Das Wichtigste vorab
- Ab dem 1. Januar 2027 kannst du als Selbstständiger ein Altersvorsorgedepot eröffnen und bis zu 540 Euro Grundzulage sowie 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten. Die Förderung knüpft direkt an die Höhe deiner Einzahlung an, nicht an dein Einkommen.
- Einzahlungen und Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer auf Umschichtungen. Erst in der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz.
- Investiert werden kann in ETFs, Fonds und Anleihen (also breit gestreute, regulierte Wertpapiere) ohne Garantieverpflichtung. Auf Wunsch kannst du jedoch auch mit einer 80‑%‑ oder 100‑%‑Garantie investieren.
- Auszahlungen beginnen zwischen 65 und 70 Jahren, wahlweise als lebenslange Rente oder befristeter Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre.
- Anders als bei der Basisrente ist das Vermögen grundsätzlich vererbbar.
Ab 2027 erhalten Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende erstmals Zugang zu einem staatlich geförderten Wertpapierdepot mit Zulagen, Kinderzuschüssen und steuerfreier Ansparphase. Wer keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente zahlt und die Rentenlücke schließen will, bekommt damit ein klares Instrument. Hier erfährst du alles Wesentliche zur Förderberechtigung, den Einzahlungsgrenzen, der Besteuerung und der Auszahlung für das neue Altersvorsorgedepot.
Warum Selbstständige eine private Altersvorsorge brauchen
Als Selbstständiger ohne obligatorische Rentenversicherung musst du eigenverantwortlich vorsorgen, und genau das passiert bei vielen nicht systematisch genug. Schwankende Gewinne, Reinvestitionen ins Unternehmen und die Hoffnung auf einen späteren Firmenverkauf sorgen dafür, dass die Altersvorsorge immer wieder aufgeschoben wird. Das Altersvorsorgedepot schafft eine vom Unternehmensrisiko getrennte Vorsorgeebene mit staatlicher Förderung.
Warum reicht die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung nicht aus?
Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Basisabsicherung, aber nur eingeschränkte Renditechancen. Sie basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Renten finanzieren, und ermöglicht primär eine Grundversicherung, die bei hohem Einkommen nicht beliebig skalierbar ist. Als Selbstständiger mit zeitweise hohem Einkommen kannst du über kapitalgedeckte Produkte (Investment in ETFs etc.) deutlich mehr für den Ruhestand aufbauen.
Der entscheidende Punkt: Selbstständige ohne GRV-Pflicht hatten bisher keinen Zugang zu Riester-Zulagen. Das ändert sich mit der Reform grundlegend. Selbstständige auch ohne Pflichtversicherung in der GRV können endlich eine Form der geförderten Altersvorsorge für sich nutzen. Etwas, das vorher über die Riester-Rente (dem Vorgängermodell) nur in wenigen Fällen möglich war.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Garantieverpflichtung, das Kapitalmarktanlagen mit Zulagen und Steuervorteilen kombiniert. Der Verzicht auf Beitragsgarantien ermöglicht höhere Aktienquoten und damit langfristig bessere Renditechancen durch ETFs, Fonds und Anleihen. Es ist der Nachfolger der (in den meisten Fällen) gescheiterten Riester-Rente.
Wie unterscheidet es sich von klassischen Riester-Verträgen?
Die Unterschiede zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und der alten Riester-Rente sind erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Wer ist als Selbstständiger förderberechtigt?
Alle Selbstständigen mit steuerpflichtigen Einkünften, die eine Steuererklärung abgeben, sind förderberechtigt, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das ist der große Unterschied zu Riester.
Welche Selbstständigen können das Altersvorsorgedepot nutzen?
Förderberechtigt bist du als Gewerbetreibender mit Einkünften nach § 15 EStG, als Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sowie als Solo-Unternehmer oder Kleinunternehmer, jeweils mit steuerpflichtigen Einkünften und Steuererklärung.
Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa Ärzte im ärztlichen Versorgungswerk oder Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsversorgungswerk, können das Altersvorsorgedepot als zusätzliche kapitalmarktnahe Vorsorgesäule nutzen.
