Wie wird die Rürup-Rente versteuert?
Die Rürup-Rente nutzt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase lassen sich Beiträge bis zu 30.826 Euro jährlich für Ledige (Verheiratete 61.652 Euro) als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu rund 12.947 Euro pro Jahr.
Das Kapital wächst in der Ansparphase steuerfrei, weil innerhalb des Tarifs weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschalen anfallen. Im Gegenzug wird die spätere Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, bis 2058 steigt dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Der entscheidende Hebel entsteht, wenn der heutige Grenzsteuersatz hoch und der erwartete Steuersatz im Alter deutlich niedriger ist.
Eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente ist gesetzlich ausgeschlossen, was sich auch steuerlich nicht umgehen lässt. Wer den vollen Hebel nutzen will, sollte den Höchstbetrag möglichst weit ausschöpfen.
