Das Wichtigste vorab
- Beiträge zur Rürup-Rente sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag liegt für 2026 bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete.
- Die Rentenauszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig. Dieser Anteil steigt bis 2058 auf 100 Prozent.
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Eine Einmalauszahlung oder Kapitaloption gibt es nicht.
- Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von mindestens 42 Prozent – das entspricht einem zu versteuernden Einkommen ab etwa 68.500 Euro.
Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist eines der stärksten steuerlichen Werkzeuge für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte. In der Ansparphase senkt sie deine Steuerlast massiv. Im Gegenzug fällt in der Auszahlungsphase Steuer auf die Rente an. Das Prinzip klingt einfach, ist in der Praxis aber voller Stolperfallen. Seit über 15 Jahren sprechen wir mit Gutverdienern, Ärzten und Unternehmern zur Altersvorsorge – und die Rürup-Rente gehört zu den Produkten, bei denen wir die größten Wissenslücken erleben. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie die Besteuerung der Rürup-Rente funktioniert, wie du deine Steuerersparnis berechnest und wann sich das Ganze für dich wirklich lohnt.
Was ist die Rürup-Rente und wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die 2005 speziell für Selbstständige und Freiberufler eingeführt wurde. Anders als das Altersvorsorgedepot oder die betriebliche Altersvorsorge fördert sie ausschließlich über Steuervorteile: Beiträge werden als Sonderausgaben abgesetzt und senken das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug wird die spätere Rente nachgelagert besteuert.
Damit das Finanzamt die Beiträge anerkennt, muss der Vertrag durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein.
Welche Anlageformen stehen dir zur Verfügung?
Bei der Rürup-Rente gibt es drei Anlageoptionen, die sich in Rendite und Sicherheit deutlich unterscheiden:
- Die klassische Rürup-Rente garantiert eine feste Mindestrentenzahlung mit einem verbindlichen Rentenfaktor. Die Sicherheit ist hoch, die Rendite entsprechend gering. Der Höchstrechnungszins liegt aktuell bei 1,0 Prozent (Stand 2026).
- Die fondsgebundene Rürup-Rente investiert Beiträge in Aktienfonds oder ETFs. Kapitalerträge wachsen in der Ansparphase steuerfrei, anders als bei einem normalen Depot wo auf realisierte Gewinne Abgeltungssteuer anfällt. Die Renditechancen sind deutlich höher als bei der klassischen Variante, dafür trägst du das Marktrisiko.
- Hybride Modelle kombinieren einen garantierten Anteil mit Fondsanlage. In der Praxis fließen die Beiträge in den ersten Jahren überwiegend in den Sicherungsfonds. Die Kosten sind höher als bei reinen Fondslösungen, die Renditeerwartung entsprechend niedriger.
Welche Voraussetzungen musst du für die steuerliche Förderung der Rürup erfüllen?
Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente ist an klare Bedingungen geknüpft:
- Dein Vertrag muss durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein – ohne Zertifizierung keine Förderung.
- Die Rentenzahlung darf frühestens nach Vollendung deines 62. Lebensjahres beginnen (bei Verträgen vor dem 1.1.2012 sogar schon ab 60 Jahren).
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente – kein Kapitalwahlrecht, keine Einmalauszahlung.
- Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
- Optional ist ein Hinterbliebenenschutz als Zusatzbaustein vereinbar – der kostet Extra-Beitrag und reduziert deine spätere Rente.
Wie kannst du Beiträge zur Rürup-Rente von der Steuer absetzen?
Rürup-Beiträge trägst du in deiner Steuererklärung in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein. Das Finanzamt berücksichtigt sie als Sonderausgaben und reduziert dein zu versteuerndes Einkommen. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge bis zum Höchstbetrag absetzbar.
Wie hoch ist der steuerliche Höchstbetrag?
Der Höchstbetrag für Basisvorsorgeaufwendungen orientiert sich seit 2015 an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jährlich angepasst. Für 2026 gelten folgende Werte:
Entscheidend: Dieser Höchstbetrag gilt für alle Basisvorsorgeaufwendungen zusammen. Das Finanzamt rechnet Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Rürup-Rente gemeinsam.
