Das Wichtigste vorab
- Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, bei der du als Lediger 2026 bis zu 30.826 Euro und als Ehepaar bis zu 61.652 Euro jährlich komplett von der Steuer absetzen kannst.
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ab frühestens 62 Jahren. Eine Kapitalauszahlung oder Teilentnahme ist gesetzlich ausgeschlossen.
- Besonders sinnvoll ist die Rürup-Rente für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz ab 42 Prozent, die von maximaler Steuerersparnis profitieren.
- Die wichtigsten Nachteile sind die nachgelagerte Besteuerung im Alter, die fehlende Kündigungsmöglichkeit, die eingeschränkte Vererbbarkeit und bei vielen Anbietern hohe Kosten, die deine Rendite erheblich schmälern.
Die Basisrente (Rürup-Rente) bietet dir als Selbstständiger oder Gutverdiener erhebliche Steuervorteile bei der Altersvorsorge. Gerade mit einem hohen Grenzsteuersatz. Gleichzeitig schränkt sie die Flexibilität und Verfügbarkeit deines Kapitals dauerhaft ein. Wenn du wissen willst, ob dieses Produkt zu deiner Situation passt, musst du beide Seiten kennen. Vorteile und Nachteile.
Was ist die Basisrente und wie funktioniert sie?
Die Basisrente ist eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung der sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie wurde 2005 auf Initiative des Ökonomen Bert Rürup eingeführt, weshalb sie auch Rürup-Rente genannt wird. Der Staat fördert sie ausschließlich über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Direkte Zulagen wie bei der Riester-Rente, der bAV oder dem Altersvorsorgedepot gibt es nicht.
Die Basisrente richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daher keinen Zugang zu anderen geförderten Vorsorgeformen wie Riester oder bAV haben. Auch gutverdienende Angestellte, Beamte und Ärzte nutzen die Rürup-Rente, um ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen. Die eingezahlten Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen als Sonderausgaben. Das führt zu einer unmittelbaren Steuererstattung über deine Einkommensteuererklärung.
Ein entscheidender Punkt von Anfang an: Die Basisrente wird zwingend als lebenslange Leibrente ausgezahlt. Das angesparte Kapital kannst du nicht auf einen Schlag entnehmen, nicht teilweise auszahlen und den Vertrag nicht kündigen. Das unterscheidet die Rürup-Rente grundlegend von anderen Formen der Altersvorsorge.
Welche Anlageformen gibt es bei der Basisrente?
Bei der Basisrente stehen verschiedene Anlageformen zur Wahl, die sich in Rendite, Risiko und Kosten deutlich unterscheiden.
- Klassische Variante mit Garantieverzinsung: Die konservativste Option. Der Versicherer garantiert eine Mindestverzinsung von aktuell etwa 1 Prozent pro Jahr. Bei einer Inflation von 2 bis 3 Prozent verlierst du real Kaufkraft, weil die garantierte Verzinsung die Teuerung nicht ausgleicht.
- Fondsgebundene Basisrente: Investiert deine Beiträge in Investmentfonds oder ETFs mit deutlich höheren Renditechancen. Historisch haben breit gestreute Aktien-ETFs wie der MSCI World über 15 Jahre und mehr durchschnittlich 5 bis 7 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaftet. ETF-basierte Lösungen sind deutlich günstiger als aktiv verwaltete Fonds.
- Hybride Variante: Kombiniert beide Ansätze. Ein Teil deiner Beiträge (zum Beispiel 50 bis 80 Prozent) fließt in die sichere Anlage für eine Garantie, der Rest in renditeorientierte Fonds. Je höher der Garantieanteil, desto weniger Kapital steht für die Rendite zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet die Basisrente?
Die Basisrente hat Vorteile, die andere Formen der Vorsorge nicht bieten. Richtig eingesetzt, kann sie eine sinnvolle Form der Altersvorsorge sein. Hier eine ehrliche Aufstellung der Stärken.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung in der Ansparphase?
Die steuerliche Förderung ist der mit Abstand wichtigste Vorteil der Basisrente. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Die Förderung erfolgt ausschließlich über diese Steuerersparnis.
Wie viel du konkret sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sparst du 42 Cent pro eingezahltem Euro. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Steuerersparnis bei verschiedenen Beitragshöhen und Steuersätzen auswirkt:
Wie viel kann ich jährlich steuerlich absetzen?
