Zuletzt aktualisiert:
28.7.2026

Altersvorsorgedepot Kinderzulage: Wie Familien ab 2027 von der staatlichen Förderung profitieren

Bei der Kinderzulage im Altersvorsorgedepot legt der Staat pro eingezahltem Euro einen Euro drauf, bis 300 Euro pro Kind und Jahr. Schon 25 Euro im Monat pro Kind reichen für die volle Förderung.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
Altersvorsorgedepot Kinderzulage: So profitieren Familien
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft und bietet Familien pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage jährlich 
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, der Mindesteigenbeitrag liegt einheitlich bei 120 Euro jährlich – unabhängig vom Einkommen und deutlich einfacher als die alte Riester-Berechnung.
  • Förderberechtigt sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke – nicht mehr nur Pflichtversicherte und Beamte.
  • Förderquoten von über 150 Prozent bei einem Kind und über 250 Prozent bei zwei Kindern sind bei kleinen Sparbeträgen von 300 Euro pro Jahr erreichbar. Der Staat zahlt dann deutlich mehr ein als du selbst.

Für Familien mit Kindern gibt es ab 2027 kaum ein Förderinstrument, das so hohe Renditen auf kleine Sparbeträge ermöglicht wie das neue Altersvorsorgedepot. Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, dazu eine Grundzulage von bis zu 540 Euro – und das ohne komplizierte Förderlogik wie bei der alten Riester-Rente.

Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es? 

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab 2027 die Riester-Rente ablöst. Statt in teure und renditeschwache Garantieprodukte investierst du direkt in ETFs und Fonds. In der Ansparphase wächst dein Vermögen komplett steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, Dividenden oder Umschichtungen an. Besteuert wird erst später in der Auszahlungsphase, wenn dein Steuersatz in der Regel niedriger ist.

Gefördert wird über direkte Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich plus Kinderzulagen. Dazu kommt der Sonderausgabenabzug. Erstmals sind auch alle Selbstständigen und Freiberufler förderberechtigt, nicht mehr nur Angestellte und Beamte.

Was ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?

Die Kinderzulage ist ein eigenständiger Förderbaustein im neuen Altersvorsorgedepot und funktioniert nach dem Matching-Prinzip: Der Staat verdoppelt deine Einzahlungen bis zu einem bestimmten Betrag pro Kind. Für jeden Euro, den du einzahlst, legt der Staat einen weiteren Euro drauf – maximal 300 Euro pro Kind und Jahr.

Die Kinderzulage ergänzt die Grundzulage und ist eng an das Kindergeldsystem der Riester-Rente gekoppelt. Anspruch besteht für jedes Kind, für das im Beitragsjahr Kindergeld festgesetzt wurde. Die Zulage fließt dabei nicht an das Kind selbst, sondern direkt in das Altersvorsorgedepot, das den Anspruch auf das Kindergeld hat. 

Wie unterscheidet sich die neue Kinderzulage von der Riester-Förderung?

Bei der alten Riester-Förderung war die Kinderzulage ein starrer Pauschalbetrag: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren waren, und 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die volle Zulage gab es nur bei einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag. 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro inklusive Zulagen. Das war kompliziert und führte bei vielen Familien zu Kürzungen.

Mit dem Altersvorsorgedepot gibt das Altersvorsorgereformgesetz die einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung vollständig auf. Die neue Kinderzulage folgt einem einfachen Matching: Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro pro Kind gewährt der Staat einen weiteren Euro Kinderzulage. Diesen Betrag erreichst du bei einer monatlichen Sparrate von gerade einmal 25 Euro pro Kind.

Die frühere anteilige Kürzung bei Unterschreitung des Mindesteigenbeitrags entfällt vollständig. Stattdessen gilt eine feste Sockelgrenze von 120 Euro pro Jahr: Wer weniger zahlt, erhält gar keine Förderung. Wer mindestens 120 Euro zahlt, erhält Grund- und Kinderzulage proportional zu seinen Beiträgen.

