Zuletzt aktualisiert:
21.9.2026

Altersvorsorgedepot für Beamte: Förderung, Kosten und Rechenbeispiele

Die Beamtenpension deckt selten den vollen Bedarf. Wie du die Lücke ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot schließt, inklusive Zulagen, Steuervorteil und Rechenbeispielen.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
Altersvorsorgedepot für Beamte: Förderung & Kosten 2027
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Ab dem 1. Januar 2027 steht dir das Altersvorsorgedepot als staatlich gefördertes Instrument zur Verfügung. Es löst die Riester-Rente ab und erlaubt die Anlage in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
  • Alle Beamtengruppen sind förderberechtigt – Bundes- und Landesbeamte, verbeamtete Lehrer, Polizisten, Richter und Berufssoldaten. Entscheidend ist dein Beamtenstatus, nicht deine Besoldungsgruppe.
  • Die Ansparphase ist vollständig steuerfrei. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr werden durch eine proportionale Grundzulage (bis 540 Euro) und Kinderzulagen (bis 300 Euro pro Kind) gefördert. Darüber hinaus kannst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen.
  • Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und bietet dir die Wahl zwischen einem Auszahlplan bis mindestens 85, einer lebenslangen Rente und einer optionalen Teilkapitalentnahme von bis zu 30 % zu Beginn.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es mit dem Altersvorsorgedepot eine neue, staatlich geförderte Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Es verbindet die Renditechancen von ETFs und Fonds mit Zulagen und Steuervorteilen und richtet sich an einen breiten Personenkreis, darunter ausdrücklich auch Beamte. Für Beamtinnen und Beamte lohnt sich ein genauer Blick, denn ihre Versorgungssituation unterscheidet sich grundlegend von der anderer Arbeitnehmer.

Warum gerade Beamte vorsorgen sollten

Auf den ersten Blick scheinen Beamte bestens abgesichert, die Pension gilt als sicher und fällt höher aus als die gesetzliche Rente. Der Schein trügt aber. Der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % gilt nur nach 40 vollen Dienstjahren und nur bezogen auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nicht auf das letzte Netto. 

Die meisten Beamten erreichen diesen Satz nie, real liegt er eher bei 66 bis 67 %. Wer spät verbeamtet wurde, in Teilzeit gearbeitet hat oder in Elternzeit war, landet schnell darunter. Dazu kommen die im Ruhestand oft steigenden PKV-Beiträge. So entsteht eine Versorgungslücke, die bei vielen Beamten 20 bis 30 % des letzten Nettos erreicht.

Hinzu kommt die politische Entwicklung. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 empfohlen, künftige Kürzungen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Beschlossen ist nichts, laufende Pensionen genießen Vertrauensschutz. 

Für heute jüngere Beamte ist die Richtung aber klar erkennbar: Das künftige Versorgungsniveau dürfte eher sinken als steigen. Genau deshalb wird eine ergänzende private Vorsorge für Beamte immer wichtiger, und das Altersvorsorgedepot kann dafür ein passender Baustein sein.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Was ist das Altersvorsorgedepot und wie funktioniert es?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der Fonds und ETFs in einem steuerfreien Depot vereint. Anders als die bisherige Riester-Rente verzichtet es auf eine verpflichtende Beitragsgarantie und setzt stattdessen auf renditeorientierte Kapitalmarktanlage. Ab dem 1. Januar 2027 können Beamte, Arbeitnehmer und erstmals auch Selbstständige ein solches Depot eröffnen.

Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von einem normalen Depot?

Der Unterschied ist grundlegend und betrifft 4 Bereiche: 

  • Besteuerung
  • Förderung
  • Verfügbarkeit 
  • Produktregulierung

Besteuerung 

Im normalen Depot fällt auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne Abgeltungsteuer an, laufend in jedem Jahr. Im Altersvorsorgedepot entfallen Abgeltungsteuer und Vorabpauschale komplett, solange die Ansparphase läuft. Erst bei der Auszahlung im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung. 

Dieser Steuerstundungseffekt wirkt über 30 oder 40 Jahre enorm, weil der Zinseszinseffekt auf das gesamte Kapital wirkt und nicht nur auf den Teil nach Steuern.

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Förderung

Das Altersvorsorgedepot bringt eine Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, dazu Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und den Sonderausgabenabzug. Ein normales Depot wird nicht gefördert. Genau diese Zulagen und Steuervorteile heben die effektive Rendite deutlich über die eines ungeförderten Depots.

Verfügbarkeit

Das normale Depot ist jederzeit frei verfügbar, du kommst ohne Konsequenzen an dein Geld. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen auf die Altersvorsorge ausgelegt. Zivilrechtlich kommst du zwar auch hier heran, eine vorzeitige Entnahme außerhalb der Förderzwecke ist aber förderschädlich und löst die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile aus. Die reguläre, geförderte Auszahlung beginnt frühestens mit 65.

