Wie wird die Auszahlung aus einem Altersvorsorgedepot besteuert?
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während du ansparst, fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an, das volle Kapital arbeitet ungebremst. Erst in der Auszahlungsphase wird versteuert. Der geförderte Anteil, also Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen, wird in voller Höhe mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, egal ob als Rente oder Auszahlplan. Für den ungeförderten Teil darüber wird nur der Gewinn besteuert: Bei der lebenslangen Rente über den niedrigen Ertragsanteil, beim Auszahlplan und bei der Teilkapitalentnahme über das Halbeinkünfteverfahren, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung ab 65 erfolgt. Das ist meist günstiger als die Abgeltungsteuer im freien Depot.
