Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, Dividenden oder Umschichtungen an. Besteuert wird erst in der Auszahlungsphase. Der geförderte Anteil, also aus Beiträgen bis 1.800 Euro plus Zulagen und darauf erzielte Gewinne, wird voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Der ungeförderte Anteil über 1.800 Euro wird günstiger behandelt, bei lebenslanger Rente über den Ertragsanteil, bei Einmalauszahlung über das Halbeinkünfteverfahren, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nicht vor dem 65. Lebensjahr erfolgt. Da der Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Berufsleben, entsteht unterm Strich meist ein Steuervorteil.