Die Höchstbeträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und steigen jedes Jahr leicht an. Für 2026 gelten folgende Werte:
- Ledige: maximal 30.826 Euro pro Jahr
- Ehepaare/eingetragene Lebenspartner: maximal 61.652 Euro pro Jahr
Wer bereits in ein Pflichtversorgungssystem einzahlt, muss diese Beiträge vom Höchstbetrag abziehen:
Angestellte zahlen zusammen mit dem Arbeitgeber GRV-Beiträge, beide Anteile werden angerechnet. Bei 70.000 Euro Bruttoeinkommen sind das rund 13.020 Euro, womit noch rund 17.806 Euro Rürup-Spielraum verbleiben.
Beamte zahlen zwar keine GRV-Beiträge, das Finanzamt rechnet jedoch einen fiktiven GRV-Beitrag von 18,6 Prozent der Besoldung an. Bei 70.000 Euro Besoldung sind das rund 13.020 Euro, der verbleibende Spielraum ist damit derselbe wie bei Angestellten.
Freiberufler mit Versorgungswerk wie Ärzte oder Rechtsanwälte müssen ihre Versorgungswerksbeiträge anrechnen. Wer 15.000 Euro ins Versorgungswerk einzahlt, hat noch rund 15.826 Euro Rürup-Spielraum.
Selbstständige ohne Pflichtversorgungssystem können den vollen Höchstbetrag von 30.826 Euro nutzen.
Wie funktioniert der Pfändungsschutz bei der Basisrente?
Das in der Basisrente angesparte Kapital genießt umfassenden Insolvenzschutz nach § 851c ZPO. Gläubiger können im Falle einer Privatinsolvenz oder bei normaler Verschuldung nicht auf dein Basisrenten-Vermögen zugreifen.
Gerade für Selbstständige oder Unternehmer ist dieser Pfändungsschutz ein echtes Sicherheitsnetz. Selbst wenn das Unternehmen scheitert und eine Insolvenz droht, bleibt die Altersvorsorge unangetastet.
Auch bei Arbeitslosigkeit von Angestellten greift ein wichtiger Schutz: Die Basisrente zählt nicht als verwertbares Vermögen und wird nicht auf das Bürgergeld (ALG II) angerechnet. Im Gegensatz dazu müsstest du ein ETF-Depot oder ein Sparkonto unter Umständen aufbrauchen, bevor Sozialleistungen ausgezahlt werden.
Welche Sicherheit bietet die lebenslange Rentenzahlung?
Die lebenslange Rentenzahlung eliminiert das sogenannte Langlebigkeitsrisiko, das Risiko, dein eigenes Erspartes zu überleben. Egal ob mit 75, 85 oder 100 Jahren: Die Basisrente zahlt jeden Monat, solange du lebst. Bei einem ETF-Entnahmeplan oder einem Banksparplan musst du selbst entscheiden, wie viel monatlich entnommen wird. Zu hohe Entnahmen führen dazu, dass das Geld irgendwann aufgebraucht ist. Zu geringe Entnahmen bedeuten Verzicht auf Lebensqualität.
Wie flexibel ist die Beitragszahlung bei der Basisrente?
Die Beitragszahlung bei der Basisrente ist überraschend flexibel. Du kannst monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich, ein großer Vorteil für Selbstständige mit schwankendem Einkommen. Bei den meisten Gesellschaften muss mindestens 200 Euro als Einmalzahlung gezahlt werden. In einem guten Geschäftsjahr zahlst du mehr ein und nutzt die Steuerersparnis optimal aus. In einem schwächeren Jahr reduzierst du den Beitrag oder verzichtest auf die Sonderzahlung.
Auch, wenn du nicht mehr in der Lage bist, den Beitrag zu zahlen, bist du mit der Basisrente flexibel aufgestellt. Du kannst den Vertrag dann beitragsfrei stellen.
Welche Nachteile hat die Basisrente?
So attraktiv die Steuervorteile auch sind, die Basisrente hat Schwächen, die du vor dem Abschluss genau kennen musst.
Wie wird die Basisrente im Alter besteuert?
Die Kehrseite der Steuerersparnis in der Ansparphase ist die nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase. Die Basisrente wird im Alter mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Genau wie normales Einkommen. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Zeitpunkt deines Rentenbeginns ab.
2026 sind 84 % der Rürup-Rente zu versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Prozentsatz um 0,5 Prozentpunkte an, bis er 2058 dann bei 100 % liegt.