Als Angestellter werden sowohl dein Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil der GRV vom Höchstbetrag abgezogen. Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro machen die GRV-Beiträge 2026 rund 11.160 Euro aus. Für Selbstständige ohne GRV-Pflichtversicherung ist die Ausgangslage günstiger: Wer in kein Pflichtversorgungssystem einzahlt, kann den vollen Höchstbetrag von 30.826 Euro für 2026 nutzen.
Wie wirkt sich dein persönlicher Grenzsteuersatz auf die Ersparnis aus?
Dein Grenzsteuersatz ist der entscheidende Faktor für die Rürup-Steuerersparnis, nicht der Durchschnittssteuersatz. Er gibt an, mit welchem Satz dein letzter verdienter Euro besteuert wird. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent und greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Ab 277.826 Euro gilt die Reichensteuer von 45 Prozent.
Die folgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Steuerersparnis bei verschiedenen Einkommensstufen ausfällt – jeweils bei einem Rürup-Beitrag von 10.000 Euro pro Jahr:
Was muss bei Ehepaaren beachtet werden?
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert und der Steuersatz auf die Hälfte berechnet, dann verdoppelt. Das senkt den Grenzsteuersatz des Besserverdienenden erheblich.
Für die Rürup-Rente bedeutet das: Wer alleine 80.000 Euro verdient, hat einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Mit einem Partner ohne eigenes Einkommen werden rechnerisch beide mit je 40.000 Euro besteuert, was den Grenzsteuersatz auf rund 32 Prozent senkt. Der Steuerhebel der Rürup-Rente schrumpft damit deutlich. Wer in dieser Situation 10.000 Euro in die Rürup-Rente einzahlt, spart nur noch 3.200 Euro Steuern statt 4.200 Euro.
Wie berechnest du deine konkrete Steuerersparnis?
Die Grundformel lautet: Steuerersparnis = Rürup-Beitrag × Grenzsteuersatz. Die tatsächliche Nettobelastung ergibt sich aus dem Bruttobeitrag abzüglich der Steuerersparnis. Die folgenden Beispielrechnungen machen das greifbar – einmal für Selbstständige, einmal für Angestellte.
Beispielrechnung für Selbstständige
42 Jahre, freiberuflicher IT-Berater. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 80.000 Euro pro Jahr, sein Grenzsteuersatz damit bei 42 Prozent. Da er nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann er den vollen Rürup-Höchstbetrag nutzen. Er zahlt jährlich 12.000 Euro in eine fondsgebundene Rürup-Rente ein.
Bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent pro Jahr könnte sein Vertragsguthaben zum Rentenbeginn bei etwa 595.000 Euro liegen. Mit einem Rentenfaktor von 25 Euro pro 10.000 Euro Kapital ergäbe das eine monatliche Bruttorente von rund 1.489 Euro.
Beispielrechnung für Angestellte
Angestellte Abteilungsleiterin, 35 Jahre, 120.000 Euro Bruttoeinkommen. Sie zahlt zusammen mit ihrem Arbeitgeber etwa 18.860 Euro GRV-Beiträge pro Jahr, die vom Höchstbetrag abgezogen werden.
Bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent pro Jahr könnte ihr Vertragsguthaben zum Rentenbeginn 2058 bei rund 787.000 Euro liegen. Mit einem Rentenfaktor von 25 Euro pro 10.000 Euro Kapital ergäbe das eine monatliche Bruttorente von rund 1.968 Euro.
Wo und wie trägst du die Rürup-Rente in deiner Steuererklärung ein?
In der Ansparphase trägst du deine Rürup-Beiträge in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand ein, Feld 303. Die genaue Bezeichnung lautet: "Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004". In Mein Elster findest du die Eingabemaske unter "Weitere Daten hinzufügen" im Bereich Vorsorgeaufwendungen. Die exakte Summe entnimmst du der jährlichen Beitragsbescheinigung deines Versicherers.
In der Rentenphase wechselt die Zuordnung: Die Rentenzahlungen trägst du in die Anlage R in den Zeilen 4 bis 12 ein.
