Wie wird die Rürup-Rente bei der Auszahlung versteuert?

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase bleiben Beiträge weitgehend steuerfrei, dafür wird die spätere Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird einmalig festgeschrieben. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner Bruttorente, der Rest bleibt steuerfrei.

Bis 2058 steigt dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent. Danach ist jede neu beginnende Rürup-Rente vollständig steuerpflichtig. Der bei Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Eurobetrag bleibt lebenslang konstant.

Spätere Erhöhungen durch Überschussbeteiligungen sind dagegen vollständig steuerpflichtig. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Rentner selbst tragen, da die Rürup-Rente keine Pflichtversicherung in der KVdR begründet.

In Summe ist die Steuerlast im Alter meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben, weshalb der nachgelagerte Steuersatz für Gutverdiener besonders vorteilhaft wirkt.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

Mit DieFinanzchecker haben wir uns darauf spezialisiert, Altersvorsorge nicht nur einfach, sondern vor allem verständlich zu erklären. Denn rund um das Thema kursieren genug Halbwahrheiten und Mythen. Die möchten wir aufräumen.

Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.