Das Wichtigste vorab
- Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge ab.
- Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag (eine Verdreifachung gegenüber Riester mit 175 Euro). Für Familien mit Kindern kommen 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind dazu.
- Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt, nicht nur Angestellte und Beamte.
- Du kannst in ETFs und Fonds mit bis zu 100 Prozent Aktienquote investieren. Der Kostendeckel liegt bei maximal 1 Prozent für Standarddepots.
- Flexible Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr möglich: Auszahlplan bis mindestens 85, lebenslange Rente oder Kombination mit 30 Prozent Einmalzahlung und Verrentung.
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Mit ETF-Sparplänen, staatlicher Förderung und einer verdreifachten Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr. Erstmals sind auch alle Selbstständigen förderberechtigt. Dieser Artikel erklärt dir, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, für wen es sich lohnt und was du jetzt schon tun kannst.
Hinweis: Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen. Die Abstimmung ist für den 24. April 2026 geplant. Ein Veto gilt als unwahrscheinlich. Start zum 1. Januar 2027 ist geplant, aber noch nicht final bestätigt. Trotzdem sprechen wir im gesamten Artikel schon so, als wäre das AV-Depot bereits beschlossen.
Warum wurde die private Altersvorsorge reformiert?
Die Riester-Rente war über 20 Jahre lang, seit der Einführung 2002, das Flaggschiff der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland und ist in den Augen vieler Politiker, Wirtschaftsexperten, Kunden und auch Vermittler gescheitert. Die Zahl der Vertragsabschlüsse ist seit 2018 rückläufig. Das liegt vor allem an den hohen Kosten, die die Rendite fressen. Auch die starre Beitragserhaltungsgarantie, also, dass man mindestens das ausgezahlt bekommt, was man einzahlt, verhindert jede vernünftige Kapitalanlage. Die Bundesregierung hat das erkannt und mit dem Altersvorsorgedepot einen echten Neustart gewagt.
Warum ist die Riester-Rente "gescheitert"?
Das Grundproblem der Riester-Rente ist die gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhaltungsgarantie – die Pflicht jedes Anbieters, zu Rentenbeginn mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge plus Zulagen bereitzustellen.
Das zwingt Versicherer dazu, überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere zu investieren. Die Aktienquote liegt bei den meisten Riester-Produkten deshalb unter 30 Prozent, obwohl der Anlagehorizont oft 30 oder 40 Jahre beträgt und man hier ein deutlich höheres Risiko fahren könnte.
Die Kostenstruktur verschlimmert das Problem. Typische Riester-Produkte belasten Sparer mit 2 bis 3 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Über eine Laufzeit von 40 Jahren landet damit rund die Hälfte aller Kapitalmarkterträge beim Versicherer statt auf dem eigenen Konto.
Ein Fall aus der Gesetzesbegründung der Bundesregierung macht das greifbar: Eine Sparerin zahlte über 19 Jahre insgesamt 24.628 Euro Eigenbeiträge ein und erhielt 4.220 Euro Zulagen für drei Kinder. Ihr Guthaben nach fast zwei Jahrzehnten? Nur 21.438 Euro, ein Verlust von 25 Prozent, trotz Zulagen und trotz fondsgebundener Anlage.
Dazu kommt die komplizierte Förderlogik: Um die volle Grundzulage von 175 Euro zu erhalten, müssen Sparer mindestens 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens einzahlen. Viele verstehen das System nicht und verschenken Förderung. Und selbst wenn alles klappt, erzwingt die Auszahlungsphase mindestens 70 Prozent als lebenslange Leibrente mit so niedrigen garantierten Renten, dass sich der Vertrag erst ab dem 94. oder 95. Lebensjahr rechnet.
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot (also ein Konto, auf dem Fondsanteile und ETFs verwahrt werden), das gezielt für den langfristigen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge strukturiert ist.
Du investierst direkt in ETFs, Fonds und europäische Staatsanleihen gemäß einer gesetzlichen Positivliste und siehst jederzeit, in welchen Produkten dein Geld steckt und wie es sich entwickelt.
Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot durch Zulagen und Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug. Drei Produktvarianten stehen zur Auswahl: ein Depot ohne Garantie mit bis zu 100 Prozent Aktienquote, Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie und ein Standarddepot mit voreingestellter Anlage in zwei Fonds.
Welche Probleme löst die Reform?
Die Reform greift genau die fünf Kernprobleme der Riester-Rente an und löst sie größtenteils überzeugend.
- Kostenproblem: Der Kostendeckel für Standarddepots liegt bei maximal 1 Prozent pro Jahr. (ein Bruchteil der bisherigen Riester-Kosten).
- Renditeproblem: Der Verzicht auf den Garantiezwang ermöglicht bis zu 100 Prozent Aktienquote.
- Förderkomplexität: Statt einkommensabhängiger Berechnung gibt es eine einfache Staffelung: 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro bis 360 Euro, dann 25 Cent pro Euro bis 1.800 Euro.
- Starre Auszahlung: Du wählst zwischen Auszahlplan bis mindestens 85, lebenslanger Rente oder einer Kombination mit 30 Prozent Einmalzahlung. Keine Zwangsverrentung mehr.
- Zugang für Selbstständige: Erstmals in der deutschen Fördergeschichte sind alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden förderberechtigt.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?
