Wer hat Anspruch auf ein Altersvorsorgedepot?
Der förderberechtigte Personenkreis ist ab 2027 deutlich breiter als früher bei Riester. Unmittelbar berechtigt sind alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, also die meisten Arbeitnehmer, dazu Beamte, Richter und Soldaten. Neu ist, dass auch Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG berechtigt sind, sobald sie eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von der Rentenversicherung. Ebenso dazu gehören Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte oder Anwälte. Wer selbst keinen Anspruch hat, etwa ein nicht erwerbstätiger Ehepartner, kann mittelbar über den förderberechtigten Partner profitieren, mit einem eigenen Vertrag und dem Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr.
