Wie wird die Rürup-Rente bei der Auszahlung versteuert?
Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase bleiben Beiträge weitgehend steuerfrei, dafür wird die spätere Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird einmalig festgeschrieben. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner Bruttorente, der Rest bleibt steuerfrei.
Bis 2058 steigt dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Danach ist jede neu beginnende Rürup-Rente vollständig steuerpflichtig. Der bei Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Eurobetrag bleibt lebenslang konstant.
Spätere Erhöhungen durch Überschussbeteiligungen sind dagegen vollständig steuerpflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Rentner selbst tragen, da die Rürup-Rente keine Pflichtversicherung in der KVdR begründet.
In Summe ist die Steuerlast im Alter meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben, weshalb der nachgelagerte Steuersatz für Gutverdiener besonders vorteilhaft wirkt.