Produktregulierung

Ein normales Depot kennt keine Vorgaben, du kannst in alle Wertpapiere, Kryptos oder auch Hebelzertifikate investieren. Das Altersvorsorgedepot ist staatlich zertifiziert. Die zugelassenen Anlagen sind über eine Positivliste geregelt, erlaubt sind breit gestreute Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5. (Klassische ETFs wie der MSCI World, etc.) 

Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen:

Aspekt Altersvorsorgedepot Normales Depot
Staatliche Zulagen Bis 540 € Grundzulage plus Kinderzulagen Keine
Sonderausgabenabzug Eigenbeitrag bis 1.800 € plus Zulagen absetzbar Nicht möglich
Besteuerung Ansparphase Steuerfrei Abgeltungsteuer und Vorabpauschale
Besteuerung Auszahlung Nachgelagert als sonstige Einkünfte Bereits versteuert
Verfügbarkeit Möglich, aber förderschädlich Jederzeit frei
Zulässige Anlagen Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 Alle Wertpapiere
Zertifizierung Staatlich vorgeschrieben Keine

Welche Wertpapiere sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Im Altersvorsorgedepot sind Investmentfonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 (von insgesamt 7) zulässig. 

  • Risikoklassen 1–2: Geldmarktfonds, kurzlaufende Staatsanleihen, sehr schwankungsarm
  • Risikoklassen 3–5: Globale Aktien-ETFs wie der MSCI ACWI oder FTSE All-World, Mischfonds, Anleihefonds mit längerer Laufzeit

Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Zertifikate, Hebelprodukte und Kryptowährungen. Diese Beschränkung stellt sicher, dass dein Altersvorsorgevermögen breit gestreut bleibt. 

Besonders wichtig: Umschichtungen zwischen erlaubten Fonds sind während der Ansparphase steuerfrei. In jungen Jahren ist eine hohe Aktienfondsquote möglich. Vor dem Ruhestand erfolgt die schrittweise Umschichtung in risikoärmere Fonds, ganz ohne Steuerabzug auf Kursgewinne. Das ermöglicht eine echte Lebenszyklus Strategie, die in der Kapitalmarktforschung als besonders effizient gilt.

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Info

Was ist das staatliche Standarddepot?

Das Standarddepot ist die gesetzlich vorgesehene Einstiegslösung im Altersvorsorgedepot: maximal einfach, mit einem klaren Kostendeckel. Jeder Anbieter muss es anbieten, zusätzlich ist ein öffentlich getragenes Standarddepot geplant.

Es besteht aus zwei Fonds, einem risikoarmen und einem chancenorientierten. Die Aufteilung und das spätere Rebalancing übernimmt der Anbieter automatisch nach gesetzlichen Vorgaben, meist über ein Lebenszyklusmodell, das mit näher rückendem Ruhestand sicherer wird.

Bin ich als Beamter überhaupt förderberechtigt?

Ja, alle Beamten, deren Altersversorgung über die Beamtenversorgung läuft, sind förderberechtigt. Die Reform übernimmt die bisherige Riester-Logik und modernisiert sie: Dein Beamtenstatus bleibt das entscheidende Kriterium, nicht dein Einkommen oder deine Besoldungsgruppe.

Welche Beamtengruppen erhalten die Förderung?

Förderberechtigt sind nach § 10a Absatz 1 EStG alle Beamten auf Lebenszeit, auf Probe und auf Widerruf, unabhängig von Laufbahn, Besoldungsgruppe oder Dienstherr. Das umfasst:

  • Bundesbeamte und Landesbeamte aller Besoldungsgruppen (A2 bis A16, B- und R-Besoldung)
  • Richterinnen und Richter
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Beamte in kommunalen Dienstverhältnissen
  • Beamte, die ohne Besoldung beurlaubt sind, aber eine Versorgungsanwartschaft behalten

Die Beamtenversorgung gilt im System der deutschen Altersvorsorge als „gleichgestellte Grundversorgung". Daten der Zentralstelle für Altersvermögen (ZfA) zeigen, dass bereits rund 620.000 Beamte eine Zulagenförderung im bisherigen Riester System erhalten. Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Beamtenstatus sind ebenfalls förderberechtigt, allerdings über ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Info

Wie funktioniert die Ansparphase im Altersvorsorgedepot als Beamter?

In der Ansparphase baust du Vermögen auf: Deine Eigenbeiträge fließen ein, der Staat legt Zulagen obendrauf, und das Kapital wird in den gewählten Fonds und ETFs angelegt. Alle Kapitalerträge bleiben steuerfrei.