Gilt das auch für Freiberufler und Gewerbetreibende?
Ja, die Einbeziehung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist eine der zentralen Neuerungen der Reform. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 und § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG künftig unmittelbar förderberechtigt sind. Das umfasst konkret:
- Klassische Freiberufler nach § 18 EStG: Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten, Künstler
- Gewerbliche Unternehmer nach § 15 EStG: Handwerksmeister, Händler, Gastronomen, Dienstleister
Kann mein Ehepartner mittelbar gefördert werden?
Ja. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist.
Das ist vor allem dann relevant, wenn ein Partner nicht erwerbstätig ist oder sich in Elternzeit ohne eigene Pflichtbeiträge befindet.
Welche staatliche Förderung bekommst du als Selbstständiger im Altersvorsorgedepot?
Die staatliche Förderung im AV-Depot setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen:
- Eine beitragsabhängige Grundzulage (bis 540 Euro)
- Kinderzulagen (bis 300 Euro pro Kind)
- Ein steuerlicher Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG
Wie hoch ist die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr und ist gestaffelt aufgebaut.
Auf die ersten 360 Euro Einzahlung gibt es 50 Cent pro Euro, also maximal 180 Euro. Auf weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent pro Euro, also maximal 360 Euro.
Die Förderung ist regressiv gestaltet: Der höchste relative Zuschuss liegt bei den ersten 360 Euro.
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen bedeutet das, dass sich die Höhe der Förderung direkt über die Beiträge steuern lässt, ohne komplizierte Einkommenstabellen, wie bei der Riester-Rente.
Welche Kinderzulagen sind möglich?
Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, als 100-prozentige Förderung auf deinen Eigenbeitrag. Der Clou: Die vollen Kinderzulagen für alle Kinder sind schon bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 25 Euro im Monat, erreicht, unabhängig von der Kinderzahl. Jedes Kind bringt dann seine vollen 300 Euro.
Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge?
Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG absetzen. Der Höchstbetrag ist dabei kein fester Pauschalwert, sondern setzt sich zusammen aus deinem geförderten Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus den zustehenden Zulagen. Ohne Kinder sind das zum Beispiel 2.340 Euro, mit Kindern entsprechend mehr.
In der Steuererklärung gibst du diesen Gesamtbetrag an, also Eigenbeiträge plus erhaltene Zulagen. Das Finanzamt führt dann automatisch die Günstigerprüfung durch und gewährt die für dich vorteilhaftere Variante. Die Kapitalerträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei, ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale.
Was bringt die Günstigerprüfung konkret?
Die Günstigerprüfung vergleicht die Zulagensumme mit der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug und gewährt automatisch die bessere Variante. Das Finanzamt erledigt das ohne dein Zutun.
Ein konkretes Beispiel: Ein Selbstständiger mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent zahlt 1.800 Euro ins Altersvorsorgedepot ein und erhält 540 Euro Grundzulage. Absetzbar sind damit 2.340 Euro, was bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von rund 983 Euro ergibt. Weil das mehr ist als die Zulage, gewährt ihm das Finanzamt die Differenz von 443 Euro als zusätzliche Steuererstattung. Seine Gesamtförderung steigt so von 540 auf 983 Euro.
Wie viel musst du als Selbstständiger für die volle Förderung einzahlen?
Die Einzahlungsgrenzen sind klar definiert: Es gibt einen Mindestbeitrag für die Zulagenberechtigung und einen Maximalbetrag für die volle Förderung. Darüber hinaus kannst du weitere Beträge einzahlen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen.
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro im Monat. Das ist die niedrigste Hürde für die Zulagenberechtigung.
Bei 120 Euro Einzahlung gibt es 60 Euro Grundzulage, macht insgesamt 180 Euro im Depot. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Phasen lässt sich mit diesem Mindestbeitrag das Fördersystem aufrechterhalten.
Welcher Maximalbetrag ist pro Jahr möglich?
Der maximal zulagenförderfähige Eigenbeitrag beträgt 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus kannst du bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlen. Jedoch bekommst du darauf keine Förderung oder steuerliche Absetzbarkeit. Beiträge über 1.800 Euro bringen jedoch trotzdem einen steuerlichen Vorteil.
