Zuletzt aktualisiert:
27.7.2026

Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen – Förderung und Steuervorteile optimal nutzen

So sparst du mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 Steuern: Zulagen, Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung einfach erklärt, damit du die volle Förderung mitnimmst.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
 Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen: So gehts
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und bietet eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Verträge vor dem 25. Geburtstag.
  • Beiträge bis 1.800 Euro jährlich sind über den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG steuerlich absetzbar. Die Günstigerprüfung stellt automatisch sicher, dass du entweder von den Zulagen oder von der Steuerersparnis profitierst, je nachdem, was für dich vorteilhafter ist.
  • Erträge in der Ansparphase bleiben komplett steuerfrei. Keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne. Der volle Zinseszinseffekt arbeitet über Jahrzehnte für dich.
  • Förderberechtigt sind Angestellte, Beamte, Selbstständige u. v. m. Der Förderkreis wurde gegenüber der Riester-Rente deutlich erweitert.
  • Im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung – dein persönlicher Steuersatz liegt dann in der Regel deutlich niedriger als im Erwerbsleben.

Das Altersvorsorgedepot vereint ab 2027 kapitalmarktorientiertes ETF-Sparen mit staatlicher Förderung und echten Steuervorteilen und löst damit ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr, Erträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei, und erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt. Sowohl steuerlich als auch bei der Förderung gibt es große Veränderungen. Alle Informationen dazu im folgenden Artikel. 

Was ist das Altersvorsorgedepot und warum wurde es eingeführt?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neuer, zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der die Riester-Rente ablöst und konsequent auf das Sparen in ETFs und Fonds setzt. Start ist der 1\. Januar 2027.

Der Grund für die Reform ist die oftmals schwache Leistung der Riester-Rente. Hohe Kosten, niedrige Renditen, eine starre Beitragsgarantie und eine Förderlogik, die kaum jemand verstanden hat, führten dazu, dass die Zahl der Riester-Verträge seit 2018 sogar rückläufig ist. 

Das Altersvorsorgedepot räumt mit diesen Problemen auf. Statt einer komplizierten einkommensabhängigen Förderung gibt es jetzt eine einfache, beitragsproportionale Systematik. 

Statt einer starren 100-Prozent-Beitragsgarantie, die jede Renditechance erstickt hat, erlaubt das neue Produkt vollständige Investments in ETFs und lässt das Geld am Kapitalmarkt arbeiten. 

Statt intransparenter Kostenstrukturen gilt eine Kostendeckelung von maximal 1 Prozent Effektivkosten beim Standarddepot.

Die Kombination macht das Produkt so stark: einfachere staatliche Zulagen, steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, komplett steuerfreie Erträge in der Ansparphase und eine Öffnung für Selbstständige, die bisher komplett außen vor waren. Parallel bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparer verfügbar.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Welche Anbieter können Altersvorsorgedepots bereitstellen?

Ab 2027 dürfen Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Neobroker zertifizierte Altersvorsorgedepots anbieten. Die Zertifizierung läuft nach dem reformierten Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das die Anforderungen an Kosten, Transparenz und Auszahlungsformen regelt.

Die Bundesregierung wird zusätzlich ein eigenes staatliches Standarddepot als Produkt einführen. Eine einfache, kostengünstige Lösung für Sparer mit wenig Kapitalmarkterfahrung. Maximal 1 Prozent Effektivkosten, dafür aber auch mit begrenzter Wahlmöglichkeit der Anlage.

Welche Anlageoptionen gibt es im Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot erlaubt die Investition in zertifizierte Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5. Breit gestreute ETFs, wie den MSCI World, FTSE All-World oder vergleichbare Indizes sind problemlos möglich.

Einzelaktien und Kryptowährungen sind nicht zugelassen. Der Gesetzgeber hält damit Klumpenrisiken und hochspekulative Anlagen aus der geförderten Altersvorsorge heraus. Wer darin investieren möchte, kann das weiterhin über ein normales Depot tun.

Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Die Reform hat den Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert. Neben den klassischen Angestellten dürfen jetzt auch viele Selbstständige, Beamte die staatliche Förderung nutzen. Das ist ein echter Systemwechsel gegenüber der alten Riester-Welt.