Wie wird das Geld im Depot angelegt?

Eigenbeiträge und staatliche Zulagen fließen gemeinsam in das Depot und werden in die vertraglich festgelegten Fonds und ETFs investiert. Im Standarddepot übernimmt der Anbieter die Anlageentscheidung nach gesetzlichen Vorgaben. In einem individuellen Altersvorsorgedepot wählst du selbst aus den zulässigen Fonds und bestimmst deine eigene Aktienfondsquote.

Drei Produktvarianten stehen dir zur Wahl:

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Volle Aktienfondsquote möglich, höchstes Renditepotenzial, kein Garantieschutz
  • Altersvorsorgedepot mit 80 % Beitragsgarantie: Mindestens 80 % deiner Einzahlungen sind zum Rentenbeginn garantiert, die Aktienquote ist dadurch reduziert
  • Altersvorsorgedepot mit 100 % Beitragsgarantie: Vollständiger Kapitalschutz, aber deutlich geringere Renditechancen

Kann ich die Sparrate flexibel anpassen?

Ja, die Reform ist bewusst auf Flexibilität ausgelegt. Der Mindesteigenbeitrag für die Zulagenförderung beträgt lediglich 120 Euro pro Jahr. Solange du diese Schwelle erreichst, hast du Anspruch auf Grund- und Kinderzulage. Wer darunter bleibt, verliert die Zulagenförderung für das Jahr komplett.

Nach oben hin sind Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Allerdings werden nur die ersten 1.800 Euro durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert. Wenn du mehr in deine Altersvorsorge investieren möchtest, solltest du lieber andere Formen der Altersvorsorge vorziehen. Nähere Infos, welche anderen Formen es gibt, findest du in unserem Artikel dazu.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Wie funktioniert die staatliche Förderung konkret und wie hoch ist diese?

Die Förderung besteht aus 3 Bausteinen: der proportionalen Grundzulage, der Kinderzulage und dem Berufseinsteigerbonus. Dazu kommt der Sonderausgabenabzug, der über die Steuererklärung wirkt. 

Wie funktioniert die Grundzulage?

Die Grundzulage ist proportional zu deinem Eigenbeitrag: Je mehr du einzahlst, desto höher die Zulage. Die Staffelung im Detail:

  • Erste 360 Euro Eigenbeitrag: 50 % Zulage, also bis zu 180 Euro
  • Beiträge von 360,01 bis 1.800 Euro: 25 % Zulage, also bis zu 360 Euro
  • Maximale Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag: 540 Euro

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr beträgt die maximale Grundzulage 540 Euro. Die Grundzulage ist einkommensunabhängig. Ob A9 oder A16, bei gleichem Eigenbeitrag fällt die Zulage identisch aus. Der bei Riester noch geltende einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag von 4 % der Vorjahresbezüge entfällt komplett. Das ist gerade für Beamte höherer Besoldungsgruppen ein Vorteil, die früher einen hohen Eigenbeitrag leisten mussten, um die volle Förderung zu bekommen.

Ein konkretes Beispiel: Ein Beamtenanwärter zahlt 1.200 Euro im Jahr ein und erhält 390 Euro Grundzulage, also eine sofortige Förderung von rund 32 %. Mit dem Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, den es einmalig für unter 25-Jährige gibt, fließen im ersten Jahr 1.790 Euro ins Depot, obwohl der Anwärter nur 1.200 Euro selbst eingezahlt hat.

Wie hoch fällt die Kinderzulage aus?

Pro kindergeldberechtigtem Kind beträgt die Kinderzulage bis zu 300 Euro im Jahr. Sie funktioniert als 1:1-Matching auf deinen Eigenbeitrag, das heißt, für die volle Zulage von 300 Euro musst du pro Kind mindestens 300 Euro selbst einzahlen. Bei zwei Kindern sind das 600 Euro Eigenbeitrag für die vollen 600 Euro Kinderzulage.

Ein konkretes Beispiel: Eine verbeamtete Lehrerin mit zwei Kindern zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Sie erhält 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulagen (zweimal 300 Euro). Insgesamt fließen 2.940 Euro ins Depot, bei nur 1.800 Euro eigenem Aufwand. Die reine Zulagenförderquote liegt bei 63 %. Die Kinderzulage ist wie die Grundzulage einkommensunabhängig, auch Beamte im höheren Dienst erhalten sie in voller Höhe.

Wie funktioniert der Steuervorteil als Beamter? 

Neben den Zulagen gibt es eine zweite, für viele Beamte noch wichtigere Förderkomponente: den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. 