Lohnen sich Einzahlungen über den Förderbetrag hinaus?
Einzahlungen über 1.800 Euro bringen keine zusätzliche Zulage, aber weiterhin den Steuerstundungseffekt: Erträge wachsen ohne laufende Steuerbelastung über Jahrzehnte.
Wie wird dein Geld im Altersvorsorgedepot angelegt?
Die Anlage im Altersvorsorgedepot ist auf Fonds, ETFs und Anleihen beschränkt. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Du wählst zwischen einem gesetzlich definierten Standarddepot und einem frei gestalteten Depot.
Welche Wertpapiere sind zugelassen?
Zugelassen sind breit gestreute Investmentfonds, ETFs sowie Anleihe- und Mischfonds. Es gilt eine gesetzliche Positivliste, die vor allem hochspekulative Anlagen ausschließt und so für Streuung und Kontrolle sorgt.
Im Detail dürfen nur OGAW-Sondervermögen, also regulierte europäische Investmentfonds, bis maximal zur Risikoklasse 5 von 7 im Basisinformationsblatt verwendet werden.
Das klingt kompliziert, ist es aber nicht: Gängige, weltweit streuende Aktien-ETFs fallen genau in diesen Bereich, etwa auf den MSCI World, den FTSE All-World oder den MSCI All Countries World. In der Variante ohne Garantie kannst du damit eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent umsetzen.
Neben klassischen Aktien-ETFs sind auch Anleihe- und Mischfonds erlaubt, ebenso ELTIFs, also europäische Fonds für Infrastruktur und Sachwerte. Diese sind allerdings meist teurer und weniger flexibel handelbar, weshalb für die meisten Sparer ein breit gestreuter Welt-ETF die sinnvollste Basis bleibt.
Nicht zugelassen sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Zertifikate. Also Instrumente, die hochspekulativ sind.
Umschichtungen zwischen zugelassenen Fonds sind in der Ansparphase steuerfrei. Du kannst dein Depot also anpassen oder vor dem Ruhestand schrittweise sicherer aufstellen, ohne dass dabei Abgeltungsteuer auf zwischenzeitliche Gewinne anfällt.
Was ist das staatliche Standarddepot und wie funktioniert es?
Das Standarddepot ist die gesetzlich vorgegebene Basisvariante, die jeder Anbieter bereitstellen muss. Es besteht aus nur 2 Fonds, einem Aktien- und einem Rentenfonds, und hat eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr. 5 Jahre vor Auszahlungsbeginn dürfen höchstens 50 Prozent im risikoreicheren Fonds liegen, zwei Jahre vorher nur noch 30 Prozent.
Für absolute Einsteiger ohne jede Zeit für das Thema ist das eine funktionierende Rückfalloption. Als beste Wahl für den Vermögensaufbau taugt es aber selten.
Der feste Rentenanteil und die sinkende Aktienquote kosten über die Jahre spürbar Rendite, gerade bei einem Anlagehorizont von über 10 Jahren. Der Kostendeckel von 1,0 Prozent ist eine Obergrenze, kein Gütesiegel. Ein bewusst ausgewähltes AV‑Depot lässt sich oft renditestärker aufstellen, ohne zu hohe Kostennachteile.
Welche Kosten und Gebühren fallen an?
Für das Standarddepot gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Hier musst du die Kostenstruktur sorgfältig selbst prüfen.
Kann ich zwischen Anbietern wechseln?
Ja, der Anbieterwechsel wird künftig erleichtert, steuerneutral und förderunschädlich gestaltet.
Auszahlungsphase im AV-Depot für Selbstständige: Ab wann und wie?
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan. Eine vorzeitige Entnahme vor 65 gilt als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen aus.
Ab wann kannst du dir dein Guthaben auszahlen lassen?
Frühestmöglicher Beginn ist mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestmöglicher Beginn mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
Hierbei hast du zwei Möglichkeiten der Auszahlung:
- Auszahlungsplan (bis 85)
- Lebenslange Rente
Was ist ein befristeter Auszahlungsplan bis 85?