Beim Altersvorsorgedepot muss zwischen zwei Arten der Förderberechtigung unterschieden werden.

Unmittelbar förderberechtigt: Man hat selbst Anspruch auf die volle Förderung von bis zu 540 Euro Grundzulage.

Mittelbar förderberechtigt: Man hat keinen eigenen direkten Anspruch, kann aber über den unmittelbar förderberechtigten Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner an der Förderung teilnehmen, mit einer maximalen Zulage von bis zu 175 Euro.

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Info

Unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Minijobber die in die GRV einzahlen
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte, Anwälte und Architekten etc.
  • Eltern in der Erziehungszeit
  • Pflegepersonen von Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2
  • Mitglieder der Künstlersozialkasse
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I
  • Bürgergeld-Empfänger, die zuvor in die GRV eingezahlt haben

Mittelbar förderberechtigt sind:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von unmittelbar Förderberechtigten bei mindestens 120 Euro Jahresbeitrag, maximale Zulage 175 Euro

Wie funktioniert die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen: der beitragsproportionalen Grundzulage, den Kinderzulagen und dem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Auch gibt es beim Abschluss vor dem 25. Lebensjahr eine einmalige Zahlung von 200 Euro. Alle drei wirken zusammen und werden über die Günstigerprüfung automatisch optimiert.

Wie hoch ist die Grundzulage im neuen System?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr – das ist dreimal so viel wie die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro. Die Staffelung funktioniert wie folgt:

50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (das ergibt 180 Euro Zulage), 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro (weitere 360 Euro Zulage).

In der Praxis heißt das: Schon mit 30 Euro im Monat holst du die maximale Förderung für den ersten Abschnitt raus. Für die volle Grundzulage von 540 Euro brauchst du 150 Euro monatlich. 

Höhere Einzahlungen sind bis 6.840 Euro pro Jahr möglich, bringen aber keine zusätzlichen Zulagen oder steuerliche Absetzbarkeit.

Monatlicher Eigenbeitrag Jahresbeitrag Grundzulage pro Jahr Förderquote auf Eigenbeitrag
10 € 120 € 60 € 50 %
30 € 360 € 180 € 50 %
80 € 960 € 330 € 34 %
150 € 1.800 € 540 € 30 %

Die hohe relative Förderung auf kleine Beiträge ist politisch gewollt: Gerade Geringverdiener und Berufseinsteiger sollen einen starken Anreiz haben, mit der Altersvorsorge zu starten, auch wenn es am Anfang erstmal nur kleine Beiträge sind.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Expertenmeinung

Welche Kinderzulagen gibt es und wie lange werden sie gewährt?

Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent auf Beiträge bis 300 Euro pro Kind und Jahr. Also maximal 300 Euro Zulage pro Kind. Für die volle Förderung müssen je Kind 300 Euro eingezahlt werden.

Die Kinderzulage gibt es für alle kindergeldberechtigten Kinder. In der Regel bis zum Abschluss der Schule, bei Ausbildung oder Studium darüber hinaus, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

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Info

Für Familien entsteht dadurch ein enormer Förderhebel. Wenn wir die Tabelle von vorher nehmen, ändert sich bei 2 Kindern die Höhe der Förderung wie folgt: 

Monatlicher Eigenbeitrag Jahresbeitrag Grundzulage Kinderzulage (2 Kinder) Gesamtzulage Förderquote
10 € 120 € 60 € 120 € 180 € 150 %
30 € 360 € 180 € 360 € 540 € 150 %
50 € 600 € 240 € 600 € 840 € 140 %
80 € 960 € 330 € 600 € 930 € 97 %
150 € 1.800 € 540 € 600 € 1.140 € 63 %

Wie sieht der Berufseinsteiger-Bonus für junge Sparer aus?

Wer ein Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus direkt ins Depot. Der Bonus ist einkommensunabhängig und kommt zusätzlich zu den regulären Zulagen.

Wer den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhält, sollte den Effekt bei der Steuer kennen. Der Bonus zählt zur Zulagensumme und fließt damit in die Günstigerprüfung ein. Im ersten Jahr wird also die um 200 Euro erhöhte Zulagensumme mit der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug verglichen. Dadurch kann es passieren, dass die Zulagen im ersten Jahr höher ausfallen als die Steuerersparnis und du keine zusätzliche Steuererstattung bekommst.

