Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn ich sterbe?
Ohne Zusatzbausteine fällt das angesparte Kapital im Todesfall an die Versichertengemeinschaft und kann nicht regulär vererbt werden.
Das ist einer der größten Kritikpunkte an der Basisrente, lässt sich aber durch optionale Bausteine zumindest teilweise auffangen.
Möglich sind eine Rentengarantiezeit, in der die Rente nach dem Tod weitergezahlt wird, eine Hinterbliebenenrente für den überlebenden Partner sowie eine Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn. Diese Zusatzleistungen kosten allerdings Beitrag oder mindern die spätere Rentenhöhe.
Begünstigte können ausschließlich der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder sein. Unverheiratete Lebenspartner, erwachsene Kinder ohne Kindergeldbezug oder andere Erben gehen leer aus.
Wer Vermögen flexibel weitergeben möchte, sollte ergänzend einen ETF-Sparplan oder eine private Rentenversicherung wählen, weil diese frei vererbbar sind.
Auch eine Risikolebensversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um Hinterbliebene zusätzlich abzusichern.