Der befristete Auszahlungsplan zahlt das Kapital in regelmäßigen Beträgen bis mindestens zum 85\. Lebensjahr aus. Die Höhe der monatlichen Auszahlung wird zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt und danach alle 1 bis 3 Jahre neu berechnet.
Dabei wird mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals durch die restliche Laufzeit geteilt. Das Restvermögen bleibt während des Auszahlungsplans weiterhin investiert und ist grundsätzlich vererbbar. Am Ende der Laufzeit wird ein etwaiges Restkapital ausgezahlt.
Wie bekommst du eine lebenslange Rente aus dem Depot?
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du das gesamte Depotvermögen in eine lebenslange Leibrente umwandeln. Die Zahlung läuft bis zum Lebensende. Das Langlebigkeitsrisiko trägt der Produktanbieter.
Wie wird deine Auszahlung besteuert?
Während der Ansparphase zahlst du keine Steuern. Erst bei der Auszahlung im Alter wird abgerechnet, und das ist meist günstig, weil dein Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Berufsleben.
Wie besteuert wird, hängt davon ab, ob dein Geld gefördert war oder nicht.
Wie werden Sozialversicherungen beim AV-Depot bei Selbstständigen behandelt?
Ob auf deine Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt davon ab, wie du im Alter versichert bist. Für Selbstständige ist das ein wichtiger Punkt, weil viele privat versichert sind, andere aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Bist du privat krankenversichert, richten sich deine Beiträge nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand, nicht nach deinem Einkommen. Zusätzliche Einkünfte aus dem Altersvorsorgedepot erhöhen deinen PKV-Beitrag deshalb nicht. Die Auszahlung kommt bei dir ungeschmälert an.
Bist du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht es anders aus. Dort werden grundsätzlich alle Einkunftsarten zur Beitragsbemessung herangezogen, also auch Versorgungsbezüge und vergleichbare Alterseinkünfte.
Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot lösen damit Kranken- und Pflegebeiträge aus und schmälern deine Auszahlung entsprechend.
Was passiert mit deinem Guthaben im Todesfall?
Das Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar, aber die staatliche Förderung (Zulagen und Sonderausgabenvorteile) muss in den meisten Fällen zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Kann ich das Altersvorsorgedepot vererben?
Ja. Im Todesfall geht das Vermögen auf die Erben über. Die bis dahin gewährten Zulagen und Steuervorteile werden aus dem Altersvorsorgevermögen selbst zurückgezahlt, der Rest fällt an die Erben. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der Basisrente (Rürup), bei der das Kapital grundsätzlich nicht vererbbar ist.
Was passiert mit dem Guthaben in der Auszahlungsphase?
Das hängt von der Auszahlungsform ab. Für Selbstständige ist der Punkt wichtig, weil sie oft keine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung haben und ihre Vorsorge auch die Familie absichern muss.
- Beim befristeten Auszahlplan bleibt das nicht ausgezahlte Kapital vererbbar. Auf den geförderten Teil wird vorher die Förderung verrechnet, der Rest geht an die Erben.
- Bei der lebenslangen Leibrente endet die Zahlung dagegen grundsätzlich mit dem Tod, das Kapital ist dann nicht mehr vererbbar. Absichern kannst du das über eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren.
Altersvorsorgedepot oder Basisrente für Selbstständige?
Beide Produkte haben ihre Berechtigung, und sie lassen sich parallel nutzen, weil unterschiedliche Höchstbeträge und Fördermechanismen gelten. Die Basisrente (Rürup) bietet hohe steuerliche Absetzbarkeit für Gutverdiener, das Altersvorsorgedepot attraktive Zulagen und Vererblichkeit.
Was sind die Unterschiede zur Rürup-Rente?
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Basisrente?
Die Basisrente ermöglicht einen sehr hohen Sonderausgabenabzug, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Für Selbstständige mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und darüber ist dieser Steuerhebel einzigartig.