Welche Nachweise musst du in der Ansparphase einreichen?
Dein Versicherer stellt jedes Jahr eine Beitragsbestätigung aus, die die eingezahlten Beiträge auflistet. Da die meisten Versicherer die Daten bereits elektronisch ans Finanzamt melden, musst du in der Regel keine zusätzlichen Nachweise einreichen. Die Bescheinigung solltest du trotzdem aufbewahren – für den Fall, dass das Finanzamt Rückfragen hat oder Unstimmigkeiten bei den elektronisch übermittelten Daten auftreten.
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung konkret für dich?
Die nachgelagerte Besteuerung ist das Gegenstück zur Steuerersparnis in der Ansparphase: Heute sparst du Steuern beim Einzahlen – im Alter fallen Steuern beim Auszahlen an. Allerdings nicht auf die volle Rente, sondern nur auf einen bestimmten Prozentsatz, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Geregelt ist das in § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG.
Welcher Anteil deiner Rente ist steuerpflichtig?
Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig. Die restlichen 16 Prozent bleiben steuerfrei. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro sind also 840 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern – 160 Euro bleiben steuerfrei.
Wie entwickelt sich der steuerpflichtige Anteil über die Jahre?
Der Besteuerungsanteil steigt schrittweise bis 2058 auf 100 Prozent. Seit einer Reform 2024 erfolgt die Erhöhung nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr (vorher war es ein ganzer Prozentpunkt). Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
Musst du als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Als Empfänger einer Rürup-Rente musst du auch im Ruhestand eine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt weiß durch die elektronische Datenübermittlung bereits, dass du eine Rürup-Rente beziehst – es fordert im Zweifel zur Abgabe auf.
Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen im Alter ab. Der Grundfreibetrag liegt für 2026 bei etwa 11.600 Euro für Ledige und 23.200 Euro für Verheiratete. Liegen alle deine Einkünfte unter diesem Freibetrag, fällt keine Steuer an.
Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Rürup-Rente kombiniere
Die BU‑Versicherung mit der Rürup-Rente zu kombinieren, wird gerade Selbstständigen häufig empfohlen. Denn die steuerliche Absetzbarkeit unterscheidet sich je nach Produkt deutlich voneinander.
- Rürup-BU-Kombi: Die BU-Beiträge laufen über den Rürup-Topf nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und sind damit bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro absetzbar. Das ist der eigentliche steuerliche Vorteil des Kombiprodukts.
- Selbstständige BU (SBU): Beiträge zur SBU sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG absetzbar, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro. In der Praxis ist dieser Topf durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge meist bereits vollständig ausgeschöpft. Die SBU-Beiträge wirken steuerlich damit oft gar nicht.
Zwar kann man die Beiträge bei der BU-Rürup-Rente steuerlich höher ansetzen. Das hat jedoch auch seinen Preis.
Bei 2.500 Euro BU-Rente sieht der Unterschied wie folgt aus:
Selbstständige BU
Rürup-BU-Kombi
Unterliegt die Rürup-Rente der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht?
Ob auf die Rürup-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt vom Versicherungsstatus im Rentenalter ab. Die Antwort unterscheidet sich, je nachdem, ob du privat oder gesetzlich versichert bist.
Welche Beiträge fallen in der Auszahlungsphase an?
Die Behandlung unterscheidet sich grundlegend je nach Versicherungsstatus:
- Privat Versicherte: Keine Auswirkung. PKV-Beiträge richten sich nach Alter, Tarif und Gesundheitszustand, nicht nach dem Einkommen. Die Rürup-Rente spielt keine Rolle.
- Pflichtversicherte in der KVdR: Ebenfalls keine Beiträge auf die Rürup-Rente. Die Krankenversicherung der Rentner erhebt Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Versorgungsbezüge. Rürup-Renten als private Leibrenten fallen nicht darunter.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Auf alle Einkunftsarten inklusive Rürup-Rente fallen Beiträge an. Der allgemeine GKV-Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent plus durchschnittlich rund 2,5 Prozent Zusatzbeitrag. Dazu kommen 3,4 Prozent Pflegeversicherung für Eltern beziehungsweise 3,6 Prozent für Kinderlose. Das summiert sich auf rund 20 bis 21 Prozent auf alle beitragspflichtigen Einnahmen.
