Wie hoch ist der Freibetrag für Altersvorsorge beim Bürgergeld?
Beim geförderten Altersvorsorgevermögen gibt es keine betragsmäßige Obergrenze, der geförderte Teil des Depots ist als Schonvermögen vollständig geschützt, unabhängig von der Höhe. Davon getrennt gilt ein allgemeiner Vermögensfreibetrag für dein sonstiges Vermögen wie Erspartes oder Tagesgeld. Dieser ist beim Bürgergeld altersabhängig gestaffelt und reicht von 5.000 Euro für unter 30-Jährige über 10.000 Euro ab dem 30. Geburtstag und 12.500 Euro ab dem 40. bis zu 20.000 Euro ab dem 50. Geburtstag. Für nicht geförderte Altersvorsorge mit vertraglichem Verwertungsausschluss gibt es zusätzlich einen eigenen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr.
