Wer ist als Student berechtigt für das Altersvorsorgedepot?
Ob du als Student förderberechtigt bist, hängt davon ab, ob für dich Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen oder du selbstständig tätig bist. Als Werkstudent bist du rentenversicherungspflichtig und damit unmittelbar berechtigt. Dasselbe gilt für einen versicherungspflichtigen Minijob, solange du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Auch im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst bist du pflichtversichert und damit förderberechtigt. Und wenn du dich neben dem Studium selbstständig machst, reicht es aus, dass du Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG erzielst und eine Steuererklärung abgibst. Nicht förderberechtigt bist du dagegen als reiner Student ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit, weil dann keine Pflichtbeiträge anfallen. In dem Fall kannst du aber als Ehepartner eines Förderberechtigten mittelbar profitieren.
