Das Wichtigste vorab
- Das Altersvorsorgedepot ist zivilrechtlich vollständig vererbbar. Die staatliche Förderung bleibt allerdings nur beim Ehepartner erhalten, wenn das Vermögen auf dessen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen wird.
- Kinder und andere Erben müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt für kindergeldberechtigte Kinder, wenn das Guthaben auf deren eigenes Altersvorsorgedepot übertragen wird.
- Wie viel deine Hinterbliebenen erben, hängt entscheidend davon ab, ob du in der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase stirbst und welche Auszahlungsform du gewählt hast.
Beim Thema Altersvorsorgedepot wird ein Aspekt oft übersehen: Was passiert mit dem angesparten Vermögen im Todesfall? Ob das Guthaben an die Erben geht, wie es besteuert wird und was mit der staatlichen Förderung passiert, hängt davon ab, wann der Todesfall eintritt und wer erbt. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Ist das Altersvorsorgedepot überhaupt vererbbar?
Ja, das Altersvorsorgedepot ist vererbbar. Zivilrechtlich fällt es wie jedes andere Wertpapierdepot im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an deine Erben. Gesamtrechtsnachfolge bedeutet: Alle Vermögenswerte gehen nach § 1922 BGB automatisch auf die Erben über. Ob das Depot als reines Fondsdepot oder im Versicherungsmantel geführt wird, ändert daran nichts.
Bei einem reinen Wertpapierdepot geht das gesamte Vermögen automatisch in den Nachlass über und wird nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge verteilt.
Steckt das Altersvorsorgedepot in einem Versicherungsmantel, kommt eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit hinzu: die Bezugsberechtigung. Wenn du im Versicherungsvertrag eine bezugsberechtigte Person benennst, fließt die Leistung im Todesfall direkt an diese Person und nicht in den Nachlass.
Zivilrechtlich vererbbar, förderrechtlich eingeschränkt
Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der zivilrechtlichen Vererbbarkeit, sondern im Förderrecht. Der Staat fördert das Altersvorsorgedepot mit Zulagen und Steuervorteilen und knüpft diese Förderung jedoch an strenge Bedingungen.
Wie funktioniert die Vererbung in der Ansparphase?
In der Ansparphase geht das gesamte Kapital grundsätzlich an deine Erben über. Ob die Förderung dabei erhalten bleibt, hängt ausschließlich davon ab, wer erbt und wie das Vermögen übertragen wird.
Übertragung auf den Ehepartner ohne Förderverlust
Dein Ehepartner kann das gesamte Altersvorsorgevermögen ohne jeden Abzug auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Zulagen, Steuervorteile und Erträge bleiben vollständig erhalten. Das ist der mit Abstand günstigste Weg, das Altersvorsorgedepot innerhalb der Familie zu halten.
Damit die Übertragung funktioniert, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ehegatten dürfen zum Zeitpunkt des Todes nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
- Beide müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Staat gehabt haben.
Selbst wenn dein Ehepartner nicht förderberechtigt ist, kann er das Vermögen übernehmen und die bisherige Förderung behalten. Lediglich eigene neue Zulagen für zukünftige Beiträge entfallen dann. Das Ehegattenprivileg ist damit der wichtigste Mechanismus, um die staatliche Förderung über den Tod hinaus zu sichern.
Auszahlung an Kinder oder andere Erben
Kinder und alle anderen Erben können das Depotvermögen zivilrechtlich erben. Die staatliche Förderung ist jedoch zwingend zurückzuzahlen.
Ein konkretes Beispiel macht das greifbar: Das Altersvorsorgedepot hat einen Stand von 100.000 Euro. Davon entfallen 25.000 Euro auf staatliche Zulagen und Steuervorteile, 75.000 Euro stammen aus eigenen Einzahlungen und Erträgen. Zwei Kinder erben als einzige Hinterbliebene. Vor der Auszahlung werden die 25.000 Euro Förderung abgezogen. Jedes Kind erhält 37.500 Euro netto.
Was passiert mit dem Depot in der Auszahlungsphase?
In der Auszahlungsphase bezieht sich die Vererbbarkeit nicht mehr auf einen Kapitalstock (Depotvermögen), sondern auf laufende Zahlungsansprüche oder noch vorhandenes Restkapital. Die entscheidende Frage lautet: Welche Auszahlungsform hast du gewählt?
