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Zuletzt aktualisiert:
7.10.2026

Altersvorsorgedepot für Selbstständige ab 2027. Das gibt es zu beachten.

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Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Ab 2027 gibt es Zulagen und Steuervorteile auch ohne gesetzliche Rentenversicherung. Für wen sich das lohnt und wie es funktioniert.

Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
 Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Das musst du wissen
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Die Fakten

Das Wichtigste vorab

  • Ab dem 1. Januar 2027 kannst du als Selbstständiger ein Altersvorsorgedepot eröffnen und bis zu 540 Euro Grundzulage sowie 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten. Die Förderung knüpft direkt an die Höhe deiner Einzahlung an, nicht an dein Einkommen.
  • Einzahlungen und Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, keine Steuer auf Umschichtungen. Erst in der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz.
  • Investiert werden kann in ETFs, Fonds und Anleihen (also breit gestreute, regulierte Wertpapiere) ohne Garantieverpflichtung. Auf Wunsch kannst du jedoch auch mit einer 80‑%‑ oder 100‑%‑Garantie investieren.
  • Auszahlungen beginnen zwischen 65 und 70 Jahren, wahlweise als lebenslange Rente oder befristeter Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre. 
  • Anders als bei der Basisrente ist das Vermögen grundsätzlich vererbbar.

Ab 2027 erhalten Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende erstmals Zugang zu einem staatlich geförderten Wertpapierdepot mit Zulagen, Kinderzuschüssen und steuerfreier Ansparphase. Wer keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente zahlt und die Rentenlücke schließen will, bekommt damit ein klares Instrument. Hier erfährst du alles Wesentliche zur Förderberechtigung, den Einzahlungsgrenzen, der Besteuerung und der Auszahlung für das neue Altersvorsorgedepot.

Warum Selbstständige eine private Altersvorsorge brauchen

Als Selbstständiger ohne obligatorische Rentenversicherung musst du eigenverantwortlich vorsorgen, und genau das passiert bei vielen nicht systematisch genug. Schwankende Gewinne, Reinvestitionen ins Unternehmen und die Hoffnung auf einen späteren Firmenverkauf sorgen dafür, dass die Altersvorsorge immer wieder aufgeschoben wird. Das Altersvorsorgedepot schafft eine vom Unternehmensrisiko getrennte Vorsorgeebene mit staatlicher Förderung.

Warum reicht die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung nicht aus?

Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Basisabsicherung, aber nur eingeschränkte Renditechancen. Sie basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Renten finanzieren, und ermöglicht primär eine Grundversicherung, die bei hohem Einkommen nicht beliebig skalierbar ist. Als Selbstständiger mit zeitweise hohem Einkommen kannst du über kapitalgedeckte Produkte (Investment in ETFs etc.) deutlich mehr für den Ruhestand aufbauen.

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Der entscheidende Punkt: Selbstständige ohne GRV-Pflicht hatten bisher keinen Zugang zu Riester-Zulagen. Das ändert sich mit der Reform grundlegend. Selbstständige auch ohne Pflichtversicherung in der GRV können endlich eine Form der geförderten Altersvorsorge für sich nutzen. Etwas, das vorher über die Riester-Rente (dem Vorgängermodell) nur in wenigen Fällen möglich war. 

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Garantieverpflichtung, das Kapitalmarktanlagen mit Zulagen und Steuervorteilen kombiniert. Der Verzicht auf Beitragsgarantien ermöglicht höhere Aktienquoten und damit langfristig bessere Renditechancen durch ETFs, Fonds und Anleihen. Es ist der Nachfolger der (in den meisten Fällen) gescheiterten Riester-Rente. 

Wie unterscheidet es sich von klassischen Riester-Verträgen?

Die Unterschiede zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und der alten Riester-Rente sind erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Aspekt Riester Rente (alt) Altersvorsorgedepot (neu)
Beitragsgarantie Verpflichtend 100 % Keine Pflicht, optional 80 oder 100 %
Grundzulage 175 € / Jahr Bis 540 € / Jahr
Förderlogik 4 % vom Vorjahresbrutto Direkt an die Einzahlung gekoppelt
Förderkreis Primär GRV Pflichtversicherte Deutlich erweitert, inklusive Selbstständige
Anlageform Meist Versicherungsprodukte ETFs, Fonds, Anleihen
Kostenobergrenze Standarddepot Keine gesetzliche 1,0 % Effektivkosten / Jahr
Auszahlung Lebenslange Rente, bis 30 % Kapital Rente oder Auszahlplan, bis 30 % Kapital
Vererbbarkeit Eingeschränkt Je nach Auszahlform, beim Auszahlplan vererbbar
Neuabschluss ab 2027 Nicht mehr möglich Möglich

Die Riester Förderung knüpfte an 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, ein Albtraum für Selbstständige mit schwankenden Einkünften.