Gerade für kinderlose Beamte im höheren Dienst ist dieser steuerliche Vorteil besonders spannend.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Wie hoch ist der Sonderausgabenabzug?

Altersvorsorgeaufwendungen, also Eigenbeitrag plus die zustehende Zulage, sind jedes Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Der Sonderausgabenabzug reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und wirkt mit deinem individuellen Grenzsteuersatz.

Ein konkretes Beispiel: Eine A13-Beamtin aus Bayern ohne Kinder zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag ein und erhält 540 Euro Grundzulage. Ihre absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen betragen damit 2.340 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 38 % ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 889 Euro. Da die Grundzulage von 540 Euro bereits geflossen ist, gewährt das Finanzamt über die Günstigerprüfung die Differenz von 349 Euro zusätzlich. Insgesamt kommt die Beamtin so auf 889 Euro Förderung, also mehr als die reine Zulage.

Was bedeutet die Günstigerprüfung für Beamte?

Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vergleich, den das Finanzamt bei der Veranlagung durchführt. Du musst nicht selbst zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug entscheiden, das Finanzamt rechnet von Amts wegen aus, welche Variante für dich günstiger ist.

Konkret berechnet das Finanzamt eine fiktive Einkommensteuer, als ob die Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen würden. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird die Differenz zusätzlich gewährt. In dem Beispiel oben die 349 Euro. 

Wann und wie kannst du dir das Geld als Beamter auszahlen lassen?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Für Beamte mit Pension ergeben sich daraus interessante Kombinationsmöglichkeiten.

Welche Auszahlungsoptionen gibt es?

Drei Hauptoptionen stehen zur Wahl, die sich auch kombinieren lassen:

  • Teilkapitalentnahme bis 30 %: Zu Beginn der Auszahlphase kannst du einmalig bis zu 30 % des Depotwertes entnehmen, etwa zur Tilgung von Immobilienschulden oder für größere Anschaffungen.
  • Auszahlplan bis mindestens 85: Das verbleibende Kapital wird regelmäßig ausgezahlt, bleibt aber am Kapitalmarkt investiert. Die Auszahlhöhe wird mindestens alle drei Jahre neu berechnet.
  • Lebenslange Rente: Der Depotwert wird in eine laufende Rentenzahlung umgewandelt, die bis zum Lebensende läuft, unabhängig vom Alter.

Warum kann die Auszahlung bei Beamten früher starten?

Die Auszahlung ist ans Lebensalter gekoppelt, nicht an den Pensionseintritt. Als Beamter mit Regelaltersgrenze 67 kannst du die Auszahlung deines Altersvorsorgedepots bereits ab 65 beginnen, also zwei Jahre vor dem regulären Pensionseintritt. Das Gesetz erlaubt sogar einen Start vor 65, wenn du bereits eine Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen beziehst. Das betrifft vor allem Polizisten, Feuerwehrleute und andere Beamte mit besonderen Altersgrenzen, die schon mit 62 oder 63 in den Ruhestand treten.

Wer hingegen erst mit 67 in den Ruhestand geht, kann die Auszahlphase bewusst bis 70 verschieben. Das Depot wächst dann bis zu drei Jahre länger, und bei positiver Kapitalmarktentwicklung steigt die spätere Auszahlhöhe entsprechend.

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Info

Wie funktioniert der Auszahlplan bis 85?

Beim Auszahlplan bekommst du monatliche Auszahlungen aus deinem Depot, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Dein Geld bleibt dabei weiter angelegt und arbeitet weiter. Weil der Depotwert schwankt, wird die Höhe der Auszahlung regelmäßig neu berechnet und kann sich mit der Zeit verändern. Für die erste Rate kannst du wählen, ob 80 oder bis zu 100 % deines Depotwerts als Basis dienen. Bleibt am Ende noch Geld übrig, bekommst du es in einer Schlusszahlung ausgezahlt.

Was bringt die lebenslange Rentenoption?

Die lebenslange Rente schützt dich vor dem Langlebigkeitsrisiko, also der Gefahr, dass dein Geld aufgebraucht ist, bevor du stirbst. Die Kombination aus Beamtenpension und lebenslanger Rente aus dem Altersvorsorgedepot schafft eine besonders stabile Einkommensbasis, weil beide bis zum Lebensende gezahlt werden.

Bei der Ausgestaltung gibt es grob zwei Wege. Bei der klassischen Leibrente steht die Höhe von Anfang an fest, gleichbleibend oder leicht steigend, und ist garantiert. Bei der fondsgebundenen Leibrente bleibt ein Teil des Kapitals weiter am Kapitalmarkt investiert, was höhere Renditechancen bietet, aber auch bedeutet, dass die Rentenhöhe schwanken kann. Welche Variante besser passt, hängt davon ab, wie viel Sicherheit du im Ruhestand brauchst.