Vererbung bei lebenslanger Leibrente
Eine lebenslange Leibrente endet grundsätzlich mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Das angesparte Kapital wird kollektiv für alle Rentenbezieher verwendet. Für deine Hinterbliebenen bleibt in diesem Fall nichts übrig.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass auch nach dem Tod die Rente für eine bestimmte Zeit weitergezahlt wird.Die Rentengarantiezeit beträgt 10 bzw. 20 Jahre.
Der Preis dafür: Deine eigene monatliche Rente fällt niedriger aus, weil der Versicherer das zusätzliche Risiko einkalkuliert.
Beispiel: Man bezieht mit 67 Rente aus dem AV-Depot und stirbt mit 75. Eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren wurde vereinbart. Da die Rente bereits 8 Jahre gezahlt wurde, wird die Rente für weitere 12 Jahre an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Vererbung beim befristeten Auszahlungsplan bis 85
Der Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ist ein anderes Instrument. Das nicht verbrauchte Restkapital bleibt als Vermögenswert bestehen und ist vererbbar. Stirbt man vor dem 85. Geburtstag, erben die Hinterbliebenen das komplette Restkapital.
Statistisch betrachtet wird jeder zweite Neurentner älter als 85 Jahre alt. Das bedeutet, dass ab diesem Moment die finanzielle Abhängigkeit von anderen Altersvorsorgen gegeben ist, da der Altersauszahlungsplan nur bis zum mindestens 85. Lebensjahr laufen muss.
Leibrente vs. Auszahlungsplan – Was ist für meine Erben besser?
Die Wahl zwischen Leibrente und Auszahlungsplan bestimmt, ob du deine eigene Versorgung im hohen Alter priorisierst oder deinen Hinterbliebenen möglichst viel Kapital hinterlässt.
Vor- und Nachteile der Leibrente für Hinterbliebene
Die Leibrente trägt das Langlebigkeitsrisiko vollständig beim Versicherer. Egal ob du 75 oder 105 Jahre alt wirst, die Rente läuft bis zum letzten Tag. Für dich persönlich ist das die sicherste Variante.
- Vorteil: Mit einer Hinterbliebenenrente oder Rentengarantiezeit können Ehepartner oder Kinder für einen begrenzten Zeitraum abgesichert werden.
- Vorteil: Du wirst nie das Risiko haben, dass das Kapital verbraucht ist, da die Rente ein Leben lang gezahlt wird, auch wenn das Kapital bereits verbraucht ist.
- Nachteil: Ohne Zusatzoptionen endet die Leibrente ersatzlos mit deinem Tod. Deine Familie erhält keinen Cent.
- Nachteil: Jede Zusatzoption wie Garantiezeit senkt deine eigene monatliche Rente.
- Nachteil: Hinterbliebene können keine größeren Beträge entnehmen, sondern sind an die laufende Rentenzahlung gebunden.
Vor- und Nachteile des Auszahlungsplans für Hinterbliebene
Der Auszahlungsplan ist das kapitalorientiertere Modell. Dein Vermögen bleibt als greifbarer Vermögensstock bestehen und wird schrittweise ausgezahlt:
- Vorteil: Restkapital ist bei deinem Tod zivilrechtlich vererbbar. Deine Hinterbliebenen erhalten einen substanziellen Vermögensbetrag.
- Vorteil: Dein Ehepartner kann das Restkapital auf den eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen und die Förderung bewahren.
- Nachteil: Ab 85 gibt es keine Leistungen mehr. Jeder zweite Neurentner überlebt diesen Zeitpunkt statistisch gesehen.
- Nachteil: Die staatliche Förderung ist bei Kapitalerbschaft an Nicht-Ehegatten zurückzuzahlen.
Welche steuerlichen Folgen hat das Erbe?
Die Besteuerung des vererbten Altersvorsorgedepots funktioniert auf zwei Ebenen: Erbschaftsteuer auf den Kapitalerwerb und Einkommensteuer auf spätere Auszahlungen. Beide greifen unabhängig voneinander.
Fällt Erbschaftsteuer auf das vererbte Depot an?
Grundsätzlich ja. Vererbtes Altersvorsorgedepotvermögen unterliegt der Erbschaftsteuer wie jeder andere Vermögenswert. In der Praxis fällt die Steuer aber häufig nicht an, weil die persönlichen Freibeträge das typische Depotvolumen übersteigen. Der Freibetrag für Ehepartner liegt bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro je Kind.
