Ist die Kinderzulage Teil der Altersvorsorge?
Die Kinderzulage ist ein fester Bestandteil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Sie fließt nicht als separate Leistung an dich aus, sondern direkt in dein Altersvorsorgedepot und erhöht damit dein Vorsorgekapital. Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat bis zu 300 Euro jährlich zusätzlich in dein Depot ein, sofern du selbst mindestens 300 Euro pro Kind einzahlst.
Schon bei der Riester-Rente war die Kinderzulage ein zentraler Förderbaustein, dort allerdings als pauschaler Betrag von 185 oder 300 Euro je nach Geburtsjahr des Kindes. Ab 2027 wird sie im neuen Altersvorsorgedepot fortgeführt, jetzt als 1:1-Matching auf den Eigenbeitrag. Zusammen mit der Grundzulage und dem Sonderausgabenabzug bildet sie einen der drei Förderbausteine.
