Können Beamte das neue Altersvorsorgedepot nutzen?
Beamte können das Altersvorsorgedepot ab 2027 ohne Weiteres nutzen. Sie gehören zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis, ebenso wie Richter und Soldaten, unabhängig von Laufbahn, Besoldungsgruppe oder Dienstherr. Grundlage ist, dass die Beamtenversorgung im System der Altersvorsorge einer Grundversorgung gleichgestellt ist. Sie erhalten damit die Grundzulage von bis zu 540 Euro, die Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und den Berufseinsteigerbonus. Gerade für Beamte ist das interessant, weil ihre Pension trotz gutem Ruf oft eine Versorgungslücke lässt und das künftige Versorgungsniveau eher unter Druck gerät.