Die Unterschiede sind fundamental und betreffen fast jeden Aspekt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vergleichspunkte auf einen Blick.
Welche drei Depotvarianten gibt es?
Das Gesetz sieht drei klar definierte Produktkategorien vor, die sich in Risiko und Renditeaussichten unterscheiden.
- Standarddepot: Der Mittelweg für alle, die keine eigenen Anlageentscheidungen treffen möchten. Es besteht aus zwei voreingestellten Investmentfonds: einem Rendite-Baustein wie einem MSCI-World-ETF und einem Sicherheits-Baustein wie einem Staatsanleihen-ETF. Ein automatisches Lebenszyklusmodell schichtet mit zunehmendem Alter von Aktien-ETFs in sichere Anleihen um.
- Garantieprodukte: Richten sich an Sparer mit höherem Sicherheitsbedürfnis. Die Wahl besteht zwischen einer 100-prozentigen Beitragsgarantie oder einer 80-prozentigen Garantie, die etwas mehr Renditespielraum bietet. Der Preis: niedrigere Renditeaussichten, weil der Anbieter konservativ anlegen muss. Ähnlich wie bei Riester.
- Depot ohne Garantie: Die renditeorientierte Variante für alle, die ihre Anlage selbst steuern möchten. Du wählst eigenständig aus zugelassenen ETFs und Fonds und kannst bis zu 100 Prozent Aktienquote fahren. Kein Schutz vor Kursverlusten, dafür die höchsten Renditechancen der drei Varianten. Geeignet bei einem Anlagehorizont von mindestens 15 bis 20 Jahren.
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist die einfachste Variante des Altersvorsorgedepots (voreingestellt, automatisiert und mit minimalem Aufwand verbunden). Jeder Anbieter muss mindestens ein solches Standarddepot bereitstellen. Zusätzlich bietet ein öffentlicher Träger ein eigenes Standarddepot als Benchmark an, das bei jedem Anbieter verfügbar ist.
Wie funktioniert die Anlage im Standarddepot?
Das Standarddepot besteht aus zwei voreingestellten Fonds: einem Rendite-Baustein (zum Beispiel ein MSCI-World-ETF mit rund 90 Prozent Aktienquote) und einem Sicherheits-Baustein (ein Staatsanleihen-ETF). Die Aufteilung passt sich automatisch deinem Lebensalter an.
Als junger Sparer mit 30 Jahren stecken rund 90 Prozent in Aktien und 10 Prozent in Anleihen. Mit zunehmendem Alter schichtet das Depot schrittweise um: 5 bis 10 Jahre vor Rentenbeginn liegt die Aufteilung bei etwa 30 Prozent Aktien und 70 Prozent Anleihen. Du musst keine einzige Anlageentscheidung selbst treffen (alles läuft automatisch).
Warum wird vor der Auszahlungsphase umgeschichtet?
Die automatische Umschichtung schützt dein Kapital kurz vor Rentenbeginn. Wer 30 Jahre lang mit 90 Prozent Aktienquote spart und ein Jahr vor der Rente einen Börsencrash von 30 Prozent erlebt, verliert genau dann am meisten, wenn das Geld gebraucht wird.
Deshalb beginnt die automatische Umschichtung 5 bis 10 Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn. Die Aktienquote sinkt schrittweise (im sogenannten Gleitpfad), nicht abrupt. So werden Timing-Risiken minimiert und die Planungssicherheit über das verfügbare Renteneinkommen erhöht.
Kommt ein staatliches Standarddepot?
Ja, und das ist einer der wichtigsten Punkte der gesamten Reform. Der Staat bietet ein eigenes Standarddepot an, das bei jedem Anbieter verfügbar sein wird. Damit tritt der Staat als direkter Wettbewerber auf und setzt Benchmark-Standards (vor allem bei den Kosten).
Der schwedische AP7-Fonds zeigt, wie erfolgreich ein solches öffentliches Modell sein kann: Sparer erzielten trotz mehrerer Börsenkrisen zwischen 2008 und 2024 im Durchschnitt 11,5 Prozent Rendite pro Jahr. Das öffentliche Standarddepot in Deutschland könnte bei Effektivkosten von nur 0,2 bis 0,4 Prozent liegen (deutlich unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1 Prozent für private Anbieter).
Wie hoch sind die Kosten im Standarddepot?
Der gesetzliche Kostendeckel für private Standarddepots liegt bei maximal 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr (gesenkt von den ursprünglich geplanten 1,5 Prozent). Diese Effektivkosten umfassen alle laufenden Kosten: Verwaltung, Gebühren und Fonds-Kostenquoten.
Der Unterschied klingt klein, hat aber enorme Auswirkungen: Wer 40 Jahre 150 Euro monatlich bei 7 Prozent Rendite spart, hat bei 1 Prozent Kosten rund 299.000 Euro (bei 1,5 Prozent nur 261.000 Euro). Der Kostenunterschied frisst 38.000 Euro auf.
Was ist das Altersvorsorgedepot ohne Garantie?
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie kannst du deine Anlage selbst steuern. Du wählst eigenständig aus zugelassenen ETFs und Fonds und kannst mit bis zu 100 Prozent Aktienquote fahren. Es gibt keinen Schutz vor Kursverlusten, dafür profitierst du ungebremst von der historischen Rendite der Aktienmärkte. Historisch hat der MSCI World über lange Zeiträume rund 7 bis 9 Prozent Rendite pro Jahr erzielt.