Wenn du eine gesicherte Pension hast, ist der Auszahlplan oft die bessere Wahl als die lebenslange Rente. Die Pension deckt deinen Grundbedarf, und der Auszahlplan gibt dir bis 85 mehr Flexibilität und die Chance auf zusätzliche Rendite am Kapitalmarkt.

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Wie wird die Auszahlung besteuert?

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase fallen keine Steuern an, in der Auszahlphase werden die Leistungen als sonstige Einkünfte versteuert und addieren sich neben der Beamtenpension zu deinem zu versteuernden Einkommen.

Welcher Teil der Auszahlung ist steuerpflichtig?

Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot sind nach § 22 Nummer 5 EStG in voller Höhe als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen. (Also die 1.800 plus Zulagen).

Da die meisten Einzahlungen durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert werden, wird der Großteil der Auszahlungen voll besteuert.

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Info

Die Leistung aus dem Altersvorsorgedepot addiert sich zu deiner Beamtenpension. Da dein Steuersatz im Ruhestand typischerweise niedriger ist als im aktiven Dienst, profitierst du bei der nachgelagerten Besteuerung: Du sparst Steuern in den einkommensstarken Jahren und zahlst weniger in den einkommensschwächeren Ruhestandsjahren.

Was passiert steuerlich bei Kapitalentnahmen?

Bei Teilkapitalentnahme von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlphase wird der geförderte Teil ebenfalls in voller Höhe als Einkommen im Auszahljahr besteuert. Das kann in diesem Jahr zu einer höheren Steuerbelastung führen, besonders wenn parallel Beamtenpension und weitere Einkünfte bestehen.

Was passiert steuerlich mit dem nicht geförderten Teil?

Zahlst du über die geförderten 1.800 Euro plus Zulagen hinaus ein, wird dieser Teil bei der Auszahlung günstiger besteuert. Da du ihn aus bereits versteuertem Einkommen geleistet hast, wird nicht der ganze Betrag besteuert, sondern nur der Gewinn. Bei einer Kapitalauszahlung greift dann das Halbeinkünfteverfahren, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Bei einer lebenslangen Rente wird nur der niedrige Ertragsanteil versteuert. Beides ist meist günstiger als die Abgeltungsteuer im freien Depot.

Fallen auch Krankenversicherungsbeiträge an?

Die Antwort hängt von deinem Versicherungssystem ab. Die meisten Beamten sind beihilfeberechtigt und privat krankenversichert. In der PKV (der privaten Krankenversicherung) richten sich die Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif, nicht nach dem Einkommen. Zusätzliche Alterseinkünfte aus dem Altersvorsorgedepot führen nicht zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen.

Beamte, die hingegen freiwillig gesetzlich versichert sind, zahlen auf ihre Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge, weil in der GKV solche Auszahlungen zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Diese Beiträge schmälern die verfügbare Rente aus dem Depot.

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Lohnt sich das Altersvorsorgedepot trotz Beamtenpension?

Wie groß ist die Versorgungslücke als Beamter?

Die Beamtenpension erreicht nach dem Versorgungsänderungsgesetz maximal 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro Dienstjahr, nach 40 Jahren ist der Höchstsatz erreicht. Ein Beamter der Besoldungsgruppe A14 mit 5.000 Euro Bruttogehalt erhält bei maximalem Ruhegehaltssatz 3.587,50 Euro Ruhegehalt. Auf Nettobasis liegt die Versorgungslücke typischerweise bei 20 bis 30 % des vorherigen Nettoeinkommens.

Wann macht das Depot neben der Pension Sinn?

Das Altersvorsorgedepot macht in praktisch allen Versorgungsszenarien Sinn. Der Unterschied liegt in der Dringlichkeit:

  • Mittlerer Dienst (A6–A9): Die Pension allein reicht oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Das Altersvorsorgedepot ist hier kein Luxus, sondern notwendig.
  • Gehobener Dienst (A9–A13): Die Versorgungslücke ist kleiner, aber bei Familien mit Kindern schließt das Depot genau die Lücke zwischen „es reicht zum Leben" und „wir können uns etwas leisten".
  • Höherer Dienst (A13–A16): Die Pension ist relativ hoch, aber der gewohnte Lebensstandard ebenfalls. Das Depot ermöglicht besondere Wünsche: längere Reisen, Unterstützung der Kinder beim Studium, Teilzeit vor der Pension.

Die Flexibilität bei der Auszahlung macht das Depot besonders wertvoll. Du kannst es gezielt einsetzen: als Brücke in der Phase zwischen Dienst und Pension, als zusätzliches Einkommen im Ruhestand oder als Einmalbetrag zur Entschuldung einer Immobilie.

