 960 Euro Eigenleistung, erhält 180 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage. Insgesamt fließen 1.740 Euro ins Depot bei 960 Euro Eigenleistung, eine Förderquote von 81 Prozent.

Die Kinderzulage ist an den Kindergeldbezug gekoppelt und läuft in den meisten Fällen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Geburtstag.

Wer 1.800 Euro Eigenbeitrag leistet und zwei Kinder hat, bekommt 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage. Das sind 1.140 Euro staatliche Förderung auf 1.800 Euro Eigenleistung, eine Förderquote von 63 Prozent.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Wie viel solltest du als Gutverdiener einzahlen?

Die optimale Sparrate richtet sich nach Einkommen, Familiensituation und Gesamtstrategie. Für die meisten Gutverdiener gibt es aber eine klare Empfehlung: 1.800 Euro pro Jahr. Damit ist die staatliche Förderung vollständig ausgeschöpft, inklusive Grundzulage und Kinderzulage.

Lohnt es sich, mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen?

Ehrlicherweise nein. Denn Einzahlungen über 1.800 Euro hinaus erhalten weder Zulagen, noch sind diese steuerlich absetzbar. 

Zwar kann man bis zu 6.840 Euro pro Jahr (570 Euro monatlich) ins AV-Depot einzahlen und man  profitiert von der Steuerfreiheit aller Kapitalerträge in der Ansparphase, jedoch gibt es da andere Varianten der Altersvorsorge, die hier sinnvoller sind.

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Wie läuft die Auszahlungsphase ab?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres – oder früher, wenn bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlung starten. Es gibt dabei mehrere Optionen:

  • Lebenslange Leibrente: Das gesamte Kapital wird in eine monatliche Rente umgewandelt, die gleich bleibt oder steigt. Alternativ können 80 Prozent in eine garantierte Rente fließen, während 20 Prozent weiter investiert bleiben und variable Zusatzzahlungen ermöglichen.
  • Auszahlungsplan: Das Kapital wird über einen festgelegten Zeitraum schrittweise ausgezahlt. Die Laufzeit muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Die monatliche Auszahlungshöhe wird zu Beginn festgelegt und danach alle maximal drei Jahre neu berechnet.
  • Abfindung bei kleinen Guthaben: Liegt das Guthaben unterhalb einer gesetzlich definierten Bagatellgrenze, ist eine Einmalzahlung möglich.

Bis zu 30 Prozent des Kapitals können außerdem zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal entnommen werden. Etwa für größere Anschaffungen oder die Tilgung einer Immobilie. Und bis zu 12 Monatsleistungen können in einer Auszahlung zusammengefasst werden.

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Info

Was ist der Unterschied zwischen Auszahlplan und lebenslanger Rente?

Merkmal Auszahlungsplan Lebenslange Rente
Laufzeit Bis mindestens 85, dann endet die Zahlung Bis Lebensende
Kapital Bleibt im Depot, wird schrittweise entnommen Wird in lebenslange Rentenzahlungen umgewandelt
Langlebigkeitsrisiko Beim Sparer, Kapital kann aufgebraucht sein Beim Versicherer, Zahlung garantiert
Flexibilität Neuberechnung alle 3 Jahre Fest oder mit Dynamisierung
Vererbbarkeit Restkapital vererbbar Nur mit Rentengarantiezeit
Verwaltungsaufwand Erfordert Beobachtung Kein Aufwand

Welche Auszahlungsoption passt zu deiner Situation?

Für Gutverdiener mit weiteren Vermögenswerten – Immobilien, freies Depot, betriebliche Altersvorsorge – ist der Auszahlungsplan meist die bessere Wahl. Das Kapital bleibt unter eigener Kontrolle, es bleibt investiert und erwirtschaftet weiter Rendite, und im Todesfall geht das Restguthaben an die Erben.

Die lebenslange Rente passt besser, wenn wenig andere Einkommensquellen im Ruhestand vorhanden sind und das Langlebigkeitsrisiko komplett abgesichert werden soll. 