Wo ist der Unterschied zum Standarddepot?
Beim Standarddepot sind Fondsauswahl und Umschichtung voreingestellt und laufen automatisch. Beim Depot ohne Garantie entscheidest du selbst, was du kaufst, wie du gewichtest und wann du umschichtest. Mehr Kontrolle, aber auch mehr Verantwortung.
Was ist ein Garantieprodukt beim Altersvorsorgedepot?
Neben renditeorientierten Depots ohne Garantie und dem Standarddepot gibt es auch Garantieprodukte für Sparer, die Wert auf maximale Sicherheit legen. Zwei Varianten stehen zur Wahl: 100 Prozent Beitragsgarantie (zu Rentenbeginn steht mindestens das eingezahlte Geld zur Verfügung) oder 80 Prozent Garantie mit etwas mehr Renditespielraum.
Wie unterscheiden sich Garantieprodukte von Depots ohne Garantie?
Der Kern des Unterschieds liegt im Verhältnis von Sicherheit und Rendite. Wer eine Garantie wählt, gibt Renditepotenzial ab, weil der Anbieter einen Großteil des Kapitals in sichere, aber niedrig verzinste Anlagen stecken muss, um die Garantie zu erfüllen. Wer auf die Garantie verzichtet, trägt das volle Marktrisiko, profitiert aber auch von steigenden Kursen.
Wie unterscheiden sich die verschiedenen Depots voneinander?
Wann kommt das Altersvorsorgedepot und wer darf es anbieten?
Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 können Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Neobroker die neuen Depots anbieten. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter (es gibt keine automatische Umwandlung). Neue Riester-Verträge können ab 2027 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die Eröffnung ist ab dem 1. Januar 2027 möglich (nicht früher). Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht automatisch umgewandelt, sondern kann nur auf aktiven Antrag hin ins neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Welche Anbieter sind zugelassen?
Das Feld der zugelassenen Anbieter ist breit: Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Direktbanken und Neobroker dürfen Altersvorsorgedepots anbieten. Jeder Anbieter muss mindestens ein Standardprodukt mit maximal 1 Prozent Effektivkosten bereitstellen.
Die eigentliche Revolution ist eine andere: Ein öffentlicher Träger, also der Staat, bietet ein eigenes Standarddepot an, das bei jedem Anbieter verfügbar sein wird. Damit tritt der Staat als direkter Wettbewerber der privaten Anbieter auf.
Bin ich förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot?
Der Kreis der Förderberechtigten ist deutlich breiter als bei der Riester-Rente. Neben den klassischen Gruppen wie Angestellten und Beamten profitieren erstmals auch alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden von der vollen staatlichen Förderung. Wer genau förderberechtigt ist, findest du hier:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Selbstständige, die pflichtversichert in der GRV sind und/oder eine Steuererklärung abgeben
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Anwälte, Tierärzte etc.)
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Landwirte
- Mini- oder Midi-Jobber (die in die gesetzliche Rente einzahlen)
- Student mit Nebenjob (die in die gesetzliche Rente einzahlen)
- Bundesfreiwillige oder freiwillig Wehrdienstleistender
- Mitglieder der Künstlersozialkasse
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten (und zuvor in die gesetzliche Rente eingezahlt haben)
- Bürgergeld-Empfänger (und zuvor in die gesetzliche Rente eingezahlt haben)
- Frührentner
- Pflegepersonen eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 (mind. 10 Stunden/Woche pflegen)
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Grundvoraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine gleichgestellte Versorgung (Beamte, Berufssoldaten). Für Selbstständige reicht die Abgabe einer Steuererklärung als Nachweis der selbstständigen Tätigkeit.
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich). Ohne diesen Mindestbeitrag besteht kein Anspruch auf Förderung. Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen. EU-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls teilnehmen, wenn sie im deutschen Rentensystem pflichtversichert und in Deutschland steuerpflichtig sind.
Eine Altersobergrenze für den Beginn der Einzahlungen gibt es nicht. Die Auszahlungsphase beginnt jedoch frühestens mit 65 Jahren und muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen, was einen Einstieg kurz vor dem Rentenalter faktisch unattraktiv macht.
Wie funktioniert die Förderung über meinen Partner?
Wenn du selbst nicht unmittelbar förderberechtigt bist, aber einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner hast, der die Voraussetzungen erfüllt, kannst du über die sogenannte mittelbare Förderung trotzdem Zulagen erhalten. Eine Hausfrau oder ein Hausmann kann so genauso gefördert werden wie der berufstätige Partner, solange mindestens 120 Euro pro Jahr ins eigene Depot fließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt.
Die maximale Zulage für mittelbar Berechtigte liegt bei 175 Euro (nicht bei den 540 Euro der unmittelbar Berechtigten). Ein Sonderausgabenabzug steht mittelbar Berechtigten nicht zu, die Zulagen fließen aber direkt ins Depot.
Wie werden Selbstständige gefördert?
Erstmals in der Geschichte der deutschen geförderten Altersvorsorge sind alle Selbstständigen förderberechtigt. Das gilt für Gewerbetreibende nach § 15 EStG, Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten und andere).