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Info

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst:

Vergleichspunkt Riester-Rente (alt) Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Kinderzulage 185 oder 300 € pauschal Bis 300 € proportional (1:1-Matching)
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens 120 € pro Jahr (fest)
Einkommensabhängig Ja Nein
Kürzung bei Unterschreitung Anteilige Kürzung Keine Zulage unter 120 €
Selbstständige förderberechtigt Nur ausnahmsweise Ja

Welche Beträge zahlt der Staat pro Kind?

Der Staat zahlt bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro pro Kind gibt es einen Euro Kinderzulage zurück – bei voller Ausschöpfung entspricht das einer monatlichen Sparrate von 25 Euro pro Kind.

Die Kinderzulage ist kindbezogen: Für jedes Kind wird ein eigener Förderbetrag angesetzt. Hast du zwei kindergeldberechtigte Kinder und zahlst jeweils 300 Euro pro Jahr ein, ergeben sich 600 Euro Eigenbeitrag und 600 Euro Kinderzulage – zuzüglich der Grundzulage. Bei niedrigeren Einzahlungen wird die Zulage proportional reduziert.

Gerade aufgrund der 1:1 Förderung pro Kind empfehlen wir dir, die Kinderzulage voll auszunutzen.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Bis zu welchem Alter des Kindes gibt es die Kinderzulage?

Die Kinderzulage wird gewährt, solange für dein Kind Kindergeld festgesetzt ist. In der Regel endet der Kindergeldanspruch mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr fortbestehen – und damit auch der Anspruch auf Kinderzulage.

Bei frühzeitigem Start kannst du also über bis zu 25 Jahre Kinderzulage für dasselbe Kind erhalten. Endet der Kindergeldanspruch, entfällt die Kinderzulage automatisch. Die Grundzulage bleibt davon unberührt. Für nachfolgende Kinder beginnen jeweils neue Ansprüche, sodass Familien mit mehreren Kindern in verschiedenen Altersgruppen über einen besonders langen Zeitraum von der staatlichen Förderung profitieren.

Anspruchsvoraussetzungen: Wer erhält die Kinderzulage?

Die Kinderzulage setzt zwei Dinge voraus: Du musst selbst zulageberechtigt sein und für mindestens ein Kind im Beitragsjahr einen Kindergeldanspruch haben. Zulageberechtigt sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Selbstständige in Versorgungswerken sowie mittelbar berechtigte Ehepartner. Die Reform öffnet erstmals die volle Förderung auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Die Kinderzulage wird automatisch nur einem Elternteil pro Kind zugeordnet, nicht beiden. Die Zuordnung richtet sich danach, wer im ersten Anspruchszeitraum des Beitragsjahres das Kindergeld bezieht. Auf gemeinsamen Antrag kann die Kinderzulage auf den anderen Elternteil übertragen werden.

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Info

Gibt es die Kinderzulage auch für Pflege- oder Adoptivkinder?

Ja. Die Kinderzulage knüpft nicht an biologische Elternschaft, sondern an den Kindergeldanspruch und ein steuerlich anerkanntes Kindschaftsverhältnis. Für Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder gelten dieselben Förderbedingungen wie für leibliche Kinder – entscheidend ist ausschließlich, dass für das Kind Kindergeld gezahlt wird.

Für Pflegekinder muss geprüft werden, wer nach den Kindergeldregeln anspruchsberechtigt ist. Das ist in der Regel die Person, bei der das Kind lebt und die das Kindergeld bezieht.

Martin Schmidt
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Expertenmeinung

Antragstellung: Wie beantragst du die Kinderzulage?

Die Kinderzulage fließt nicht automatisch mit der Depoteröffnung. Notwendig ist ein Zulagenantrag, den der Anbieter elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Der einfachste Weg: eine einmalige Dauerzulagenvollmacht beim Anbieter erteilen. Damit beantragt der Anbieter jedes Jahr automatisch Grund- und Kinderzulage – ohne jährliche erneute Antragstellung.

Die Jahresbescheinigung des Anbieters weist alle gewährten Zulagen aus. Auf dieser Grundlage kann die ZfA prüfen, ob die Beträge korrekt sind, und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen. Wer die Höhe des Zulagenanspruchs nachträglich überprüfen oder korrigieren lassen möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage stellen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?