Die drei Auszahlungsoptionen lassen sich nicht frei kombinieren. Wer mehr Flexibilität möchte, kann bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung entnehmen und den Rest als Auszahlungsplan oder Leibrente beziehen, aber nicht beides gleichzeitig.

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Info

Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase besteuert? 

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase wachsen Erträge steuerfrei, in der Auszahlungsphase werden die Auszahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Der Vorteil entsteht, wenn der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als während der Erwerbsphase.

Welche Steuern fallen in der Auszahlungsphase an?

Geförderte Auszahlungen, also aus Beiträgen bis 1.800 Euro plus Zulagen und darauf erzielte Gewinne, werden vollständig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ungeförderte Beiträge über 1.800 Euro profitieren vom Halbeinkünfteverfahren, also, dass nur die Hälfte der Gewinne aus ungeförderten Beiträgen steuerpflichtig ist, nicht der gesamte Gewinn.

Wer im Ruhestand sehr hohe Einkünfte erwartet, etwa durch eine üppige Betriebsrente, hohe Mieteinnahmen und Kapitalerträge aus freien Depots, kann auch im Ruhestand einen Steuersatz über 30 Prozent haben. Trotzdem bleiben die Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase und der Zulagenbonus erhalten. Diese Vorteile gelten unabhängig vom künftigen Steuersatz.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Reicht das Altersvorsorgedepot alleine als Altersvorsorge?

Das Altersvorsorgedepot ist ein sinnvoller Baustein, aber kein vollständiger Ersatz für eine durchdachte Altersvorsorge. 

Selbst beim Maximalbeitrag von 1.800 Euro jährlich zuzüglich Förderung ist das Depot für Gutverdiener eher eine Ergänzung als eine tragende Säule. Wer im Alter denselben Lebensstandard halten möchte, braucht in der Regel mehrere Bausteine und nutzt das Altersvorsorgedepot als gefördertes Zusatzinstrument.

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Kannst du das Vermögen aus dem Altersvorsorgedepot vererben?

Gerade für Gutverdiener ist der Punkt der Vererbbarkeit ein wichtiges Entscheidungskriterium. Das Altersvorsorgedepot-Guthaben ist grundsätzlich vererbbar. Es kommt jedoch auf den Zeitpunkt an. Und die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Verwandtschaftsgrad erheblich.

Welche Regelungen gelten für Hinterbliebene?

Bei Vererbung an den Ehepartner bleibt die Förderung erhalten: Das Guthaben lässt sich auf das Altersvorsorgedepot des überlebenden Ehepartners übertragen, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. 

An den Ehepartner ist die Übertragung förderunschädlich, sofern die Ehegatten zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben und ihren Wohnsitz im EU- oder EWR-Raum hatten. 

Bei allen anderen Erben – Kindern, Geschwistern, Eltern, Partnern ohne Ehe, Freunden – ist die Vererbung förderschädlich. Alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, das Nettoguthaben wird ausgezahlt und sofort besteuert. 

Vererbung in der Ansparphase

Stirbt der Sparer während der Ansparphase, geht das gesamte Depot als Erbe über. 

Vererbung in der Auszahlungsphase

Hier hängt die Vererbbarkeit von der gewählten Auszahlungsform ab. Beim Auszahlungsplan bleibt das Restkapital vererbbar, mit denselben Regeln wie in der Ansparphase. Bei der lebenslangen Leibrente verfällt das Kapital bei Tod ohne Rentengarantiezeit. Wer eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart hat, erhält die Hinterbliebenen die Zahlungen bis zum Ende der Garantiezeit weiter.

