Ist ein Altersvorsorgedepot vererbbar?

Das Altersvorsorgedepot ist als Vermögenswert grundsätzlich vollständig vererbbar. Was mit der staatlichen Förderung passiert, hängt aber davon ab, wer erbt. Überträgt der überlebende Ehepartner das Guthaben auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag, bleiben Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben. Erben dagegen Kinder oder andere Personen, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das reine Kapital und die Erträge bleiben den Erben erhalten, nur die Förderung fällt weg.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.