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Für welche Beamten lohnt sich die Förderung besonders?

Drei Gruppen profitieren am stärksten:

  • Junge Beamte und Anwärter unter 25: Sie erhalten den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, haben bis zu 40 Jahre Laufzeit, und der Zinseszinseffekt wirkt mit voller Kraft. Wer mit 25 anfängt und 150 Euro pro Monat einzahlt, hat mit 65 ein Depot, das ein Vielfaches der reinen Einzahlungen enthält.
  • Beamte mit Kindern: Die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind macht die Gesamtförderquote außergewöhnlich hoch. Bei zwei Kindern und 1.800 Euro Eigenbeitrag fließen über 1.000 Euro Zulagen ins Depot, das sind 60 % Förderung auf den Eigenbeitrag.
  • Beamte im höheren Dienst: Der Grenzsteuersatz von 42 % sorgt dafür, dass der Sonderausgabenabzug die Zulagen deutlich übersteigt. Die effektive Förderquote kann über 50 % des Eigenbeitrags liegen.

Ø 167.582 Euro stehen dir an Förderung für deine Altersvorsorge zu

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten deine Altersvorsorge fördern zu lassen. Mache jetzt unseren Check.

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Jannis und Martin stehen lächelnd nebeneinander, tragen Hemden, vor transparentem Hintergrund.

Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?

Das Altersvorsorgedepot ist kein Riester 2.0, sondern ein grundlegend neues Produkt. Die Unterschiede betreffen Förderung, Anlagefreiheit, Kosten und Flexibilität.

Aspekt Altersvorsorgedepot (ab 2027) Riester Rente (Bestand)
Grundzulage Beitragsproportional, bis 540 € Pauschal 175 €
Kinderzulage Bis 300 € pro Kind 185 oder 300 € pro Kind
Beitragsgarantie Optional (0 %, 80 %, 100 %) Verpflichtend 100 %
Sonderausgabenabzug Eigenbeitrag bis 1.800 € plus Zulagen Bis 2.100 €
Auszahlung Auszahlplan oder Rente, Teilkapital 30 % Verrentung, Teilkapital 30 %
Neuabschluss Ab 01.01.2027 Kein Neuabschluss ab 2027

Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag in eine AV-Depot übertragen? 

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Deinen bestehenden Vertrag kannst du weiter besparen oder freiwillig in ein Altersvorsorgedepot wechseln.

Der Wechsel kann förderunschädlich durchgeführt werden. Bisherige Zulagen und Steuervorteile gehen nicht verloren, sondern werden ins neue System überführt. Neue Einzahlungen werden dann nach der neuen Förderlogik behandelt.

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Wie funktioniert der Guthabenübertrag?

Der Guthabenübertrag läuft über standardisierte Prozesse: Der alte Anbieter überweist das Vertragsguthaben an den neuen Anbieter. Du musst hierbei um nicht kümmern. 

Welche Förderlogik passt besser zu Beamten?

Für die meisten Beamten mit regelmäßigem Sparverhalten ist das Altersvorsorgedepot dem alten Riester-System überlegen: höhere Grundzulage, bessere Renditechancen durch den Wegfall der Beitragsgarantie und niedrigere Kosten im Standarddepot.

Es gibt aber Fälle, in denen ein bestehender Riester-Vertrag die bessere Wahl bleibt. Wer wenig sparen kann und mehrere Kinder hat, holt über die festen Riester-Kinderzulagen oft mehr Förderung heraus als aus dem Depot. Der Grund: Bei Riester sichern schon geringe Eigenbeiträge die vollen Kinderzulagen, während die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot an einen entsprechend hohen Eigenbeitrag gekoppelt ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Riester-Vertrag vorerst zu behalten und die hohen Zulagen mitzunehmen, statt vorschnell zu wechseln. Ein bestehender Vertrag lässt sich später immer noch ins Depot übertragen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt also von der Kinderzahl, dem Sparbudget und den Kosten des Altvertrags ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kannst du das AV-Depot für eine Immobilie nutzen?

Ja. Aus dem Altersvorsorgedepot kannst du gefördertes Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren.

Wie funktioniert die Entnahme fürs Eigenheim?

Du kannst Kapital aus dem Depot für den Kauf, den Bau oder eine energetische Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen, ebenso für die Ablösung eines Immobiliendarlehens per Einmalzahlung. Die Entnahme ist förderunschädlich, deine Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Im Gegenzug wird ein Wohnförderkonto eingerichtet. Dort werden die entnommenen Beträge erfasst, damit sie im Ruhestand nachgelagert besteuert werden können. Das Kapital steht dir also heute für die Immobilie zur Verfügung, die Besteuerung verschiebt sich in die Rentenphase.