Die neue Förderung stellt konsequent auf die tatsächlich eingezahlten Beträge ab. Für jeden Euro gibt es bis zu 50 Cent Zulage. Das ist einfacher, transparenter und für Selbstständige überhaupt erst zugänglich.

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Info

Wer ist als Selbstständiger förderberechtigt?

Alle Selbstständigen mit steuerpflichtigen Einkünften, die eine Steuererklärung abgeben, sind förderberechtigt, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das ist der große Unterschied zu Riester.

Welche Selbstständigen können das Altersvorsorgedepot nutzen?

Förderberechtigt bist du als Gewerbetreibender mit Einkünften nach § 15 EStG, als Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sowie als Solo-Unternehmer oder Kleinunternehmer, jeweils mit steuerpflichtigen Einkünften und Steuererklärung.

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa Ärzte im ärztlichen Versorgungswerk oder Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsversorgungswerk, können das Altersvorsorgedepot als zusätzliche kapitalmarktnahe Vorsorgesäule nutzen. 

Gilt das auch für Freiberufler und Gewerbetreibende?

Ja, die Einbeziehung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist eine der zentralen Neuerungen der Reform. Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 und § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG künftig unmittelbar förderberechtigt sind. Das umfasst konkret:

  • Klassische Freiberufler nach § 18 EStG: Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten, Künstler
  • Gewerbliche Unternehmer nach § 15 EStG: Handwerksmeister, Händler, Gastronomen, Dienstleister

Kann mein Ehepartner mittelbar gefördert werden?

Ja. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist.

Das ist vor allem dann relevant, wenn ein Partner nicht erwerbstätig ist oder sich in Elternzeit ohne eigene Pflichtbeiträge befindet.

Die Systematik orientiert sich an der bisherigen Riester Regelung zur mittelbaren Förderung. So kann eine Familie ihre Vorsorge gemeinsam aufbauen. Der unmittelbar berechtigte Partner bespart sein Depot, der andere schließt einen eigenen Vertrag ab, und beide erhalten Zulagen.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
Martin Schmidt
Geschäftsführer DieFinanzchecker
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Welche staatliche Förderung bekommst du als Selbstständiger im Altersvorsorgedepot?

Die staatliche Förderung im AV-Depot setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen:

  • Eine beitragsabhängige Grundzulage (bis 540 Euro)
  • Kinderzulagen (bis 300 Euro pro Kind)
  • Ein steuerlicher Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Dazu kommt ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen, was sie besonders attraktiv für mittlere und niedrige Einkommen macht.

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Info

Wie hoch ist die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr und ist gestaffelt aufgebaut. 

Auf die ersten 360 Euro Einzahlung gibt es 50 Cent pro Euro, also maximal 180 Euro. Auf weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent pro Euro, also maximal 360 Euro. 

Die Förderung ist regressiv gestaltet: Der höchste relative Zuschuss liegt bei den ersten 360 Euro. 

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen bedeutet das, dass sich die Höhe der Förderung direkt über die Beiträge steuern lässt, ohne komplizierte Einkommenstabellen, wie bei der Riester-Rente.

Eigenbeitrag pro Jahr Zulagensatz Zulage Gesamtbetrag im Depot
120 € 50 % 60 € 180 €
360 € 50 % 180 € 540 €
1.000 € 50 % + 25 % 340 € 1.340 €
1.800 € 50 % + 25 % 540 € 2.340 €

Welche Kinderzulagen sind möglich?

Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, als 100-prozentige Förderung auf deinen Eigenbeitrag. Der Clou: Die vollen Kinderzulagen für alle Kinder sind schon bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 25 Euro im Monat, erreicht, unabhängig von der Kinderzahl. Jedes Kind bringt dann seine vollen 300 Euro.

Das ist besonders für Selbstständige mit Kindern interessant, die ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt sind. Eine selbstständige Gründerin mit zwei kleinen Kindern zahlt gerade erst 300 Euro im Jahr ein, also 25 Euro im Monat.