Die einzige Voraussetzung: eine Steuererklärung abgeben. Keine Rentenversicherungspflicht nötig. Du als Freelancer, Solo-Unternehmer oder Freiberufler kannst ab 2027 bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr die volle Grundzulage von 540 Euro vom Staat erhalten. Auch die anderen Zulagen erhältst du identisch zu Angestellten).
Werde ich gefördert, wenn ich im Ausland lebe?
Ab 2028 ist eine Förderung auch für Personen geplant, die im EU- oder EWR-Ausland leben. Voraussetzung ist eine Pflichtmitgliedschaft im gesetzlichen Rentensystem des jeweiligen Landes sowie unbeschränkte oder fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dafür nicht nötig, die Regelung gilt auch für EU-Bürger und setzt eine europäische Richtlinie zur Arbeitnehmerfreizügigkeit um. Die genaue Liste der berechtigten Länder wird noch definiert.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Förderung beim Altersvorsorgedepot ist radikal vereinfacht und deutlich höher als bei der Riester-Rente. Statt komplizierter einkommensabhängiger Berechnungen gilt eine klare Staffelung: Je mehr du einzahlst, desto mehr legt der Staat drauf (bis zu einem Maximum von 540 Euro Grundzulage pro Jahr). Dazu kommen Kinderzulagen, ein Berufseinsteiger-Bonus und steuerliche Vorteile.
Wie viel Grundzulage bekomme ich?
Die Grundzulage funktioniert in zwei Stufen. In der ersten Stufe gibt es für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro pro Jahr 50 Cent Zulage (maximal also 180 Euro). In der zweiten Stufe gibt es für jeden weiteren Euro von 361 bis 1.800 Euro pro Jahr 25 Cent Zulage (maximal 360 Euro). Die gesamte maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, also 150 Euro monatlich.
Welche Kinderzulagen gibt es?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Die volle Kinderzulage ist bereits bei nur 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag (300 Euro jährlich) erreichbar. Für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro gibt es 1 Euro Kinderzulage, maximal 300 Euro pro Kind. Die Kinderzulage wird dem Elternteil zugeordnet, welches das Kindergeld erhält. Bei gemeinsamer Erziehung ist eine freie Wahl möglich.
Was ist der Berufseinsteiger-Bonus?
Wer vor dem 25. Lebensjahr ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält eine einmalige Sonderzahlung von 200 Euro direkt ins Depot. Dieser Berufseinsteiger-Bonus kommt zusätzlich zur regulären Grundzulage und Kinderzulage.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Neben den Zulagen gibt es einen zweiten Förderweg: Eigenbeiträge plus Zulagen lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Zulage sind das 2.340 Euro absetzbar. Ein Gutverdiener mit 42 Prozent Grenzsteuersatz erzielt damit einen Steuervorteil von knapp 982 Euro. Da die 540 Euro Zulage bereits geflossen sind, erstattet das Finanzamt die Differenz von rund 442 Euro zusätzlich. Unterm Strich also deutlich mehr als die reine Zulage.
Während der gesamten Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge an. Dividenden, Kursgewinne und Vorabpauschalen bleiben steuerfrei und können sich voll verzinsen, ein enormer Vorteil gegenüber normalen Depots.
Was bedeutet Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vergleich durch das Finanzamt: Es prüft, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug die bereits gezahlte Zulage übersteigt. Wenn ja, erstattet das Finanzamt die Differenz. Die Zulage bleibt in jedem Fall erhalten.
Wie viel sollte ich in mein Altersvorsorgedepot einzahlen?
Die volle Grundzulage von 540 Euro gibt es bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Darüber hinaus kann man bis zu 5.040 Euro zusätzlich einzahlen. Also insgesamt 6.840 Euro pro Jahr. Für den ungeförderten Teil (5.040 Euro) gibt es weder Zulagen noch Sonderausgabenabzug, aber weiterhin die steuerfreie Ansparphase.
Welcher Eigenbeitrag ist für die volle Förderung nötig?
Lohnt es sich, mehr als 1.800 Euro jährlich ins Altersvorsorgedepot einzuzahlen?
Grundsätzlich lohnt es sich, mehr als 1.800 Euro pro Jahr in die Altersvorsorge zu investieren. Da Einzahlungen über 1.800 Euro jedoch nicht von zusätzlichen Zulagen oder steuerlicher Absetzbarkeit profitieren, ist das Altersvorsorgedepot in der Regel nicht die beste Option dafür.
In einem normalen Depot fallen jährlich 26,375 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge an. Im Altersvorsorgedepot bleibt alles investiert und wird erst bei Auszahlung besteuert, dann häufig mit dem niedrigeren Rentensteuersatz.
Welche Wertpapiere dürfen ins Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot arbeitet mit einer gesetzlichen Positivliste, die genau festlegt, welche Vermögensgegenstände zugelassen sind. Die Liste ist breit genug für eine vernünftige Geldanlage, schließt aber spekulative Produkte konsequent aus.
Welche Anlageformen sind zugelassen?
Zugelassen sind alle gängigen Produkte für einen soliden langfristigen Vermögensaufbau:
- Wertpapierbasierte Investmentfonds (OGAW) mit PRIIPS-Risikoklassifizierung 1 bis 5
- Börsengehandelte Indexfonds (ETFs) mit Risikoklasse 1 bis 5 – praktisch alle Standard-ETFs wie MSCI World, FTSE All-World oder Euro Stoxx 50
- Europäische Staatsanleihen in Euro von EU-Mitgliedstaaten
- Geldmarktfonds für kurzfristige Anlagen
Auch offene Publikums-Alternativfonds (AIF) und europäische Long-Term Investment Funds (ELTIF) sind grundsätzlich zugelassen.
