Wie viele Jahre benötigt man für die volle Beamtenpension?
Für den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge sind 40 anerkennungsfähige Dienstjahre erforderlich.
Jedes anrechenbare Jahr bringt 1,79375 Prozent Ruhegehaltssatz hinzu, beginnend bei null Prozent ohne Dienstzeit.
In der Praxis erreichen die wenigsten Beamten diesen Höchstsatz, weil Studienzeiten, Elternzeit oder ein späterer Berufseinstieg häufig die Dienstzeit verkürzen. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz liegt deutschlandweit bei rund 66 bis 67 Prozent.
Wer mit 27 Jahren verbeamtet wird und mit 67 in Pension geht, erreicht die vollen 40 Dienstjahre und damit den Höchstsatz.
Anrechenbar sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Vordienstzeiten, etwa bei privatrechtlichen Beschäftigungen im öffentlichen Dienst, Wehr- oder Zivildienst sowie pauschalierte Ausbildungszeiten.
Wer früher in Pension geht oder die Dienstjahre nicht voll erreicht, sollte zusätzliche private Vorsorge einplanen, etwa über ETF-Sparplan oder Rürup-Rente. Eine individuelle Pensionsberechnung schafft Transparenz über die tatsächlich zu erwartende Höhe.