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Info

Wie kann ich das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen?

Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist neben den Zulagen die zweite große Förderung. Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulageanspruch lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Die Günstigerprüfung entscheidet dann automatisch, ob Zulagen oder Steuerersparnis vorteilhafter sind.

Was bedeutet die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?

Die Günstigerprüfung ist ein automatisches Verfahren, das garantiert, immer den höchsten Fördervorteil zu bekommen – ohne dass du selbst rechnen musst.

So funktioniert es: Das Finanzamt berechnet zuerst die Zulagensumme (Grundzulage, Kinderzulagen, ggf. Berufseinsteigerbonus). Dann berechnet es, wie hoch die Steuerersparnis wäre, wenn die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen würden. Der höhere Betrag gewinnt. 

Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, gibt es den Differenzbetrag zusätzlich. Ist die Zulagensumme höher, bleibt es bei den Zulagen.

Ein Beispiel: Ein Gutverdiener mit 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 42 Prozent Grenzsteuersatz zahlt 1.800 Euro in sein Altersvorsorgedepot ein und erhält 540 Euro Grundzulage. Zusammen mit der Zulage sind 2.340 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 983 Euro. Da die 540 Euro Zulage bereits geflossen sind, erstattet das Finanzamt die Differenz von 443 Euro zusätzlich über die Steuererklärung. Die Gesamtförderung liegt damit bei 983 Euro statt nur 540 Euro.

In der Praxis bedeutet das: Bei niedrigen und mittleren Einkommen dominieren die Zulagen. Bei hohen Grenzsteuersätzen ab etwa 42 Prozent wird der Sonderausgabenabzug attraktiver, weil die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt. Das System adressiert damit automatisch unterschiedliche Einkommensgruppen optimal.

Martin Schmidt
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Bis zu welcher Höhe kann ich Beiträge als Sonderausgaben geltend machen?

Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug beträgt 1.800 Euro Eigenbeitrag plus den jeweiligen Zulageanspruch. Ohne Kinder und ohne mittelbar zulageberechtigten Ehepartner ergibt sich ein Höchstbetrag von 2.340 Euro (1.800 Euro plus 540 Euro Grundzulage).

Die jährliche Einzahlungsgrenze in einen Altersvorsorgevertrag liegt bei 6.840 Euro. Beiträge über 1.800 Euro sind nicht als geförderte Sonderausgaben absetzbar, profitieren aber von der Steuerfreiheit in der Ansparphase.

Wenn die Grenze von 1.800 Euro + Zulagen erreicht ist, empfehlen wir andere Formen der Vorsorge, da diese steuerlich als auch fördertechnisch deutlich sinnvoller sind.

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Wie trage ich das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung ein?

Die Eintragung läuft über die Anlage AV (Altersvorsorge) der Einkommensteuererklärung. Der Anbieter stellt jährlich eine Bescheinigung nach § 92 EStG aus, die alle relevanten Daten enthält: geleistete Beiträge, Zulageanspruch, Informationen für die Günstigerprüfung. Diese Daten werden in der Regel auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Erträge im Altersvorsorgedepot (Dividenden, Kursgewinne) musst du während der Ansparphase nicht in der Steuererklärung angeben, sie sind komplett steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen steuerlich relevant.

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Info

Welche Steuervorteile gibt es während der Ansparphase?

Zwei Steuerprivilegien wirken in der Ansparphase des Altersvorsorge-Depots zusammen: die komplette Steuerfreiheit der Erträge und die mögliche Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug. Diese Förderung gibt es bei keinem klassischen ETF-Depot.

Müssen auf Kursgewinne und Dividenden im Depot Steuern gezahlt werden?

Nein. Während der gesamten Ansparphase fallen keine Steuern auf Kursgewinne, Dividenden oder sonstige Erträge im Altersvorsorgedepot an. 

Ein konkretes Beispiel: Bei 150 Euro monatlich über 30 Jahre und 7 Prozent Rendite kommen im Altersvorsorgedepot rund 166.000 Euro zusammen. In einem normalen ETF-Depot bleiben nach Vorabpauschale und finaler Abgeltungsteuer rund 139.000 Euro. Der Unterschied von rund 27.000 Euro entsteht allein durch die steuerfreie Ansparphase.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für das Altersvorsorgedepot?

