Kann ich die Steuern beim Altersvorsorgedepot im Todesfall vermeiden?
Ganz vermeiden lassen sich die steuerlichen Folgen nicht immer, aber deutlich reduzieren. Der wichtigste Hebel ist die förderunschädliche Übertragung auf den Ehepartner, bei der die komplette Förderung erhalten bleibt. Bei der Erbschaftsteuer greifen die üblichen Freibeträge, die mit 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro pro Kind so hoch sind, dass das typische Depotvolumen meist steuerfrei bleibt. Trifft dennoch Erbschaft- und Einkommensteuer zusammen, mildert Paragraf 35b EStG die Doppelbelastung. Als zusätzliche Absicherung kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein, die durch die richtige Vertragsgestaltung, also Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter in einer Person bei einer anderen versicherten Person, komplett erbschaftsteuerfrei ausgezahlt wird. Wegen der Komplexität dieser Konstruktionen ist eine fundierte Beratung vor Abschluss dringend zu empfehlen.