Das Altersvorsorgedepot kann da nicht mithalten, der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist deutlich begrenzter. Dafür punktet das Altersvorsorgedepot mit Zulagen, die unabhängig vom Steuersatz gleich hoch ausfallen, und mit der Vererblichkeit des angesparten Kapitals.
Für welche Selbstständigen lohnt sich das Altersvorsorgedepot wirklich?
Das Altersvorsorgedepot ist besonders attraktiv für Selbstständige mit mittleren oder niedrigen Einkommen, Eltern mit Kindern, junge Gründer und alle, die kapitalmarktorientiert vorsorgen wollen. Die Förderquote durch Zulagen ist unabhängig vom Grenzsteuersatz, das macht den entscheidenden Unterschied.
Für welche Selbstständigen ist die Förderung besonders attraktiv?
Selbstständige mit mittleren und niedrigen Einkommen profitieren überproportional von der Zulagenförderung, weil die Grundzulage von 540 Euro bei niedrigem Steuersatz einen höheren relativen Zuschuss darstellt als bei einem Gutverdiener.
Eine selbstständige Unternehmensberaterin, 32 Jahre, zwei Kinder, zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 600 Euro Kinderbeiträge, insgesamt 2.400 Euro im Jahr. Sie erhält 540 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulagen, also 1.140 Euro staatliche Förderung. Das ist eine Förderquote von fast 48 Prozent auf ihren Eigenbeitrag.
Nur durch Zulagen und ohne Steuereffekt.
Wann rechnet sich das Depot trotz niedriger Einkommen?
Schon beim Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr liegt die Förderquote bei 50 Prozent, (60 Euro Grundzulage auf 120 Euro Eigenbeitrag). Das ist im Vergleich zu anderen staatlichen Förderprogrammen außergewöhnlich hoch.
Welche Rolle spielt dein Alter bei der Entscheidung?
Je früher du einsteigst, desto stärker wirken Zinseszinseffekte und Kapitalmarktrenditen. Ein Einstieg mit Mitte 20 oder Anfang 30 ermöglicht 30 bis 40 Jahre Ansparphase mit hoher Aktienquote und maximaler Renditeerwartung.
Der Unterschied ist gewaltig. Wer mit 20 statt mit 40 startet, zahlt zwar nur rund 36.000 Euro mehr aus eigener Tasche ein, hat am Ende aber fast 600.000 Euro mehr im Depot.
Das liegt nicht am höheren Einsatz, sondern allein an der längeren Zeit, in der der Zinseszins arbeitet. Die ersten Jahre sind dabei die wertvollsten, weil dieses Kapital am längsten wächst.
Was solltest du als Selbstständiger beim Altersvorsorgedepot kritisch prüfen?
Das Altersvorsorgedepot hat klare Stärken, aber auch Grenzen. Vorzeitige Kapitalentnahme ist schädlich und das Guthaben ist kein Liquiditätspuffer
Wie flexibel bleibst du bei finanziellen Engpässen?
Beiträge können angepasst, pausiert oder reduziert werden, deutlich flexibler als bei klassischen Versicherungsprodukten. Eine vorzeitige Entnahme vor 65 gilt jedoch als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen aus.
Die Höhe der Zulage ist direkt an die Beitragshöhe gekoppelt, weniger Beitrag bedeutet weniger Förderung. In wirtschaftlich schwierigen Phasen solltest du den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr nach Möglichkeit halten, um im Fördersystem zu bleiben.
Wichtig: Neben dem Altersvorsorgedepot solltest du eine separate Liquiditätsreserve aufbauen. Das Depot ist für die Rente, nicht für den Notfall.
Was passiert bei dauerhafter Arbeitslosigkeit oder Grundsicherung als Selbstständiger?
Für Selbstständige ist das ein wichtiger Sicherheitsaspekt, falls das Geschäft einmal nicht läuft. Die gute Nachricht: Der geförderte Teil deines Altersvorsorgedepots ist geschützt. Er zählt bei Bürgergeld und Grundsicherung als Schonvermögen und muss nicht aufgebraucht werden, bevor du Leistungen bekommst. Die fachliche Weisung der Bundesagentur führt das Altersvorsorgedepot ausdrücklich als geschütztes Vorsorgevermögen. Auch vor Pfändung ist der geförderte Teil in der Ansparphase gesetzlich geschützt.
