Ist ein Altersvorsorgedepot vererbbar?
Das Altersvorsorgedepot ist als Vermögenswert grundsätzlich vollständig vererbbar. Was mit der staatlichen Förderung passiert, hängt aber davon ab, wer erbt. Überträgt der überlebende Ehepartner das Guthaben auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag, bleiben Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben. Erben dagegen Kinder oder andere Personen, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das reine Kapital und die Erträge bleiben den Erben erhalten, nur die Förderung fällt weg.