Für den Ergänzungsbogen Kinderzulage sind folgende Angaben erforderlich:

  • Steuerliche Identifikationsnummer des Kindes (beim Bundeszentralamt für Steuern anforderbar)
  • Name und Geburtsdatum des Kindes – exakt wie bei der Kindergeldbeantragung gegenüber der Familienkasse
  • Kindergeldnummer bzw. Ordnungsbegriff der Familienkasse (auf dem Kindergeldbewilligungsbescheid oder Kontoauszug zu finden)
  • Angabe, wer kindergeldberechtigt ist und ob ein Übertragungsantrag gestellt wird

Alle Angaben erfasst der Anbieter und übermittelt sie elektronisch an die ZfA, die daraus den Zulagenanspruch berechnet. Im Datenabgleich mit den Familienkassen werden die Identifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und des Kindes abgeglichen.

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Info

Was passiert bei verspäteter Beantragung?

Nach Erhalt der Jahresbescheinigung hast du ein Jahr Zeit für einen Festsetzungsantrag. Verpasst du diese Frist, erlischt die Möglichkeit nachträglicher Korrektur – auch wenn dir eigentlich eine höhere Zulage zugestanden hätte.

Besonders problematisch: Werden Kinder gar nicht oder falsch angegeben, entsteht kein Zulagenanspruch, der später korrigiert werden könnte. Die ZfA kann im Festsetzungsverfahren zwar eine höhere Zulage feststellen – aber nur bei rechtzeitigem Antrag mit den passenden Nachweisen.

Mindesteigenbeitrag und Förderquote: Wie wirkt sich die Kinderzulage aus?

Der feste Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr ist die Schwelle für alle Zulagen. Wer weniger zahlt, erhält nichts. Wer mindestens 120 Euro zahlt, erhält Grund- und Kinderzulage proportional zu den Beiträgen. 

Die Förderquote – also das Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und deinem Eigenbeitrag – macht den Unterschied für Familien besonders deutlich. Kinderlose erreichen bei 1.800 Euro Eigenbeitrag eine maximale Grundzulage von 540 Euro, das sind 30 Prozent. Eltern mit Kindern erreichen bei deutlich kleineren Einzahlungen Förderquoten von weit über 100 Prozent.

Welche Förderquote erreichst du mit einem Kind?

Stell dir vor, du zahlst 25 Euro monatlich in dein Altersvorsorgedepot ein – also 300 Euro im Jahr. Du hast ein kindergeldberechtigtes Kind und bist unmittelbar zulageberechtigt.

Die Grundzulage beträgt 150 Euro (50 Prozent von 300 Euro). Dazu kommt die Kinderzulage in voller Höhe von 300 Euro. Insgesamt fließen 450 Euro staatliche Förderung bei 300 Euro Eigenbeitrag – eine Förderquote von 150 Prozent. Ohne Kind würde die gleiche Einzahlung von 300 Euro nur 150 Euro Grundzulage bringen – eine Förderquote von 50 Prozent. Die Kinderzulage verdreifacht also die Förderung bei gleichem Eigenbeitrag.

Welche Förderquote erreichst du mit zwei oder mehr Kindern?

Bei mehreren Kindern wird die Wirkung noch deutlicher. Die folgende Tabelle zeigt verschiedene Konstellationen bei 300 Euro jährlichem Eigenbeitrag:

Konstellation Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage Förderung gesamt Förderquote
Ohne Kind 300 € 150 € 0 € 150 € 50 %
1 Kind 300 € 150 € 300 € 450 € 150 %
2 Kinder 600 € 240 € 600 € 840 € 140 %
3 Kinder 900 € 315 € 900 € 1.215 € 135 %

Gerade für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen sind solche Quoten von deutlich über 100 Prozent realistisch erreichbar.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Vermögensaufbau: Wie viel Vermögen baust du durch die Kinderzulagen auf?

Die Kinderzulage entfaltet ihre volle Wirkung über den langen Zeitraum des Vermögensaufbaus. Der Zinseszinseffekt verstärkt die staatlichen Mittel über Jahrzehnte erheblich, weil während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf Erträge anfällt. Die gesamte Bruttorendite verbleibt bis zum Renteneintritt im Depot.

