Wie viel verliere ich, wenn ich meine Beamtenpension vorzeitig beziehe?

Beamte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen mit dauerhaften Abschlägen auf ihre Pension rechnen.

Pro Jahr vorzeitigem Ruhestand werden 3,6 Prozent vom Ruhegehalt abgezogen, maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren früherem Beginn. Diese Kürzung gilt lebenslang und wird auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen.

Ein Beispiel: Wer mit 63 statt 67 in Pension geht und eine errechnete Pension von 2.000 Euro hat, erhält nach Abzug von 14,4 Prozent nur noch 1.712 Euro brutto pro Monat.

Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summieren sich diese Abschläge auf rund 69.000 Euro weniger Pension.

Hinzu kommt, dass durch den vorzeitigen Ruhestand weniger Dienstjahre angerechnet werden, was den Ruhegehaltssatz zusätzlich senkt.

Wer einen frühen Ruhestand plant, sollte daher rechtzeitig zusätzliche private Vorsorge aufbauen, beispielsweise über ETF-Sparplan oder Rürup-Rente. Eine individuelle Pensionsberechnung der Versorgungsanstalt schafft Klarheit über die konkreten Auswirkungen.

Über den Autor

Hi, ich bin Martin, Jahrgang 1988, aus Münster. Seit über 8 Jahren bin ich als geprüfter Versicherungsvermittler (IHK), geprüfter Finanzanlagenfachmann (IHK) und zertifizierter Experte für betriebliche Altersversorgung (DVA) in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig.

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Wenn ich nicht gerade im Kundentermin sitze oder mich weiterbilde, bin ich großer Motorsportfan und schaue DTM oder Formel 1.