Nein, der Sparerpauschbetrag spielt für das Altersvorsorgedepot keine Rolle. Da in der Ansparphase keine steuerpflichtigen Kapitalerträge entstehen, gibt es nichts, wogegen sich der Pauschbetrag verrechnen ließe. Auch in der Auszahlungsphase greift er nicht, weil die Leistungen als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG behandelt werden – nicht als Kapitalerträge.

Der Sparerpauschbetrag bleibt aber für andere Kapitalanlagen relevant: normale ETF-Depots, Sparkonten, Einzelaktien. Für das Altersvorsorgedepot ist kein Freistellungsauftrag nötig.

Martin Schmidt
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Welche Möglichkeiten der Auszahlungen gibt es? 

Die Auszahlung kann frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen (oder früher, wenn eine gesetzliche Rente bezogen wird). Zur Auswahl stehen:

  • Lebenslange Rente
  • Auszahlungsplan
  • Teilkapitalauszahlung 

Ab wann kann das Geld ausgezahlt werden?

Die Auszahlungsphase darf frühestens ab dem 65. Lebensjahr oder bei Beginn einer gesetzlichen Altersrente starten, und sie muss spätestens mit dem 70. Lebensjahr beginnen. Der Anbieter muss ein Zeitfenster von mindestens fünf Jahren einräumen, in dem du den genauen Startpunkt frei wählen kannst.

Eine Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr löst die Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile aus. Es sei denn, es handelt sich um eine gesetzlich erlaubte Verwendung wie Wohneigentum oder den Todesfall.

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Info

Was sind die Unterschiede zwischen Auszahlungsplan und lebenslanger Rente?

Beim Auszahlungsplan wird die Höhe der monatlichen Auszahlung zu Beginn festgelegt und dann in regelmäßigen Abständen (maximal alle drei Jahre) neu berechnet. Dabei werden jeweils mindestens 80 Prozent des noch vorhandenen Kapitals durch die verbleibende Laufzeit geteilt. Am Ende der Laufzeit wird ein etwaiges Restkapital ausgezahlt. Zusätzlich ist zu Beginn der Rentenphase eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich.

Aspekt Lebenslange Rente Auszahlungsplan (bis mind. 85)
Zahlungsdauer Bis zum Tod Fester Zeitraum, mindestens bis 85
Langlebigkeitsrisiko Abgesichert Nicht abgesichert
Restkapital bei Tod Nur mit Rentengarantiezeit Vererbbar
Renditechancen nach Start Keine, feste Rente Kapital bleibt teilweise investiert und erwirtschaftet Rendite

Wie wird die Auszahlung im Ruhestand besteuert?

In der Auszahlungsphase hängt die Besteuerung davon ab, ob die zugrunde liegenden Beiträge gefördert oder nicht gefördert waren. Geförderte Beiträge werden voll besteuert, nicht geförderte Beiträge profitieren von günstigeren Regeln.

Was ist die nachgelagerte Besteuerung und wie funktioniert sie?

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: In der Ansparphase sparst du Steuern (durch Zulagen und Sonderausgabenabzug), im Gegenzug werden die Rentenzahlungen im Alter versteuert. Das Prinzip gilt auch für die Basisrente.

Leistungen aus geförderten Beiträgen (bis 1.800 Euro plus Zulagen) werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, liegt auch der Steuersatz niedriger. 

Die Steuervorteile in der Ansparphase übersteigen in den allermeisten Fällen die spätere Steuerbelastung. Der Nettoeffekt ist dadurch meist positiv.

Für nicht geförderte Beiträge über 1.800 Euro wird es sogar noch günstiger:

  • Bei Rentenzahlungen gilt die Ertragsanteilsbesteuerung – nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig.
  • Bei Einmalzahlungen nach 12 Jahren Laufzeit und Mindestalter greift das Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte der Gewinne ist steuerpflichtig.

Wie wird die Ertragsanteilsbesteuerung bei der Rente berechnet?

Für Rentenzahlungen aus nicht geförderten Beiträgen (Einzahlungen über 1.800 Euro pro Jahr) greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Dabei wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz – der sogenannte Ertragsanteil. Die Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.

