Welche Altersvorsorge haben Ärzte?
Ärzte und Ärztinnen genießen in Deutschland ein besonderes System der Altersvorsorge.
Pflichtmitgliedschaft besteht im berufsständischen Versorgungswerk der jeweiligen Landesärztekammer, das die gesetzliche Rentenversicherung vollständig ersetzt.
Zusätzlich können angestellte Ärzte über ihren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge nutzen, etwa über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Selbstständige und niedergelassene Ärzte können freiwillige Höherzahlungen ins Versorgungswerk leisten, sofern das Statut dies vorsieht.
Als zusätzliche Schicht eignet sich besonders die Rürup-Rente, weil sie Beiträge bis zu 30.826 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar macht und so den hohen Grenzsteuersatz vieler Mediziner effizient nutzt.
Auch private Rentenversicherungen und ETF-Sparpläne sind beliebte und flexible Ergänzungen. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot als staatlich geförderte ETF-basierte Option hinzu, die auch für Ärzte interessant sein dürfte.
Eine durchdachte Kombination aus Pflicht- und privater Vorsorge sichert den hohen Einkommensstandard von Ärzten auch im Ruhestand.