Gerade wem das Thema Erbschaft wichtig ist, sollte dies vor dem Abschluss des AV-Depots klären. Eine nachträgliche Änderung ist meist nicht möglich.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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5 Steuertipps für Gutverdiener mit Altersvorsorgedepot

  • Tipp 1 – Volle Grundzulage ausschöpfen: Mindestens 1.800 Euro pro Jahr einzahlen. Alles darunter verschenkt Zulagen und Sonderausgabenabzug.
  • Tipp 2 – Kinderzulagen mitnehmen: Pro kindergeldberechtigtem Kind 300 Euro jährlich einzahlen. Der Staat verdoppelt jeden Euro. Günstiger geht Altersvorsorge für die Familie nicht.
  • Tipp 3 – Sonderausgabenabzug korrekt angeben: Beiträge und Zulagen in der Anlage AV der Steuererklärung eintragen. Die Günstigerprüfung passiert automatisch, aber nur wenn du die Angaben auch machst.
  • Tipp 4 – Steuerbescheid prüfen: Kontrollieren, ob die Günstigerprüfung durchgeführt wurde und ob die zusätzliche Steuererstattung eingegangen ist. Bei Fehlern innerhalb der Einspruchsfrist reagieren.
  • Tipp 5 – Alle Schichten kombinieren: Altersvorsorgedepot plus Rürup plus bAV plus private Rentenversicherung. Jede Schicht hat eigene Fördergrenzen. Wer alle drei ausschöpft, maximiert die Steuerersparnis bei sehr hohen Einkommen.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot als Gutverdiener nicht?

So attraktiv das Altersvorsorgedepot ist – es gibt Situationen, in denen es nicht die optimale Lösung darstellt:

  • Sehr kurze Restlaufzeit (unter 10 Jahre bis Rente): Zinseszinseffekt und steuerliche Vorteile brauchen Zeit. Bei weniger als 10 Jahren überwiegt der Aufwand den Nutzen meist.
  • Maximaler Liquiditätsbedarf: Wer absehbar größere Summen benötigt – für Unternehmensinvestitionen, eine Immobilie oder den vorzeitigen Ruhestand – sollte nicht 1.800 Euro pro Jahr langfristig binden. Das freie ETF-Depot ist hier die bessere Wahl.
  • Extreme Risikoaversion: Wer Kapitalmarktschwankungen emotional nicht aushält und nur Garantieprodukte akzeptiert, zahlt im Altersvorsorgedepot einen hohen Preis durch niedrigere Renditen. Andere sichere Anlageformen können dann sinnvoller sein.
  • Attraktive Altverträge: Bestehende Riester-Verträge mit unter 1 % Kosten und Garantiezinsen über 3 % solltest du behalten. Ein Wechsel würde diese Vorteile vernichten.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 ein echter Fortschritt gegenüber Riester: günstigere Kosten, höhere Zulagen, ETF-Anlage und erstmals auch für Selbstständige. Für Familien mit Kindern ist es besonders attraktiv.

Für Gutverdiener bleibt es jedoch ein Ergänzungsbaustein. Der gewohnte Lebensstandard im Alter lässt sich mit dem AV-Depot alleine nicht sichern. Wer das ernsthaft angehen möchte, braucht zusätzlich andere Formen der Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot gehört definitiv dazu, aber sollte nicht alleine stehen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Höchstbetrag für ein Altersvorsorgedepot?

Der maximale geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro jährlich. Zusätzlich können bis zu 5.040 Euro ungefördert eingezahlt werden, also insgesamt maximal 6.840 Euro pro Jahr. Nur der geförderte Anteil bis 1.800 Euro profitiert von Zulagen und Sonderausgabenabzug.

Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?

In der Ansparphase wachsen Erträge steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden an. In der Auszahlungsphase werden die geförderten Anteile mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Ungeförderte Beiträge über 1.800 Euro profitieren vom Halbeinkünfteverfahren, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und mindestens 5 Jahre Einzahlungen geleistet wurden.

Welche Altersvorsorge eignet sich am besten für Gutverdiener?

Für Gutverdiener ist das Altersvorsorgedepot ein sinnvoller Ergänzungsbaustein, aber kein tragender. Eine Kombination aus Rürup-Rente, die man bis zu 30.826 Euro pro Jahr steuerlich absetzen kann, der bAV mit Arbeitgeberzuschuss, die ETF-Rentenversicherung für Flexibilität in der Auszahlungsphase und der private ETF-Sparplan für maximale Liquidität.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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