Kann ich mein Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Die geförderte Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Dann wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, dazu kannst du bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag entnehmen. Früher als mit 65 kommst du zwar zivilrechtlich an dein Geld, das gilt aber als förderschädlich, dann werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert und die Erträge nachversteuert. Eine echte Ausnahme ist die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum, etwa für Kauf, Bau oder die Ablösung eines Immobiliendarlehens, sie bleibt förderunschädlich. Wer nur einen Teil braucht, kann außerdem eine Teilentnahme machen, dann wird nur der entnommene Anteil abgerechnet und der Rest bleibt gefördert und geschützt.
