Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Rürup-Rente?
Eine gesetzliche Einkommensgrenze für die Rürup-Rente gibt es nicht. Jeder kann unabhängig von Einkommen oder Beruf einzahlen.
Entscheidend für den tatsächlichen Nutzen ist jedoch der persönliche Grenzsteuersatz, weil sich der Sonderausgabenabzug erst dann wirklich lohnt, wenn die Steuerersparnis spürbar ist.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 35.000 Euro entsteht ein erster, moderater Steuervorteil. Ab 69.879 Euro greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent und der Hebel ist besonders stark.
Bei sehr hohen Einkommen über 304.488 Euro greift der Reichensteuersatz von 45 Prozent, wodurch sich der Effekt nochmals verstärkt.
Der absetzbare Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete.
Für Geringverdiener unterhalb dieser Schwellen ist die Rürup-Rente in der Regel nicht die effizienteste Vorsorgeform, da der Steuervorteil zu klein ausfällt. Hier sind ETF-Sparplan oder ab 2027 das Altersvorsorgedepot meist die bessere Wahl.