Jede Kinderzulage erhöht in jedem Jahr den verfügbaren Anlagebetrag. Der Zinseszinseffekt bezieht sich dann nicht nur auf die eigenen Beiträge, sondern auf einen erheblich größeren Kapitalstock. Je früher die Zulage fließt, desto stärker wirkt dieser Effekt.

Was bringt die Kinderzulage bei 20 und 30 Jahren Ansparzeit?

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich verschiedene Familienkonstellationen bei 6 Prozent Rendite entwickeln. Wichtig: Für die volle Kinderzulage muss pro Kind mindestens 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließen. Deshalb liegt der Eigenbeitrag bei zwei Kindern bei 600 Euro.

Konstellation Eigenbeitrag/Jahr Ins Depot/Jahr Endkapital nach 20 Jahren Endkapital nach 30 Jahren
Ohne Kind 300 € 450 € ca. 16.554 € ca. 35.576 €
1 Kind 300 € 750 € ca. 27.589 € ca. 59.294 €
2 Kinder 600 € 1.440 € ca. 52.971 € ca. 113.844 €

Der Unterschied ist deutlich: Mit einem Kind landet nach 30 Jahren fast doppelt so viel im Depot wie ohne Kind, bei identischem Eigenbeitrag von 300 Euro. Bei zwei Kindern kommen nach 30 Jahren über 113.000 Euro zusammen, obwohl die Eigenleistung mit 18.000 Euro überschaubar bleibt. Der Löwenanteil des Vermögens stammt aus staatlichen Zulagen und deren Verzinsung.

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Für welche Familien lohnt sich die Kinderzulage besonders?

Die Kinderzulage lohnt sich besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Die beitragsproportionale Förderung sorgt dafür, dass gerade kleine Sparbeträge überproportional gefördert werden – mit Förderquoten, die beim kinderlosen Sparen schlicht unerreichbar sind.

Besonders attraktiv ist die Öffnung für Selbstständige und Freiberufler. Wer als selbstständiger Elternteil bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen war, kann ab 2027 erstmals die volle Kinderzulage nutzen, vorausgesetzt, die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt.

Martin Schmidt
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Wie nutzen Familien mit mehreren Kindern die Förderung optimal?

Familien mit mehreren Kindern sollten ihre Einzahlungsstrategie bewusst an der Förderstruktur ausrichten – und nicht blind den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro anstreben. Der größte Hebel liegt in den Bereichen mit höchster Förderquote:

  • Erste 360 Euro: 50 Prozent Grundzulage (höchster Fördersatz)
  • 300 Euro pro Kind: 100 Prozent Kinderzulage (1:1 Matching)
  • Darüber hinaus bis 1.800 Euro: 25 Prozent Grundzulage

Eine Familie mit zwei Kindern, die 600 Euro pro Jahr einzahlt (300 Euro pro Kind), erhält 240 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage – insgesamt 840 Euro Förderung bei 600 Euro Eigenbeitrag, also eine Förderquote von 140 Prozent. Bei hohem Einkommen lohnen sich zusätzlich ungeförderte Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr, die von der steuerfreien Ansparphase profitieren.

Veränderungen im Lebensverlauf: Was passiert mit der Kinderzulage?

Verliere ich die Zulage, wenn mein Kind volljährig wird?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Kindergeldanspruch in der Regel, sofern keine Ausbildung oder kein Studium folgt. Die Kinderzulage entfällt automatisch, sobald kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Bei Ausbildung oder Studium kann der Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr fortbestehen – und damit auch die Kinderzulage.

Was ändert sich, wenn das Kind die Ausbildung abbricht?

Ein Ausbildungsabbruch wirkt sich direkt auf den Kindergeldanspruch aus. Endet die Ausbildung ohne qualifizierte Anschlussmaßnahme (z. B. neue Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst), entfällt das Kindergeld meist mit kurzer Übergangsfrist. Mit dem Wegfall des Kindergelds endet auch die Kinderzulage für dieses Kind.

Wie wirkt sich Elternzeit auf die Kinderzulage aus?