Kannst du dein bestehendes Riester-Depot als Selbstständiger ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Es gibt 3 Optionen: weiterführen, übertragen oder nach neuen Regeln weiterbesparen. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
Welche Optionen hast du mit deinem alten Vertrag?
- Unverändert weiterführen: Der Riester-Vertrag bleibt nach alten Regeln gefördert. Das Altersvorsorgedepot und seine Regeln interessieren dich dadurch nicht.
- Guthaben übertragen: steuerneutrale, förderunschädliche Übertragung in ein Altersvorsorgedepot. Bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben im Kapital enthalten und die neuen Förderungen gelten.
- Nach neuen Regeln weiterbesparen: Der bestehende Vertrag kann künftig auch nach der neuen Förderlogik weiterbespart werden. Also alter Riestervertrag bleibt bestehen, aber die neue Förderlogik wird angewandt.
Wann lohnt sich ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot?
Ein Wechsel ist besonders sinnvoll bei hohen Riester-Kosten, begrenzter Flexibilität und langer verbleibender Laufzeit bis zum Ruhestand.
Kurz vor Rentenbeginn ist ein Wechsel dagegen weniger attraktiv, die Garantien und Vertragsbedingungen bei Riester bieten dann möglicherweise mehr Sicherheit. Eine Vergleichsrechnung unter Einbezug von Kosten, Rendite, Förderung und Auszahlungsoptionen ist immer empfehlenswert.
Was passiert mit bereits erhaltenen Zulagen beim Übertrag?
Beim Übertrag von Riester in ein Altersvorsorgedepot bleiben bisherige Zulagen und Sonderausgabenvorteile im Kapital enthalten. Es findet keine Rückzahlung statt, solange der Übertrag gesetzeskonform erfolgt und die Zweckbindung für Altersvorsorge gewahrt bleibt. Eine schädliche Verwendung liegt nur vor, wenn das geförderte Vermögen außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen entnommen wird.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 das erste staatlich geförderte, kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukt, das Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden auch ohne gesetzliche Rentenversicherung voll offensteht. Erstmals bekommt diese Gruppe direkte Zulagen, bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind, dazu eine steuerfreie Ansparphase und je nach Auszahlform die Möglichkeit, das Kapital zu vererben. Genau diese Kombination gab es für Selbstständige bisher nicht.
Besonders attraktiv ist das AV-Depot für Selbstständige, für Familien mit Kindern und für alle, die früh einsteigen. Die Zulagenförderung wirkt unabhängig vom Steuersatz, und der Zinseszins entfaltet über eine lange Laufzeit seine volle Stärke.
Wer ein hohes Einkommen hat, kombiniert das Altersvorsorgedepot sinnvoll mit einer Basisrente: Die Förderwege sind eigenständig und ergänzen sich. Welche Kombination am Ende zu dir passt, hängt von Einkommen, Familiensituation und deinen Zielen ab. Das klärst du am besten in einer individuellen Beratung.
Häufige Fragen
Was ist die beste Altersvorsorge für Selbstständige?
Das hängt von Einkommen und Zielen ab. Für viele Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 die attraktivste Basis, weil es erstmals Zulagen und Steuervorteile bringt. Bei sehr hohem Einkommen ist zusätzlich die Basisrente mit ihrem großen Steuerabzug stark.
Ist ein Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?
Ja. Du kannst deinen Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus die Zulagen als Sonderausgaben nach § 10a EStG absetzen. Ohne Kinder sind das zum Beispiel 2.340 Euro im Jahr. Über die Günstigerprüfung bekommst du automatisch die für dich bessere Variante aus Zulage oder Steuerersparnis.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Besonders für Familien mit Kindern, für Gutverdiener als geförderter Basisbaustein und für alle, die langfristig in ETFs sparen wollen. Auch erstmals für Selbstständige und Freiberufler, die vorher keinen Zugang zur staatlichen Förderung hatten und so davon profitieren können.