Der Besteuerungsanteil wird im Jahr deines Rentenbeginns festgelegt, und der steuerfreie Anteil bleibt als fester Euro-Betrag dauerhaft gleich. Beispiel: Rentenbeginn 2030, monatliche Basisrente 1.500 Euro. Dann sind 86 Prozent steuerpflichtig (1.290 Euro), und 14 Prozent (210 Euro monatlich = 2.520 Euro jährlich) bleiben steuerfrei. Auch wenn die Rente durch Überschussbeteiligungen der Versicherung später auf 1.700 Euro steigt, sind nur die 210 Euro steuerfrei.
Wann beginnt die Auszahlung der Basisrente?
Der früheste Rentenbeginn liegt bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, beim vollendeten 62. Lebensjahr. Für ältere Verträge (vor 2012) ist der Rentenbeginn bereits ab 60 Jahren möglich. Eine vorzeitige Kapitalauszahlung gibt es in keinem Fall.
Warum gibt es keine Kapitalauszahlung?
Die Basisrente darf gesetzlich nur als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Das politische Ziel dahinter: Der Gesetzgeber will verhindern, dass Menschen ihr Alterskapital nach Renteneintritt schnell verbrauchen und dann doch auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Das bedeutet konkret: Mit 62 kannst du keine Weltreise vom Basisrenten-Kapital finanzieren, kein Haus damit abbezahlen und auch keine Pflegekosten damit decken. Es gibt ausschließlich monatliche Rente, bis ans Lebensende.
Kann die Basisrente vererbt werden?
Die eingeschränkte Vererbbarkeit ist einer der größten Kritikpunkte an der Basisrente. Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Tod an die Versichertengemeinschaft. Deine Erben gehen leer aus. Das Geld dient dann dazu, die lebenslangen Renten anderer Versicherter zu finanzieren.
Dieses Risiko lässt sich durch einen Hinterbliebenenschutz abfedern, allerdings nur mit Abstrichen bei deiner eigenen Rentenhöhe. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Beitragsrückgewähr: Stirbst du in der Ansparphase, erhalten deine Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge (teilweise inklusive Überschüsse) zurück.
- Rentengarantiezeit: Nach Rentenbeginn wird die Rente für eine festgelegte Dauer (z. B. 5, 10 oder 15 Jahre) weitergezahlt.
- Hinterbliebenenrente: Dein Ehepartner erhält nach deinem Tod lebenslang eine Rente in vereinbarter Höhe (meist 60 Prozent deiner eigenen Rente).
Kann der Basisrenten-Vertrag gekündigt oder gewechselt werden?
Eine Kündigung der Basisrente ist gesetzlich ausgeschlossen. Es gibt keinen Rückkaufswert, das Geld kann nicht zurückgefordert werden. Das ist bewusst so gestaltet, um den Pfändungsschutz und die steuerliche Förderung zu rechtfertigen.
Ein Anbieterwechsel ist möglich, aber nicht garantiert. Weder der alte noch der neue Anbieter sind zur Zustimmung verpflichtet. In der Praxis akzeptieren einige Versicherer Guthabenübertragungen nach individueller Prüfung. Ist ein Wechsel nicht möglich, bleibt nur die Beitragsfreistellung und ein paralleler neuer Vertrag, wobei beim neuen Vertrag erneut Abschlusskosten anfallen. Die Wahl des richtigen Anbieters bei Vertragsabschluss ist deshalb besonders wichtig.
Welche Kosten fallen an?
Die Effektivkostenquote zeigt, wie stark die Gesamtkosten die jährliche Rendite schmälern. Sie sollte immer schriftlich ausgewiesen werden.
Bei 300 Euro monatlich und 6 Prozent Fondsrendite über 30 Jahre ergibt sich bei Effektivkosten von 1,0 Prozent ein Guthaben von rund 250.000 Euro. Bei 2,5 Prozent Effektivkosten sind es nur noch rund 191.000 Euro. Der Unterschied beträgt knapp 60.000 Euro, allein durch die Kostenstruktur des Vertrags.
Welche Vorteile und Nachteile hat die Rürup-Rente gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge?
Neben der Rürup-Rente gibt es ebenfalls noch andere Formen der Altersvorsorge. Welche Vor- und Nachteile die Rürup-Rente gegenüber diesen Formen hat, haben wir hier zusammengefasst.
Gegenüber der Riester-Rente
- Vorteil: Deutlich höhere steuerliche Abzugsmöglichkeiten, besonders für Gutverdiener und Selbstständige ohne Riester-Zugang.