Alter bei Rentenbeginn Steuerpflichtiger Ertragsanteil
60 Jahre 22 %
63 Jahre 20 %
65 Jahre 18 %
67 Jahre 17 %
70 Jahre 15 %

Beispiel: Ein Sparer zahlt jährlich 3.000 Euro ein, davon 1.800 Euro gefördert und 1.200 Euro ungefördert. Bei Rentenbeginn mit 67 stammen von seiner Monatsrente, die insgesamt 692 Euro beträgt, 415 Euro aus dem geförderten Topf, die voll besteuert werden.

Die 277 Euro aus dem ungeförderten Topf werden nur mit dem Ertragsanteil von 17 Prozent besteuert, also sind davon lediglich 47 Euro mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.

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Info

Was passiert steuerlich beim Auszahlungsplan bis 85?

Beim Auszahlungsplan wird das Kapital über einen festen Zeitraum – mindestens bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Ein Teil bleibt dabei investiert und kann weiter wachsen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Förderung der zugrunde liegenden Beiträge.

Beim Auszahlungsplan gelten dieselben steuerlichen Regeln wie bei der lebenslangen Rente. Der Anteil aus geförderten Beiträgen wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der Anteil aus ungeförderten Beiträgen nur mit dem Ertragsanteil. Entscheidend ist also nicht die Auszahlungsform, sondern ob die zugrunde liegenden Beiträge gefördert wurden oder nicht.

Welche Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge fallen im Alter an?

Neben der Einkommensteuer müssen gesetzlich Krankenversicherte auch Sozialversicherungsbeiträge auf Rentenleistungen aus dem Altersvorsorgedepot einplanen.

Müssen auf die Rente Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden?

Ja, gesetzlich Krankenversicherte zahlen auf Rentenzahlungen aus dem Altersvorsorgedepot den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Der Beitragssatz liegt bei rund 14,6 Prozent plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (ca. 1,7 Prozent) für die Krankenversicherung und rund 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung – insgesamt also knapp 20 Prozent. Privat Krankenversicherte sind nicht betroffen, da ihre Beiträge einkommensunabhängig sind.

Wie viel sollte ich in mein Altersvorsorgedepot einzahlen?

Die volle staatliche Förderung schöpfst du mit 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr aus. Das ist für die meisten die sinnvolle Zielmarke, weil hier Grundzulage, Kinderzulagen und Sonderausgabenabzug voll greifen. Wie viel Förderung am Ende rausspringt, hängt von deinem Grenzsteuersatz und der Zahl deiner Kinder ab. Je höher dein Steuersatz und je mehr kindergeldberechtigte Kinder, desto größer der Fördervorteil.

Kann die Einzahlung jährlich angepasst oder ausgesetzt werden?

Ja, das Altersvorsorgedepot bietet volle Flexibilität bei den Einzahlungen. Du kannst deine Sparrate jährlich anpassen, erhöhen, reduzieren oder komplett aussetzen – ohne den Vertrag kündigen zu müssen. Das bestehende Kapital bleibt investiert und profitiert weiter von der Steuerstundung..

Wann ist ein ungeförderter ETF-Sparplan die bessere Wahl?

Ein ungeförderter ETF-Sparplan ist sinnvoller, wenn du jederzeit flexibel auf dein Kapital zugreifen musst. Das Altersvorsorgedepot ist ein Sperrdepot – das Geld steht im Normalfall erst ab dem 65. Lebensjahr zur Verfügung. Wer in 10 Jahren eine Immobilie kaufen oder eine berufliche Auszeit finanzieren will, braucht dafür ein normales Depot.

Auch bei sehr hohen Einkommen ohne Kinder und kurzer verbleibender Erwerbsphase kann die Zulagenförderung relativ gering ausfallen. Und unter 120 Euro Jahresbeitrag gibt es gar keine Grundzulage. 

Die Empfehlung aus der Praxis: Beides kombinieren. Das Altersvorsorgedepot für die langfristige, geförderte Altersvorsorge, einen ungeförderten ETF-Sparplan für Flexibilität, mittelfristige Anlagen und Liquiditätsreserve.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Wie flexibel ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot bietet mehr Flexibilität als die meisten Riester-Verträge, bleibt aber ein Sperrdepot mit Einschränkungen beim Zugriff vor dem Ruhestand.