Dafür erhält sie 150 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, insgesamt 750 Euro staatliche Förderung. Auf ihren Eigenbeitrag von 300 Euro ist das eine Förderquote von 250 Prozent, allein durch Zulagen, noch ohne den Steuereffekt. Gerade in der Gründungsphase mit knappem Budget lässt sich so mit kleinen Beträgen viel Förderung mitnehmen.

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Info

Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge?

Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG absetzen. Der Höchstbetrag ist dabei kein fester Pauschalwert, sondern setzt sich zusammen aus deinem geförderten Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus den zustehenden Zulagen. Ohne Kinder sind das zum Beispiel 2.340 Euro, mit Kindern entsprechend mehr.

In der Steuererklärung gibst du diesen Gesamtbetrag an, also Eigenbeiträge plus erhaltene Zulagen. Das Finanzamt führt dann automatisch die Günstigerprüfung durch und gewährt die für dich vorteilhaftere Variante. Die Kapitalerträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei, ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale.

Gerade für Selbstständige mit einem hohen Steuersatz ist diese steuerliche Absetzbarkeit ein wichtiger Faktor.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Was bringt die Günstigerprüfung konkret?

Die Günstigerprüfung vergleicht die Zulagensumme mit der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug und gewährt automatisch die bessere Variante. Das Finanzamt erledigt das ohne dein Zutun.

Ein konkretes Beispiel: Ein Selbstständiger mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent zahlt 1.800 Euro ins Altersvorsorgedepot ein und erhält 540 Euro Grundzulage. Absetzbar sind damit 2.340 Euro, was bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von rund 983 Euro ergibt. Weil das mehr ist als die Zulage, gewährt ihm das Finanzamt die Differenz von 443 Euro als zusätzliche Steuererstattung. Seine Gesamtförderung steigt so von 540 auf 983 Euro.

Bei niedrigem Grenzsteuersatz oder mit Kindern ist dagegen oft die Zulage schon die stärkere Variante. Auch dann bekommst du automatisch das Bessere von beidem, kümmern musst du dich um nichts, denn dafür sorgt die Günstigerprüfung.

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Wie viel musst du als Selbstständiger für die volle Förderung einzahlen?

Die Einzahlungsgrenzen sind klar definiert: Es gibt einen Mindestbeitrag für die Zulagenberechtigung und einen Maximalbetrag für die volle Förderung. Darüber hinaus kannst du weitere Beträge einzahlen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen.

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro im Monat. Das ist die niedrigste Hürde für die Zulagenberechtigung. 

Bei 120 Euro Einzahlung gibt es 60 Euro Grundzulage, macht insgesamt 180 Euro im Depot. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Phasen lässt sich mit diesem Mindestbeitrag das Fördersystem aufrechterhalten.

Welcher Maximalbetrag ist pro Jahr möglich?

Der maximal zulagenförderfähige Eigenbeitrag beträgt 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus kannst du bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlen. Jedoch bekommst du darauf keine Förderung oder steuerliche Absetzbarkeit. Beiträge über 1.800 Euro bringen jedoch trotzdem einen steuerlichen Vorteil.  

Lohnen sich Einzahlungen über den Förderbetrag hinaus?

Einzahlungen über 1.800 Euro bringen keine zusätzliche Zulage, aber weiterhin den Steuerstundungseffekt: Erträge wachsen ohne laufende Steuerbelastung über Jahrzehnte.

Grundsätzlich empfehlen wir jedoch andere Formen der Altersvorsorge, da etwa eine private Rentenversicherung oder auch eine Rürup Rente denselben Steuerstundungseffekt mit sich bringt und Vorteile mit sich bringt. Mehr dazu im Artikel „Altersvorsorge für Selbstständige".

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Wie wird dein Geld im Altersvorsorgedepot angelegt?

Die Anlage im Altersvorsorgedepot ist auf Fonds, ETFs und Anleihen beschränkt. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Du wählst zwischen einem gesetzlich definierten Standarddepot und einem frei gestalteten Depot.

Welche Wertpapiere sind zugelassen?

Zugelassen sind breit gestreute Investmentfonds, ETFs sowie Anleihe- und Mischfonds. Es gilt eine gesetzliche Positivliste, die vor allem hochspekulative Anlagen ausschließt und so für Streuung und Kontrolle sorgt.