Welche Wertpapiere sind ausgeschlossen?
Die Ausschlussliste schützt Sparer vor unangemessenen Risiken in der Altersvorsorge.
- Einzelaktien: Kein direkter Erwerb von Unternehmensanteilen (das minimiert Klumpenrisiken).
- Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum und andere digitale Währungen sind zu volatil für die Altersvorsorge.
- Derivate und Hebelprodukte: Optionen, Futures und gehebelte ETFs bergen überproportionale Verlustrisiken.
- Zertifikate: Sie tragen ein Emittentenrisiko, bei Insolvenz des Herausgebers droht Totalverlust.
Wie werden Kapitalerträge in der Ansparphase besteuert?
Gar nicht, und genau das macht das Altersvorsorgedepot so leistungsfähig. Während der gesamten Ansparphase fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an. Dividenden, Kursgewinne, Vorabpauschalen (alles bleibt steuerfrei im Depot und verzinst sich weiter).
Die Steuerstundung ist einer der Hauptvorteile des Altersvorsorgedepots: 30 Jahre sparen mit 150 Euro monatlich bei 6 Prozent Bruttorendite ergibt mit Steuerstundung rund 151.000 Euro. Im normalen Depot fällt jährlich Abgeltungssteuer auf Erträge an, was die effektive Nettorendite auf rund 4,9 Prozent drückt und das Endergebnis auf rund 122.000 Euro reduziert. Die Steuerstundung allein bringt rund 29.000 Euro mehr Vermögen.
Hinweis: Die Berechnung basiert auf vereinfachten Annahmen (konstante Rendite, 30% Teilfreistellung bei Aktienfonds im normalen Depot, keine Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags oder der nachgelagerten Besteuerung im Altersvorsorgedepot). Die tatsächlichen Ergebnisse hängen von individueller Steuer- und Marktsituation ab.
Kann ich ETFs aus meinem Depot in mein Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein, einen direkten Übertrag von ETF-Positionen aus einem bestehenden Depot ins Altersvorsorgedepot gibt es nicht. Das Altersvorsorgedepot muss neu eröffnet werden, dort richtest du neue Sparpläne ein. Ein Verkauf alter ETF-Positionen mit anschließender Einzahlung ins Altersvorsorgedepot ist zwar möglich, löst aber Abgeltungssteuer aus.
Ist das Altersvorsorgedepot teurer als selbst anlegen?
Auf die reinen Kosten bezogen: Ja, ein normales ETF-Depot bei einem Neobroker ist mit 0,1 bis 0,2 Prozent günstiger als das Standarddepot mit bis zu 1 Prozent. Aber diese Rechnung greift zu kurz, denn das normale Depot hat keine staatliche Förderung.
Die entscheidende Frage lautet: Was bleibt nach Förderung und Steuern übrig? Ein Altersvorsorgedepot mit 1 Prozent Kosten, aber 540 Euro Zulagen plus Steuervorteil plus Abgeltungssteuerbefreiung kann deutlich mehr Geld im Topf bedeuten als ein normales ETF-Depot ohne jede Förderung, aber mit niedrigeren Kosten.
Wie funktioniert die Auszahlungsphase?
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 65. Lebensjahr und spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine Zwangsverrentung (die Wahlfreiheit zwischen drei Auszahlungsoptionen bleibt vollständig erhalten). Zu Beginn der Auszahlung ist sogar noch ein Anbieterwechsel möglich.
Wann beginnt die Auszahlungsphase?
Die Auszahlung startet frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens muss sie mit 70 beginnen. Wer bereits eine gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension bezieht, kann auch früher starten (etwa bei vorzeitiger Rente mit 62 oder 63). Wer noch arbeitet, kann die Auszahlung bis 70 verschieben und profitiert weiter von der Steuerstundung auf die Kapitalerträge im Depot.
Welche drei Auszahlungsoptionen gibt es?
Das Bundesfinanzministerium definiert drei klar voneinander abgegrenzte Optionen für maximale Flexibilität.
- Option 1 – Befristeter Auszahlplan bis mindestens 85: Das Depotvermögen wird auf die Monate bis zum 85. Geburtstag aufgeteilt. Die monatlichen Zahlungen sind typischerweise höher als bei einer lebenslangen Rente. Nach dem 85. Geburtstag endet die Auszahlung.
- Option 2 – Lebenslange Leibrente: Eine monatliche Rente wird bis zum Lebensende ausgezahlt, egal wie alt du wirst. Die Rentenhöhe bestimmt der Rentenfaktor des Anbieters. Die monatliche Rente ist niedriger als beim Auszahlplan, dafür läuft sie lebenslang.
- Option 3 – Kombination: Bis zu 30 Prozent des Depotwerts werden als Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen. Den Rest gibt es als Auszahlplan oder Leibrente.
Was ist der Unterschied zwischen Auszahlplan und lebenslanger Rente?
Ein konkretes Beispiel macht den Unterschied deutlich. Ein 67-jähriger Sparer hat 250.000 Euro im Altersvorsorgedepot angesammelt.