Kann während der Ansparphase der Anbieter gewechselt werden?

Ja, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ist ein Anbieterwechsel möglich. Das Kapital wird direkt auf den neuen Anbieter übertragen, Zulagen, Steuervorteile und bisherige Förderung bleiben erhalten.

In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der alte Anbieter Übertragungskosten von maximal 150 Euro erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung kostenfrei. Das zwingt die Anbieter zu guten Konditionen und gutem Service.

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Info

Darf das Guthaben für eine Immobilie verwendet werden?

Ja, sofern der Vertrag diese Option vorsieht. Das geförderte Kapital lässt sich für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums verwenden. Auch die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder einer energetischen Sanierung ist möglich. Der entnommene Betrag muss mindestens 3.000 Euro betragen.

Die Entnahme führt zu einer nachgelagerten Besteuerung des entnommenen Betrags, kann aber über ein fiktives Wohnförderkonto gestreckt werden. Eine Teilentnahme ist möglich, der Rest bleibt im Depot.

Martin Schmidt
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Was passiert bei vorzeitiger Entnahme oder Kündigung?

Eine vorzeitige Entnahme außerhalb der gesetzlich erlaubten Verwendungen (Wohneigentum, Todesfall) gilt als „schädliche Verwendung". 

Die Konsequenz: Alle erhaltenen Zulagen und die steuerlichen Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden. Das macht eine vorzeitige Kündigung wirtschaftlich sehr unattraktiv.

In einer finanziellen Notlage ist die Beitragsaussetzung fast immer die bessere Option: Das Kapital bleibt investiert, profitiert weiter von der Steuerfreiheit und -förderung, und es muss nichts zurückgezahlt werden.

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Info

Ist das angesparte Vermögen vor Pfändung geschützt?

Ja, Altersvorsorgeguthaben ist nach § 851c ZPO (Zivilprozessordnung) in bestimmten Fällen vor Pfändung geschützt – etwa bei Insolvenz. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber ungeförderten Depots, die in der Regel nicht vor Pfändung geschützt sind.

Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Du kannst sie weiterführen, beitragsfrei stellen oder ins Altersvorsorgedepot übertragen. Dabei gibt es eine wichtige Einschränkung zu beachten.

Kann ein Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen werden?

Ja, das bisherige Riester-Kapital lässt sich auf ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot übertragen, ohne dass bisherige Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Das ist besonders sinnvoll, wenn der alte Riester-Vertrag hohe Kosten hat oder kaum Rendite abwirft.

Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei hohen Kosten, niedriger Rendite oder intransparenten Bedingungen des alten Vertrags. Viele Riester-Verträge haben Effektivkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent.

Bei guten bestehenden Riester-Konditionen (niedrige Kosten, solide Rendite, attraktive Garantien) kann die Weiterführung sinnvoller sein. Die Entscheidung hängt vom individuellen Vertrag ab.

Ob sich dein bestehender Vertrag noch lohnt, oder ob ein Wechsel sinnvoll ist, kannst du in unserem Vertrags-Check herausfinden.

Martin Schmidt
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Kann das Altersvorsorgedepot vererbt werden?

Ja, das Guthaben im Altersvorsorgedepot ist vererbbar, jedoch mit bestimmten Einschränkungen. Alle Details findest du in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot vererben.

Wie wird das Guthaben im Todesfall behandelt?

Bei Tod in der Ansparphase geht das gesamte Guthaben auf die Erben über. Die Erben haben zwei Optionen: 

  • Auszahlung des Kapitals 
  • Übertragung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag 

Welche steuerlichen Folgen hat die Vererbung?

Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, ob die Erben das Kapital auszahlen lassen oder auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen:

Bei Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners bleiben Zulagen und Steuervorteile erhalten, sofern die Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben. 

Bei normaler Auszahlung (nicht Übertragung an den Ehepartner) oder an andere Erben werden die geförderten Beiträge als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG nachgelagert besteuert, und Zulagen sowie Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. 

Zusätzlich kann Erbschaftsteuer anfallen, sofern die Freibeträge überschritten werden. Die bereits gezahlte Einkommensteuer wird dabei angerechnet, sodass eine echte Doppelbesteuerung weitgehend vermieden wird.