Im Detail dürfen nur OGAW-Sondervermögen, also regulierte europäische Investmentfonds, bis maximal zur Risikoklasse 5 von 7 im Basisinformationsblatt verwendet werden.

Das klingt kompliziert, ist es aber nicht: Gängige, weltweit streuende Aktien-ETFs fallen genau in diesen Bereich, etwa auf den MSCI World, den FTSE All-World oder den MSCI All Countries World. In der Variante ohne Garantie kannst du damit eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent umsetzen.

Neben klassischen Aktien-ETFs sind auch Anleihe- und Mischfonds erlaubt, ebenso ELTIFs, also europäische Fonds für Infrastruktur und Sachwerte. Diese sind allerdings meist teurer und weniger flexibel handelbar, weshalb für die meisten Sparer ein breit gestreuter Welt-ETF die sinnvollste Basis bleibt.

Nicht zugelassen sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Zertifikate. Also Instrumente, die hochspekulativ sind.

Umschichtungen zwischen zugelassenen Fonds sind in der Ansparphase steuerfrei. Du kannst dein Depot also anpassen oder vor dem Ruhestand schrittweise sicherer aufstellen, ohne dass dabei Abgeltungsteuer auf zwischenzeitliche Gewinne anfällt.

Was ist das staatliche Standarddepot und wie funktioniert es?

Das Standarddepot ist die gesetzlich vorgegebene Basisvariante, die jeder Anbieter bereitstellen muss. Es besteht aus nur 2 Fonds, einem Aktien- und einem Rentenfonds, und hat eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr. 5 Jahre vor Auszahlungsbeginn dürfen höchstens 50 Prozent im risikoreicheren Fonds liegen, zwei Jahre vorher nur noch 30 Prozent.

Für absolute Einsteiger ohne jede Zeit für das Thema ist das eine funktionierende Rückfalloption. Als beste Wahl für den Vermögensaufbau taugt es aber selten. 

Der feste Rentenanteil und die sinkende Aktienquote kosten über die Jahre spürbar Rendite, gerade bei einem Anlagehorizont von über 10 Jahren. Der Kostendeckel von 1,0 Prozent ist eine Obergrenze, kein Gütesiegel. Ein bewusst ausgewähltes AV‑Depot lässt sich oft renditestärker aufstellen, ohne zu hohe Kostennachteile.

Welche Kosten und Gebühren fallen an?

Für das Standarddepot gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Hier musst du die Kostenstruktur sorgfältig selbst prüfen.

Schon ein scheinbar kleiner Kostenunterschied entscheidet über mehrere Zehntausend Euro. Bei gleichem Höchstbeitrag von 2.340 Euro im Jahr und identischer Bruttorendite von 7 Prozent bleiben nach 30 Jahren bei 1,0 Prozent Kosten rund 185.000 Euro, bei 2,0 Prozent nur noch rund 155.500 Euro. Allein die Kosten fressen hier fast 30.000 Euro auf. Deshalb lohnt sich der genaue Blick auf die Effektivkosten.

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Info
Effektivkosten pro Jahr Nettorendite Endvermögen nach 30 Jahren
1,0 % 6,0 % rund 185.000 Euro
1,5 % 5,5 % rund 169.500 Euro
2,0 % 5,0 % rund 155.500 Euro

Kann ich zwischen Anbietern wechseln?

Ja, der Anbieterwechsel wird künftig erleichtert, steuerneutral und förderunschädlich gestaltet. 

In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der bisherige Anbieter maximal 150 Euro für die Übertragung berechnen. Nach 5 Jahren ist die Übertragung kostenfrei. Du bist damit nicht dauerhaft an einen Anbieter gebunden, ein entscheidender Vorteil gegenüber vielen klassischen Versicherungsprodukten.

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Info

Auszahlungsphase im AV-Depot für Selbstständige: Ab wann und wie?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan. Eine vorzeitige Entnahme vor 65 gilt als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen aus.

Ab wann kannst du dir dein Guthaben auszahlen lassen?

Frühestmöglicher Beginn ist mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestmöglicher Beginn mit Vollendung des 70. Lebensjahres. 

Hierbei hast du zwei Möglichkeiten der Auszahlung:

  • Auszahlungsplan (bis 85)
  • Lebenslange Rente

Was ist ein befristeter Auszahlungsplan bis 85?