Elternzeit schmälert das Erwerbseinkommen, die Förderberechtigung bleibt aber bestehen, wenn vor der Elternzeit Pflichtversicherung bestand. Trotz eines Einkommens von null Euro lässt sich mit dem Mindesteigenbeitrag von 120 Euro die volle proportionale Förderung nutzen. Im neuen System ist die Zulageberechnung nicht mehr einkommensabhängig – die komplizierten Rückrechnungen, die bei Riester in Elternzeit nötig waren, entfallen vollständig.

Kombinationen mit anderen Förderungen: Wie lässt sich die Förderung maximieren?

Neben der Kinderzulage kannst du zusätzlich steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug nutzen. Die Günstigerprüfung stellt automatisch sicher, dass die höchstmögliche Förderung gewährt wird – ohne eigene Berechnung. Darüber hinaus können junge Eltern unter 25 Jahren den Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro mitnehmen.

Wie lassen sich zusätzlich steuerliche Vorteile nutzen?

Altersvorsorgebeiträge für das Altersvorsorgedepot kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen – zusätzlich zu Grund- und Kinderzulage. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt ab 2027 bei 1.800 Euro pro Jahr plus die Zulagen

Beispiele:

42 Prozent Grenzsteuersatz und 1 Kind: 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage ergeben 2.640 Euro absetzbar. Daraus folgt eine Steuerersparnis von 1.109 Euro. Da 840 Euro bereits als Zulage geflossen sind, erstattet das Finanzamt 269 Euro zusätzlich. Die Gesamtförderung liegt bei 1.109 Euro.

42 Prozent Grenzsteuersatz und 2 Kinder: 2.940 Euro absetzbar, die Steuerersparnis steigt auf 1.235 Euro. Nach Abzug der bereits geflossenen Zulagen von 1.140 Euro kommen 95 Euro zusätzlich über den Steuerbescheid dazu. Die Gesamtförderung liegt hier bei 1.235 Euro.

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Info

Gibt es den Berufseinsteiger-Bonus auch mit Kindern?

Ja. Der Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro wird zusätzlich zur Grundzulage und zur Kinderzulage gewährt, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich – die Grundzulage erhöht sich automatisch.

Für junge Eltern, die früh mit der Altersvorsorge beginnen, ist das besonders attraktiv: 200 Euro Bonus im ersten Jahr plus Grundzulage plus Kinderzulage – das anfängliche Depotkapital ist von Beginn an hoch, und der Zinseszinseffekt arbeitet über Jahrzehnte.

Häufige Fehler: Was solltest du bei der Kinderzulage vermeiden?

Fehlerhafte Angaben zur Kinderzahl, falsche Kindergeldnummern oder fehlende Aktualisierung bei Änderungen führen zu Kürzungen oder Rückforderungen. Diese Fehler sind vermeidbar – aber nur bei sorgfältiger Datenpflege.

Warum ist die korrekte Angabe der Kindergeldnummer wichtig?

Die Kindergeldnummer ist der Schlüsselidentifikator für die Zuordnung der Kinderzulage durch die ZfA. Die ZfA gleicht Angaben im Datenabgleich mit den Familienkassen ab – stimmt die Nummer nicht, kann keine Zuordnung erfolgen. Die Kinderzulage wird dann nicht gewährt oder später zurückgefordert.

Die Kindergeldnummer findest du auf folgenden Dokumenten: 

  • Kindergeldbewilligungsbescheid
  • Kontoauszug der Familienkasse

Änderungen bei der Familienkasse, etwa nach einem Umzug oder bei Wechsel des Kindergeldbeziehers, musst du unverzüglich dem Anbieter melden.

Martin Schmidt
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Was passiert bei falschen Angaben zur Kinderzahl?

Werden mehr Kinder angegeben als tatsächlich kindergeldberechtigt, gewährt die ZfA überhöhte Kinderzulagen. Die ZfA stellt das im Datenabgleich fest und fordert die zu viel gezahlten Beträge direkt vom Depot zurück. 

Auch vergessene Kinder sind problematisch: Wird ein Kind nicht angegeben, entsteht kein Zulagenanspruch. Eine nachträgliche Korrektur ist nur innerhalb der Festsetzungsfrist möglich – danach ist die Zulage verloren. Die Familienkassen melden es der ZfA auch unverzüglich, wenn Kindergeld für einen bereits gemeldeten Zeitraum insgesamt zurückgefordert wird.