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Info

Kann eine Hinterbliebenenabsicherung eingebaut werden?

Ja, bei der lebenslangen Rente lässt sich eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren. Bei Tod innerhalb dieser Zeit werden die Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen fortgesetzt. Beim Auszahlungsplan ist das Restkapital ohnehin vererbbar, eine zusätzliche Absicherung ist dort nicht nötig.

Steuerlich gilt: Die fortgesetzten Rentenzahlungen werden nachgelagert besteuert, also mit dem persönlichen Steuersatz des Hinterbliebenen. Der geförderte Anteil ist voll steuerpflichtig, der ungeförderte nur mit dem Ertragsanteil.

Was muss bei einem Leben im Ausland beachtet werden?

Hier muss zwischen zwei Phasen unterschieden werden: dem Wohnsitz im Ausland während der Erwerbsphase und dem Umzug ins Ausland im Ruhestand.

Ausland in der Erwerbsphase

Wer während der Ansparphase im EU- oder EWR-Ausland lebt und weiter Zulagen erhalten möchte, muss Pflichtmitglied im gesetzlichen Rentensystem seines Wohnsitzlandes sein und in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Für das Altersvorsorgedepot ist diese erweiterte EU-Auslandsregelung erst ab 2028 geplant. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU oder des EWR entfällt die Förderberechtigung in der Regel, und erhaltene Zulagen sowie Steuervorteile können zurückgefordert werden. Das Kapital bleibt aber im Depot erhalten.

Ausland im Ruhestand

Wer erst im Ruhestand ins Ausland zieht, hat die Ansparphase bereits abgeschlossen, die Förderung ist also schon geflossen. Bei einem Wohnsitz innerhalb der EU oder des EWR bleiben die Auszahlungen unproblematisch. Bei einem Umzug in ein Drittland richtet sich die Besteuerung der Auszahlungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland. In manchen Fällen können auch hier erhaltene Förderungen zurückgefordert werden. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Steuerberater ist deshalb ratsam.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist steuerlich eines der attraktivsten Vorsorgeprodukte, die es in Deutschland je gab. In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, Dividenden oder Umschichtungen an. Dieser Steuerstundungseffekt sorgt über Jahrzehnte für einen spürbaren Renditehebel gegenüber einem normalen Depot.

In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung: Der geförderte Anteil wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der ungeförderte Anteil nur mit dem Ertragsanteil oder über das Halbeinkünfteverfahren. Ob sich daraus unterm Strich ein Vorteil ergibt, hängt entscheidend vom persönlichen Steuersatz im Ruhestand ab. Wer im Alter weniger verdient als im Berufsleben, profitiert am stärksten.

Genau hier liegt die Komplexität: Zulagen, Günstigerprüfung, geförderte und ungeförderte Töpfe, Ertragsanteilsbesteuerung und das Zusammenspiel mit anderen Formen der Altersvorsorge wie Rürup-Rente und bAV ergeben eine Vielzahl von Stellschrauben. Wer hier einen Fehler macht, verschenkt Förderung oder zahlt im Alter unnötig Steuern. Deshalb lohnt sich vor dem Abschluss ein Gespräch mit einem Experten, der deine individuelle Situation durchrechnet und die steuerlich optimale Strategie aufzeigt.

Ø 167.582 Euro stehen dir an Förderung für deine Altersvorsorge zu

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten deine Altersvorsorge fördern zu lassen. Mache jetzt unseren Check.

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Häufige Fragen

Wo trage ich das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge trägst du in der Anlage AV deiner Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch und ermittelt, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug für dich günstiger sind. Voraussetzung ist ein gestellter Dauerzulagenantrag und die hinterlegte Steuer-ID beim Anbieter.

Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?

In der Ansparphase wachsen Erträge steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Dividenden an. In der Auszahlungsphase werden die geförderten Anteile mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Ungeförderte Beiträge über 1.800 Euro profitieren vom Halbeinkünfteverfahren, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und mindestens 5 Jahre Einzahlungen geleistet wurden.

Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?

Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert. In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer an. Erst in der Auszahlungsphase zahlst du Steuern, der geförderte Anteil voll mit dem persönlichen Steuersatz, der ungeförderte Anteil günstiger. Da dein Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, entsteht unterm Strich ein Vorteil.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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