Der befristete Auszahlungsplan zahlt das Kapital in regelmäßigen Beträgen bis mindestens zum 85\. Lebensjahr aus. Die Höhe der monatlichen Auszahlung wird zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt und danach alle 1 bis 3 Jahre neu berechnet. 

Dabei wird mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals durch die restliche Laufzeit geteilt. Das Restvermögen bleibt während des Auszahlungsplans weiterhin investiert und ist grundsätzlich vererbbar. Am Ende der Laufzeit wird ein etwaiges Restkapital ausgezahlt.

Wie bekommst du eine lebenslange Rente aus dem Depot?

Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du das gesamte Depotvermögen in eine lebenslange Leibrente umwandeln. Die Zahlung läuft bis zum Lebensende. Das Langlebigkeitsrisiko trägt der Produktanbieter.

Wer Planbarkeit schätzt, ist damit gut bedient: Du bekommst einen festen Betrag jeden Monat und musst dir nie Sorgen machen, dass dein Kapital vorzeitig aufgebraucht ist, egal wie alt du wirst. Der Preis dafür ist weniger Flexibilität, denn im Gegenzug legst du dich auf diese feste Zahlung fest und kommst nicht mehr frei an das Kapital.

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Info

Wie wird deine Auszahlung besteuert?

Während der Ansparphase zahlst du keine Steuern. Erst bei der Auszahlung im Alter wird abgerechnet, und das ist meist günstig, weil dein Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Berufsleben.

Wie besteuert wird, hängt davon ab, ob dein Geld gefördert war oder nicht.

Der geförderte Teil, also deine Beiträge bis 1.800 Euro plus die Zulagen, wird bei der Auszahlung voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Der ungeförderte Teil, also alles, was du darüber hinaus bis zum Höchstbetrag von 6.840 Euro einzahlst, ist günstiger gestellt. Hier wird nur der Gewinn besteuert, nicht der ganze Betrag.

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Info

Wie werden Sozialversicherungen beim AV-Depot bei Selbstständigen behandelt?

Ob auf deine Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt davon ab, wie du im Alter versichert bist. Für Selbstständige ist das ein wichtiger Punkt, weil viele privat versichert sind, andere aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Bist du privat krankenversichert, richten sich deine Beiträge nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand, nicht nach deinem Einkommen. Zusätzliche Einkünfte aus dem Altersvorsorgedepot erhöhen deinen PKV-Beitrag deshalb nicht. Die Auszahlung kommt bei dir ungeschmälert an.

Bist du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sieht es anders aus. Dort werden grundsätzlich alle Einkunftsarten zur Beitragsbemessung herangezogen, also auch Versorgungsbezüge und vergleichbare Alterseinkünfte. 

Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot lösen damit Kranken- und Pflegebeiträge aus und schmälern deine Auszahlung entsprechend.

Was passiert mit deinem Guthaben im Todesfall?

Das Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar, aber die staatliche Förderung (Zulagen und Sonderausgabenvorteile) muss in den meisten Fällen zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. 

Kann ich das Altersvorsorgedepot vererben?

Ja. Im Todesfall geht das Vermögen auf die Erben über. Die bis dahin gewährten Zulagen und Steuervorteile werden aus dem Altersvorsorgevermögen selbst zurückgezahlt, der Rest fällt an die Erben. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der Basisrente (Rürup), bei der das Kapital grundsätzlich nicht vererbbar ist.

Eine wichtige Ausnahme gibt es beim Ehepartner: Wird das geförderte Vermögen auf einen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen, entfällt die Rückzahlungspflicht, die Förderung bleibt also erhalten. Voraussetzung ist zweierlei: Die Ehepartner dürfen zum Zeitpunkt des Todes nicht dauerhaft getrennt gelebt haben, und beide müssen ihren Wohnsitz in einem EU oder EWR Staat haben.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
Martin Schmidt
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Was passiert mit dem Guthaben in der Auszahlungsphase?

Das hängt von der Auszahlungsform ab. Für Selbstständige ist der Punkt wichtig, weil sie oft keine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung haben und ihre Vorsorge auch die Familie absichern muss.

  • Beim befristeten Auszahlplan bleibt das nicht ausgezahlte Kapital vererbbar. Auf den geförderten Teil wird vorher die Förderung verrechnet, der Rest geht an die Erben.
  • Bei der lebenslangen Leibrente endet die Zahlung dagegen grundsätzlich mit dem Tod, das Kapital ist dann nicht mehr vererbbar. Absichern kannst du das über eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren.