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Welchen Betrag kannst du zur Entschuldung einsetzen?

Die Entnahme fürs Eigenheim setzt keine starre %uale Obergrenze, es gelten aber Mindestentnahmebeträge. Entscheidend ist die Zweckbindung: Das Kapital muss für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden. Für vermietete Objekte ist die geförderte Entnahme ausgeschlossen, sie wäre förderschädlich und würde zur Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen führen.

Wenn du im Ruhestand deine Immobilie entschulden willst, kann die Kombination aus der Teilkapitalentnahme von bis zu 30 % und der geförderten Entnahme fürs Eigenheim attraktiv sein. Die Pension deckt den Lebensunterhalt, das Kapital aus dem Depot tilgt die Restschuld.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Was passiert mit dem Guthaben im Todesfall?

Was mit deinem Depot passiert, hängt vor allem davon ab, ob du noch in der Ansparphase bist oder schon in der Auszahlphase.

Todesfall in der Ansparphase

Stirbst du, während du noch ansparst, gehört das Depotguthaben zum Nachlass und wird vererbt. Am einfachsten ist es für einen Ehepartner, der selbst förderberechtigt ist: Er kann das Guthaben förderunschädlich auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen, dann bleiben die Zulagen und Steuervorteile erhalten. 

Erben dagegen andere Personen, etwa erwachsene Kinder, werden die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile verrechnet. Was nach Abzug übrig bleibt, steht den Erben zur Verfügung.

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Todesfall in der Auszahlphase

Hier kommt es auf die gewählte Auszahlungsform an. Bei einem Auszahlplan wird das noch nicht ausgezahlte Restguthaben vererbt. 

Bei einer lebenslangen Leibrente enden die Zahlungen dagegen grundsätzlich mit dem Tod, es sei denn, du hast eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart. Dann laufen die Zahlungen an die Hinterbliebenen weiter.

Als Beamter solltest du das mit deiner Hinterbliebenenversorgung zusammen betrachten. Deine Angehörigen haben über die Beamtenversorgung ohnehin Anspruch auf Witwen und Waisengeld. Das Altersvorsorgedepot kann diese Absicherung ergänzen. Wie du das Depot im Todesfall am besten regelst, liest du im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot vererben.

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Wie ist das Guthaben geschützt?

Ein Aspekt, den viele bei der Altersvorsorge übersehen, ist die Frage, was in schwierigen Lebensphasen mit dem angesparten Kapital passiert. Beim Altersvorsorgedepot lohnt sich hier ein genauer Blick, denn es unterscheidet sich deutlich von einem normalen Depot.

Ist das Vermögen vor Pfändung sicher?

Ja. Der Pfändungsschutz ist direkt im Altersvorsorgereformgesetz geregelt. In der Ansparphase ist das geförderte Kapital über einen gesetzlichen Sperrvermerk vor Pfändung und Zwangsvollstreckung geschützt und gehört auch in einer Privatinsolvenz nicht zur Insolvenzmasse. Geschützt ist dabei der geförderte Teil des Depots. Ungeförderte Mehrbeiträge über die Förderhöchstgrenze hinaus fallen nicht automatisch unter diesen Schutz.

Was gilt bei Bezug von Grundsicherung?

Bei Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zählt der geförderte Teil des Altersvorsorgedepots nicht als verwertbares Vermögen. § 12 SGB II schützt ausdrücklich Altersvorsorgeformen, die nach Bundesrecht als Altersvorsorge gefördert werden, und die Fachliche Weisung der Bundesagentur nennt das Altersvorsorgedepot inzwischen ausdrücklich als geschütztes Vermögen. Du musst dein Vorsorgekapital also nicht aufbrauchen, bevor du Leistungen bekommst.

Für die meisten Beamten hat dieses Thema jedoch ohnehin kaum Relevanz, da man als Beamter auf Lebenszeit in der Regel unkündbar ist.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Konkrete Beispiele des AV-Depots für verschiedene Beamtengruppen

Die folgenden 3 Beispiele zeigen, wie unterschiedliche Beamtengruppen vom Altersvorsorgedepot profitieren, mit realistischen Annahmen zu Sparrate, Förderung und Rendite.

Beamter A12 mit zwei Kindern

Ausgangssituation: Beamter im gehobenen Dienst, A12, verheiratet, zwei Kinder, 35 Jahre alt.