- Nachteil: Riester bietet direkte Zulagen und eine Kapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent bei Rentenbeginn. Die Rürup-Rente bietet beides nicht.
Gegenüber der privaten Rentenversicherung
- Vorteil: Steuerersparnis in der Ansparphase, da man bei der privaten Rentenversicherung keine Beiträge steuerlich absetzen kann, Pfändungsschutz.
- Nachteil: Die private Rentenversicherung ist kündbar, das Kapital ist frei vererbbar, eine Kapitalauszahlung ist möglich und die Besteuerung im Alter ist mit dem Ertragsanteil deutlich günstiger. Beim Renteneintritt ab 67 müssen lediglich 17 % versteuert werden.
Gegenüber des ETF-Sparplans
- Vorteil: Steuerersparnis in der Ansparphase, lebenslange Rente, Pfändungsschutz.
- Nachteil: Ein ETF-Sparplan ist jederzeit zugänglich, vollständig vererbbar und kostet weniger.
Gegenüber des Altersvorsorgedepots ab 2027
- Vorteil: Deutlich höherer steuerlicher Hebel bei hohem Einkommen, da die steuerliche Absetzbarkeit auf 1.800 Euro pro Jahr begrenzt ist, Pfändungsschutz, lebenslange Rente.
- Nachteil: Das Altersvorsorgedepot ist vererbbar, flexibler übertragbar und erhält direkte staatliche Zulagen.
Gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge
- Vorteil: Für Selbstständige zugänglich, höhere Beitragsgrenzen.
- Nachteil: Die bAV wird vom Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent bezuschusst und spart zusätzlich Sozialabgaben in der Ansparphase.
Macht eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen Sinn?
Diversifikation ist bei der Altersvorsorge genauso wichtig wie bei der Geldanlage. Dich ausschließlich auf ein einziges Produkt zu verlassen, macht dich abhängig von den Stärken und Schwächen dieses Produkts. Die sinnvollste Strategie für die meisten Gutverdiener ist ein Mix aus verschiedenen Bausteinen
Abwägung der Basisrente: Vorteile, Nachteile – passt sie zu mir?
Die folgende Gegenüberstellung fasst die zentralen Vorteile und Nachteile der Basisrente zusammen:
Fazit
Die Rürup-Rente ist für Selbstständige und Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz ab 42 Prozent eines der wirkungsvollsten steuerlichen Vorsorge-Instrumente überhaupt. Bis zu 13.872 Euro Steuerersparnis pro Jahr sind möglich. Die Kehrseite sind die nachgelagerte Besteuerung im Alter, die fehlende Kapitalauszahlung und die Unkündbarkeit.
Wer schwankendes Einkommen hat, vorzeitig auf Kapital angewiesen sein könnte oder maximale Flexibilität braucht, fährt mit einem ETF-Sparplan oder einer privaten Rentenversicherung oft besser.
Da der Vertrag nicht kündbar ist, lassen sich Fehler bei der Produktwahl später kaum korrigieren. Eine professionelle Beratung vor Abschluss ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Rürup-Rente?
Wenn der Grenzsteuersatz hoch genug ist, damit der Sonderausgabenabzug eine spürbare Steuerersparnis erzeugt, also ab etwa 35 Prozent aufwärts. Wenn Pfändungsschutz ein Thema ist, etwa bei unternehmerischem Risiko. Und wenn das Kapital bis zur Rente nicht gebraucht wird, da eine vorzeitige Auszahlung nicht möglich ist.
Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn ich sterbe?
Ohne Zusatzbausteine verfällt das angesparte Kapital bei Tod an die Versichertengemeinschaft. Optional lassen sich eine Rentengarantiezeit, eine Hinterbliebenenrente oder eine Beitragsrückgewähr vereinbaren. Als Begünstigte kommen ausschließlich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder infrage. Unverheiratete Partner oder andere Erben gehen leer aus.
Wie wird die Basisrente im Alter versteuert?
Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. 2026 sind 84 Prozent der monatlichen Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis zur vollständigen Besteuerung ab 2058. Der steuerfreie Eurobetrag wird beim Rentenbeginn einmalig festgeschrieben und gilt lebenslang.
Was sind die Vorteile einer Basisrente?
Beiträge bis zu 30.826 Euro jährlich sind vollständig steuerlich absetzbar. Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und wird beim Bürgergeld nicht als Vermögen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt lebenslang, unabhängig davon, wie alt man wird.