Wem Vererbbarkeit wichtig ist, wählt also den Auszahlplan oder sichert die Leibrente entsprechend ab.

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Altersvorsorgedepot oder Basisrente für Selbstständige?

Beide Produkte haben ihre Berechtigung, und sie lassen sich parallel nutzen, weil unterschiedliche Höchstbeträge und Fördermechanismen gelten. Die Basisrente (Rürup) bietet hohe steuerliche Absetzbarkeit für Gutverdiener, das Altersvorsorgedepot attraktive Zulagen und Vererblichkeit.

Was sind die Unterschiede zur Rürup-Rente?

Aspekt Basisrente (Rürup) Altersvorsorgedepot
Steuerliche Absetzbarkeit 2026 bis 30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Verheiratete), zu 100 % Eigenbeitrag bis 1.800 € plus Zulagen (ohne Kinder z. B. 2.340 €)
Zulagen Keine Bis 540 € Grundzulage plus 300 € je Kind
Anlageform Klassisch mit Garantie oder fondsgebunden, auch mit ETFs ETFs und Fonds, Aktienquote bis 100 %
Kapitalauszahlung Nicht möglich, nur lebenslange Rente Bis 30 % Einmalentnahme plus Auszahlplan oder Rente
Vererbbarkeit Nur mit Hinterbliebenenschutz Auszahlplan: Restkapital vererbbar, Leibrente: nur mit Garantiezeit
Auszahlung frühestens ab 62 ab 65
Pfändungsschutz Ja Ja, in der Ansparphase (geförderter Teil)
Besonders attraktiv für Hohe Einkommen, Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz Grundsätzlich für alle Förderberechtigten

Die Basisrente ist steuerlich ein Schwergewicht für Gutverdiener, aber ein goldener Käfig: kein Zugriff, keine Vererbung, keine Kapitalauszahlung. Das Altersvorsorgedepot ist flexibler, vererbbarer und durch die Zulagen auch bei niedrigerem Einkommen attraktiv.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Welche steuerlichen Vorteile bietet die Basisrente?

Die Basisrente ermöglicht einen sehr hohen Sonderausgabenabzug, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Für Selbstständige mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und darüber ist dieser Steuerhebel einzigartig.

Ein Beispiel: Eine selbstständige Grafikdesignerin ohne gesetzliche Rentenversicherung zahlt 20.000 Euro im Jahr in ihre Basisrente ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart sie dadurch 8.400 Euro Steuern. Ihr echter Eigenaufwand für 20.000 Euro Altersvorsorge liegt damit bei nur 11.600 Euro. Schöpft sie den Höchstbetrag von 30.826 Euro voll aus, sind es sogar rund 12.900 Euro Steuerersparnis.

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Info

Das Altersvorsorgedepot kann da nicht mithalten, der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist deutlich begrenzter. Dafür punktet das Altersvorsorgedepot mit Zulagen, die unabhängig vom Steuersatz gleich hoch ausfallen, und mit der Vererblichkeit des angesparten Kapitals.

Ø 167.582 Euro stehen dir an Förderung für deine Altersvorsorge zu

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten deine Altersvorsorge fördern zu lassen. Mache jetzt unseren Check.

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Nur noch wenige Termine diese Woche verfügbar
Jannis und Martin stehen lächelnd nebeneinander, tragen Hemden, vor transparentem Hintergrund.

Für welche Selbstständigen lohnt sich das Altersvorsorgedepot wirklich?

Das Altersvorsorgedepot ist besonders attraktiv für Selbstständige mit mittleren oder niedrigen Einkommen, Eltern mit Kindern, junge Gründer und alle, die kapitalmarktorientiert vorsorgen wollen. Die Förderquote durch Zulagen ist unabhängig vom Grenzsteuersatz, das macht den entscheidenden Unterschied.

Für welche Selbstständigen ist die Förderung besonders attraktiv?

Selbstständige mit mittleren und niedrigen Einkommen profitieren überproportional von der Zulagenförderung, weil die Grundzulage von 540 Euro bei niedrigem Steuersatz einen höheren relativen Zuschuss darstellt als bei einem Gutverdiener.