Wie unterscheidet sich das für gesetzlich und privat Versicherte?
Die Differenz zwischen KVdR-Pflichtversicherung und freiwilliger GKV-Versicherung ist erheblich:
Welche Sonderfälle musst du steuerlich beachten?
Die Standardfälle sind klar – bei Gutverdiener, Unternehmern und Gesellschafter-Geschäftsführern gibt es aber steuerliche Sonderfälle, die den Rürup-Spielraum erheblich beeinflussen.
Wie werden Einmalzahlungen behandelt?
Einmalzahlungen in die Rürup-Rente kannst du ebenfalls zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen – solange sie innerhalb des jährlichen Höchstbetrags bleiben.
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ergibt sich daraus eine clevere Strategie: In Jahren mit hohem Gewinn möglichst viel in die Rürup-Rente einzahlen und den hohen Grenzsteuersatz nutzen. In Jahren mit niedrigerem Einkommen die Beiträge reduzieren. So kannst du deine Steuerlast flexibel über mehrere Jahre hinweg optimieren – ein Vorteil, den kaum ein anderes Vorsorgeprodukt bietet.
Was passiert steuerlich bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern?
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Theoretisch könntest du als Gesellschafter-Geschäftsführer den vollen Rürup-Höchstbetrag nutzen. Das Finanzamt hat hier aber einen Riegel vorgeschoben: Bei der Berechnung des absetzbaren Höchstbetrags unterstellt es einen fiktiven Beitrag zur GRV in Höhe von 18,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. In der Praxis sieht das so aus:
Das ist deutlich weniger als der volle Höchstbetrag. Die Regelung soll eine Gleichbehandlung mit Angestellten sicherstellen.
Wird die betriebliche Altersvorsorge auf den Höchstbetrag angerechnet?
Nein. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge über Entgeltumwandlung werden nicht auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet. Sie laufen über einen eigenen steuerlichen Rahmen nach § 3 Nr. 63 EStG. Angestellte können also gleichzeitig den vollen Rürup-Spielraum nutzen und zusätzlich über die bAV vorsorgen, ohne dass sich beides gegenseitig kürzt.
Was passiert steuerlich bei vorzeitiger Beitragsfreistellung ?
Die Rürup-Rente ist unkündbar – das ist gesetzlich so festgelegt. Eine Auflösung mit Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich. Du kannst den Vertrag aber jederzeit beitragsfrei stellen: Du zahlst keine Beiträge mehr ein, der Vertrag läuft weiter und entwickelt sich mit Zinsen und Überschüssen bis zum Rentenbeginn.
Der entscheidende Punkt: Bei einer Beitragsfreistellung musst du keine Steuervorteile zurückzahlen. Das unterscheidet die Rürup-Rente fundamental von der Riester-Rente, bei der eine Kündigung zur Rückforderung der Zulagen und Steuervorteile führt.
Das macht die Rürup-Rente flexibler als viele denken. Wenn du monatlich 1.000 Euro eingezahlt hast, gewinnst du nach der Beitragsfreistellung 1.000 Euro monatlichen Handlungsspielraum zurück – und dein Rürup-Guthaben wächst trotzdem weiter.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente steuerlich?
Die Rürup-Rente ist kein Universalprodukt. Sie lohnt sich steuerlich vor allem dann, wenn drei Faktoren zusammenkommen:
- Hohes Einkommen
- Hoher Steuersatz
- Bereitschaft zur langfristigen Kapitalbindung.
Ab welchem Einkommen wird die Förderung wirklich interessant?
Ab etwa 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Ab diesem Punkt spart jeder Euro Rürup-Beitrag 42 Cent Steuern. Darunter ist der Hebel geringer: Bei 50.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei rund 35 Prozent, bei 40.000 Euro bei rund 32 Prozent.
Welche steuerlichen Nachteile hat die Rürup-Rente?
Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente sind an Einschränkungen geknüpft, die du kennen und bewusst akzeptieren musst. Denn nur wenn du die Nachteile der Rürup-Rente verstehst, kannst du eine fundierte Entscheidung treffen.