Annahmen: 250.000 Euro Kapital zu Rentenbeginn mit 65 Jahren, Rentenfaktor 25 je 10.000 Euro (Leibrente), Auszahlplan gleichmäßig über 20 Jahre bis zum 85. Lebensjahr mit leichter Restrendite. Alle Werte sind Schätzwerte und können je nach Anbieter und Kapitalmarktentwicklung abweichen.
Wie funktioniert die Abfindung bei niedrigen Guthaben?
Bei sehr niedrigem Depotvermögen ist eine Abfindung als Einmalzahlung möglich, wenn die monatliche Auszahlung maximal 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung betragen würde, aktuell rund 59 Euro (Stand 2026). Die Abfindung ist im Jahr der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Auf Antrag kann die Fünftelregelung greifen, die die Steuerlast auf Einmalzahlungen reduziert.
Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot versteuert?
Die Besteuerung hängt davon ab, ob Beiträge gefördert oder ungefördert waren. In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an. In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung (für die meisten Sparer günstiger als die laufende Besteuerung eines normalen Depots).
Welche Steuern fallen in der Auszahlungsphase an?
Geförderte Auszahlungen (aus Beiträgen bis 1.800 Euro plus Zulagen plus darauf erzielte Gewinne) werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Im Ruhestand liegt dieser typischerweise bei 20 bis 30 Prozent (deutlich unter dem Steuersatz während des Berufslebens).
Ungeförderte Auszahlungen (aus Beiträgen über 1.800 Euro plus darauf erzielte Gewinne) profitieren vom Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Gewinne ist steuerpflichtig. Voraussetzung: mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit und mindestens 5 Jahre Einzahlungen. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, zahlt die volle Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent.
Beispiel: Ein Rentner mit 30.000 Euro Jahreseinkommen (Steuersatz 24 Prozent) erhält 500 Euro monatlich aus dem Altersvorsorgedepot (400 Euro gefördert, 100 Euro ungefördert). Von den 100 Euro beläuft sich der Gewinnanteil auf 80 Prozent. Die Steuer auf den 400 Euro geförderten Anteil beträgt 96 Euro.
Auf die ungeförderten 100 Euro nach Halbeinkünfteverfahren: 9,60 Euro. Insgesamt fallen auf 500 Euro Rente also 105,60 Euro Steuern an.
Kann ich vor dem Renteneintritt an mein Geld kommen?
Grundsätzlich ja, aber mit spürbaren Konsequenzen. Vorzeitige Entnahmen außerhalb der Eigenheimförderung führen zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. Gewinne darfst du behalten, musst sie aber mit 26,375 Prozent Abgeltungssteuer versteuern. Der starke Anreiz des Altersvorsorgedepots liegt darin, das Geld langfristig investiert zu lassen.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Die Kündigung eines Altersvorsorgevertrags ist teurer, als viele erwarten. Ein Beispiel: Ein Sparer hat 15 Jahre lang je 1.000 Euro pro Jahr eingezahlt (15.000 Euro), 4.500 Euro Zulagen erhalten, und das Depot steht wegen der Wertentwicklung bei 32.000 Euro. Bei Kündigung müssen die 4.500 Euro Zulagen zurückgezahlt werden, rund 3.000 Euro Steuervorteile sind zu erstatten, und auf die 12.500 Euro Gewinne fallen etwa 3.300 Euro Abgeltungssteuer an. Netto bleiben nur rund 20.700 Euro (obwohl das Depot 32.000 Euro wert ist).
Ist das Vermögen vor Pfändung und Insolvenz des Anbieters geschützt?
Das Altersvorsorgedepot ist Sondervermögen (also ein rechtlich vom Anbieter getrenntes Vermögen) und bietet damit Schutz bei Insolvenz des Anbieters. Das Geld ist nicht Teil der Konkursmasse und kann zu einem anderen Anbieter übertragen werden.
Im sozialen Recht wird der geförderte Teil bei Bürgergeld-Bezug nicht angerechnet. Zusätzlich genießt das Altersvorsorgedepot denselben Pfändungsschutz wie Riester-Verträge. Das angesparte Vermögen ist also auch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Das ist besonders für Selbstständige ein wichtiger Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot.
Kann ich das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?
Ja, die Eigenheimrenten-Förderung bleibt beim Altersvorsorgedepot wie auch bei der Riester erhalten. Kapital aus dem Depot kann für selbstgenutztes Wohneigentum entnommen werden, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile verloren gehen.
Wie funktioniert die Eigenheimrenten-Förderung?
Kapital darf während der Ansparphase entnommen werden für den Erwerb, Bau oder die Instandhaltung einer selbstgenutzten Immobilie sowie für die Tilgung von Wohnungsbaudarlehen. Diese Entnahme ist förderunschädlich (bisherige Zulagen bleiben vollständig erhalten, und die Steuervorteile werden nicht rückgängig gemacht). Ein sogenanntes Wohnförderkonto dokumentiert die entnommenen Beträge, die bei späterer Rentenbesteuerung berücksichtigt werden. Für vermietete Objekte gilt die Förderung ausdrücklich nicht.
Was passiert, wenn ich die Wohnung wegen Pflegebedürftigkeit verlasse?