Eine selbstständige Unternehmensberaterin, 32 Jahre, zwei Kinder, zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 600 Euro Kinderbeiträge, insgesamt 2.400 Euro im Jahr. Sie erhält 540 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulagen, also 1.140 Euro staatliche Förderung. Das ist eine Förderquote von fast 48 Prozent auf ihren Eigenbeitrag.

Nur durch Zulagen und ohne Steuereffekt.

Wann rechnet sich das Depot trotz niedriger Einkommen?

Schon beim Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr liegt die Förderquote bei 50 Prozent, (60 Euro Grundzulage auf 120 Euro Eigenbeitrag). Das ist im Vergleich zu anderen staatlichen Förderprogrammen außergewöhnlich hoch. 

Auch kleine Beiträge können über 30 Jahre ein erhebliches Vermögen aufbauen, wenn sie systematisch durch Zulagen aufgestockt und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Devise: Lieber 10 Euro im Monat als gar nichts.

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Welche Rolle spielt dein Alter bei der Entscheidung?

Je früher du einsteigst, desto stärker wirken Zinseszinseffekte und Kapitalmarktrenditen. Ein Einstieg mit Mitte 20 oder Anfang 30 ermöglicht 30 bis 40 Jahre Ansparphase mit hoher Aktienquote und maximaler Renditeerwartung.

Einstiegsalter Ansparphase Eigenbeitrag gesamt Endkapital mit 67
20 Jahre 47 Jahre 84.600 € rund 770.000 €
30 Jahre 37 Jahre 66.600 € rund 375.000 €
40 Jahre 27 Jahre 48.600 € rund 174.000 €

Der Unterschied ist gewaltig. Wer mit 20 statt mit 40 startet, zahlt zwar nur rund 36.000 Euro mehr aus eigener Tasche ein, hat am Ende aber fast 600.000 Euro mehr im Depot.

Das liegt nicht am höheren Einsatz, sondern allein an der längeren Zeit, in der der Zinseszins arbeitet. Die ersten Jahre sind dabei die wertvollsten, weil dieses Kapital am längsten wächst.

Ältere Selbstständige mit Einstieg ab 50 müssen stärker auf die Balance zwischen Risiko und Sicherheit achten. Die kürzere Ansparphase bedeutet, dass sichere Portfoliokomponenten eine größere Rolle spielen und das Rebalancing wichtiger wird. Trotzdem kann sich auch ein später Einstieg lohnen, die Zulagenförderung greift vom ersten Euro an, unabhängig vom Alter.

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Info

Was solltest du als Selbstständiger beim Altersvorsorgedepot kritisch prüfen?

Das Altersvorsorgedepot hat klare Stärken, aber auch Grenzen. Vorzeitige Kapitalentnahme ist schädlich und das Guthaben ist kein Liquiditätspuffer

Wie flexibel bleibst du bei finanziellen Engpässen?

Beiträge können angepasst, pausiert oder reduziert werden, deutlich flexibler als bei klassischen Versicherungsprodukten. Eine vorzeitige Entnahme vor 65 gilt jedoch als schädliche Verwendung und löst die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen aus.

Die Höhe der Zulage ist direkt an die Beitragshöhe gekoppelt, weniger Beitrag bedeutet weniger Förderung. In wirtschaftlich schwierigen Phasen solltest du den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr nach Möglichkeit halten, um im Fördersystem zu bleiben. 

Wichtig: Neben dem Altersvorsorgedepot solltest du eine separate Liquiditätsreserve aufbauen. Das Depot ist für die Rente, nicht für den Notfall.

Was passiert bei dauerhafter Arbeitslosigkeit oder Grundsicherung als Selbstständiger?

Für Selbstständige ist das ein wichtiger Sicherheitsaspekt, falls das Geschäft einmal nicht läuft. Die gute Nachricht: Der geförderte Teil deines Altersvorsorgedepots ist geschützt. Er zählt bei Bürgergeld und Grundsicherung als Schonvermögen und muss nicht aufgebraucht werden, bevor du Leistungen bekommst. Die fachliche Weisung der Bundesagentur führt das Altersvorsorgedepot ausdrücklich als geschütztes Vorsorgevermögen. Auch vor Pfändung ist der geförderte Teil in der Ansparphase gesetzlich geschützt.

Nicht automatisch geschützt sind dagegen ungeförderte Mehrbeiträge über 1.800 Euro hinaus, sie können wie normales Vermögen behandelt werden. Wer also einen großen ungeförderten Anteil bespart, sollte das im Hinterkopf behalten.