Position Betrag pro Jahr
Eigenbeitrag 1.800 €
Grundzulage 540 €
Kinderzulage (2 × 300 €) 600 €
Gesamteinzahlung ins Depot 2.940 €
Zulagenförderquote auf Eigenbeitrag 63 %

Bei 7 % Rendite über 30 Jahre und jährlich 2.940 Euro Einzahlung ergibt sich ein Endvermögen von rund 278.000 Euro. Hinzu kommt die mögliche Steuererstattung über die Günstigerprüfung, die den effektiven Eigenaufwand weiter senkt. Dieses Vermögen hilft, die Versorgungslücke zu schließen und im Ruhestand mehrere Hundert Euro monatlich an zusätzlichen Einkünften zu erzielen.

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Info

Beamtin A15 ohne Kinder

Ausgangssituation: Kinderlose Beamtin im höheren Dienst, A15, 37 Jahre alt, Grenzsteuersatz 42 %.

Position Betrag pro Jahr
Eigenbeitrag 1.800 €
Grundzulage 540 €
Gesamteinzahlung ins Depot 2.340 €
Steuerersparnis (42 % auf 2.340 €) ca. 983 €
Davon bereits durch Zulage abgedeckt 540 €
Zusätzliche Steuererstattung ca. 443 €
Effektive Förderquote auf Eigenbeitrag ca. 55 %

Polizist A9 mit einem Kind

Ausgangssituation: Polizist im mittleren Dienst, A9, ein Kind, 30 Jahre alt, Bruttogehalt rund 3.200 Euro monatlich.

Position Betrag pro Jahr
Eigenbeitrag 1.200 €
Grundzulage 390 €
Kinderzulage (1 × 300 €) 300 €
Gesamteinzahlung ins Depot 1.890 €
Steuerersparnis (28 % auf 1.890 €) ca. 529 €
Davon bereits durch Zulagen abgedeckt 690 €
Zusätzliche Steuererstattung 0 €
Zulagenförderquote auf Eigenbeitrag 57 %

Der Polizist zahlt 100 Euro im Monat und erhält 690 Euro Zulagen obendrauf, eine Förderquote von 57 Prozent. Anders als bei höheren Besoldungsgruppen bringt der Sonderausgabenabzug hier keinen zusätzlichen Vorteil, weil die Zulagen bereits höher sind als die Steuerersparnis. Über die Günstigerprüfung gewinnt also die Zulage. Genau das ist die Stärke der neuen Förderung für kleinere und mittlere Einkommen. Über 35 Jahre bei 7 Prozent Rendite entsteht auch mit diesen moderaten Beiträgen ein Endvermögen von rund 261.000 Euro, das die Versorgungslücke von rund 28 Prozent zum letzten Netto spürbar verringert.

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Info

Fazit

Für Beamte ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 eine der attraktivsten Möglichkeiten, die eigene Versorgungslücke zu schließen. Es verbindet staatliche Zulagen und Steuervorteile mit den Renditechancen des Kapitalmarkts, ohne die renditebremsende Beitragsgarantie der alten Riester-Rente. Gerade weil die Pension allein den Lebensstandard oft nicht hält und ihr künftiges Niveau eher unter Druck gerät, ist eine ergänzende private Vorsorge für die meisten Beamten kein Luxus, sondern sinnvoll.

Entscheidend ist aber nicht das Produkt allein, sondern die passende Lösung für die eigene Situation. Für viele Beamte ist das Altersvorsorgedepot die richtige Wahl, in manchen Fällen kann ein bestehender Riester-Vertrag mit mehreren Kindern sinnvoller sein. Wer früh anfängt, nutzt den größten Hebel überhaupt, nämlich die Zeit. Über die Jahrzehnte wirken Zinseszins und Förderung zusammen und machen aus überschaubaren Beiträgen ein spürbares Zusatzvermögen im Ruhestand.

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Häufige Fragen

Können Beamte das neue Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja. Beamte, Richter und Soldaten sind unmittelbar förderberechtigt, weil die Beamtenversorgung als gleichgestellte Grundversorgung gilt. Entscheidend ist der Beamtenstatus, nicht die Besoldungsgruppe. Sie bekommen die vollen Zulagen und den Steuervorteil wie andere Förderberechtigte auch

Ist ein Altersvorsorgedepot gut oder schlecht?

Für die meisten Förderberechtigten ist es ein starkes Produkt, weil es staatliche Zulagen und Steuervorteile mit den Renditechancen von ETFs verbindet. Der wesentliche Nachteil ist die Bindung ans Rentenalter, eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich. Ob es passt, hängt von deiner Situation ab.

Wer hat Anspruch auf ein Altersvorsorgedepot?

Ein breiter Kreis: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, ab 2027 auch Selbstständige mit Steuererklärung sowie Mitglieder von Versorgungswerken. Nicht erwerbstätige Ehepartner können mittelbar über den Partner gefördert werden.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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