Bei Pflegebedürftigkeit und Umzug ins Pflegeheim bleibt die Förderung erhalten, solange die Immobilie weiterhin im Eigentum verbleibt und zur Selbstnutzung zur Verfügung steht. Der Verkauf der Immobilie führt jedoch zur Auflösung des Wohnförderkontos und zur Besteuerung des ausstehenden Betrags.
Kann ich das Vermögen aus meinem Altersvorsorgedepot vererben?
Ja, und die Vererbungsregeln sind deutlich besser als bei der Riester-Rente. Bei einem Auszahlplan geht das restliche Vermögen an die Hinterbliebenen. Für den überlebenden Ehegatten entfällt die Rückforderung der Zulagen vollständig. Bei anderen Erben müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, das Eigenvermögen und die Erträge darauf werden aber normal vererbt. Bei einer lebenslangen Leibrente kann optional eine Rentengarantiezeit von 10 bis 20 Jahren vereinbart werden. Stirbst du innerhalb dieser Zeit, läuft die Rente an die Hinterbliebenen weiter.
Kann ich den Anbieter meines Altersvorsorgedepots wechseln?
Der Anbieterwechsel ist ein zentrales Designelement der Reform und ein großer Fortschritt gegenüber der Riester-Rente. Nach 5 Jahren Mindestvertragslaufzeit ist der Wechsel komplett kostenfrei. Davor fällt maximal eine Gebühr von 150 Euro an. Der Steuervorteil und die staatliche Förderung bleiben beim Wechsel vollständig erhalten.
Der neue Anbieter kümmert sich nach deinem Wechselwunsch um die gesamte Übertragung (eine eigene Kommunikation mit dem alten Anbieter ist nicht nötig). Die Positionen (ETFs, Fonds) werden physisch übertragen, nicht verkauft und neu gekauft. Dadurch entsteht kein steuerlicher Nachteil.
Welchen Vorteil kann ein Wechsel haben
Gerade bei der Leibrente können die Rentenfaktoren zwischen Anbietern erheblich variieren. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente du pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhältst. Bei einem Rentenfaktor von 25 sind das 25 Euro monatlich je 10.000 Euro, bei Faktor 35 schon 35 Euro. Bei 250.000 Euro Kapital macht das den Unterschied zwischen 625 und 875 Euro monatlicher Rente.
Fallen dabei Kosten an?
Nach 5 Jahren Mindestvertragslaufzeit darf der alte Anbieter keine Gebühren erheben (der Wechsel ist kostenfrei). Vor Ablauf der 5 Jahre kann der alte Anbieter maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Der neue Anbieter darf bei Übernahme ebenfalls maximal 150 Euro verlangen.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag nach 2027?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter (es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung). Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Drei Optionen stehen zur Wahl:
- Kündigen
- Weiterlaufen lassen
- Ins Altersvorsorgedepot übertragen.
Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Die Kündigung ist fast immer die schlechteste Option. Alle Zulagen müssen zurückgezahlt und alle Steuervorteile erstattet werden (das kann mehrere tausend Euro kosten). Deutlich besser ist der Übertrag ins Altersvorsorgedepot. Dabei bleiben alle Zulagen erhalten, und ab 2027 profitierst du von niedrigeren Kosten und besseren Renditeaussichten. Ob sich der Übertrag lohnt, hängt von vier Faktoren ab:
- Kosten des alten Vertrags: Bei 2 bis 3 Prozent pro Jahr und langer Restlaufzeit (20+ Jahre) lohnt sich der Übertrag fast immer.
- Restlaufzeit: Je mehr Jahre bis zur Rente, desto stärker wirkt der Zinseszins auf niedrigere Kosten.
- Vertragsqualität: Sehr günstige Verträge mit unter 0,5 Prozent Kosten sind selten (dann kann ein Verbleib rational sein).
- Zeitpunkt: Bei weniger als 5 Jahren bis zur Rente können Umstellungsunsicherheiten den Wechsel unattraktiv machen.
Wie übertrage ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027 kannst du den Übertrag beim neuen Anbieter beantragen. Der neue Anbieter koordiniert die Übertragung vom alten Riester-Anbieter. Alle bisherigen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger-Bonus) bleiben vollständig erhalten. Das gesamte Riester-Guthaben (Eigenbeiträge, Zulagen und Gewinne) wird transferiert.
Wer sollte beim alten Riester-System bleiben?
In seltenen Fällen kann ein Verbleib beim alten Riester rational sein: bei sehr günstigen Verträgen unter 0,5 Prozent Kosten, bei weniger als 5 Jahren bis zur Rente oder bei sehr risikoscheuen Sparern, die eine 100-Prozent-Garantie brauchen und nicht wechseln wollen.
Auch in diesen Fällen lohnt zumindest ein Vergleich: Die flexiblen Auszahlungsoptionen im Altersvorsorgedepot (kein Zwang zur Leibrente, Vererbbarkeit, 30 Prozent Einmalzahlung) können selbst bei kurzer Restlaufzeit attraktiver sein als das starre Riester-System. Unser kostenloser Vertrags-Check-Service hilft dir dabei, die richtige Entscheidung für deinen bestehenden Vertrag zu treffen.
Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?
