Wie wird die Basisrente im Alter versteuert?
Die Basisrente (Rürup-Rente) wird nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung behandelt. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind und die Rente erst im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet wird.
2026 sind 84 Prozent der monatlichen Bruttorente steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei.
Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 2058 die vollständige Besteuerung. Der bei Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Eurobetrag wird einmalig festgeschrieben und gilt lebenslang, auch wenn die Rente später steigt.
Spätere Erhöhungen, etwa durch Überschussbeteiligungen, sind dagegen vollständig steuerpflichtig.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Rentner selbst zahlen, da Rürup-Auszahlungen keine KVdR-Pflichtversicherung begründen.
Wer im Alter einen niedrigeren Steuersatz hat als heute, profitiert maximal vom Hebel der nachgelagerten Besteuerung.