Anbieterwahl: Gibt es Unterschiede bei der Kinderzulage?

Die Kinderzulage selbst ist staatlich festgelegt und bei jedem zertifizierten Anbieter gleich hoch. Alle Anbieter müssen dieselben Förderregeln anwenden. Unterschiede bestehen aber in der Zulagenabwicklung, den Kosten und dem Service – und diese Unterschiede wirken sich langfristig massiv auf das Endkapital aus.

Was solltest du bei der Anbieterwahl als Familie beachten?

Bei der Anbieterwahl als Familie sind folgende Punkte entscheidend:

  • Niedrige Gesamtkosten: Depot- und Verwaltungsgebühren plus ETF-Kosten – über Jahrzehnte entscheidend
  • Transparente Gebührenstruktur: Keine versteckten Kosten, klare Ausweise
  • Einfache Zulagenabwicklung: Dauerzulagenvollmacht mit automatischer Übermittlung an die ZfA
  • Breite ETF-Auswahl: Kostengünstige, diversifizierte Anlage für langfristigen Vermögensaufbau

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Auszahlphase und Vererbung: Was passiert mit den Kinderzulagen später?

In der Auszahlungsphase werden alle Zulagen einschließlich Kinderzulagen nachgelagert besteuert. Das über Jahrzehnte angewachsene Kapital aus Eigen- und Zulagenbeiträgen wird bei Renteneintritt als lebenslange Rente oder Kapitalabfindung ausgezahlt. 

Wie werden die Zulagen bei der Rente versteuert?

In der Ansparphase fließen Zulagen steuerfrei ins Depot, Kapitalerträge unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Bei Renteneintritt behandelt das Finanzamt die Auszahlungen als sonstige Einkünfte. Der persönliche Steuersatz im Alter gilt. Da dieser in der Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase, entsteht ein zusätzlicher Steuervorteil.

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Info

Kann man Kinderzulagen vererben?

Ja. Das gesamte Altersvorsorgedepot einschließlich der erhaltenen Kinderzulagen kann an Hinterbliebene vererbt werden. Bei Tod des Sparers können Ansprüche auf das Altersvorsorgedepot des Ehepartners übertragen werden – die Zulagen müssen dann nicht zurückgezahlt werden, sofern die Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben. Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot vererben.

Geht das Depot dagegen an andere Erben, etwa Kinder, Geschwister oder unverheiratete Partner, ist die Übertragung förderschädlich. In diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen inklusive der Kinderzulagen sowie die Steuervorteile zurückgezahlt werden, und die Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Eine Ausnahme gilt für kindergeldberechtigte Kinder, wenn das Guthaben auf deren eigenes Altersvorsorgedepot übertragen wird.

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Info

Auch die Auszahlung als Hinterbliebenenrente an berechtigte Hinterbliebene führt nicht zur Rückzahlungspflicht. Die Auszahlung unterliegt ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung. Die Vertragsbedingungen des Anbieters regeln die Details – vor Vertragsabschluss solltest du prüfen, welche Hinterbliebenenoptionen bestehen.

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung mit den erhaltenen Zulagen?

Eine vorzeitige Kündigung gilt ebenfalls als förderschädlich. Alle erhaltenen Zulagen – Grundzulage und Kinderzulage – sowie die steuerlichen Vorteile musst du an den Staat zurückzahlen. Nur die eigenen Einzahlungen bleiben erhalten.

Eine vorzeitige Kündigung solltest du sorgfältig abwägen. Der Verzicht auf jahrzehntelang aufgebaute Kinderzulagen inklusive des gesamten Zinseszinseffekts darauf bedeutet einen erheblichen Vermögensverlust, der sich in der Praxis kaum kompensieren lässt.

Martin Schmidt
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Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot: Lohnt sich der Wechsel für Familien?

Bestehende Riester-Verträge genießen umfassenden Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel ins neue System ist freiwillig – aber für viele Familien kann er sich lohnen, wenn die neue Kinderzulage-Systematik und niedrigere Kosten größere Vorteile bieten.