Die Frühstart-Rente ist ein separates Programm neben dem regulären Altersvorsorgedepot. Der Staat zahlt für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Kinderdepot ein (insgesamt mindestens 1.440 Euro pro Kind). Eltern, Großeltern und Paten können zusätzlich einzahlen. Nach dem 18. Geburtstag wird das Depot zum regulären Altersvorsorgedepot mit voller Förderung.
Wie funktioniert das Kinderdepot?
Du eröffnest für dein Kind ab dem 6. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter deiner Wahl. Der Staat zahlt automatisch 10 Euro pro Monat ein (120 Euro jährlich, 12 Jahre lang bis zum 18. Geburtstag). Diese Staatsprämie ist garantiert und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Zusätzliche Einzahlungen durch Familie und Paten sind ausdrücklich erwünscht und unterliegen keiner Obergrenze.
Was passiert nach dem 18. Geburtstag?
Das Kinderdepot wird nahtlos zum normalen Altersvorsorgedepot. Der junge Erwachsene kann eigene Einzahlungen leisten, die volle Grundzulage (bis 540 Euro) beantragen und bei Bedarf den Anbieter wechseln. Das angesammelte Guthaben aus Staatsprämie, Familieneinzahlungen und Gewinnen bleibt vollständig erhalten. Eine Bindung an den “Kindheits-Anbieter” gibt es nicht.
Wie viel wird aus 10 Euro monatlich?
Die reinen Zahlen der Staatsprämie: 10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro. Bei 5 Prozent Rendite wachsen die 1.440 Euro Staatsprämie vom 18. bis zum 67. Lebensjahr (49 Jahre Anlagezeitraum) auf rund 26.000 Euro heran (allein durch den Zinseszins).
Wer die Hälfte des Kindergelds (130 Euro monatlich) ins Depot des Kindes einzahlt, hat nach 12 Jahren Ansparzeit rund 26.700 Euro angespart. Wenn das Kind ab dem 18. Lebensjahr selbst 150 Euro monatlich einzahlt und die volle Grundzulage von 540 Euro pro Jahr erhält, wächst bei 5 Prozent jährlicher Rendite daraus bis zum 67. Lebensjahr ein Gesamtvermögen von rund 756.000 Euro. Bei eigenen Einzahlungen von insgesamt rund 107.000 Euro. Den Rest, also rund 649.000 Euro, steuern Zinseszins und staatliche Förderung bei.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für mich?
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für die meisten Menschen, die langfristig privat vorsorgen wollen. Die Kombination aus staatlicher Förderung, steuerfreier Ansparphase und echten Kapitalmarktrenditen macht es für die meisten Sparer attraktiver als die Riester Rente. Für wen es sich weniger lohnt, schauen wir uns im Folgenden an.
Für wen ist die neue Förderung besonders attraktiv?
- Familien mit Kindern profitieren am stärksten. 300 Euro Kinderzulage pro Kind ab nur 25 Euro monatlich (eine Familie mit zwei Kindern erhält 750 Euro Zulage bei lediglich 300 Euro Eigenbeitrag). Das ist eine Förderquote von 250 Prozent.
- Geringverdiener mit einem Einkommen unter 26.250 Euro erhalten zusätzlich 175 Euro Geringverdiener-Bonus pro Jahr bei nur 120 Euro Jahresbeitrag. Der Staat verdoppelt deine Einzahlung mehr als einmal.
- Junge Menschen unter 25 sichern sich den Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro und haben Jahrzehnte für den Zinseszins-Effekt vor sich.
- Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht erhalten erstmals die volle Förderung bis 540 Euro Grundzulage.
- Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz profitieren von der Günstigerprüfung, bei der der Steuervorteil die Zulagen übersteigen kann, plus Abgeltungssteuerbefreiung auf ungeförderte Beiträge.
Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?
Für die meisten Menschen ist das Altersvorsorgedepot bis zu einem Invest von 150 Euro/Monat die bessere Wahl. Die Entscheidung hängt aber von der persönlichen Situation ab.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ein echter Fortschritt gegenüber der Riester-Rente: Die Kosten sinken auf maximal 1 Prozent, die Grundzulage verdreifacht sich auf 540 Euro, die Aktienquote darf erstmals 100 Prozent betragen, die Auszahlung wird flexibel und alle Selbstständigen sind erstmals förderberechtigt.
Ob das öffentliche Standarddepot den erhofften Wettbewerbsdruck erzeugt, wird sich erst zeigen. Für Familien, Geringverdiener, Berufseinsteiger und Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 dennoch die attraktivste staatlich geförderte Altersvorsorge, die Deutschland wahrscheinlich je hatte.
Persönliche Beratung: Finde die passende Altersvorsorge für deine Situation
Das Altersvorsorgedepot ist ein starkes Produkt, aber nur ein Baustein einer durchdachten Altersvorsorge. Je nach Einkommen, Familienstand, Selbstständigkeit und Risikobereitschaft sieht die optimale Strategie unterschiedlich aus.
Denn das Altersvorsorge‑Depot wird die Rentenlücke gerade bei Gutverdienern und Selbstständigen nur teilweise schließen. Wer sie komplett schließen möchte, braucht mehr als nur eine Form der Altersvorsorge.
Seit über 15 Jahren begleiten wir Gutverdiener, Selbstständige, Ärzte und Unternehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Über 3.000 Kunden vertrauen auf unsere Expertise. Wir betreuen mehr als 10 Millionen Euro Altersvorsorgevermögen.