Bei Versicherungsverträgen mit Bezugsberechtigung gilt eine Besonderheit: Auch wenn die Leistung nicht in den Nachlass fällt, sondern direkt an den Bezugsberechtigten fließt, unterliegt sie trotzdem der Erbschaftsteuer.
Welche Freibeträge gelten für verschiedene Erben?
Die erbschaftsteuerliche Belastung hängt entscheidend vom Verwandtschaftsgrad ab. Nahe Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen, entfernte Verwandte und nicht verheiratete Partner dagegen kaum:
Wie wird die Auszahlung an Erben versteuert?
Auch für Erben gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Solange das Kapital im Depot bleibt, fällt keine Einkommensteuer an. Erst wenn der Erbe sich das Kapital auszahlen lässt, wird es steuerpflichtig. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt davon ab, ob die zugrunde liegenden Beiträge gefördert oder ungefördert waren und in welcher Form die Auszahlung erfolgt.
Kommt es zur Doppelbelastung aus Erbschafts- und Einkommensteuer?
Ja, in bestimmten Fällen können beide Steuern auf denselben Vermögenswert zugreifen. Zuerst fällt beim Erbfall die Erbschaftsteuer auf das geerbte Depot an. Später, wenn der Erbe sich das Kapital auszahlen lässt oder das Depot auflöst, greift zusätzlich die Einkommensteuer auf die Auszahlungen beziehungsweise die Abgeltungsteuer auf die Gewinne. Auf denselben Betrag können also nacheinander zwei Steuerarten fallen.
Muss ich das Altersvorsorgedepot im Testament regeln?
Eine testamentarische Regelung ist nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfehlenswert. Ohne Testament fällt das Altersvorsorgedepot in den Nachlass und wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das entspricht nicht immer den eigenen Vorstellungen und kann steuerlich ungünstig sein.
Bei Verträgen im Versicherungsmantel kommt ein zusätzlicher Aspekt hinzu: Die Bezugsberechtigung im Versicherungsvertrag kann vom Testament abweichen. Steht im Versicherungsvertrag der Ehepartner als Bezugsberechtigter und im Testament die Kinder als Alleinerben, entstehen Widersprüche. Die Versicherungsleistung fließt dann an den Ehepartner, der Rest des Nachlasses an die Kinder. Das kann zu Streit und steuerlichen Nachteilen führen.
Kann ich das Depot bereits zu Lebzeiten übertragen?
Die lebzeitige Übertragung von Vermögen ist ein bewährtes Instrument zur Erbschaftsteueroptimierung. Beim Altersvorsorgedepot gelten jedoch besondere Einschränkungen.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Übertragung
Bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot lässt sich Vermögen durch Schenkung an Kinder oder Ehepartner übertragen. Die Freibeträge in der Schenkungsteuer können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Eltern können so ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen.
Beim Altersvorsorgedepot ist das nicht ohne Weiteres möglich. Die staatliche Förderung ist an die Person des Kontoinhabers gebunden. Eine lebzeitige Übertragung auf Kinder, Ehepartner oder andere Personen außerhalb der im Gesetz vorgesehenen Wege gilt als förderschädlich und löst die Rückzahlung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile aus.
Was passiert mit dem Depot bei Scheidung?
Bei einer Scheidung wird das Altersvorsorgedepot im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Der Versorgungsausgleich ist die gerichtliche Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Beide Ehepartner sollen nach der Scheidung gleiche Ansprüche auf Altersversorgung haben. Das während der Ehe aufgebaute Altersvorsorgevermögen wird dazu auf beide Partner aufgeteilt.
Im Zugewinnausgleich fließt das Depotvermögen als Vermögenswert in die Berechnung ein.
Bei einer Scheidung empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht, der die spezifischen Regelungen zum Altersvorsorgedepot kennt. Fehlerhafte Vereinbarungen können im Alter erheblich Geld kosten.
Wie sichere ich meine Hinterbliebenen optimal ab?
Das Altersvorsorgedepot ist primär für die eigene Altersversorgung gedacht. Die Hinterbliebenenabsicherung funktioniert nur mittelbar, über Restkapital oder Rentengarantiezeiten. Ein umfassendes Sicherungskonzept kombiniert mehrere Bausteine.
