Ist das Altersvorsorgedepot mit Bürgergeld geschützt?
Ja. Der geförderte Teil des Altersvorsorgedepots zählt bei Bürgergeld als Schonvermögen und muss nicht verwertet werden. Die Fachliche Weisung der Bundesagentur nennt das Depot ausdrücklich als geschütztes Altersvorsorgevermögen, genau wie Riester und Rürup. Das heißt, du musst dein Vorsorgekapital nicht aufbrauchen, bevor du Anspruch auf Leistungen hast. Wichtig ist die Grenze: Geschützt ist nur der geförderte Anteil. Zahlst du über die Förderhöchstgrenze hinaus zusätzliche Beträge ein, sind diese nicht automatisch geschützt und können wie normales Vermögen behandelt werden. Ein gewöhnliches ETF-Depot genießt diesen Schutz übrigens gar nicht, es wird oberhalb der allgemeinen Freibeträge voll angerechnet.