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Info

Kannst du dein bestehendes Riester-Depot als Selbstständiger ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Es gibt 3 Optionen: weiterführen, übertragen oder nach neuen Regeln weiterbesparen. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Welche Optionen hast du mit deinem alten Vertrag?

  • Unverändert weiterführen: Der Riester-Vertrag bleibt nach alten Regeln gefördert. Das Altersvorsorgedepot und seine Regeln interessieren dich dadurch nicht. 
  • Guthaben übertragen: steuerneutrale, förderunschädliche Übertragung in ein Altersvorsorgedepot. Bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben im Kapital enthalten und die neuen Förderungen gelten.
  • Nach neuen Regeln weiterbesparen: Der bestehende Vertrag kann künftig auch nach der neuen Förderlogik weiterbespart werden. Also alter Riestervertrag bleibt bestehen, aber die neue Förderlogik wird angewandt. 

Wann lohnt sich ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot?

Ein Wechsel ist besonders sinnvoll bei hohen Riester-Kosten, begrenzter Flexibilität und langer verbleibender Laufzeit bis zum Ruhestand.

Wer einen teuren Riester Vertrag mit niedriger Rendite hat und noch 20 oder 30 Jahre bis zur Rente, kann mit dem Altersvorsorgedepot und kostengünstigen ETFs in der Regel deutlich besser fahren.

Martin Schmidt von DieFinanzchecker
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Kurz vor Rentenbeginn ist ein Wechsel dagegen weniger attraktiv, die Garantien und Vertragsbedingungen bei Riester bieten dann möglicherweise mehr Sicherheit. Eine Vergleichsrechnung unter Einbezug von Kosten, Rendite, Förderung und Auszahlungsoptionen ist immer empfehlenswert.

Was passiert mit bereits erhaltenen Zulagen beim Übertrag?

Beim Übertrag von Riester in ein Altersvorsorgedepot bleiben bisherige Zulagen und Sonderausgabenvorteile im Kapital enthalten. Es findet keine Rückzahlung statt, solange der Übertrag gesetzeskonform erfolgt und die Zweckbindung für Altersvorsorge gewahrt bleibt. Eine schädliche Verwendung liegt nur vor, wenn das geförderte Vermögen außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen entnommen wird. 

Fazit

Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 das erste staatlich geförderte, kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukt, das Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden auch ohne gesetzliche Rentenversicherung voll offensteht. Erstmals bekommt diese Gruppe direkte Zulagen, bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind, dazu eine steuerfreie Ansparphase und je nach Auszahlform die Möglichkeit, das Kapital zu vererben. Genau diese Kombination gab es für Selbstständige bisher nicht.

Besonders attraktiv ist das AV-Depot für Selbstständige, für Familien mit Kindern und für alle, die früh einsteigen. Die Zulagenförderung wirkt unabhängig vom Steuersatz, und der Zinseszins entfaltet über eine lange Laufzeit seine volle Stärke. 

Wer ein hohes Einkommen hat, kombiniert das Altersvorsorgedepot sinnvoll mit einer Basisrente: Die Förderwege sind eigenständig und ergänzen sich. Welche Kombination am Ende zu dir passt, hängt von Einkommen, Familiensituation und deinen Zielen ab. Das klärst du am besten in einer individuellen Beratung.

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Häufige Fragen

Was ist die beste Altersvorsorge für Selbstständige?

Das hängt von Einkommen und Zielen ab. Für viele Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 die attraktivste Basis, weil es erstmals Zulagen und Steuervorteile bringt. Bei sehr hohem Einkommen ist zusätzlich die Basisrente mit ihrem großen Steuerabzug stark.

Ist ein Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?

Ja. Du kannst deinen Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus die Zulagen als Sonderausgaben nach § 10a EStG absetzen. Ohne Kinder sind das zum Beispiel 2.340 Euro im Jahr. Über die Günstigerprüfung bekommst du automatisch die für dich bessere Variante aus Zulage oder Steuerersparnis.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Besonders für Familien mit Kindern, für Gutverdiener als geförderter Basisbaustein und für alle, die langfristig in ETFs sparen wollen. Auch erstmals für Selbstständige und Freiberufler, die vorher keinen Zugang zur staatlichen Förderung hatten und so davon profitieren können.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.

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