Vergleichspunkt Riester (alt) Altersvorsorgedepot (neu)
Kinderzulage 185 € (vor 2008) oder 300 € (ab 2008), pauschal Bis 300 € pro Kind, 1:1-Matching
Unterscheidung nach Geburtsjahr Ja Nein, einheitlich 300 €
Volle Kinderzulage ab 4 % des Einkommens (einkommensabhängig) 300 € Eigenbeitrag pro Kind
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens, mind. 60 € 120 € fest
Jährliche Anpassung nötig Ja Nein

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Systematik: Bei Riester war die Kinderzulage pauschal, hing aber vom Geburtsjahr des Kindes ab. Für vor 2008 geborene Kinder gab es 185 Euro, für ab 2008 geborene 300 Euro. Das neue System vereinheitlicht das auf 300 Euro pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.

In beiden Systemen ist die Kinderzulage an den Kindergeldanspruch gekoppelt und läuft damit in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Geburtstag.

Ein Kritikpunkt bleibt für Geringverdiener: Bei Riester konnte der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag unter Umständen niedriger liegen als die im neuen System nötigen 300 Euro pro Kind. Wer sehr wenig verdient und mehrere Kinder hat, musste bei Riester teilweise weniger einzahlen, um die volle Kinderzulage zu erhalten.

Wer unsicher ist, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann, sollte das vorher mit einem Experten durchrechnen lassen.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Verlierst du beim Wechsel bereits erhaltene Kinderzulagen und Förderungen?

Nein. Bei einer Übertragung von Riester zum Altersvorsorgedepot bleiben alle bereits erhaltenen Zulagen und das Guthaben vollständig erhalten. Die Übertragung ist keine schädliche Verwendung, sondern eine unschädliche Umschichtung zwischen förderfähigen Verträgen – eine Rückzahlung ist nicht notwendig.

Der Wechsel erfolgt durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Anbieter und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem die Erklärung vorliegt.

Fazit

Die Kinderzulage macht das Altersvorsorgedepot ab 2027 zu einem der stärksten Förderinstrumente für Familien. Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat einen Euro dazu, bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Schon ab 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind ist die volle Zulage erreicht, was Förderquoten von rund 150 Prozent bei einem Kind ermöglicht. Über lange Ansparzeiträume trägt allein die Kinderzulage durch den Zinseszinseffekt mehrere zehntausend Euro zum Endkapital bei.

Bei aller Attraktivität gilt aber: Die Depots der Anbieter unterscheiden sich erheblich bei Kosten, Fondsauswahl und Flexibilität. Ein teures Depot kann den Fördervorteil schnell wieder auffressen. Deshalb ist eine ausführliche Beratung vor Abschluss ratsam, um sowohl die Förderung optimal auszuschöpfen als auch das passende Depot zu wählen.

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Häufige Fragen

Ist die Kinderzulage Teil der Altersvorsorge?

Ja, die Kinderzulage ist ein fester Bestandteil der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie wird nicht an dich ausgezahlt, sondern fließt direkt in dein Vorsorgeprodukt und erhöht dein Kapital. Schon bei der Riester-Rente gab es sie, ab 2027 wird sie im neuen Altersvorsorgedepot fortgeführt. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 Euro jährlich zusätzlich.

Was ist die Kinderzulage in der Altersvorsorge?

Die Kinderzulage ist ein staatlicher Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, der direkt in dein Altersvorsorgedepot fließt. Sie funktioniert als 1:1-Matching, für jeden Euro, den du für dein Kind einzahlst, gibt der Staat einen Euro dazu. Schon 25 Euro monatlich pro Kind reichen für die volle Förderung. Bereits bei der Riester-Rente war die Kinderzulage ein zentraler Baustein, dort noch als fester Pauschalbetrag.

Welche staatlichen Zulagen gibt es für Altersvorsorgedepots?

Es gibt drei staatliche Zulagen plus einen Steuervorteil. Die Grundzulage bringt bis zu 540 Euro jährlich, die Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind und der Berufseinsteigerbonus einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige. Dazu kommt der Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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