Ist das Altersvorsorgedepot mit Bürgergeld geschützt?

Ja. Der geförderte Teil des Altersvorsorgedepots zählt bei Bürgergeld als Schonvermögen und muss nicht verwertet werden. Die Fachliche Weisung der Bundesagentur nennt das Depot ausdrücklich als geschütztes Altersvorsorgevermögen, genau wie Riester und Rürup. Das heißt, du musst dein Vorsorgekapital nicht aufbrauchen, bevor du Anspruch auf Leistungen hast. Wichtig ist die Grenze: Geschützt ist nur der geförderte Anteil. Zahlst du über die Förderhöchstgrenze hinaus zusätzliche Beträge ein, sind diese nicht automatisch geschützt und können wie normales Vermögen behandelt werden. Ein gewöhnliches ETF-Depot genießt diesen Schutz übrigens gar nicht, es wird oberhalb der allgemeinen Freibeträge voll angerechnet.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.