Warum ist die Vererbbarkeit steuerlich eingeschränkt?
Das angesparte Kapital in einer Rürup-Rente ist nicht frei vererbbar. Wenn du vor dem Rentenbeginn stirbst und keinen Hinterbliebenenschutz vereinbart hast, fällt dein gesamtes Guthaben an die Versichertengemeinschaft. Der Gesetzgeber hat das bewusst so gestaltet. Die Rürup-Rente soll eine echte Altersvorsorge sein, kein vererbbares Sparprodukt. Genau deshalb gibt es die großzügige Steuerförderung.
Als Absicherung kannst du einen Hinterbliebenenschutz als Zusatzbaustein vereinbaren. Damit erhalten dein Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente – dieser Baustein kostet Extra-Beitrag und reduziert deine eigene spätere Rente um etwa 10 bis 20 Prozent.
Welche langfristigen Auswirkungen hat die steigende Rentenbesteuerung?
Der Besteuerungsanteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 2058 die 100-Prozent-Marke. Für die aktuelle Rentner-Generation ist das noch kein Problem – wenn du 2026 in Rente gehst, behältst du 16 Prozent steuerfrei. Für jüngere Sparer wird der Vorteil aber immer kleiner: Eine heute 30-jährige Frau, die mit 67 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von rund 97 Prozent. Wenn du erst 2058 oder später in Rente gehst, zahlst du auf die komplette Rente Steuern.
Trotzdem bleibt die Rürup-Rente auch für jüngere Sparer attraktiv – wenn dein Einkommen hoch genug ist. Der Steuervorteil entsteht nämlich nicht nur durch den Freibetrag im Alter, sondern vor allem durch die Differenz der Steuersätze: Wenn du heute mit 42 Prozent Steuern sparst und im Alter nur 20 Prozent zahlst, hast du trotz 100‑Prozent-Besteuerungsanteil einen klaren Vorteil.
Jedes Einkommen im Alter wird versteuert
Ein oft unterschätzter Nachteil, im Rentenalter werden ist auch, dass alle Einkommensquellen zusammengerechnet und gemeinsam nach dem Einkommensteuer-Progressionsprinzip besteuert werden. Wer neben der Rürup-Rente noch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder eine gesetzliche Rente bezieht, landet schnell in einem höheren Steuersatz als geplant. Bei einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Alter liegt der Grenzsteuersatz bei 42 Prozent, und die Rürup-Rente wird mit ihrem steuerpflichtigen Anteil von 84 Prozent voll darin eingerechnet. Wer das bei der Planung nicht berücksichtigt, erlebt im Alter eine deutlich höhere Steuerlast als erwartet.
Wie unterscheidet sich die Rürup-Rente steuerlich von anderen Vorsorgeformen?
Die Rürup-Rente ist nicht die einzige Möglichkeit, steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen. Je nach deiner Lebenssituation können auch andere Formen der Altersvorsorge sinnvoll sein. Die Unterschiede liegen im Detail.
Rürup-Rente vs. Riester-Rente
Riester fördert über direkte Zulagen, Rürup ausschließlich über den Steuerabzug. Für Selbstständige ist Riester in der Regel nicht zugänglich. Für Angestellte mit Kindern und niedrigem Grenzsteuersatz können die Kinderzulagen attraktiver sein als der Steuerabzug über Rürup. Ab einem Grenzsteuersatz von rund 35 Prozent kippt das Verhältnis zugunsten von Rürup.
Rürup-Rente vs. Altersvorsorgedepot ab 2027
Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 die Riester-Rente und fördert ebenfalls über direkte Zulagen bis zu 540 Euro jährlich plus 300 Euro pro Kind. Der steuerlich absetzbare Betrag ist auf 1.800 Euro gedeckelt. Für Gutverdiener ist der Steuerhebel der Rürup-Rente deutlich größer. Als ergänzender Baustein neben Rürup lohnt sich das Altersvorsorgedepot aber auch für Besserverdiener, besonders mit Kindern.