Zusätzliche Versicherungen zum Altersvorsorgedepot
Als zusätzliche Absicherung neben dem Altersvorsorgedepot bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Wichtig ist die richtige Vertragsgestaltung:
Wer die Leistung im Todesfall erhalten soll, sollte Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sein, während die andere Person die versicherte Person ist.
Eine durchdachte Kombination sieht so aus:
- Altersvorsorgedepot: Erzeugt vererbbares Restkapital oder Leibrente für die Familie.
- Risikolebensversicherung: Sichert die Familie sofort bei frühem Tod ab, unabhängig vom Depotwert.
- Ehepartner als Bezugsberechtigter: Ermöglicht förderunschädliche Übertragung des Depotvermögens.
- Testament mit klarer Zuordnung: Stellt sicher, dass Depot und Versicherungsleistung an die richtigen Personen gehen.
Häufige Fehler bei der Nachlassplanung vermeiden
Bei der Nachlassplanung rund um das Altersvorsorgedepot treten regelmäßig dieselben Fehler auf. Sie kosten im Ernstfall zehntausende Euro oder führen zu Familienstreit:
- Fehler 1: Die Annahme, das Depot sei „komplett vererbbar" inklusive Förderung. Die Förderung bleibt nur beim Ehepartner erhalten. Alle anderen Erben zahlen sie zurück.
- Fehler 2: Den Todesfallschutz vor Rentenbeginn mit dem Altersvorsorgedepot lösen wollen. Wer jung stirbt und eine Familie mit laufenden Verpflichtungen hinterlässt, braucht einen sofortigen Einkommensersatz, wie eine Risikolebensversicherung..
- Fehler 3: Testament und Bezugsberechtigung im Versicherungsvertrag widersprechen sich. Das führt zu unklaren Zuständigkeiten und Konflikten unter den Erben.
- Fehler 4: Nicht verheiratete Lebenspartner werden nicht bedacht. Mit nur 20.000 Euro Freibetrag kann das vererbte Depot eine erhebliche Erbschaftsteuer auslösen.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist als Vermögenswert vollständig vererbbar. Die staatliche Förderung bleibt jedoch ausschließlich beim Ehepartner erhalten, wenn das Vermögen förderunschädlich auf dessen eigenen Vertrag übertragen wird. Alle anderen Erben zahlen die Förderung zurück. Die Wahl der Auszahlungsform entscheidet maßgeblich darüber, was Hinterbliebene erhalten: Ein Auszahlungsplan bis 85 erzeugt vererbbares Restkapital, eine Leibrente ohne Garantiezeit hinterlässt nichts.
Gerade weil diese Entscheidungen so weitreichend sind, kann die falsche Wahl schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Wer die Auszahlungsform, die Bezugsberechtigung und die Übertragung auf Hinterbliebene nicht sauber aufeinander abstimmt, riskiert unnötige Förderrückzahlungen und im Zweifel eine vermeidbare Steuerlast. Eine fundierte Beratung vor Abschluss und vor allem vor Beginn der Auszahlungsphase ist deshalb entscheidend, um das Vermögen bestmöglich an die eigene
Häufige Fragen
Ist ein Altersvorsorgedepot vererbbar?
Ja, das Altersvorsorgedepot ist als Vermögenswert vollständig vererbbar. Das angesparte Kapital geht im Todesfall an die Erben über. Die staatliche Förderung bleibt allerdings nur beim Ehepartner erhalten, wenn dieser das Vermögen auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt. Alle anderen Erben müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Tod?
Das hängt davon ab, ob der Tod in der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase eintritt. In der Ansparphase geht das gesamte Guthaben ins Erbe über. In der Auszahlungsphase entscheidet die gewählte Auszahlungsform: Beim Auszahlungsplan ist das Restkapital vererbbar, bei der Leibrente nur, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Kann ich die Steuern beim Altersvorsorgedepot im Todesfall vermeiden?
Teilweise ja. Bei der Übertragung auf den Ehepartner bleibt die Förderung erhalten und dank der hohen Erbschaftsteuerfreibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro pro Kind fällt in vielen Fällen keine Erbschaftsteuer an. Eine ergänzende Risikolebensversicherung lässt sich zudem so gestalten, dass die Auszahlung steuerfrei bleibt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab 2027 die Riester-Rente ablöst. Du investierst direkt in ETFs und Fonds und erhältst dafür bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro Kinderzulage pro Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige.