Rürup-Rente vs. betriebliche Altersvorsorge
Die bAV läuft über einen eigenen steuerlichen Rahmen nach § 3 Nr. 63 EStG und wird nicht auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet. Angestellte können beide Bausteine gleichzeitig nutzen. Die bAV punktet mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent, steht jedoch Selbstständigen (ohne Kapitalgesellschaft) nicht zur Verfügung.
Rürup-Rente vs. private ETF-Rentenversicherung
Die ETF-Rentenversicherung ist in der Ansparphase nicht steuerlich absetzbar, bietet dafür in der Auszahlungsphase eine günstigere Besteuerung: Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind nur 17 Prozent der Rente steuerpflichtig. Die Rürup-Rente steigt bis 2058 auf 100 Prozent an. Dafür bietet Rürup den deutlich höheren Steuerhebel in der Ansparphase. Die ETF-Rentenversicherungs ermöglicht jedoch auch freie Vererbung und Kapitalauszahlung.
Rürup-Rente vs. ETF-Sparplan
Ein ETF-Sparplan wird aus bereits versteuertem Einkommen bespart und bietet keine staatliche Förderung. Kursgewinne werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert. Wer einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, muss für 10.000 Euro Rürup-Beitrag netto nur 5.800 Euro aufbringen. Für denselben ETF-Sparplan müsste er rund 17.240 Euro brutto verdienen.
Wie findest du die passende Beratung zu Steuerfragen der Rürup-Rente?
Die steuerlichen Aspekte der Rürup-Rente sind nur ein Teil des Puzzles. Tarif-Qualität, Fondsauswahl, Kosten und Rentenfaktor entscheiden letztlich darüber, wie viel Rente am Ende herauskommt. Eine professionelle Beratung zur Rürup-Rente sollte deshalb davor unbedingt durchgeführt werden.
Ein Steuerberater kann individuell prüfen, ob die Rürup-Rente zu deiner persönlichen Steuersituation passt und wie sich die Höchstbeträge optimal ausschöpfen lassen. Für die Produktauswahl selbst brauchst du jemanden, der den Versicherungsmarkt kennt und ungebunden vergleichen kann.
Fazit
Die Rürup-Rente ist für Selbstständige und Gutverdiener eines der wirkungsvollsten steuerlichen Instrumente in der Altersvorsorge. Die vollständige Absetzbarkeit der Beiträge seit 2023, kombiniert mit einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige, ermöglicht jährliche Steuerersparnisse von über 12.000 Euro bei hohem Einkommen. Im Gegenzug gelten nachgelagerte Besteuerung im Alter, keine Kapitalauszahlung und eingeschränkte Vererbbarkeit. Ob sie sich lohnt, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz, dem erwarteten Steuersatz im Ruhestand und der Bereitschaft zur langfristigen Kapitalbindung ab. Eine Beratung, die alle drei Punkte transparent macht, ist der entscheidende erste Schritt.
Häufige Fragen
Wie wird die Rürup-Rente bei der Auszahlung versteuert?
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird einmalig festgeschrieben. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente mit dem persönlichen Steuersatz. Dieser Anteil gilt dann lebenslang, auch für spätere Rentensteigerungen durch Überschussbeteiligungen.
Wie wird die Rürup-Rente versteuert?
In der Ansparphase sparst du Steuern: Beiträge bis zu 30.826 Euro jährlich sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz macht das bis zu 12.947 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Im Gegenzug wird die Rente im Alter nachgelagert besteuert. 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, bis 2058 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent.
Was sind die Nachteile der Rürup-Rente?
Das Kapital ist bis zur Rente gebunden. Es gibt keine Möglichkeit zur Kapitalauszahlung, alles wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, Beitragsfreistellung schon. Die Vererbbarkeit ist eingeschränkt: Im Todesfall können nur Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder abgesichert werden. Und die Rente wird im Alter mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz voll besteuert.
Was sind die Vorteile einer Basisrente?
Beiträge bis zu 30.826 Euro jährlich sind vollständig steuerlich absetzbar. Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und wird beim Bürgergeld nicht als Vermögen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt lebenslang, unabhängig davon, wie alt man wird.

